Rede von Ina Lenke (FDP) – Drucksache 16/9415
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10: Drucksache 16/9415 –.
Text
Rede von Ina Lenke (FDP) – Drucksache 16/9415
Viel Beifall hat Ihre Rede ja nicht hervorgerufen.
(Kerstin Griese [SPD]: Das war ja auch keine
Rede, sondern eine Frage!)
Frau Fischbach, in der Debatte zum ersten
Elternzeitgesetz haben Sie gesagt: Das geht nicht anders, weil der
Bürokratieaufwand sonst zu groß würde. Deswegen
wollten Sie nur einen einmaligen Wechsel ermöglichen.
Jetzt haben Sie festgestellt, dass das gar nicht
praktikabel ist, weil es Sonderfälle des Lebens gibt. Sie haben
den Kreis der Sonderfälle, bei denen eine zweite
Änderung möglich sein soll, sehr eng gefasst.
Warum sollen die Eltern nicht ein Budget bekommen,
wenn die Arbeitgeber der Eltern und die Eltern selbst
sagen: „Wir wollen das anders regeln“? Die in Ihrem
Gesetzentwurf vorgesehene Regelung ist immer noch zu
starr. Das ist immer noch zu wenig Flexibilität. Ich
glaube, wir könnten hier im Bundestag gemeinsam zu
der Auffassung gelangen, dass ein Budget weniger
Bürokratie mit sich bringen würde. Die Eltern könnten
dieses Budget untereinander aufteilen, ohne dass die Politik
sich einmischt. Dass es insgesamt bei einer Bezugsdauer
von 14 Monaten bleiben muss, darüber sind wir uns
einig. Ich finde – das meine ich ganz ernst –, das ist zu
wenig Flexibilität.
(Beifall bei der FDP – Ingrid Fischbach [CDU/
CSU]: Ihre Antwort war nicht überzeugend!)
Ich würde Ihnen gerne ein Beispiel aus der Praxis
nennen. In meiner Bürgersprechstunde wurde mir von
folgendem Fall berichtet: Der Vater, der Elternzeit
nimmt, muss an einem Tag im Monat im Betrieb
erscheinen.
Wissen Sie warum? Weil er sonst nach dem
Tarifvertrag weniger Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommt.
Wir sind eine völlig verregulierte Gesellschaft. Ich sage
es noch einmal: Wir brauchen Wahlfreiheit für junge
Eltern.
Elterngeld sollte Lohnersatz sein. Wir wissen aber,
dass ein Drittel des Elterngeldes Sozialleistungen und
nicht Lohnersatzleistungen sind. Sie müssen sich alsoeinmal überlegen, was Sie als Koalition falsch gemacht
haben.
Ich komme noch einmal auf die Nachteile für
teilzeitbeschäftigte Ehefrauen zu sprechen. Die
Lohnersatzleistung bemisst sich nach dem Nettogehalt. Jeder, der in
Steuerklasse V ist, weiß: hohes Brutto, niedriges Netto.
Nach diesem niedrigen Netto wird das Elterngeld
berechnet. Wir hatten einen guten Vorschlag gemacht,
bevor das Elterngeld eingeführt wurde. Wenn der
Bruttolohn berücksichtigt worden wäre – mit einer Pauschale –,
würden alle gleich behandelt, egal welche Steuerklasse
sie haben. Ich finde weiterhin, dass das eine sehr gute
Idee ist.
Sie haben zwar etwas für Wehrpflichtige getan, aber
nichts für Mütter, die selbstständig sind. Der Deutsche
Journalisten-Verband kritisiert das. Ich kann dies aus
Zeitgründen nicht ausführen, lege Ihnen aber ans Herz,
die Broschüre zu lesen. Ich kann sie Ihnen gerne
zusenden. Wenn ein Umsatz für eine zurückliegende
Beschäftigung im Zeitraum des Bezugs von Elterngeld auf dem
Konto der Mutter eingeht, bekommt sie deswegen
weniger Elterngeld. Ich frage mich, ob das gerecht ist.
Sie müssen sich mehr um Selbstständige kümmern.
Die Bild-Zeitung hat uns darüber aufgeklärt, dass man
vom Elterngeld Steuern zahlen muss. Ich war sehr
erschrocken, als ich die Zahlen sah.
(Christel Humme [SPD]: Progressionswirkung,
Frau Lenke! Sie waren doch Steuerfachfrau!)
Man verliert über 10 Prozent, also einen Monat
Elterngeld. Wer als Elternteil die 101 Seiten der Broschüre
durchgearbeitet hat – das hat übrigens auch etwas mit
Bürokratie zu tun –, hat das sicherlich gelesen. Ich muss
sagen: Wenn die Ministerin immer nur von 1 800 Euro
und 67 Prozent vom Netto spricht, aber darüber nicht
aufklärt und nicht sagt, dass das Elterngeld, was die
Progression angeht, teilversteuert werden muss – ich drücke
es einmal laienhaft aus –, dann sind die Bürger natürlich
hinterher enttäuscht. Daran sind Sie schuld und nicht das
Elternzeitgesetz.
Ich will zum Schluss kommen. Ich rate Ihnen:
Schauen Sie sich unseren alten Antrag zum
Elterngeldgesetz an. Sie werden sehen, dass er gute Ideen enthält,
die Sie übernehmen können, damit das Elterngeld
endlich allen Lebenslagen von Frauen und Männern gerecht
wird. Wir werden wieder einen Antrag stellen. Der
Evaluationsbericht wird hoffentlich nicht subjektiv, sondern
objektiv sein. Sie werden noch vieles finden, um das
Elterngeldgesetz weiter zu verändern; denn ordentlich
gemacht ist es nicht. Ich warte mit Freude auf die
Evaluation, damit wir konstruktiv darüber streiten können.
(Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Ich dachte, die
brauchen wir nicht!)