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Rede von Michael Hennrich (CDU/CSU) – Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412 –.

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Rede von Michael Hennrich (CDU/CSU) – Drucksachen 16/7575 Nr. 1.5, 16/9412 Mit der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung zum „Weißbuch Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008 bis 2013“ möchten wir ein Zeichen setzen; ein Zeichen, dass der Bundestag Anteil an der Diskussion auf der europäischen Ebene nimmt und die Europäische Kommission in Ihrem Bemühen der klaren Kompetenzaufteilung unterstützen möchte. Dabei ist gleich zu Beginn anzumerken, dass die Gesundheitsstrategie als ein kohärenter Politikansatz dereuropäischen Gemeinschaftspolitiken ausdrücklich zu begrüßen ist und das die effektive Umsetzung der Strategie unterstützt werden soll. Grundlage ist hier aber im EU-Vertrag vor allem Art. 152. Er stellt klar, dass die Tätigkeit der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik die Politik der Mitgliedstaaten ergänzt, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fördert und deren Tätigkeit unterstützt. Außerdem wird dort festgestellt, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung in vollem Umfang gewahrt wird. Der Entschließungsantrag entstand aus der Einschätzung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass die Kommission mit Ihrem Ansinnen im Weißbuch Gesundheit stellenweise zu weit gehen und dabei die vorgegebene Kompetenzverteilung, also letztlich das Subsidiaritätsprinzip verletzen könnte. Darauf möchten wir hiermit aufmerksam machen. Die Regelungen im EU- Vertrag gilt es daher zu schützen, wie Erfahrungen mit der Dienstleistungsrichtlinie und der Offenen Methode der Koordinierung deutlich gezeigt haben. Die Bundesregierung wird mit der vorliegenden Entschließung aufgefordert, bei der Erarbeitung der Schlussfolgerungen zur Umsetzung die vom Deutschen Bundestag eingenommene Position zu beachten. Besondere Bedeutung kommt der autonomen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene für den Gesundheitsbereich zu und damit auch der Beachtung, dass es zu keiner Aushöhlung dieser Kompetenzen kommt. Diese Kompetenzwahrung steht nicht im Gegensatz zu einer europäischen Zusammenarbeit, im Gegenteil: Bereits seit langem arbeiten wir mit den anderen Mitgliedstaaten der EU zusammen und lernen voneinander. Dies geschieht jedoch nicht aufoktroyiert, sondern freiwillig im Rahmen des Best-Practice- Ansatzes. Für weiter gehende Initiativen stellt sich immer die Frage nach dem Mehrwert gemeinschaftlichen Handelns. Aus Sicht des Deutschen Bundestages sollte ein Handeln auf europäischer Ebene im Gesundheitsbereich nur an denjenigen Stellen geschehen, wo ebendieser Mehrwert identifiziert wird – und dann nicht durch Vergemeinschaftung des entsprechenden Bereichs, sondern – wie auch im EU-Vertrag vorgesehen – durch Einzelermächtigungen in Bezug auf das konkrete Anliegen. Einzelermächtigungen haben sich beispielsweise im Arzneimittelsektor als sinnvoll erwiesen. So wird seitdem über die Arzneimittelzulassung auf europäischer Ebene entschieden, was den Verbrauchern unter anderem günstigere Preise und den Unternehmen einen größeren Absatzmarkt beschert. Aber auch hier zeigt sich, dass dies allenfalls eine ergänzende Initiative sein sollte, denn die Diskussion um die europäische Arzneimittelzulassung sollte nicht zum Nachteil kleiner und mittlerer Hersteller vonstatten gehen. Deshalb sollte es mit Einschränkungen auch bei nationalen Zulassungsmöglichkeiten bleiben. Daher ist der geforderte Mehrwert aus deutscher Sicht sozusagen das Herzstück der europäischen Gesundheitsstrategie und damit zentraler Bestandteil der Feststellungen