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Rede von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) – Drucksache 16/9415

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10: Drucksache 16/9415 –.

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Text

Rede von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) – Drucksache 16/9415 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir das Elterngeld auf den Weg gebracht haben, hat niemand – bei allem Optimismus, den wir hatten – daran geglaubt, dass es ein solcher Erfolg wird. Das muss man einfach feststellen. Denn die Zahlen, die uns schon nach gut einem Jahr vorliegen, überraschen alle. Ich selber gebe zu: Auch ich war etwas skeptisch. Ich gehörte nicht zu den großen Optimistinnen, war aber von dem überzeugt, was wir auf den Weg gebracht haben. Die Zahlen sprechen für sich: Das Elterngeld ist ein Erfolg. Es ist gerade für junge Familien der richtige Weg, ihren Wunsch nach Kindern zu erfüllen und die Möglichkeit zu haben, ohne große finanzielle Belastungen in die Familienphase zu kommen. Das war die richtige Entscheidung, der richtige Weg. Deshalb kann man an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Das Elterngeld ist ein Erfolg der Regierungskoalition. Aber wie das bei vielen großen Erfolgen ist: Manchmal gibt es Änderungswünsche. Wir haben damals gesagt: Wir bringen ein ganz neues Projekt auf den Weg. Wir werden es evaluieren. Den Bericht über diesen Evaluationsprozess werden wir zum 1. Oktober 2008 vorgelegt bekommen. (Ina Lenke [FDP]: Wer es glaubt, wird selig! Das glaube ich nicht!) – Frau Lenke, Sie sind schon wieder so aufgeregt. Hören Sie doch erst einmal zu! Vielleicht sind ja noch ein paar Dinge dabei, die Sie noch gar nicht gelesen haben. Ich kann Ihnen versichern, dass wir im Oktober, wenn der Gesamtbericht vorliegt, (Ina Lenke [FDP]: Das werden wir mal sehen!) viel intensiver diskutieren werden müssen. Das ist gar keine Frage; das wissen wir. Aber nichtsdestotrotz sollten wir die Chancen, die wir jetzt haben, nutzen, die Dinge, die sich schon jetzt abzeichnen und die wir schnell ändern können, auf den Weg zu bringen und Änderungen vorzunehmen, die dann diejenigen, die vom Elterngeld profitieren, noch besser stellen. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Richtig!)(A) Ingrid FischbachIch zähle die Bereiche auf, die wir heute – dies ist die erste Lesung – auf den Weg bringen wollen. Dazu gehört zum einen der Bezug des Elterngeldes für Wehrdienst- und Zivildienstleistende. Sie wissen, dass diejenigen, die den Wehrdienst oder den Zivildienst ableisten, nichts dafür können, dass sie dann auch weniger verdienen. Das ist im Wehrpflichtgesetz festgesetzt. Deshalb müssen wir darauf Rücksicht nehmen, dass diese Personen, wenn sie dann Eltern werden, aufgrund ihres Wehrdienstleistens oder Zivildienstleistens bei der Berechnung des Elterngeldes nicht benachteiligt werden. Wir sagen: Hier muss die Möglichkeit bestehen, in Bezug auf den Verdienst auf weiter zurückliegende Monate zurückzugreifen, damit für Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende keine Verluste eintreten. Wir wollen hier eine Änderung vornehmen. Ich glaube, das ist gut und wichtig. Wir wollen, dass alle Familien profitieren, auch die, die ihren bürgerlichen Pflichten nachkommen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der zweite große Bereich, der jetzt geändert werden soll, ist der Bereich der Großeltern. Wir haben an anderer Stelle über vermehrte Teenagerschwangerschaften debattiert. Wir haben festgestellt, dass es mehr junge Menschen, mehr Minderjährige, ja Kinder gibt, die Mütter bzw. Eltern werden. Diese Kinder, wenn sie denn selber Eltern werden, müssen die Chance haben, ihre Schulausbildung oder auch eine begonnene Berufsausbildung abzuschließen. Damit sie das tun können, wollen wir, dass die Elternzeit auf die Großeltern übertragen werden kann. Das heißt, dass sich Großeltern, die, vor allem wenn es sich um minderjährige Kinder handelt, ihrer Verpflichtung nachkommen – sie haben ja noch eine eigene Erziehungspflicht ihren Kindern gegenüber; diese sind ja noch nicht 18 Jahre alt –, freistellen lassen können, also in Elternzeit gehen können. