Rede von Michael Hennrich (CDU/CSU) – Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412 –.
Text
Rede von Michael Hennrich (CDU/CSU) – Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412
Mit der Beschlussempfehlung und dem Bericht des
Ausschusses für Gesundheit zu der Unterrichtung durch
die Bundesregierung zum „Weißbuch Gemeinsam für die
Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008 bis
2013“ möchten wir ein Zeichen setzen; ein Zeichen, dass
der Bundestag Anteil an der Diskussion auf der
europäischen Ebene nimmt und die Europäische Kommission in
Ihrem Bemühen der klaren Kompetenzaufteilung
unterstützen möchte.
Dabei ist gleich zu Beginn anzumerken, dass die
Gesundheitsstrategie als ein kohärenter Politikansatz dereuropäischen Gemeinschaftspolitiken ausdrücklich zu
begrüßen ist und das die effektive Umsetzung der
Strategie unterstützt werden soll. Grundlage ist hier aber im
EU-Vertrag vor allem Art. 152. Er stellt klar, dass die
Tätigkeit der Gemeinschaft auf dem Gebiet der
Gesundheitspolitik die Politik der Mitgliedstaaten ergänzt, die
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fördert und deren
Tätigkeit unterstützt. Außerdem wird dort festgestellt,
dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die
Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische
Versorgung in vollem Umfang gewahrt wird.
Der Entschließungsantrag entstand aus der
Einschätzung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass
die Kommission mit Ihrem Ansinnen im Weißbuch
Gesundheit stellenweise zu weit gehen und dabei die
vorgegebene Kompetenzverteilung, also letztlich das
Subsidiaritätsprinzip verletzen könnte. Darauf möchten wir
hiermit aufmerksam machen. Die Regelungen im EU-
Vertrag gilt es daher zu schützen, wie Erfahrungen mit der
Dienstleistungsrichtlinie und der Offenen Methode der
Koordinierung deutlich gezeigt haben.
Die Bundesregierung wird mit der vorliegenden
Entschließung aufgefordert, bei der Erarbeitung der
Schlussfolgerungen zur Umsetzung die vom Deutschen
Bundestag eingenommene Position zu beachten.
Besondere Bedeutung kommt der autonomen Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und
kommunaler Ebene für den Gesundheitsbereich zu und damit auch
der Beachtung, dass es zu keiner Aushöhlung dieser
Kompetenzen kommt. Diese Kompetenzwahrung steht
nicht im Gegensatz zu einer europäischen
Zusammenarbeit, im Gegenteil: Bereits seit langem arbeiten wir mit
den anderen Mitgliedstaaten der EU zusammen und
lernen voneinander. Dies geschieht jedoch nicht
aufoktroyiert, sondern freiwillig im Rahmen des Best-Practice-
Ansatzes.
Für weiter gehende Initiativen stellt sich immer die
Frage nach dem Mehrwert gemeinschaftlichen Handelns.
Aus Sicht des Deutschen Bundestages sollte ein Handeln
auf europäischer Ebene im Gesundheitsbereich nur an
denjenigen Stellen geschehen, wo ebendieser Mehrwert
identifiziert wird – und dann nicht durch
Vergemeinschaftung des entsprechenden Bereichs, sondern – wie auch im
EU-Vertrag vorgesehen – durch Einzelermächtigungen in
Bezug auf das konkrete Anliegen. Einzelermächtigungen
haben sich beispielsweise im Arzneimittelsektor als
sinnvoll erwiesen. So wird seitdem über die
Arzneimittelzulassung auf europäischer Ebene entschieden, was den
Verbrauchern unter anderem günstigere Preise und den
Unternehmen einen größeren Absatzmarkt beschert.
Aber auch hier zeigt sich, dass dies allenfalls eine
ergänzende Initiative sein sollte, denn die Diskussion um die
europäische Arzneimittelzulassung sollte nicht zum
Nachteil kleiner und mittlerer Hersteller vonstatten
gehen. Deshalb sollte es mit Einschränkungen auch bei
nationalen Zulassungsmöglichkeiten bleiben. Daher ist der
geforderte Mehrwert aus deutscher Sicht sozusagen das
Herzstück der europäischen Gesundheitsstrategie und
damit zentraler Bestandteil der Feststellungen des
Deutschen Bundestages. Ein gemeinsames Handeln im
Gesundheitsbereich ist nur dann notwendig, wenn dies ein-
Michael Hennrichzelstaatlich nicht erreicht werden kann. Die von der
Bundesregierung signalisierte Bereitschaft, dieses
Anliegen in die Ratsberatungen einzubringen, begrüße ich
daher sehr.
