Rede von Dr. Christian Wirth (AfD) – Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 7a und 7b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts.
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Dr. Christian Wirth (AfD) – Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Herr Minister Dobrindt, zu Ihrer Rede: Der Unterschied zwischen Auslandsgeheimdienst und Inlandsgeheimdienst ist, dass im Ausland die Polizei nicht zuständig sein kann, im Inland schon. Deswegen ist das Trennungsgebot erforderlich.
Die Bundesregierung sagt: Die Bedrohung hat sich verschärft. – Das stimmt. Spionage, Terrorismus und Sabotage nehmen zu. Doch bei fast jedem vereitelten Anschlag kamen die entscheidenden Hinweise von ausländischen Partnerdiensten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz war blind. Das Rezept der Regierung, den Verfassungsschutz mit jährlich massiv steigenden Steuermitteln zu versorgen, half bisher nicht und wird auch zukünftig nicht helfen.
Denn die Mittel fließen nicht etwa in die Terrorabwehr, sondern in die Bespitzelung der demokratischen Opposition und die Kriminalisierung regierungskritischer Teile der Bevölkerung.
Die Antwort der Regierung auf dieses Problem ist aber keine Kurskorrektur; sie ist eine massive Ausweitung der Macht. Das Amt soll in private Computer und Handys eindringen dürfen. Das Amt soll künftig heimlich Wohnungen betreten dürfen. Das Amt soll sogar Daten löschen oder verändern dürfen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt deshalb offen vor einer – ich zitiere – „massive[n] Ausweitung von Befugnissen“ bei gleichzeitiger „Einschränkung der effektiven Kontrolle“. Sie spricht von einem „erheblichen Überwachungsdruck für die Gesellschaft“ und äußert deutliche „Zweifel an der Verfassungskonformität“.
Der Bürgerrechtler Rolf Gössner nennt das Gesetz eine „Lizenz zu Einbruch und Sabotage“. Er warnt: Aus dem stillen Beobachter wird ein aktiver Akteur.
Gössner wurde übrigens selbst über 38 Jahre vom Verfassungsschutz überwacht, und zwar rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverwaltungsgericht Leipzig allesamt urteilten und dem Verfassungsschutz ins Stammbuch geschrieben haben.
Das ist eine von mittlerweile zahlreichen Lektionen – wir haben vom NSU gehört – in Sachen Rechtsstaatlichkeit, die dieser Behörde erteilt wurden. Leider scheinen diese Lektionen nie zu fruchten.
Bisher galt ein klares Prinzip: Nachrichtendienste sammeln nur Informationen, sie greifen nicht selbst ein. Das nennt man „Trennungsgebot“. Es ist eine Lehre aus der deutschen Geschichte. Es sollte eine allmächtige Geheimpolizei wie die Gestapo und die Stasi verhindern. Aber genau dieses Prinzip weicht der Entwurf jetzt auf.
Der Entwurf geht noch weiter: Banken, Finanzämter und sogar Autowerkstätten sollen künftig automatisiert Daten an die Dienste liefern müssen. Kritiker aus der Netzgemeinde nennen das schlicht „unverhältnismäßig“. Wir teilen diese Sorge.
Besonders bitter: Sogar 16- bis 17-Jährige – das haben wir mehrfach gehört – sollen künftig als Vertrauenspersonen angeworben werden dürfen. Kinder werden so zu Zuträgern eines Geheimdienstes gemacht. Und ich sage es hier wieder: Ein Staat, der Minderjährige zu Spitzeln macht, erzieht nicht zur Demokratie. Er erzieht zu Denunziation.
Und die Kontrolle? Sie überzeugt nicht. In dringenden Fällen darf die Behördenleitung sofort handeln. Die Kontrolle folgt erst später. Betroffene werden oft niemals informiert. Wer von einer Maßnahme nichts weiß, kann sich auch nicht dagegen wehren. Wir erinnern an den Fall Ramelow: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die jahrelange Beobachtung eines Abgeordneten für unverhältnismäßig.
Genau solche Übergriffe drohen weiter, wenn die Kontrolle so schwach bleibt wie geplant. Regierungen in Bund und Ländern, die den Verfassungsschutz derart instrumentalisieren, sind selbst eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Noch dreister wird es beim neuen Kontrollgremium. Es wird vom Parlamentarischen Kontrollgremium gewählt. Doch der größten Oppositionsfraktion, unserer Fraktion, wird dort ein Sitz verweigert, obwohl uns dieser Sitz rechtlich zusteht. Das zeigt: Es geht der Regierung nicht um Sicherheit, es geht um Macht. Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz soll die freiheitliche Ordnung schützen. Er soll nicht die Regierung vor ihren Kritikern schützen. Regierungskritik ist keine Verfassungsfeindlichkeit, sondern gelebte Demokratie.
Die AfD steht für einen starken Inlandsgeheimdienst, einen Dienst, der sich auf echte Gefahren konzentriert: Terrorismus, Spionage und gewaltbereiten Extremismus.
Sie steht nicht für einen Dienst, der Bürger bespitzelt, weil ihm die Meinung nicht gefällt. Diese Debatte betrifft jeden Bürger im Land; denn ein Geheimdienst ohne klare Grenzen wird zur Gefahr für die eigene Bevölkerung. Genau davor warnen wir heute im Interesse aller Menschen in Deutschland.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Er schwächt die Freiheit, er stärkt nicht die Sicherheit. Und ein kleiner Rat an die Regierung und die Regierungsparteien: Wenn Sie hier Gesetze einbringen, sollten Sie daran denken, dass Sie diese Gesetze auch in der Opposition ertragen müssen. Und diese Zeit kommt schneller, als Sie denken.
Danke.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
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- part_of_vorgang → Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes
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