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Schriftliche Frage 46 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele nationale Visa wurden an der deutschen Botschaft in Moskau seit 2022 an russische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Jahren und…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 46 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele nationale Visa wurden an der deutschen Botschaft in Moskau seit 2022 an russische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Jahren und… Frage 46 (Clara Bünger, Die Linke): Wie viele nationale Visa wurden an der deutschen Botschaft in Moskau seit 2022 an russische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Jahren und Aufenthaltszwecken – Ausbildung und Studium; Erwerbstätigkeit; völkerrechtliche, politische und humanitäre Gründe; familiäre Gründe – differenzieren; falls diese Zahlen nach Auffassung der Bundesregierung nur in eingestufter Form erfolgen können, bitte ich, dies nachvollziehbar zu begründen), und bezieht sich das Drängen der Bundesregierung gegenüber anderen EU-Staaten, weniger Visa an russische Staatsangehörige auszustellen (www.tagesspiegel.de/politik/dpa-deutsc hland-drangt-eu-zu-visabeschrankungen-fur-russi sche-urlauber-16009958.html), lediglich auf Schengenvisa bzw. Urlaubreisen oder will die Bundesregierung auch darauf hinwirken, dass EU-weit bzw. auch in eigener Zuständigkeit weniger nationale Visa an russische Staatsbürger erteilt werden, etwa auch für Studierende, aus humanitären/familiären Gründen, im Bereich des Kulturaustauschs usw. (bitte erläutern)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Oktober 2026: Die deutsche Botschaft Moskau hat in den Jahren 2022 bis 2026 (Stand: 9. Oktober 2026) nationale Visa in folgender Anzahl erteilt: Anzahl der von der Botschaft Moskau erteilten nationalen Visa (ohne humanitäre Aufnahme, Resettlement) Aufenthaltszweck Kalenderjahr 2022 2023 2024 2025 2026 Familiennachzug  5.421 2.555 2.534 1.531   968 Studium  1.255 1.448 1.252   932   606 Sprachkurs    108   146   112    95    69 Schüleraustausch     16    16    17     9     6 Erwerbstätigkeit  4.548 1.748   910   680   341 Jüdische Zuwanderung    142   199   224   139    60 Aussiedler  1.216 1.201   707 2.243 1.299 Sonstige Aufenthaltszwecke    224   289   269   206   168 Summe 12.930 7.602 6.025 5.835 3.517 Die Zahl der erteilten Visa im Rahmen der humanitären Aufnahme/des Resettlements lassen aufgrund der Anzahl Rückschlüsse auf Einzelfälle zu, wodurch ein Risiko von Grundrechtsverletzungen der betroffenen Personen besteht. Nach gründlicher Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses und des Grundrechtsschutzes Dritter in diesem Fall können die Informationen daher nur eingestuft als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gesondert an den Bundestag übermittelt werden.2 2 Das Auswärtige Amt hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine setzt sich die Bundesregierung im Kreis der Schengen- Mitgliedstaaten für eine einheitlich restriktive Visumpolitik gegenüber Russland ein. In Einklang mit den EU-Leitlinien erteilen deutsche Auslandsvertretungen russischen Antragstellenden Schengen-Visa nur unter engen Voraussetzungen und in der Regel nur noch zur einfachen Einreise mit kurzer Gültigkeitsdauer. Dies ist notwendig, da der russische Angriffskrieg und russische hybride Aktivitäten eine Bedrohung für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung der EU und ihrer Mitgliedstaaten darstellen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Sicherheitsinteressen ökonomische Interessen klar überwiegen. Die Bundesregierung dringt auf eine signifikante Veränderung der Visumerteilungspraxis und steht dazu mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in intensivem Austausch. Für humanitäre Sonderfälle gelten Sonderregelungen. Ein Hinwirken darauf, dass EU-weit weniger nationale Visa an russische Staatsbürger erteilt werden, ist nicht beabsichtigt; die Erteilungsvoraussetzungen richten sich hier nach nationaler Gesetzgebung.

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