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Finanzielle Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz im Bundeshaushalt 2025 - Vermeidung von Zweckentfremdung öffentlicher Mittel und Terrorfinanzierung (Antwort zu Drs. 21/3603)

dip / drucksache 13.02.2026 · WP 21 · 21/4143 · Antwort · Original ↗

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Finanzielle Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz im Bundeshaushalt 2025 - Vermeidung von Zweckentfremdung öffentlicher Mittel und Terrorfinanzierung (Antwort zu Drs. 21/3603) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4143 21. Wahlperiode 13.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3603 – Finanzielle Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina- Flüchtlinge im Nahen Osten und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz im Bundeshaushalt 2025 – Vermeidung von Zweckentfremdung öffentlicher Mittel und Terrorfinanzierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 05 (S. 185), sind erhebliche Mittel für internationale Hilfsorganisationen vorgesehen. Konkret belaufen sich die Zuschüsse an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) unter dem Titel „Zuschüsse für Maßnahmen der Humanitären Hilfe – Beitrag an UNRWA“ auf 101 570 000 Euro. An das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) werden unter dem Titel „Zuschüsse für Maßnahmen der Humanitären Hilfe – Beitrag an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)“ 115 000 000 Euro ausgeschüttet. Beide Organisationen sind jedoch Gegenstand erheblicher öffentlicher und staatlicher Kritik. UNRWA wird vorgeworfen (www.berliner-zeitung.de/news/ nahostkonflikt-israel-kritisiert-rotes-kreuz-fuer-fehlenden-zugang-zu-hamas-g eiseln-in-gaza-li.2155117; www.diepresse.com/19964512/zwischen-allen-fron ten-die-schwierige-mission-des-roten-kreuzes-in-gaza; www.welt.de/politik/a usland/article252984336/Rotes-Kreuz-Die-Zweifel-an-der-Neutralitaet-des-Ro ten-Kreuzes.html), zahlreiche Mitarbeiter zu beschäftigen, die Mitglied terroristischer Organisationen wie der Hamas oder dem Palästinensischen Islamischen Dschihad sind oder diese unterstützen. So berichtete unter anderem die Tageszeitung „Le Monde“ am 6. August 2024, dass laut UN-Angaben (UN = Vereinte Nationen) neun UNRWA-Mitarbeiter möglicherweise direkt am Massaker vom 7. Oktober 2023 beteiligt waren (www.lemonde.fr/en/international/ article/2024/08/06/un-confirms-possible-involvement-of-nine-unrwa-employe es-in-october-7-attack_6710360_4.html). Auch die israelischen Streitkräfte (IDF) dokumentierten Tunnelanlagen unter dem UNRWA-Hauptquartier in Gaza, die als Teil eines Hamas-Geheimdienstzentrums gedient haben sollen (www.idf.il/en/mini-sites/the-unrwa-hamas-connection/unrwas-involvement-o n-october-7/). Weiter berichtet auch Reuters über mögliche Verstrickungen von UNRWA- Personal (www.reuters.com/world/middle-east/nine-unrwa-staff-may-have-be en-involved-oct-7-attack-israel-says-un-2024-08-05), während die Organisa- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tion UN Watch Hinweise auf systematische personelle Überschneidungen zwischen UNRWA und der Hamas liefert (https://unwatch.org/evidence-of-unrw a-aid-to-hamas-on-and-after-october-7th/). Vor diesem Hintergrund sehen die Fragesteller die Gefahr, dass die Bundesregierung mit ihren Zahlungen möglicherweise indirekt terroristische Strukturen unterstützt und damit das Existenzrecht Israels sowie die humanitären Grundsätze der deutschen Außenpolitik kompromittiert. