Rede von Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412 –.
Text
Rede von Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412
Wenn wir heute über das Weißbuch Gesundheit
debattieren, so debattieren wir zunächst einmal über eine
Initiative der EU-Kommission, die in einigen Aspekten
durchaus zu begrüßen ist. Eine koordinierte
Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten ist nämlich in solchen
Bereichen sinnvoll, in denen die einzelnen Staaten einem
Problem nicht wirksam begegnen können, wie
beispielsweise beim Kampf gegen Pandemien oder gegen den
Organhandel. Auch die Formulierung von
Gesundheitszielen auf europäischer Ebene kann durchaus sinnvoll sein,
wenn sie von den einzelnen Mitgliedern als Aufforderung
verstanden wird, Defizite im eigenen Land zu bekämpfen
oder positive Erfahrungen aus den europäischen
Nachbarländern zu übernehmen. In den letzten Jahren konnten
wir auf EU-Ebene allerdings vielfach Bestrebungen
beobachten, auch die Gesundheitspolitik in vielen
Bereichen EU-weit zu harmonisieren. Dahinter steckt ein
Denken, das das Gesundheitswesen an sich nicht mehr als
einen Teil der Daseinsvorsorge eines Staates, sondern als
Wirtschafts- und Dienstleistungsbranche ansieht, in der
es sämtliche Hindernisse und Unterschiede zu beseitigen
gilt. Davor kann ich nur warnen. Mit diesem Weißbuch
wird ein Konzept vorgelegt, das die Schaffung eines
sogenannten einheitlichen strategischen Ansatzes vorschlägt.
Dafür setzt die EU-Kommission unter anderem
Themenschwerpunkte fest, die durchaus begrüßenswert sind,
beispielsweise die Förderung der Gesundheit in einer
alternden Gesellschaft oder den Schutz der Bürger vor
Gesundheitsgefahren. Das Mittel zur Umsetzung, das die
Kommission dafür wählt, geht allerdings weit über eine
einfache koordinierte Zusammenarbeit hinaus, sogar
weit über das hinaus, was der EG-Vertrag in Art. 152
vorsieht. Die Kommission kündigt einen neuen Mechanismus
der „Strukturierten Zusammenarbeit“ an, der die
Kommission befähigen soll, „Prioritäten zu nennen,
Indikatoren festzulegen, Leitlinien und Empfehlungen zu
erarbeiten, den Austausch bewährter Verfahren zu fördern und
Fortschritte zu bewerten“. Damit begibt sie sich in die
Rolle des federführenden Akteurs, der nicht nur – wie vom
EG-Vortrag eigentlich vorgesehen – die Politik der
Mitgliedstaaten ergänzt und gegebenenfalls unterstützt. Die
Kommission billigt sich vielmehr selbst – sowohl
inhaltlich als auch methodisch – eine Funktion zu, die ihr
rechtlich nicht zusteht und die zudem die Gefahr einer
ungerechtfertigten Bürokratieerweiterung birgt. Bereits heute
schafft die sogenannte Offene Methode der
Koordinierung einen Mechanismus, der die klaren Zuständigkeiten
der Mitgliedstaaten zu verwischen droht und der nahezu
keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Noch
einmal: Es geht uns nicht um die Ablehnung jeglicher
Koordinierungstätigkeit seitens der EU. In Einzelfällen, in
denen daraus für die Mitgliedstaaten ein Mehrwert entsteht,
weil die zu bewältigenden Probleme grenzübergreifend
sind, ist dies durchaus sinnvoll. Eine solche
Koordinierung kann aber auch im Rahmen von
Einzelermächtigungen stattfinden und bedarf keiner umfassenden
Übertragung von Kompetenzen für einen Bereich, in dem nach
Art. 152 Abs. 5 die „Verantwortung der Mitgliedstaaten
für die Organisation des Gesundheitswesens und die me-dizinische Versorgung in vollem Umfang“ gewahrt
bleiben soll.
Der ursprüngliche Entwurf des heute abgestimmten
Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen hat
diese Aspekte klar benannt. Leider wurde diese Klarheit
bei der anschließenden Abstimmung mit dem
Bundesministerium für Gesundheit sehr reduziert. Aus diesem
Grund sehen sich die Mitglieder meiner Fraktion nicht in
der Lage, diesem Entschließungsantrag in seiner neuen
Form zuzustimmen.
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Gesundheit:
Die Befassung mit dem von der EU-Kommission
vorgelegten Weißbuch für eine EU-Gesundheitsstrategie gibt
uns die Gelegenheit, einige ganz wesentliche Punkte
anzusprechen. Es geht dabei um die Haltung Deutschlands
zu grundsätzlichen Weichenstellungen für die
Gesundheitspolitik auf europäischer Ebene.
Diese Überlegungen haben die die
Regierungskoalition tragenden Fraktionen gemeinsam im vorliegenden
Entschließungsantrag zusammengefasst. Aus Sicht der
Bundesregierung möchte ich den Entschließungsantrag
nachdrücklich unterstützen. Es ist überaus erfreulich,
dass Parlament und Regierung bei diesem Thema an
einem Strang ziehen.
Wir sind uns einig, dass die Initiative der EU-
Kommission für eine Gesundheitsstrategie grundsätzlich die
Chance beinhaltet, den Stellenwert und die Sichtbarkeit
der europäischen Gesundheitspolitik als zentralen
Politikbereich zu erhöhen. Gleichwohl muss
unmissverständlich klargemacht werden: Die Verantwortung der
Mitgliedstaaten für die Gestaltung und Steuerung der
Gesundheitssysteme darf nicht von der
Gesundheitsstrategie infrage gestellt werden. Die geltende
Kompetenzabgrenzung zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission muss gewahrt bleiben.
Es wird bei der Umsetzung der Gesundheitsstrategie
darauf zu achten sein, dass die Zuständigkeiten auch
nicht durch den beabsichtigten Mechanismus zur
strukturierten Zusammenarbeit verwischt werden. Hier gilt
genauso wie in der Offenen Methode der Koordinierung,
dass wir insbesondere die Festlegung von quantifizierten
Zielen auf EU-Ebene nicht akzeptieren sollten.
Darüber hinaus wäre der Versuch, die historisch
gewachsenen und hochkomplexen Gesundheitssysteme
über verallgemeinerte europäische Zielvorgaben zu
steuern, sowieso zum Scheitern verurteilt. So einfach geht das
nicht.
Wir begrüßen hingegen ausdrücklich eine europäische
Koordinierung und Zusammenarbeit in den Bereichen, in
denen ein klarer Mehrwert zu erkennen ist oder sich
Herausforderungen grenzüberschreitend stellen, zum
Beispiel bei der Bekämpfung von Aids oder bei einem
gemeinsamen Vorgehen zur Förderung von gesunder
Ernährung und mehr Bewegung. Hier können wir durch
eine verbesserte europäische Kooperation Vorteile für die
Bürgerinnen und Bürger realisieren.Zu Protokoll gegebene Reden