des Deutschen Bundestages. Ein gemeinsames Handeln im Gesundheitsbereich ist nur dann notwendig, wenn dies ein- Michael Hennrichzelstaatlich nicht erreicht werden kann. Die von der Bundesregierung signalisierte Bereitschaft, dieses Anliegen in die Ratsberatungen einzubringen, begrüße ich daher sehr. Der Deutsche Bundestag erkennt an, dass es neue gesundheitliche Herausforderungen gibt, wie auch die Kommission sie in ihrem Weißbuch beschreibt. Hierzu gehören die demografische Entwicklung samt ihren Folgen, Gesundheitsgefahren wie Pandemien, übertragbare Krankheiten, Bioterrorismus und Auswirkungen des Klimawandels sowie die rasche Entwicklung neuer Technologien. Hier müssen neue Wege beschritten und Lösungen gesucht werden. Ich möchte daher an dieser Stelle der Kommission danken, dass sie darauf aufmerksam macht und Lösungsvorschläge unterbreitet. Wir unterstützen die Europäische Union bei ihrem Tätigwerden auf diesen Gebieten. Insofern ist das Weißbuch eine gute Grundlage, da aktuelle Herausforderungen darin benannt werden. Es ist das Ergebnis umfangreicher Konsultationen der Kommission aus den Jahren 2004 bis 2007. Das Weißbuch stellt einen strategischen Ansatz vor, der für die Jahre 2008 bis 2013 gelten und danach überarbeitet werden soll. Zum ersten Mal wird hierfür eine einheitliche Strategie festgelegt. Darin sind vier zentrale Prinzipien und drei strategische Themenschwerpunkte vorgesehen. Es ist wichtig, uns die zentralen Prinzipien in Erinnerung zu rufen, gemeinsame Werte als Grundlage der Strategie; Gesundheit als Grundvoraussetzung für Wachstum und Wohlstand; Gesundheit in allen Politikbereichen; mehr Mitsprache der EU in der globalen Gesundheitspolitik. Konkrete Maßnahmen gibt es dazu viele. Nennen möchte ich hier beispielhaft die Annahme einer Erklärung über grundlegende Gesundheitswerte, eine stärkere Einbeziehung von Gesundheitsaspekten in alle Politikbereiche der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, die Stärkung des Gemeinschaftsstatuts in internationalen Organisationen und der Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen mit strategischen Partnern und Ländern sowie einen Gemeinschaftsrahmen für sichere, hochwertige und effiziente Gesundheitsdienstleistungen. Die Kommission plant mit dem Weißbuch des Weiteren auch die Schaffung eines Mechanismus der strukturierten Zusammenarbeit zur Einbindung der Mitgliedstaaten und anderer Stakeholder. Damit soll die Gesundheit verstärkt in alle Politikbereiche einbezogen werden. Dies würde der Kommission grundlegend erlauben, bestehende Mechanismen zu ersetzen, Prioritäten zu setzen, Indikatoren festzulegen, Leitlinien und Empfehlungen auszusprechen und Fortschritte zu evaluieren. Diesen Mechanismus beurteilt der Deutsche Bundestag kritisch. Es wird darin eine zunehmende Vergemeinschaftung des Gesundheitsbereichs, ein weiteres Ausufern der Organisation und Bürokratie sowie ein Übergehen der Bedürfnisse der Mitgliedstaaten befürchtet. Wir haben bereits mit der Offenen Methode der Koordinierung die Erfahrung gemacht, dass ein derartiger neuer Mechanismus dazu führen kann, dass Kompetenzen auf der EU-Ebene konzentriert werden und er sich der parlamentarischen Kontrolle entzieht. Am besten sichtbar ist dies im Bereich des Sozialschutzes.Die Regelungen sind dort mittlerweile sehr weitgehend und greifen in mitgliedstaatliche Kompetenzbereiche ein ohne dass dies vertraglich so vorgesehen war. In der vorliegenden Beschlussempfehlung finden sich zehn Feststellungen und vier Forderungen. Im Folgenden werde ich daher zunächst auf einige der Feststellungen eingehen. Die zentrale Feststellung zielt darauf ab, die im Weißbuch angesprochene originäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten durch deren nationale, regionale