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das UNRWA unterstützt ca. 6 Millionen registrierte Palästina-Flüchtlinge in Jordanien, Libanon, Syrien und den besetzten Palästinensischen Gebieten. Seit Juni 2025 ist die Verwendung der bereitgestellten Mittel für UNRWA aus dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts, Kapitel 0501 Titel 687 17, in den Palästinensischen Gebieten vertraglich ausgeschlossen. UNRWA unterliegt den Regelungen von § 10 des Haushaltsgesetzes (ehemals § 8a HG 2024), wonach Zuwendungsempfänger zur umfassenden Kooperation beim Ausschluss von Terrorismusfinanzierung und -unterstützung verpflichtet sind. Darüber hinaus unterliegt UNRWA den internen und externen Prüfmechanismen der Vereinten Nationen. Dazu zählen einerseits das Büro für interne Aufsichtsdienste („Office for Internal Oversight Services“, OIOS) und andererseits der unabhängige Rechnungshof der VN („Board of Auditors“, BoA, bestehend aus jeweils drei Rechnungshöfen der Mitgliedstaaten). Beide Institutionen berichten regelmäßig an den Generalsekretär der VN, BoA an die Generalversammlung und damit an die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung nimmt die genannten Anschuldigungen gegen UNRWA sehr ernst. Sie forderte UNRWA umgehend auf, den Vorwürfen nachzugehen und alle notwendigen Schritte zur Aufklärung zu ergreifen, wie auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das UNRWA hat interne Prüfungen eingeleitet und das UN Office of Internal Oversight Services (OIOS) einbezogen, woraufhin UNRWA neun Mitarbeitern gekündigt hat. Zu einer von der israelischen Regierung veröffentlichten Liste von UNRWA-Mitarbeitern, die Mitglied der Hamas sein sollen, führte das OIOS Vorermittlungen durch. Die Vereinten Nationen haben Israel um ermittlungsweiterführende Informationen gebeten, dies ist nach Wissen der Bundesregierung nicht erfolgt. Über diese Maßnahmen hinaus erwartet die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag, dass UNRWA umfassende Reformen umsetzt. Das UNRWA hat sich mit einem Aktionsplan zur Umsetzung weitreichender Reformen und Schritte zur Stärkung der Neutralitätsmaßnahmen bekannt und berichtet laufend über den Umsetzungsstand. Die Reformvorschläge des sogenannten „Colonna-Berichts“ sind derzeit noch nicht vollumfänglich umgesetzt. Dies hält die Bundesregierung eng nach und macht den Umfang der weiteren Unterstützung von UNRWA unter anderem davon abhängig. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist eine durch die Genfer Abkommen etablierte unabhängige internationale humanitäre Organisation, deren Hauptaufgabe es ist, das Leben und die Würde der Opfer bewaffneter Konflikte und anderer Gewaltsituationen zu schützen und menschliches Leid zu verhindern. Das IKRK ist ein Völkerrechtssubjekt sui generis und nimmt damit unter den humanitären Organisationen eine Sonderstellung ein. Als mandatierter Hüter der Genfer Abkommen trägt das IKRK eine besondere Verantwortung für deren Wahrung und Durchsetzung. Die Genfer Abkommen und die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verpflichten das IKRK dazu, seine humanitäre Arbeit neutral, unabhängig, und unparteiisch zu leisten, ohne politische, ideologische, oder religiöse Positionen zu beziehen. Das IKRK hat eigene Compliance-Mechanismen und Regeln zur Überprüfung von Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsfällen. Das IKRK ist organisatorisch vollständig unabhängig von den 191 nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und von ihrem Dachverband, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRK). Das IKRK ist als Zuwendungsempfänger ebenso gemäß § 10 HG 2025 verpflichtet sicherzustellen, dass Mittel der Bundesregierung nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden und nicht an Empfänger gewährt werden, die terroristische Vereinigungen sind oder diese unterstützen. Der Bundesregierung sind bis heute keine Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter des IKRK verdächtigt wurden, Mitglied einer oder mehrerer als terroristisch eingestufter Organisationen zu sein. Die Bezeichnung des Westjordanlandes als „Judäa und Samaria“, wie sie der Fragesteller hier in den Fragen 1, 4, 21 und 26 nutzt, wird von der Bundesregierung nicht verwendet. Das Westjordanland in den Grenzen von 1967 ist nach Auffassung der EU und der Bundesregierung Bestandteil eines zukünftigen palästinensischen Staates als Teil einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung. Abschließend weist die Bundesregierung darauf hin, dass die von den Fragestellern zitierten Angaben im Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) für UNRWA und IKRK nicht korrekt wiedergegeben sind. Der Titelansatz für UNRWA beträgt 18 Mio. Euro (Kapitel 0501 Titel 687 17 „Sonstige Leistungen an Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich“, Erläuterungsnummer 4 „Hilfsprogramm der Vereinten Nationen (VN) für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA)“), der Titelansatz für das IKRK beträgt 4,25 Mio. Euro (Kapitel 0501 Titel 687 17 „Sonstige Leistungen an Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich“, Erläuterungsnummer 1 „Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).