Der Deutsche Bundestag erkennt an, dass es neue
gesundheitliche Herausforderungen gibt, wie auch die
Kommission sie in ihrem Weißbuch beschreibt. Hierzu
gehören die demografische Entwicklung samt ihren Folgen,
Gesundheitsgefahren wie Pandemien, übertragbare
Krankheiten, Bioterrorismus und Auswirkungen des
Klimawandels sowie die rasche Entwicklung neuer
Technologien. Hier müssen neue Wege beschritten und Lösungen
gesucht werden. Ich möchte daher an dieser Stelle der
Kommission danken, dass sie darauf aufmerksam macht
und Lösungsvorschläge unterbreitet. Wir unterstützen die
Europäische Union bei ihrem Tätigwerden auf diesen
Gebieten.
Insofern ist das Weißbuch eine gute Grundlage, da
aktuelle Herausforderungen darin benannt werden. Es ist
das Ergebnis umfangreicher Konsultationen der
Kommission aus den Jahren 2004 bis 2007. Das Weißbuch
stellt einen strategischen Ansatz vor, der für die Jahre
2008 bis 2013 gelten und danach überarbeitet werden
soll. Zum ersten Mal wird hierfür eine einheitliche
Strategie festgelegt. Darin sind vier zentrale Prinzipien und
drei strategische Themenschwerpunkte vorgesehen.
Es ist wichtig, uns die zentralen Prinzipien in
Erinnerung zu rufen, gemeinsame Werte als Grundlage der
Strategie; Gesundheit als Grundvoraussetzung für Wachstum
und Wohlstand; Gesundheit in allen Politikbereichen;
mehr Mitsprache der EU in der globalen
Gesundheitspolitik. Konkrete Maßnahmen gibt es dazu viele. Nennen
möchte ich hier beispielhaft die Annahme einer
Erklärung über grundlegende Gesundheitswerte, eine stärkere
Einbeziehung von Gesundheitsaspekten in alle
Politikbereiche der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, die
Stärkung des Gemeinschaftsstatuts in internationalen
Organisationen und der Zusammenarbeit in
Gesundheitsfragen mit strategischen Partnern und Ländern sowie
einen Gemeinschaftsrahmen für sichere, hochwertige und
effiziente Gesundheitsdienstleistungen.
Die Kommission plant mit dem Weißbuch des Weiteren
auch die Schaffung eines Mechanismus der strukturierten
Zusammenarbeit zur Einbindung der Mitgliedstaaten und
anderer Stakeholder. Damit soll die Gesundheit verstärkt
in alle Politikbereiche einbezogen werden. Dies würde
der Kommission grundlegend erlauben, bestehende
Mechanismen zu ersetzen, Prioritäten zu setzen, Indikatoren
festzulegen, Leitlinien und Empfehlungen auszusprechen
und Fortschritte zu evaluieren. Diesen Mechanismus
beurteilt der Deutsche Bundestag kritisch. Es wird darin
eine zunehmende Vergemeinschaftung des
Gesundheitsbereichs, ein weiteres Ausufern der Organisation und
Bürokratie sowie ein Übergehen der Bedürfnisse der
Mitgliedstaaten befürchtet. Wir haben bereits mit der Offenen
Methode der Koordinierung die Erfahrung gemacht, dass
ein derartiger neuer Mechanismus dazu führen kann,
dass Kompetenzen auf der EU-Ebene konzentriert
werden und er sich der parlamentarischen Kontrolle entzieht.
Am besten sichtbar ist dies im Bereich des Sozialschutzes.Die Regelungen sind dort mittlerweile sehr weitgehend
und greifen in mitgliedstaatliche Kompetenzbereiche ein
ohne dass dies vertraglich so vorgesehen war.
In der vorliegenden Beschlussempfehlung finden sich
zehn Feststellungen und vier Forderungen. Im Folgenden
werde ich daher zunächst auf einige der Feststellungen
eingehen.
Die zentrale Feststellung zielt darauf ab, die im
Weißbuch angesprochene originäre Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten durch deren nationale, regionale und
kommunale Ebene zu schützen. Die von der Kommission
angesprochene Verlagerung der Kompetenzen auf die
EU-Ebene hinterfragt der Bundestag – wie bereits
angesprochen – gerade auch im Zusammenhang mit dem
geplanten Mechanismus der strukturierten
Zusammenarbeit kritisch.
