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Rede von Ina Lenke (FDP) – Drucksache 16/9415

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10: Drucksache 16/9415 –.

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Text

Rede von Ina Lenke (FDP) – Drucksache 16/9415 Viel Beifall hat Ihre Rede ja nicht hervorgerufen. (Kerstin Griese [SPD]: Das war ja auch keine Rede, sondern eine Frage!) Frau Fischbach, in der Debatte zum ersten Elternzeitgesetz haben Sie gesagt: Das geht nicht anders, weil der Bürokratieaufwand sonst zu groß würde. Deswegen wollten Sie nur einen einmaligen Wechsel ermöglichen. Jetzt haben Sie festgestellt, dass das gar nicht praktikabel ist, weil es Sonderfälle des Lebens gibt. Sie haben den Kreis der Sonderfälle, bei denen eine zweite Änderung möglich sein soll, sehr eng gefasst. Warum sollen die Eltern nicht ein Budget bekommen, wenn die Arbeitgeber der Eltern und die Eltern selbst sagen: „Wir wollen das anders regeln“? Die in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung ist immer noch zu starr. Das ist immer noch zu wenig Flexibilität. Ich glaube, wir könnten hier im Bundestag gemeinsam zu der Auffassung gelangen, dass ein Budget weniger Bürokratie mit sich bringen würde. Die Eltern könnten dieses Budget untereinander aufteilen, ohne dass die Politik sich einmischt. Dass es insgesamt bei einer Bezugsdauer von 14 Monaten bleiben muss, darüber sind wir uns einig. Ich finde – das meine ich ganz ernst –, das ist zu wenig Flexibilität. (Beifall bei der FDP – Ingrid Fischbach [CDU/ CSU]: Ihre Antwort war nicht überzeugend!) Ich würde Ihnen gerne ein Beispiel aus der Praxis nennen. In meiner Bürgersprechstunde wurde mir von folgendem Fall berichtet: Der Vater, der Elternzeit nimmt, muss an einem Tag im Monat im Betrieb erscheinen. Wissen Sie warum? Weil er sonst nach dem Tarifvertrag weniger Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommt. Wir sind eine völlig verregulierte Gesellschaft. Ich sage es noch einmal: Wir brauchen Wahlfreiheit für junge Eltern. Elterngeld sollte Lohnersatz sein. Wir wissen aber, dass ein Drittel des Elterngeldes Sozialleistungen und nicht Lohnersatzleistungen sind. Sie müssen sich alsoeinmal überlegen, was Sie als Koalition falsch gemacht haben. Ich komme noch einmal auf die Nachteile für teilzeitbeschäftigte Ehefrauen zu sprechen. Die Lohnersatzleistung bemisst sich nach dem Nettogehalt. Jeder, der in Steuerklasse V ist, weiß: hohes Brutto, niedriges Netto. Nach diesem niedrigen Netto wird das Elterngeld berechnet. Wir hatten einen guten Vorschlag gemacht, bevor das Elterngeld eingeführt wurde. Wenn der Bruttolohn berücksichtigt worden wäre – mit einer Pauschale –, würden alle gleich behandelt, egal welche Steuerklasse sie haben. Ich finde weiterhin, dass das eine sehr gute Idee ist. Sie haben zwar etwas für Wehrpflichtige getan, aber nichts für Mütter, die selbstständig sind. Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert das. Ich kann dies aus Zeitgründen nicht ausführen, lege Ihnen aber ans Herz, die Broschüre zu lesen. Ich kann sie Ihnen gerne zusenden. Wenn ein Umsatz für eine zurückliegende Beschäftigung im Zeitraum des Bezugs von Elterngeld auf dem Konto der Mutter eingeht, bekommt sie deswegen weniger Elterngeld. Ich frage mich, ob das gerecht ist. Sie müssen sich mehr um Selbstständige kümmern. Die Bild-Zeitung hat uns darüber aufgeklärt, dass man vom Elterngeld Steuern zahlen muss. Ich war sehr erschrocken, als ich die Zahlen sah. (Christel Humme [SPD]: Progressionswirkung, Frau Lenke! Sie waren doch Steuerfachfrau!) Man verliert über 10 Prozent, also einen Monat Elterngeld. Wer als Elternteil die 101 Seiten der Broschüre durchgearbeitet hat – das hat übrigens auch etwas mit Bürokratie zu tun –, hat das sicherlich gelesen. Ich muss sagen: Wenn die Ministerin immer nur von 1 800 Euro und 67 Prozent vom Netto spricht, aber darüber nicht aufklärt und nicht sagt, dass das Elterngeld, was die Progression angeht, teilversteuert werden muss – ich drücke es einmal laienhaft aus –, dann sind die Bürger natürlich hinterher enttäuscht. Daran sind Sie schuld und nicht das Elternzeitgesetz. Ich will zum Schluss kommen. Ich rate Ihnen: Schauen Sie sich unseren alten Antrag zum Elterngeldgesetz an. Sie werden sehen, dass er gute Ideen enthält, die Sie übernehmen können, damit das Elterngeld endlich allen Lebenslagen von Frauen und Männern gerecht wird. Wir werden wieder einen Antrag stellen. Der Evaluationsbericht wird hoffentlich nicht subjektiv, sondern objektiv sein. Sie werden noch vieles finden, um das Elterngeldgesetz weiter zu verändern; denn ordentlich gemacht ist es nicht. Ich warte mit Freude auf die Evaluation, damit wir konstruktiv darüber streiten können. (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Ich dachte, die brauchen wir nicht!)

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