“).  1. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der UNRWA-Mitarbeiter im Gazastreifen oder in Judäa und Samaria Mitglieder der Hamas, der Fatah oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?  2. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der UNRWA-Mitarbeiter im Libanon Mitglieder der oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?  3. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der IKRK-Mitarbeiter im Libanon Mitglieder der Hisbollah, Osbat al‑Ansar, der Abdullah-Azzam-Brigaden oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?  4. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der IKRK-Mitarbeiter im Gazastreifen oder in Judäa und Samaria Mitglieder der Hamas, der Fatah oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?  5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sowohl UNRWA als auch IKRK Mitglieder der Hamas, der Fatah oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen beschäftigen oder unterstützen, und wenn nein, warum nicht?  6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sowohl UNRWA als auch IKRK Mitglieder der Hisbollah, Osbat al‑Ansar, der Abdullah Azzam Brigaden oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen beschäftigen oder unterstützen, und wenn nein, warum nicht?  7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Schulleiter, stellvertretende Schulleiter oder Lehrpersonal in UNRWA-Bildungseinrichtungen Mitglieder terroristischer Organisationen sind, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die genannten Organisationen verpflichten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu strikter Neutralität. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber UNRWA mit Nachdruck dafür ein, dass jeder Verdachtsfall umfassend untersucht und aufgeklärt wird.  8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in UNRWA- Bildungseinrichtungen die Lehrmittel antisemitische oder extremistische Inhalte enthalten (www.deutschlandfunk.de/unrwa-palaestina-hilfswerk-hamas-10 0.html), hat die Bundesregierung Zugriff auf diese Lehrmittel, und wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des sogenannten Colonna-Berichts zum Reformbedarf von UNRWA hat UNRWA die Überprüfung von den in UNRWA-Schulen verwendeten Schulbüchern der Gastländer verstärkt. Die Bundesregierung hat gegenüber der Palästinensischen Autonomiebehörde und UNRWA immer wieder deutlich gemacht, dass antisemitische und extremistische Inhalte im Curriculum für die besetzten palästinensischen Gebiete vollkommen inakzeptabel sind und die sorgfältige Prüfung der Inhalte von Curricula nachdrücklichst unterstrichen.  9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Einsatz von UNRWA- Schulen oder IKRK-Infrastruktur zur Lagerung von Waffen oder als Raketenabschussorte durch terroristische Organisationen, und wenn ja, welche (www.audiatur-online.ch/2015/05/06/uno-bericht-belegt-raketena bschuss-aus-unrwa-schulen/)? Der Bundesregierung liegen keine über die mediale Berichterstattung zu dem genannten Sachverhalt hinausgehende Erkenntnisse vor. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass UNRWA- und IKRK- Mitarbeiter aktiv an terroristischen Angriffen teilgenommen haben (www.fokus-jerusalem.tv/2024/01/30/1-von-10-unrwa-mitarbeitern-ist-i n-terroraktivitaeten-verwickelt/)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Zweckentfremdung der eingesetzten Steuermittel durch UNRWA oder IKRK oder deren Vertreter (wenn ja, bitte einzeln aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung wird verwiesen. 