und kommunale Ebene zu schützen. Die von der Kommission angesprochene Verlagerung der Kompetenzen auf die EU-Ebene hinterfragt der Bundestag – wie bereits angesprochen – gerade auch im Zusammenhang mit dem geplanten Mechanismus der strukturierten Zusammenarbeit kritisch. Es ist ja nicht so, dass wir nicht bereits zusammenarbeiten würden; denn im nichtharmonisierten Bereich gibt es bereits eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre Politiken zu koordinieren. Ein Tätigwerden der Union setzt hier daher eine Ermächtigung voraus. Dies ist beispielsweise in der Zusammenarbeit bei Fragen der Aidsstrategie oder beim Themenfeld Ernährung und Bewegung geschehen und wurde dort auch positiv vermerkt. Der Bundestag begrüßt daher das bewährte und grundlegende Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Wir haben bereits genügend Instrumente, um sinnvoll zusammenarbeiten zu können. Wir brauchen daher die strukturierte Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich nicht. Denn auch hier stellt sich die bereits eingangs skizzierte Frage nach dem Mehrwert, der klar identifizierbar sein sollte und keine neuen Gremien schafft. Ich kann diesen Mehrwert hier nicht erkennen und spreche mich daher klar gegen diesen neuen Mechanismus aus. Ein weiterer wichtiger Aspekt bezieht sich auf die Bürokratie. Der Deutsche Bundestag lehnt die zunehmenden Berichtspflichten ab und fordert eine Verschlankung bestehender Strukturen, eine Verschlankung, die die bestehenden Gremien bündelt und damit die Entscheidungs- und Konsultationsprozesse transparenter und sichtbarer gestaltet und Doppelarbeit vermeidet. Eine – wie von der Kommission vorgesehen – kohärente Gesundheitsstrategie bietet eine einzigartige Möglichkeit, um bisherige Strukturen zu überdenken sowie über Zusammenlegungen und effektivere Nutzungen neu zu ordnen, also um unnötige Bürokratie abzubauen. Hier lohnt es sich, mutig voranzugehen. Schließlich könnte man sich nun fragen, warum wir nicht weiter gehen beziehungsweise warum wir gegen weiter gehende Kompetenzen sind. Hier sind ganz klar die Komplexität und unterschiedlichen historischen Wurzeln sowie die daraus folgenden Unterschiede der Gesundheitssysteme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu nennen. Sie unterscheiden sich vor allem in ihren jeweiligen Finanzierungssystemen, dem Kreis der Versicherten beziehungsweise der Leistungsberechtigten, dem Umfang des Leistungsrahmens sowie den sozial- und gesundheitsökonomisch relevanten Kennzahlen.Zu Protokoll gegebene Reden Michael HennrichIn Europa lassen sich im Wesentlichen zwei Modelle von Gesundheitssystemen unterscheiden: Das Beveridge- Modell, das sich in der Finanzierung primär auf Steuern stützt, ist in den nordeuropäischen Ländern sowie in Irland und dem Vereinigten Königreich anzutreffen. Auch südeuropäische Länder wie Spanien, Portugal und Griechenland sind seit den 80er-Jahren eher dieser Gruppe zuzurechnen. Das Bismarck-Modell mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist hingegen in fast allen mitteleuropäischen und seit etwa zehn Jahren auch in nahezu allen osteuropäischen Ländern verbreitet. Diese Modelle lassen sich noch ausdifferenzieren hinsichtlich der genauen Finanzierung. Zu betrachten ist auch die Möglichkeit in den einzelnen Ländern, sich noch zusätzlich zu versichern als Substitut, Ergänzung oder Zusatz. Dies enthält aus meiner Sicht zwei wichtige Feststellungen: Zum einen sind diese Systemunterschiede mit quantifizierbaren Zielen, wie sie im Weißbuch gefordert werden, nicht vereinbar. Gerade auch angesichts der originär nationalstaatlichen Zuständigkeit ist eine Quantifizierung kritisch zu beurteilen und deshalb nicht möglich als verpflichtende Form der Zusammenarbeit. Zum anderen