Es ist ja nicht so, dass wir nicht bereits
zusammenarbeiten würden; denn im nichtharmonisierten Bereich gibt
es bereits eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre
Politiken zu koordinieren. Ein Tätigwerden der Union
setzt hier daher eine Ermächtigung voraus. Dies ist
beispielsweise in der Zusammenarbeit bei Fragen der
Aidsstrategie oder beim Themenfeld Ernährung und
Bewegung geschehen und wurde dort auch positiv vermerkt.
Der Bundestag begrüßt daher das bewährte und
grundlegende Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Wir
haben bereits genügend Instrumente, um sinnvoll
zusammenarbeiten zu können. Wir brauchen daher die
strukturierte Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich nicht.
Denn auch hier stellt sich die bereits eingangs skizzierte
Frage nach dem Mehrwert, der klar identifizierbar sein
sollte und keine neuen Gremien schafft. Ich kann diesen
Mehrwert hier nicht erkennen und spreche mich daher
klar gegen diesen neuen Mechanismus aus.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bezieht sich auf die
Bürokratie. Der Deutsche Bundestag lehnt die zunehmenden
Berichtspflichten ab und fordert eine Verschlankung
bestehender Strukturen, eine Verschlankung, die die
bestehenden Gremien bündelt und damit die Entscheidungs-
und Konsultationsprozesse transparenter und sichtbarer
gestaltet und Doppelarbeit vermeidet. Eine – wie von der
Kommission vorgesehen – kohärente
Gesundheitsstrategie bietet eine einzigartige Möglichkeit, um bisherige
Strukturen zu überdenken sowie über Zusammenlegungen
und effektivere Nutzungen neu zu ordnen, also um
unnötige Bürokratie abzubauen. Hier lohnt es sich, mutig
voranzugehen.
Schließlich könnte man sich nun fragen, warum wir
nicht weiter gehen beziehungsweise warum wir gegen
weiter gehende Kompetenzen sind. Hier sind ganz klar
die Komplexität und unterschiedlichen historischen
Wurzeln sowie die daraus folgenden Unterschiede der
Gesundheitssysteme in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union zu nennen. Sie unterscheiden sich vor allem
in ihren jeweiligen Finanzierungssystemen, dem Kreis
der Versicherten beziehungsweise der
Leistungsberechtigten, dem Umfang des Leistungsrahmens sowie den
sozial- und gesundheitsökonomisch relevanten Kennzahlen.Zu Protokoll gegebene Reden
Michael HennrichIn Europa lassen sich im Wesentlichen zwei Modelle
von Gesundheitssystemen unterscheiden: Das Beveridge-
Modell, das sich in der Finanzierung primär auf Steuern
stützt, ist in den nordeuropäischen Ländern sowie in
Irland und dem Vereinigten Königreich anzutreffen. Auch
südeuropäische Länder wie Spanien, Portugal und
Griechenland sind seit den 80er-Jahren eher dieser Gruppe
zuzurechnen. Das Bismarck-Modell mit der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) ist hingegen in fast allen
mitteleuropäischen und seit etwa zehn Jahren auch in
nahezu allen osteuropäischen Ländern verbreitet. Diese
Modelle lassen sich noch ausdifferenzieren hinsichtlich
der genauen Finanzierung. Zu betrachten ist auch die
Möglichkeit in den einzelnen Ländern, sich noch
zusätzlich zu versichern als Substitut, Ergänzung oder Zusatz.
Dies enthält aus meiner Sicht zwei wichtige
Feststellungen: Zum einen sind diese Systemunterschiede mit
quantifizierbaren Zielen, wie sie im Weißbuch gefordert
werden, nicht vereinbar. Gerade auch angesichts der
originär nationalstaatlichen Zuständigkeit ist eine
Quantifizierung kritisch zu beurteilen und deshalb nicht möglich
als verpflichtende Form der Zusammenarbeit. Zum
anderen hat die Unterschiedlichkeit der Systeme auch
Auswirkungen auf die Bildung von Indikatoren auf europäischer
Ebene. So ist die Datenlage oft unbefriedigend, und damit
ist die weitere Verarbeitung und letztlich die
Vergleichbarkeit der Daten nicht gewährleistet. Hier ist es
bedeutsam, eine bessere Lösung zur Erhebung der Daten und
deren Weiterverwendung zur Definition, Erstellung und
seriösen Interpretation von Indikatoren zu finden. In
Gebieten, in denen ein Mehrwert in der Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene erkannt wurde, sollten die
Mitgliedstaaten dann auch freiwillig vermehrt in den Prozess der
Indikatorenerhebung und -verarbeitung einbezogen
werden. Fundierte Daten tragen zu einer besseren
Vergleichbarkeit und zu einer größeren Transparenz bei. Dies gilt
es aus Sicht des Deutschen Bundestages zu fördern.
