Rede von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) – Drucksache 16/9415
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10: Drucksache 16/9415 –.
Text
Rede von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) – Drucksache 16/9415
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Als wir das Elterngeld auf den Weg gebracht haben, hat
niemand – bei allem Optimismus, den wir hatten – daran
geglaubt, dass es ein solcher Erfolg wird.
Das muss man einfach feststellen. Denn die Zahlen,
die uns schon nach gut einem Jahr vorliegen,
überraschen alle. Ich selber gebe zu: Auch ich war etwas
skeptisch. Ich gehörte nicht zu den großen Optimistinnen,
war aber von dem überzeugt, was wir auf den Weg
gebracht haben.
Die Zahlen sprechen für sich: Das Elterngeld ist ein
Erfolg. Es ist gerade für junge Familien der richtige
Weg, ihren Wunsch nach Kindern zu erfüllen und die
Möglichkeit zu haben, ohne große finanzielle
Belastungen in die Familienphase zu kommen. Das war die
richtige Entscheidung, der richtige Weg. Deshalb kann man
an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Das Elterngeld ist
ein Erfolg der Regierungskoalition.
Aber wie das bei vielen großen Erfolgen ist:
Manchmal gibt es Änderungswünsche. Wir haben damals
gesagt: Wir bringen ein ganz neues Projekt auf den Weg.
Wir werden es evaluieren. Den Bericht über diesen
Evaluationsprozess werden wir zum 1. Oktober 2008
vorgelegt bekommen.
(Ina Lenke [FDP]: Wer es glaubt, wird selig!
Das glaube ich nicht!)
– Frau Lenke, Sie sind schon wieder so aufgeregt. Hören
Sie doch erst einmal zu! Vielleicht sind ja noch ein paar
Dinge dabei, die Sie noch gar nicht gelesen haben. Ich
kann Ihnen versichern, dass wir im Oktober, wenn der
Gesamtbericht vorliegt,
(Ina Lenke [FDP]: Das werden wir mal
sehen!)
viel intensiver diskutieren werden müssen. Das ist gar
keine Frage; das wissen wir. Aber nichtsdestotrotz
sollten wir die Chancen, die wir jetzt haben, nutzen, die
Dinge, die sich schon jetzt abzeichnen und die wir
schnell ändern können, auf den Weg zu bringen und
Änderungen vorzunehmen, die dann diejenigen, die vom
Elterngeld profitieren, noch besser stellen.
(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Richtig!)(A)
Ingrid FischbachIch zähle die Bereiche auf, die wir heute – dies ist die
erste Lesung – auf den Weg bringen wollen. Dazu gehört
zum einen der Bezug des Elterngeldes für Wehrdienst-
und Zivildienstleistende. Sie wissen, dass diejenigen, die
den Wehrdienst oder den Zivildienst ableisten, nichts
dafür können, dass sie dann auch weniger verdienen. Das
ist im Wehrpflichtgesetz festgesetzt. Deshalb müssen wir
darauf Rücksicht nehmen, dass diese Personen, wenn sie
dann Eltern werden, aufgrund ihres Wehrdienstleistens
oder Zivildienstleistens bei der Berechnung des
Elterngeldes nicht benachteiligt werden. Wir sagen: Hier muss
die Möglichkeit bestehen, in Bezug auf den Verdienst
auf weiter zurückliegende Monate zurückzugreifen,
damit für Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende
keine Verluste eintreten. Wir wollen hier eine Änderung
vornehmen. Ich glaube, das ist gut und wichtig. Wir
wollen, dass alle Familien profitieren, auch die, die ihren
bürgerlichen Pflichten nachkommen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Der zweite große Bereich, der jetzt geändert werden
soll, ist der Bereich der Großeltern. Wir haben an
anderer Stelle über vermehrte Teenagerschwangerschaften
debattiert. Wir haben festgestellt, dass es mehr junge
Menschen, mehr Minderjährige, ja Kinder gibt, die
Mütter bzw. Eltern werden. Diese Kinder, wenn sie denn
selber Eltern werden, müssen die Chance haben, ihre
Schulausbildung oder auch eine begonnene
Berufsausbildung abzuschließen.
Damit sie das tun können, wollen wir, dass die
Elternzeit auf die Großeltern übertragen werden kann. Das
heißt, dass sich Großeltern, die, vor allem wenn es sich
um minderjährige Kinder handelt, ihrer Verpflichtung
nachkommen – sie haben ja noch eine eigene
Erziehungspflicht ihren Kindern gegenüber; diese sind ja
noch nicht 18 Jahre alt –, freistellen lassen können, also
in Elternzeit gehen können. Wir wollen mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen,
dass Großeltern eingreifen und mithelfen können
– Herr Tauss, herzlichen Dank für Ihre Unterstützung –,
und zwar nicht nur bei minderjährigen Kindern. Auch
gerade junge Volljährige, die in der Berufsausbildung
sind – sie sind ja von der Lebensphase her nicht anders
aufgestellt als Minderjährige –, sollen die Möglichkeit
haben, ihre Berufsausbildung abzuschließen. Den
Großeltern soll es möglich sein, statt der jungen Volljährigen
Elternzeit zu nehmen, um das Enkelkind zu betreuen,
damit die jungen Leute in Ruhe ihre Berufsausbildung, auf
die letzten beiden Ausbildungsjahre beschränkt,
abschließen können.