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen, dass Großeltern eingreifen und mithelfen können – Herr Tauss, herzlichen Dank für Ihre Unterstützung –, und zwar nicht nur bei minderjährigen Kindern. Auch gerade junge Volljährige, die in der Berufsausbildung sind – sie sind ja von der Lebensphase her nicht anders aufgestellt als Minderjährige –, sollen die Möglichkeit haben, ihre Berufsausbildung abzuschließen. Den Großeltern soll es möglich sein, statt der jungen Volljährigen Elternzeit zu nehmen, um das Enkelkind zu betreuen, damit die jungen Leute in Ruhe ihre Berufsausbildung, auf die letzten beiden Ausbildungsjahre beschränkt, abschließen können. Ich glaube, auch das ist richtig und wichtig. Dabei gilt es allerdings bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, etwa dass das Kind im Haushalt leben muss. Ich glaube, es ist, wenn wir über Generationen reden, ein gutes, wichtiges Zeichen, zu sagen: Die Großeltern haben dieMöglichkeit, hier mitzumachen. Das halte ich für einen wichtigen Punkt. Damals, bei Einführung des Elterngeldes, haben wir gedacht: Wenn besondere Härtefälle auftreten – Tod oder eine schwere Krankheit –, sollen junge Familien die Möglichkeit haben, die einmal beim Antrag getroffene Entscheidung, wer das Elterngeld bezieht, zu ändern. Wir sagen jetzt: Die Erfahrungen zeigen, dass es auch andere Gründe gibt, den Bezugspartner zu ändern. Wenn zum Beispiel jemand, der in der Elternzeit ist, plötzlich erwerbslos wird und eine neue Arbeitsstelle angeboten bekommt, muss es den jungen Familien möglich sein, kurzfristig den Bezugspartner zu ändern, also einen neuen Antrag zu stellen. Wir sagen: Es muss möglich sein, einmal ohne Begründung einen Antrag auf Änderung zu stellen; das hat auch etwas mit Verwaltungsvereinfachung zu tun. Weiterhin besteht in einem besonderen Härtefall die Möglichkeit – das bleibt unberührt –, den Bezugspartner ein zweites Mal zu ändern. Dies ist eine wirksame Regelung, damit die Familien das Elterngeld viel effektiver in Anspruch nehmen können. Wir haben damals – Sie erinnern sich – Partnermonate ermöglicht; die Ministerin spricht gerne vom Wickelvolontariat. (Caren Marks [SPD]: Das ist ein Kampfbegriff von denen, die es nicht wollten!) Das heißt: Wenn sich beide Elternteile die Elternzeit teilen, wird die Bezugsdauer beim Elterngeld um zwei Monate verlängert. Wir haben damals nicht daran gedacht, dass es unterschiedliche Grundvoraussetzungen gibt: Wenn beide Eltern erwerbstätig sind, hat die Mutter schon die Grundvoraussetzung für die Partnermonate erfüllt; dann könnte der Vater seine Verpflichtung in nur einem Monat Elternzeit erfüllen. Wir sagen: Die Bindung von Vater und Mutter zum Kind – sie ist wirklich nötig – soll zum Wohle des Kindes möglichst intensiv sein. Deshalb soll der Partner mindestens zwei Monate in Elternzeit gehen. Ich glaube, es ist gut fürs Kind, wenn sich der Vater zwei Monate lang an das Kind gewöhnen kann. (Ina Lenke [FDP]: Die Politiker wissen ganz genau, was gut fürs Kind ist! Das ist gut!) Ich glaube, der Vater bleibt noch einen Monat länger beim Kind, weil es einfach schön ist, mitzuerleben, wie das junge, kleine Kind wächst und gedeiht. Auch hier werden wir also eine Änderung vornehmen. (Ina Lenke [FDP]: Das bestimmt also die Politik!) – Frau Lenke, Sie können gerne eine Zwischenfrage stellen; dann darf ich länger reden. (Ina Lenke [FDP]: Nein, ich mache Zwischenrufe!) – Gut, rufen Sie zwischen! Ingrid FischbachEs gibt eine weitere, eher formale Änderung bei der Arbeitgeberbescheinigung. Bisher wurde die Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe des Verdienstes, der Sozialabgaben und dergleichen an den Arbeitnehmer ausgegeben; der musste sie wiederum an die zuständigen Behörden weiterleiten. Wir sagen: Ähnlich wie beim Unterhaltsvorschussgesetz und beim Bundeskindergeldgesetz muss der Arbeitgeber diese Bescheinigung sofort an die Behörde schicken. Das heißt, wir sparen Wege, Zeit und Verfahren. Das ist richtig und wichtig. Wir machen mit den ersten Änderungen, über die wir heute debattieren, deutlich, dass wir die Entscheidung der jungen Menschen für Kinder, für Familie und den damit verbundenen Auftrag sehr ernst nehmen und genau hinschauen, was von uns Politikern bei der Weiterentwicklung des Elterngeldes erwartet wird. Es ist unbestritten, dass kein Gesetz, so wie es verabschiedet wird, in seiner Wirkung wirklich hundertprozentig bei den Menschen ankommt. Man muss bereit sein, ein Gesetz weiterzuentwickeln. Das tun wir heute mit der ersten Vorlage, mit den Punkten, die ich gerade genannt habe. Dabei ist die Großelternzeit sehr wichtig. Wir machen damit deutlich, dass wir Erziehungsverantwortung ernst nehmen und sie wirklich anerkennen wollen. Ich kann Sie, vor allem die Kolleginnen und Kollegen in den Oppositionsfraktionen, nur bitten, sich diesen wichtigen, kleinen Weiterentwicklungsschritten nicht in den Weg zu stellen. – Frau Lenke, ich habe gerade gesagt, dass dies die ersten Schritte sind, die wir kurzfristig gehen können. Eine große Debatte wird folgen. Sie werden sich – ich kenne Sie ja – dort einbringen. Diese Debatte kann folgen, wenn uns im Oktober der Evaluationsbericht vorliegt. Jetzt haben wir die Möglichkeit, für die Bezieher von Elterngeld wichtige Schritte, auch wenn sie klein sind, zu tun. Sie sollten sich nicht verweigern, sondern mitmachen.

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