All diese Feststellungen münden schließlich in besagte
vier Forderungen an die Bundesregierung ein, welche
auch zuvor immer wieder angesprochen wurden. Diese
besagen in gekürzter Form letztlich Folgendes:
Autonomie im Gesundheitsbereich ohne weitere Aushöhlung der
Kompetenzen; Ablehnung der strukturierten
Zusammenarbeit, wenn diese die Schaffung neuer Institutionen
beinhaltet; effektivere Nutzung bestehender Strukturen und
Konzentration auf Bereiche, in denen ein europäischer
Mehrwert identifiziert wurde und wo sich
grenzüberschreitende Herausforderungen stellen, Ablehnung der
Festlegung quantifizierter Ziele und damit der
politischen Bindung der Mitgliedstaaten in einem ihrer
originären Kompetenzbereiche. Mit diesen Forderungen soll
möglichen Fehlentwicklungen auf europäischer Ebene
entgegengewirkt und damit ein konstruktiver Beitrag zur
zentralen Stellung der (europäischen) Gesundheitspolitik
gelegt werden.
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion ist die Wahrung der
Souveränität ein Kernanliegen. Zusammenfassend ist
noch einmal zu sagen, dass eine Offenheit für eine
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich auf europäischer
Ebene zwar nicht kategorisch ausgeschlossen wird. Diese
wird jedoch nur dann begrüßt, wenn dabei ein Mehrwertidentifiziert werden kann, also beispielsweise in Fällen,
in denen es sich um grenzüberschreitende
Herausforderungen handelt. Die Schaffung einer strukturierten
Methode der Zusammenarbeit sehen wir – wie bereits zuvor
angeführt – aufgrund der Erfahrung aus der Einführung
der Offenen Methode der Koordinierung, beispielsweise
im Bereich Sozialschutz, sehr kritisch und hinterfragen
die Notwendigkeit. Schließlich wird die Einführung
quantifizierter Ziele hinterfragt und stattdessen die bewährte
Methode des gegenseitigen Lernens durch
Erfahrungsaustausch befürwortet.
Die Rolle der Europäischen Union im
Gesundheitsbereich ist daher aus meiner Sicht hauptsächlich die eines
Moderators und Motivators. Es sollte für sie darum
gehen, den Austausch über die jeweiligen Erfahrungen der
Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich voranzutreiben
und im Rahmen des freiwilligen Best-Practice-Ansatzes
Verbesserungen zu erreichen. Dies entspricht einer Hilfe
zur Selbsthilfe. Die EU würde damit die Mitgliedstaaten
in die Lage versetzen, ihre selbst gesetzten
gesundheitspolitischen Ziele zu realisieren. In den konkreten
Bereichen, in denen im Rahmen dieses Austauschs ein
Mehrwert im gemeinsamen europäischen Vorgehen erkannt
wurde, kann die Europäische Union auch ermächtigt
werden, selbst als Akteur in Erscheinung zu treten und ein
gemeinsames Vorgehen zu erarbeiten.
Die Rezeption der Beschlussempfehlung ist eindeutig.
Sie wurde von allen Fraktionen unterstützt und mit nur
einer Enthaltung angenommen. Anders ausgedrückt könnte
man auch sagen, dass sie von keiner der Fraktionen
abgelehnt wurde. Dies ist ein deutliches Zeichen.
Daher möchte ich zum Schluss nochmals besonders
die Unterstützung durch die Bundesregierung
hervorheben. Ich begrüße es persönlich sehr, dass die
Bundesregierung dieses Zeichen ernst nimmt und die Position des
Deutschen Bundestages in der Sitzung des Rates für
Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz am 9. und 10. Juni 2008 in Luxemburg einbringen
wird. Für die Verhandlungen wünsche ich der
Bundesregierung viel Erfolg.
Ich hoffe, dass das Zeichen dieser Entschließung auf
europäischer Ebene wohlwollend aufgenommen wird und
dass die Entschließung einen Beitrag zur Wahrung der
autonomen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, einer
klaren Kompetenzverteilung und der nachhaltigen Suche
nach einem europäischen Mehrwert leistet.