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Rede von Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412 –.

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Rede von Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412 Wenn wir heute über das Weißbuch Gesundheit debattieren, so debattieren wir zunächst einmal über eine Initiative der EU-Kommission, die in einigen Aspekten durchaus zu begrüßen ist. Eine koordinierte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten ist nämlich in solchen Bereichen sinnvoll, in denen die einzelnen Staaten einem Problem nicht wirksam begegnen können, wie beispielsweise beim Kampf gegen Pandemien oder gegen den Organhandel. Auch die Formulierung von Gesundheitszielen auf europäischer Ebene kann durchaus sinnvoll sein, wenn sie von den einzelnen Mitgliedern als Aufforderung verstanden wird, Defizite im eigenen Land zu bekämpfen oder positive Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern zu übernehmen. In den letzten Jahren konnten wir auf EU-Ebene allerdings vielfach Bestrebungen beobachten, auch die Gesundheitspolitik in vielen Bereichen EU-weit zu harmonisieren. Dahinter steckt ein Denken, das das Gesundheitswesen an sich nicht mehr als einen Teil der Daseinsvorsorge eines Staates, sondern als Wirtschafts- und Dienstleistungsbranche ansieht, in der es sämtliche Hindernisse und Unterschiede zu beseitigen gilt. Davor kann ich nur warnen. Mit diesem Weißbuch wird ein Konzept vorgelegt, das die Schaffung eines sogenannten einheitlichen strategischen Ansatzes vorschlägt. Dafür setzt die EU-Kommission unter anderem Themenschwerpunkte fest, die durchaus begrüßenswert sind, beispielsweise die Förderung der Gesundheit in einer alternden Gesellschaft oder den Schutz der Bürger vor Gesundheitsgefahren. Das Mittel zur Umsetzung, das die Kommission dafür wählt, geht allerdings weit über eine einfache koordinierte Zusammenarbeit hinaus, sogar weit über das hinaus, was der EG-Vertrag in Art. 152 vorsieht. Die Kommission kündigt einen neuen Mechanismus der „Strukturierten Zusammenarbeit“ an, der die Kommission befähigen soll, „Prioritäten zu nennen, Indikatoren festzulegen, Leitlinien und Empfehlungen zu erarbeiten, den Austausch bewährter Verfahren zu fördern und Fortschritte zu bewerten“. Damit begibt sie sich in die Rolle des federführenden Akteurs, der nicht nur – wie vom EG-Vortrag eigentlich vorgesehen – die Politik der Mitgliedstaaten ergänzt und gegebenenfalls unterstützt. Die Kommission billigt sich vielmehr selbst – sowohl inhaltlich als auch methodisch – eine Funktion zu, die ihr rechtlich nicht zusteht und die zudem die Gefahr einer ungerechtfertigten Bürokratieerweiterung birgt. Bereits heute schafft die sogenannte Offene Methode der Koordinierung einen Mechanismus, der die klaren Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten zu verwischen droht und der nahezu keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Noch einmal: Es geht uns nicht um die Ablehnung jeglicher Koordinierungstätigkeit seitens der EU. In Einzelfällen, in denen daraus für die Mitgliedstaaten ein Mehrwert entsteht, weil die zu bewältigenden Probleme grenzübergreifend sind, ist dies durchaus sinnvoll. Eine solche Koordinierung kann aber auch im Rahmen von Einzelermächtigungen stattfinden und bedarf keiner umfassenden Übertragung von Kompetenzen für einen Bereich, in dem nach Art. 152 Abs. 5 die „Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die me-dizinische Versorgung in vollem Umfang“ gewahrt bleiben soll. Der ursprüngliche Entwurf des heute abgestimmten Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen hat diese Aspekte klar benannt. Leider wurde diese Klarheit bei der anschließenden Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit sehr reduziert. Aus diesem Grund sehen sich die Mitglieder meiner Fraktion nicht in der Lage, diesem Entschließungsantrag in seiner neuen Form zuzustimmen. Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit: Die Befassung mit dem von der EU-Kommission vorgelegten Weißbuch für eine EU-Gesundheitsstrategie gibt uns die Gelegenheit, einige ganz wesentliche Punkte anzusprechen. Es geht dabei um die Haltung Deutschlands zu grundsätzlichen Weichenstellungen für die Gesundheitspolitik auf europäischer Ebene. Diese Überlegungen haben die die Regierungskoalition tragenden Fraktionen gemeinsam im vorliegenden Entschließungsantrag zusammengefasst. Aus Sicht der Bundesregierung möchte ich den Entschließungsantrag nachdrücklich unterstützen. Es ist überaus erfreulich, dass Parlament und Regierung bei diesem Thema an einem Strang ziehen. Wir sind uns einig, dass die Initiative der EU- Kommission für eine Gesundheitsstrategie grundsätzlich die Chance beinhaltet, den Stellenwert und die Sichtbarkeit der europäischen Gesundheitspolitik als zentralen Politikbereich zu erhöhen. Gleichwohl muss unmissverständlich klargemacht werden: Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Gestaltung und Steuerung der Gesundheitssysteme darf nicht von der Gesundheitsstrategie infrage gestellt werden. Die geltende Kompetenzabgrenzung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission muss gewahrt bleiben. Es wird bei der Umsetzung der Gesundheitsstrategie darauf zu achten sein, dass die Zuständigkeiten auch nicht durch den beabsichtigten Mechanismus zur strukturierten Zusammenarbeit verwischt werden. Hier gilt genauso wie in der Offenen Methode der Koordinierung, dass wir insbesondere die Festlegung von quantifizierten Zielen auf EU-Ebene nicht akzeptieren sollten. Darüber hinaus wäre der Versuch, die historisch gewachsenen und hochkomplexen Gesundheitssysteme über verallgemeinerte europäische Zielvorgaben zu steuern, sowieso zum Scheitern verurteilt. So einfach geht das nicht. Wir begrüßen hingegen ausdrücklich eine europäische Koordinierung und Zusammenarbeit in den Bereichen, in denen ein klarer Mehrwert zu erkennen ist oder sich Herausforderungen grenzüberschreitend stellen, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Aids oder bei einem gemeinsamen Vorgehen zur Förderung von gesunder Ernährung und mehr Bewegung. Hier können wir durch eine verbesserte europäische Kooperation Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger realisieren.Zu Protokoll gegebene Reden

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