Ich glaube, auch das ist richtig und wichtig. Dabei gilt
es allerdings bestimmte Voraussetzungen einzuhalten,
etwa dass das Kind im Haushalt leben muss. Ich glaube,
es ist, wenn wir über Generationen reden, ein gutes,
wichtiges Zeichen, zu sagen: Die Großeltern haben dieMöglichkeit, hier mitzumachen. Das halte ich für einen
wichtigen Punkt.
Damals, bei Einführung des Elterngeldes, haben wir
gedacht: Wenn besondere Härtefälle auftreten – Tod
oder eine schwere Krankheit –, sollen junge Familien die
Möglichkeit haben, die einmal beim Antrag getroffene
Entscheidung, wer das Elterngeld bezieht, zu ändern.
Wir sagen jetzt: Die Erfahrungen zeigen, dass es auch
andere Gründe gibt, den Bezugspartner zu ändern. Wenn
zum Beispiel jemand, der in der Elternzeit ist, plötzlich
erwerbslos wird und eine neue Arbeitsstelle angeboten
bekommt, muss es den jungen Familien möglich sein,
kurzfristig den Bezugspartner zu ändern, also einen
neuen Antrag zu stellen. Wir sagen: Es muss möglich
sein, einmal ohne Begründung einen Antrag auf
Änderung zu stellen; das hat auch etwas mit
Verwaltungsvereinfachung zu tun. Weiterhin besteht in einem
besonderen Härtefall die Möglichkeit – das bleibt unberührt –,
den Bezugspartner ein zweites Mal zu ändern. Dies ist
eine wirksame Regelung, damit die Familien das
Elterngeld viel effektiver in Anspruch nehmen können.
Wir haben damals – Sie erinnern sich –
Partnermonate ermöglicht; die Ministerin spricht gerne vom
Wickelvolontariat.
(Caren Marks [SPD]: Das ist ein Kampfbegriff
von denen, die es nicht wollten!)
Das heißt: Wenn sich beide Elternteile die Elternzeit
teilen, wird die Bezugsdauer beim Elterngeld um zwei
Monate verlängert. Wir haben damals nicht daran gedacht,
dass es unterschiedliche Grundvoraussetzungen gibt:
Wenn beide Eltern erwerbstätig sind, hat die Mutter
schon die Grundvoraussetzung für die Partnermonate
erfüllt; dann könnte der Vater seine Verpflichtung in nur
einem Monat Elternzeit erfüllen. Wir sagen: Die
Bindung von Vater und Mutter zum Kind – sie ist wirklich
nötig – soll zum Wohle des Kindes möglichst intensiv
sein. Deshalb soll der Partner mindestens zwei Monate
in Elternzeit gehen. Ich glaube, es ist gut fürs Kind,
wenn sich der Vater zwei Monate lang an das Kind
gewöhnen kann.
(Ina Lenke [FDP]: Die Politiker wissen ganz
genau, was gut fürs Kind ist! Das ist gut!)
Ich glaube, der Vater bleibt noch einen Monat länger
beim Kind, weil es einfach schön ist, mitzuerleben, wie
das junge, kleine Kind wächst und gedeiht. Auch hier
werden wir also eine Änderung vornehmen.
(Ina Lenke [FDP]: Das bestimmt also die
Politik!)
– Frau Lenke, Sie können gerne eine Zwischenfrage
stellen; dann darf ich länger reden.
(Ina Lenke [FDP]: Nein, ich mache
Zwischenrufe!)
– Gut, rufen Sie zwischen!
Ingrid FischbachEs gibt eine weitere, eher formale Änderung bei der
Arbeitgeberbescheinigung. Bisher wurde die
Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe des Verdienstes,
der Sozialabgaben und dergleichen an den Arbeitnehmer
ausgegeben; der musste sie wiederum an die zuständigen
Behörden weiterleiten. Wir sagen: Ähnlich wie beim
Unterhaltsvorschussgesetz und beim
Bundeskindergeldgesetz muss der Arbeitgeber diese Bescheinigung sofort
an die Behörde schicken. Das heißt, wir sparen Wege,
Zeit und Verfahren. Das ist richtig und wichtig.
Wir machen mit den ersten Änderungen, über die wir
heute debattieren, deutlich, dass wir die Entscheidung
der jungen Menschen für Kinder, für Familie und den
damit verbundenen Auftrag sehr ernst nehmen und
genau hinschauen, was von uns Politikern bei der
Weiterentwicklung des Elterngeldes erwartet wird. Es ist
unbestritten, dass kein Gesetz, so wie es verabschiedet wird,
in seiner Wirkung wirklich hundertprozentig bei den
Menschen ankommt. Man muss bereit sein, ein Gesetz
weiterzuentwickeln. Das tun wir heute mit der ersten
Vorlage, mit den Punkten, die ich gerade genannt habe.
Dabei ist die Großelternzeit sehr wichtig. Wir machen
damit deutlich, dass wir Erziehungsverantwortung ernst
nehmen und sie wirklich anerkennen wollen. Ich kann
Sie, vor allem die Kolleginnen und Kollegen in den
Oppositionsfraktionen, nur bitten, sich diesen wichtigen,
kleinen Weiterentwicklungsschritten nicht in den Weg zu
stellen.
– Frau Lenke, ich habe gerade gesagt, dass dies die
ersten Schritte sind, die wir kurzfristig gehen können. Eine
große Debatte wird folgen. Sie werden sich – ich kenne
Sie ja – dort einbringen. Diese Debatte kann folgen,
wenn uns im Oktober der Evaluationsbericht vorliegt.
Jetzt haben wir die Möglichkeit, für die Bezieher von
Elterngeld wichtige Schritte, auch wenn sie klein sind,
zu tun. Sie sollten sich nicht verweigern, sondern
mitmachen.