12. Wie erklärt sich die Bundesregierung die materielle Ausstattung der Hamas im Hinblick auf Bewaffnung, Tunnel- und Raketenbau, und liegen dazu geheimdienstliche Informationen vor? 13. Wie erklärt sich die Bundesregierung die materielle Ausstattung der Hisbollah und anderer Terrororganisationen im Libanon im Hinblick auf Bewaffnung und Raketenbau, und liegen dazu geheimdienstliche Informationen vor? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung speist sich die materielle Ausstattung der Hamas im Gazastreifen sowie der Hisbollah und anderer Terrororganisationen im Libanon maßgeblich aus externer Unterstützung sowie aus eigenen Kapazitäten und regionalen Schmuggel- und Beschaffungsnetzwerken. 14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die materielle Ausstattung der Hamas im Hinblick auf Bewaffnung, Tunnel- und Raketenbau durch die Zweckentfremdung deutscher Steuergelder unterstützt wurde, und wenn ja, wie? 15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die materielle Ausstattung der Hisbollah im Hinblick auf Bewaffnung und Raketenbau durch die Zweckentfremdung deutscher Steuergelder unterstützt wurde, und wenn ja, wie? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Deutsche Leistungen im Ausland unterliegen strengen Kontroll-, Verwendungsnachweis- und Prüfmechanismen, um eine Zweckentfremdung zuverlässig zu verhindern. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Bau und Betrieb eines Tunnelsystems unter dem Hauptquartier von UNRWA in Gaza durch die Hamas, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 17. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Hamas ein Serverzentrum ihres zentralen Geheimdienstkommandos unter dem UNRWA- Hauptquartier in Gaza unter Nutzung des dortigen Stromanschlusses betrieb (www. zeit.de/politik/ausland/2024-02/unrwa-gaza-hamas-tunnel-datenzen trum)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die mediale Berichterstattung zu den genannten Sachverhalten ist der Bundesregierung bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen. 18. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Hamas, die Hisbollah oder andere Terrorgruppen zivile Strukturen der UNRWA oder des IKRK als Schutzschild missbrauchen (wenn ja, bitte nach Anzahl, Standort und Organisation aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind Medienberichte bekannt, dass Terrorgruppen zivile Strukturen als Schutzschild missbrauchen. Hierbei handelt es sich um eine Völkerrechtsverletzung, welche die Bundesregierung und die geschädigten Organisationen selbst regelmäßig verurteilen. Eine systematische Erfassung im Sinne der Fragestellung findet nicht statt. 19. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Deutschland und andere Staaten seit dem 7. Oktober 2023 Beiträge an UNRWA und IKRK überprüft, ausgesetzt oder anderweitig kontrolliert, wenn ja, inwiefern, und wie?) Nach Bekanntwerden von Anschuldigungen hinsichtlich der Beteiligung von Beschäftigten von UNRWA an den Terrorangriffen des 7. Oktober 2023 hat die Bundesregierung entschieden, bis zu einer Klärung keinen neuen Mittel für UNRWA in Gaza zu bewilligen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, seit Juni 2025 ist die Verwendung der bereitgestellten Mittel für UNRWA aus dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts, Kapitel 0501 Titel 687 17, in den Palästinensischen Gebieten vertraglich ausgeschlossen. Andere Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Schritte eingeleitet. Den Umfang der zukünftigen Unterstützung UNRWAs macht die Bundesregierung von umfassenden Reformen abhängig. Bezüglich des IKRK liegen der Bundesregierung keine Anhaltspunkte vor, die solche Maßnahmen bedingen würden. 20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Einzelnen ggf. bislang unternommen, um Transparenz hinsichtlich der Personalstruktur bei UNRWA herzustellen? 21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. bislang unternommen, um Transparenz hinsichtlich der Personalstruktur beim IKRK, soweit es in Gaza, Judäa und Samaria, im Sudan, in Syrien oder im Jemen operiert, herzustellen? 22. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Oktober 2023 ggf. unternommen, um sicherzustellen, dass deutsche Mittel an UNRWA und das IKRK nicht an Mitglieder terroristischer Gruppen gelangen (bitte die Maßnahmen einzeln und nach Zeitraum benennen)? Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 23. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der deutschen Beitragszahlungen geprüft, ob UNRWA-Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Positionen eine Überprüfung durchlaufen, wenn ja, hat die Bundesregierung Einblick in Ablauf und Ergebnis dieser Überprüfungen, und wenn ja, inwieweit? Die Bundesregierung unterstützt UNRWA mit 1,5 Mio. Euro für Maßnahmen zur Stärkung der Neutralität, dies beinhaltet auch Maßnahmen zur umfassenden Überprüfung von Mitarbeitenden. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. Ist der Bundesregierung der sogenannte Colonna-Bericht bekannt, der eine unzureichende Kontrolle von UNRWA-Strukturen durch die Vereinten Nationen kritisiert, und hat sie sich dazu ggf. eine eigene Positionierung erarbeitet (vgl. www.unrwa.org/resources/reports/colonna-report-an d-action-plan; wenn ja, bitte ausführen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 25. Liegen der Bundesregierung deutsche Quellen (Geheimdienste, diplomatische Berichte, Nichtregierungsorganisationen [NGOs]) vor, die belegen, dass Hilfslieferungen nach Gaza durch Hamas gestohlen oder umgeleitet wurden, und wenn ja, welche? Insgesamt wurden laut einer Untersuchung der Vereinten Nationen seit dem 7. Oktober 2023 1 Prozent der VN-Hilfslieferungen abgezweigt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/972 verwiesen. 26. In wie vielen Fällen (von 1990 bis heute) sind deutschen Regierungsstellen konkrete Diebstähle von Nahrungsmitteln oder Hilfsgütern in Gaza, Judäa und Samaria oder im Libanon gemeldet worden (bitte nach Stadt bzw. Region aufschlüsseln)? 27. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung „The United Nations Office for Project Services Nachverfolgung“ (UNOPS‑Tracking) bei der Erfassung gestohlener Hilfstransporte, und inwieweit hat Deutschland Zugang zu diesen Daten? Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Das UNOPS ist unter Resolution 2720 des VN-Sicherheitsrates dazu mandatiert, über den sogenannten 2720-Mechanismus die Hilfslieferungen des VN- Systems nach Gaza zu erfassen und bis zu ihrer Ankunft am Bestimmungsort zu überwachen. Der Mechanismus ist Teil der umfangreichen Maßnahmen des etablierten humanitären Systems zur Verhinderung von Abzweigungen von Hilfslieferungen und erfasst auch geplünderte Lastkraftwagen. Die Daten sind öffentlich zugänglich. 28. Kann die Bundesregierung beziffern, welcher Anteil deutscher oder EU- finanzierter Hilfslieferungen nach Gaza gestohlen oder abgefangen wurde, und wenn nein, warum nicht? Abzweigungen im Sinne der Fragestellung sind gemessen am Gesamtumfang der Hilfslieferungen nach Kenntnis der Bundesregierung äußerst gering. Sofern der Bundesregierung entsprechende Fälle bekannt werden, drängt sie gegenüber den durchführenden Partnern auf eine sofortige Aufarbeitung. Eine statistische Angabe ist nicht möglich, weil Meldungen der Partner keine Bezifferung des durch die Bundesregierung finanzierten Anteils enthalten. 29. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in einzelnen Fällen, in denen Hilfsgüter gestohlen wurden, Mitarbeiter der UN oder anderer Hilfsorganisationen involviert waren (direkt oder indirekt) (bitte die Fälle nach Art der betroffenen Hilfsgüter und nach der Stelle, deren Mitarbeiter involviert waren, aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. 30. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen Lebensmittel, die zum humanitären Zweck gedacht waren, auf dem Schwarzmarkt verkauft wurden, und wenn ja, in welchem Umfang? Der Bundesregierung sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. 31. Wie viele Tonnen Hilfsgüter hat die Luftwaffe seit Beginn der Luftabwürfe über Gaza abgeworfen (www.bundeswehr.de/de/organisation/luft waffe/aktuelles/luftbruecke-gaza-luftwaffe-hilfsfluege-5981088; bitte nach Zeitraum, Flugmissionen und Inhalt differenzieren)? Die Bundeswehr hat sich an den Luftabsetzungen von Hilfsgütern für Gaza vom 1. August 2025 (erster Hilfsflug) bis zum 26. August 2025 (letzter Hilfsflug) beteiligt. Die Hilfsgüter wurden von der Jordanian Hashemite Charity Organization bereitgestellt. Bezüglich der abgesetzten Menge wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1786 verwiesen. 