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Rede von Florian Toncar (FDP) – Plenarprotokoll 16/222

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Rede von Florian Toncar (FDP) – Plenarprotokoll 16/222 Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Geschichte unseres Grundgesetzes ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Es gibt keine einzige historisch bedeutsame Frage in der Geschichte der Bundesrepublik, in der es nicht seine Rolle gespielt hätte. Es ist aus einer historischen Katastrophe heraus entstanden und wurde von Menschen erarbeitet, die von dem, was sie erlebt hatten, gezeichnet waren. Auch die Nachkriegsgeneration, die die schlimmste Zeit in unserer Geschichte nicht mehr selbst erlebt hat, war immerhin noch stark geprägt durch die Bewältigung der Folgen von Krieg und Diktatur. Die Menschen in Ostdeutschland haben erst 1989/90 ihre Freiheit erkämpft, sodass die meisten von ihnen noch sehr unmittelbar wissen, wie es ist, in einem Unrechtsstaat zu leben. Doch wenn in diesem Jahr der 17. Deutsche Bundestag gewählt wird, wird es in ganz Deutschland keinen einzigen Erstwähler mehr geben, der sich noch selbst an die deutsche Teilung wird erinnern können. Unsere Gesellschaft wird immer stärker geprägt werden von Menschen, die das Glück und das Privileg hatten, in Frieden in einem geeinten Europa und in einer freiheitlichen Demokratie groß zu werden. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) So stellt sich an diesem 60. Jahrestag die Frage, wie es mit dem großartigen Erbe des Grundgesetzes weitergeht. Ich bin davon überzeugt, dass die jungen Deutschen die Werte unserer Verfassung tief verinnerlicht haben. Meine Generation ist in ihrer großen Mehrheit tolerant, verantwortungsbewusst und skeptisch gegenüber Extremen aller Art. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Sie ist stolz auf ihr Land, ohne sich dabei über andere zu erheben. Ihr fehlt allerdings das Erlebnis der existenziel-len Bedrohung ihrer Freiheit. Freiheit und Demokratie erscheinen ihr selbstverständlich. Werner Finck sagte einmal: Es geht uns mit der Freiheit wie mit der Gesundheit: Erst wenn man sie nicht mehr hat, weiß man, was man an ihr hatte. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Diese Gefahr der Gewöhnung rechtzeitig zu erkennen und diesen Ausspruch zu widerlegen, müssen unser Ziel und unsere Aufgabe in den nächsten Jahren sein. Garantiert uns das Grundgesetz, dass die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik weitergeht? Das kann es nicht, und das war auch nicht die Absicht seiner Väter und Mütter. Der Staatsrechtler Rudolf Smend hat den Sinn und Zweck des Grundgesetzes als Integration bezeichnet und damit einen Prozess ständiger Erneuerung, dauernden Neu-erlebt-Werdens gemeint. So ist das Grundgesetz nicht statisch, sondern lebend. Der Kern seiner Werte, wie zum Beispiel die Menschenwürde, der überragende Wert des einzelnen Menschen, ist zeitlos. Aber er ist in die Zukunft offen. Er kann für zukünftige, heute noch gar nicht bekannte Herausforderungen Antworten bieten. Gegenwart und Zukunft stellen uns schon heute vor schwierige Entscheidungen. Es geht zum Beispiel um die Möglichkeiten der modernen Medizin und Fragen des Schutzes der Privatsphäre angesichts ganz neuer technischer Möglichkeiten. Es ist ohne großen Aufwand möglich, eine DNA-Analyse jedes Menschen zu erstellen und auszuwerten. Solche Entscheidungen können mit dem Grundgesetz bewältigt werden. Sie sind nicht leicht. Sie werden sicherlich auch in Zukunft nicht leichter. Aber das, was eine Verfassung leisten kann, um sie zu beantworten, liefert das Grundgesetz. Eine Restverantwortung der Gesellschaft, die Wertungen des Grundgesetzes, die Menschenwürde immer wieder neu zu definieren und auszubuchstabieren, bleibt. Das kann uns keine Verfassung dieser Welt abnehmen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Deswegen möchte ich bezüglich aller Debatten über die Frage, ob wir eine neue Verfassung brauchen, sagen: Ich kann nicht erkennen, dass wir das, was vor uns liegt, mithilfe des Grundgesetzes nicht bewältigen können. Diejenigen, die laufend neue Vorschläge machen, was noch hineingeschrieben werden könnte oder möglicherweise fehlt, müssen sich die Frage stellen lassen, ob man die Autorität des Grundgesetzes nicht eher dadurch beschädigt, dass man ständig den Eindruck erweckt, es sei unvollständig, lückenhaft und verbesserungsbedürftig. Das ist nicht so, und das sollte man auch nicht ständig so darstellen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich will aber auch auf Entwicklungen eingehen, von denen ich glaube, dass wir in Zukunft auf sie achten und vorsichtig sein müssen. Ich meine damit zum einen un- Florian Toncarseren Umgang mit den Grundrechten und zum anderen die Frage der Lebendigkeit unserer Demokratie. Die Grundrechte sind der Teil des Grundgesetzes, der unsere Bürgerinnen und Bürger selber in ihrem Alltag unmittelbar betrifft. Sie stellen den Menschen in den Mittelpunkt und verpflichten den Staat, den Menschen zu dienen. Aber wie wird im politischen Alltag mit den Grundrechten umgegangen? Ich habe das Gefühl, dass Grundrechte oder zumindest das Bundesverfassungsgericht, das sie anwendet, zunehmend als lästiges