32. Welche Kontrollmechanismen bestanden, um sicherzustellen, dass die abgeworfenen Hilfsgüter (vgl. Frage 31) tatsächlich bei der Zivilbevölkerung ankommen und nicht durch Hamas oder andere bewaffnete Gruppen abgefangen werden (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/ aktuelles/luftbruecke-fallschirm-luftwaffe-gaza-versorgen-5758826)? Es wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 verwiesen. 33. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass durch deutsche Luftabwürfe bereitgestellte Hilfsgüter (vgl. Fragen 31 und 32) geplündert, abgefangen oder zweckentfremdet wurden (bitte einzeln auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 34. Wie bewertet die Bundesregierung Berichte, wonach Lebensmittel- und Hilfspakete von bewaffneten Gruppen eingesammelt und weiterverkauft wurden (www.juedische-allgemeine.de/politik/un-raeumt-ein-86-prozen t-der-hilfsgueter-kommen-nicht-bei-hilfebeduerftigen-an/; www.fokus-je rusalem.tv/2025/05/05/pa-chef-abbas-kritisiert-die-pluenderungen-der-ga za-hilfslieferungen-durch-die-hamas/; www.spiegel.de/ausland/gaza-we r-pluendert-die-hilfslieferungen-a-437b9462-1148-416a-bc48-f3f475ce 2a45)? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 35. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung gegenüber der UN, um eine strukturelle Reform oder ggf. Auflösung von UNRWA zu erwirken (www.youtube.com/watch?v=1hk4oa18I7U)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 36. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung das IKRK bei der Rückführung gefolterter, verletzter oder ausgetauschter Kriegsgefangener aus russischer bzw. ukrainischer Kriegsgefangenschaft? Das IKRK leistet seit Beginn des russischen Angriffskrieges einen maßgeblichen Beitrag zur Rückführung gefallener ukrainischer und russischer Soldaten. Mit Stand von Juni 2025 war das IKRK seit Beginn des Krieges an mehr als 50 solcher Rückführungen beteiligt. Die Bundesregierung verweist ergänzend auf die öffentlichen Äußerungen des IKRK hierzu. 37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl ukrainischer Kriegsgefangener, die sich aktuell in russischer Kriegsgefangenschaft befinden bzw. russischer Kriegsgefangener, die sich in ukrainischer Kriegsgefangenschaft befinden (bitte nach Quelle und Zeitraum differenzieren)? Eigene statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung verweist auf die öffentliche Berichterstattung hierzu. 38. Hat das IKRK nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu ukrainischen Kriegsgefangenen in Russland bzw. russischen Kriegsgefangenen in der Ukraine? Mit Stand von November 2025 konnte das IKRK laut öffentlichen Angaben bisher fast 7.700 russische und ukrainische Kriegsgefangene besuchen, die meisten davon in der Ukraine. 39. Sind der Bundesregierung Berichte über Misshandlungen, Folter oder willkürliche Hinrichtungen ukrainischer bzw. russischer Gefangener bekannt, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die geschilderte Lage? Russland begeht im Zuge seines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts, massive Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen. Diese werden ausführlich in zahlreichen Berichten internationaler Organisationen (VN, OSZE, Europarat) und Nichtregierungsorganisationen dokumentiert. Darunter sind insbesondere zu nennen: Die Menschenrechtsbeobachtungsmission der Vereinten Nationen in der Ukraine (HRMMU), die in ihren halbjährlich erscheinenden Berichten willkürliche Hinrichtungen, Folter und Misshandlungen von Kriegsgefangenen dokumentiert, zuletzt in ihrem Bericht vom 9. Dezember 2025. Die Bundesregierung verurteilt die von Russland begangenen schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts, massiven Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen auf das Schärfste und setzt sich für eine Sanktionierung und Strafverfolgung der Täter und der Verantwortlichen ein. Die auf Seiten der Ukraine festgestellten Fälle sind weder quantitativ noch in ihrer Qualität vergleichbar, anders als Russland gewährt die Ukraine vollständigen Zugang zu den eigenen Haftanstalten und hat die zuständige Staatsanwaltschaft mit einer Untersuchung der Vorfälle beauftragt. 40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die Anzahl ukrainischer Kinder, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs nach Russland oder in besetzte Gebiete verschleppt wurden (www.t-online.de/nach richten/ukraine/id_100966936/ukraine-krieg-kreml-funktionaerin-gesteh t-kindes-entfuehrung-nach-russland.html)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft auf Bundestagsdrucksache 21/3373 verwiesen. 41. Liegen der Bundesregierung Hinweise dazu vor, dass ukrainische Kinder nach Russland verbracht und dort zur Adoption freigegeben oder umerzogen wurden (https://verstka.media/lvova-belova-profile), und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die zur Kenntnis gebrachte Lage? Die Bundesregierung hat Kenntnis von Berichten verschiedener VN- Organisationen sowie im Rahmen der OSZE erstellten Berichten zur widerrechtlichen Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland und dass diese dort zur Adoption freigegeben wurden oder teils von sogenannten Umerziehungsmaßnahmen betroffen waren. Die Bundesregierung hat dieses Vorgehen Russlands in verschiedenen internationalen Organisationen wie der OSZE, dem Europarat oder dem VN-Menschenrechtsrat und in öffentlichen Äußerungen verurteilt und unterstützte die am 3. Dezember 2025 in der VN-Generalversammlung verabschiedete Resolution für die Rückkehr der ukrainischen Kinder. Die Bundesregierung unterstützt auch Maßnahmen, mit denen Verantwortliche für die Verschleppung der Kinder zur Rechenschaft gezogen werden sollen: Im Rahmen der EU-Sanktionen gegen Russland wurden bisher über 100 Individuen und neun Entitäten wegen Beteiligung an der Verschleppung ukrainischer Kinder sanktioniert. 42. Welche Rolle spielt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Identifikation, Kontaktvermittlung oder Rückführung dieser Kinder (vgl. Fragen 40 und 41)? Das IKRK steht nach Kenntnis der Bundesregierung in Kontakt mit russischen und ukrainischen Behörden, um sicherzustellen, dass Fälle von vermissten Kindern registriert werden und die notwendigen Nachforschungen zu ihnen eingeleitet werden. Über das speziell für den Kontext des russischen Angriffskrieges eingerichtete „Büro der Central Tracing Agency“ sammelt, analysiert, sichert und übermittelt das IKRK auch eigenständig Informationen über die Schicksale und Aufenthaltsorte von Vermissten. Sobald der Kontakt zwischen einer Familie und ihrem Kind wiederhergestellt wird und sowohl die Angehörigen als auch das Kind dem zustimmen, unterstützen das IKRK und die nationalen Rotkreuzgesellschaften, wo immer dies möglich ist, entsprechende Familienzusammenführungen. 43. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung das IKRK die Rückkehr ukrainischer Kinder zu ihren Familien vermitteln (vgl. Fragen 40 bis 42)? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor. 44. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit 2022 ggf. mit der Ukraine, Russland oder internationalen Organisationen (z. B. Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen [UNHCR], Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen [UNICEF], IKRK) zu dieser Thematik geführt (vgl. Vorfragen)? Die Bundesregierung befindet sich mit einer Vielzahl von internationalen Organisationen in einem engen, vertraulichen Austausch zu der Lage in der Ukraine, inklusive der Frage der Rückkehr der Kinder. Die Bundesregierung ist Mitglied in der internationalen Koalition für die Rückkehr der ukrainischen Kinder und setzt sich sowohl innerhalb der Koalition als auch in bilateralen Gesprächen und multilateralen Gremien regelmäßig und hochrangig für eine Rückkehr der ukrainischen Kinder ein. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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