Hindernis empfunden werden. Ich möchte fragen, ob es sich eine freiheitliche Gesellschaft eigentlich erlauben kann, dauernd und immer wieder das Bundesverfassungsgericht zu strapazieren, um eigentlich elementare Grundentscheidungen unserer Verfassung durchzusetzen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) So lange es so ist, dass in Parlamenten Mehrheiten immer wieder bereit sind, Grundrechte, oft aufgrund von Extremsituationen, unverhältnismäßig einzuschränken, so lange – das muss man sagen – ist das Immunsystem unserer Gesellschaft gestört. Diese Kontrolle kann nicht auf Dauer von einem Gericht wahrgenommen werden. Entlarvend ist im Übrigen die Formulierung, die in unserer politischen Alltagssprache sehr oft auftaucht: Das Parlament müsse Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das wird bei dem BKA-Gesetz, beim Lauschangriff und bei vielem anderen gesagt. Das Bundesverfassungsgericht macht uns überhaupt keine Vorgabe. Es definiert lediglich rote Linien, die wir nicht überschreiten dürfen. Wenn wir immer so tun, als ob die rote Linie – die letzte Möglichkeit, die das Verfassungsgericht lässt – eine Vorgabe des Gerichts sei, dann gehen wir immer wieder an die Grenzen unserer Verfassung, strapazieren sie und verschieben so die Achse unserer Grundrechte nach außen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich möchte auch noch auf den Zustand unserer Demokratie eingehen. Es gibt zum Glück heute in Deutschland nur noch sehr wenige Unverbesserliche, die sich prinzipiell gegen die Idee der Demokratie wenden. Für diese brauchen wir das Konzept der wehrhaften Demokratie. Aber auch an einem Feiertag wie heute soll nicht verschwiegen werden, dass unsere Demokratie lebhafter sein könnte und dass die Lebendigkeit unserer Demokratie aus der Mitte der Gesellschaft bedroht ist, weil es Ermüdungs- und Gewöhnungserscheinungen gibt. Man kann das im Rahmen einer solchen Rede nicht abschließend analysieren, aber ich möchte einfach einige Fragen aufwerfen: Ist es einem Bürger heute eigentlich noch möglich, einen für eine Maßnahme politisch Verantwortlichen auszumachen? Haben wir nicht weiterhin ein großes Durcheinander an Zuständigkeiten von Europa über Bund und Länder bis hin zu den Kommunen, das Verantwortung systematisch verschleiert und esjeder Ebene ermöglicht, den Schwarzen Peter bei einer anderen Ebene abzuladen, und schlussendlich den Bürger ratlos zurücklässt? (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gehen wir eigentlich immer fair mit unseren Kommunen um, die an immer umfangreichere Regeln gebunden werden, dabei immer größere Finanzierungsprobleme haben und schlussendlich über den goldenen Zügel von Zuschüssen gesteuert und alimentiert werden? Ich glaube, dass man sich nicht wundern muss, dass es in vielen Kommunen immer schwerer wird, Menschen zu finden, die sich für kommunales politisches Engagement begeistern. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Teilhabe findet jedenfalls nicht ausschließlich auf parlamentarischen Abenden statt, sondern beginnt in unseren Kommunen. Ich vermisse auch eine Debatte über die Rolle und das Selbstverständnis dieses Parlaments. Wer sollte sie eigentlich anführen, wenn nicht die Abgeordneten des Bundestages selbst? Womöglich wird sie auch deshalb vermieden, weil wir uns mit dem zu erwartenden Ergebnis nicht zufriedengeben können. Ich meine, dass der Bundestag seinen Einfluss gegenüber der Exekutive dringend stärken müsste. Ich habe nichts gegen Ministerialbeamte. Die meisten von ihnen machen gute Arbeit. Aber wenn ein Ministerialbeamter Gesetzgeber sein möchte, dann möge er sich für eine Wahl bewerben, wie wir das alle auch tun müssen; er muss sich mit seinen Argumenten stellen und dann wählen und bestätigen lassen. Aber Gesetzgeber ohne vorherige Wahlen kann man nicht sein. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Wir sehen, dass EU-Rechtsakte im Ministerrat der EU von Beamten ausgehandelt werden und dass der Bundesrat in der Praxis weitgehend eine Beamtenveranstaltung ist und dass die Ministerialbürokratie leider auch auf unsere Parlamentsarbeit einen erheblichen Einfluss ausübt, (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Leider wahr! – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr guter Hinweis!) wobei das Vorbereiten von Sprechzetteln für Abgeordnete in der Regierungskoalition noch eine möglicherweise harmlose Peinlichkeit darstellt. Nicht mehr harmlos wird es dann, wenn Anträge, die im Parlament eine Mehrheit hätten, durch das Veto eines Ministeriums gestoppt werden. Ein Parlament, das so mit sich umspringen lässt, setzt sein Ansehen und seine Autorität aufs Spiel. Ich vermisse auch in diesem Hause hierfür das nötige Problembewusstsein. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Florian ToncarHerr Präsident, ich komme zum Schluss. Das Grundgesetz stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Es stellt in unserer Demokratie das Parlament als die direkte Vertretung dieser Menschen in den Mittelpunkt. Meine Generation hat das Glück, diese Errungenschaft zu erben. Damit fängt unsere Verantwortung aber erst an. Ich freue mich auf die Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

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