hat die Unterschiedlichkeit der Systeme auch Auswirkungen auf die Bildung von Indikatoren auf europäischer Ebene. So ist die Datenlage oft unbefriedigend, und damit ist die weitere Verarbeitung und letztlich die Vergleichbarkeit der Daten nicht gewährleistet. Hier ist es bedeutsam, eine bessere Lösung zur Erhebung der Daten und deren Weiterverwendung zur Definition, Erstellung und seriösen Interpretation von Indikatoren zu finden. In Gebieten, in denen ein Mehrwert in der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene erkannt wurde, sollten die Mitgliedstaaten dann auch freiwillig vermehrt in den Prozess der Indikatorenerhebung und -verarbeitung einbezogen werden. Fundierte Daten tragen zu einer besseren Vergleichbarkeit und zu einer größeren Transparenz bei. Dies gilt es aus Sicht des Deutschen Bundestages zu fördern. All diese Feststellungen münden schließlich in besagte vier Forderungen an die Bundesregierung ein, welche auch zuvor immer wieder angesprochen wurden. Diese besagen in gekürzter Form letztlich Folgendes: Autonomie im Gesundheitsbereich ohne weitere Aushöhlung der Kompetenzen; Ablehnung der strukturierten Zusammenarbeit, wenn diese die Schaffung neuer Institutionen beinhaltet; effektivere Nutzung bestehender Strukturen und Konzentration auf Bereiche, in denen ein europäischer Mehrwert identifiziert wurde und wo sich grenzüberschreitende Herausforderungen stellen, Ablehnung der Festlegung quantifizierter Ziele und damit der politischen Bindung der Mitgliedstaaten in einem ihrer originären Kompetenzbereiche. Mit diesen Forderungen soll möglichen Fehlentwicklungen auf europäischer Ebene entgegengewirkt und damit ein konstruktiver Beitrag zur zentralen Stellung der (europäischen) Gesundheitspolitik gelegt werden. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion ist die Wahrung der Souveränität ein Kernanliegen. Zusammenfassend ist noch einmal zu sagen, dass eine Offenheit für eine Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich auf europäischer Ebene zwar nicht kategorisch ausgeschlossen wird. Diese wird jedoch nur dann begrüßt, wenn dabei ein Mehrwertidentifiziert werden kann, also beispielsweise in Fällen, in denen es sich um grenzüberschreitende Herausforderungen handelt. Die Schaffung einer strukturierten Methode der Zusammenarbeit sehen wir – wie bereits zuvor angeführt – aufgrund der Erfahrung aus der Einführung der Offenen Methode der Koordinierung, beispielsweise im Bereich Sozialschutz, sehr kritisch und hinterfragen die Notwendigkeit. Schließlich wird die Einführung quantifizierter Ziele hinterfragt und stattdessen die bewährte Methode des gegenseitigen Lernens durch Erfahrungsaustausch befürwortet. Die Rolle der Europäischen Union im Gesundheitsbereich ist daher aus meiner Sicht hauptsächlich die eines Moderators und Motivators. Es sollte für sie darum gehen, den Austausch über die jeweiligen Erfahrungen der Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich voranzutreiben und im Rahmen des freiwilligen Best-Practice-Ansatzes Verbesserungen zu erreichen. Dies entspricht einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die EU würde damit die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, ihre selbst gesetzten gesundheitspolitischen Ziele zu realisieren. In den konkreten Bereichen, in denen im Rahmen dieses Austauschs ein Mehrwert im gemeinsamen europäischen Vorgehen erkannt wurde, kann die Europäische Union auch ermächtigt werden, selbst als Akteur in Erscheinung zu treten und ein gemeinsames Vorgehen zu erarbeiten. Die Rezeption der Beschlussempfehlung ist eindeutig. Sie wurde von allen Fraktionen unterstützt und mit nur einer Enthaltung angenommen. Anders ausgedrückt könnte man auch sagen, dass sie von keiner der Fraktionen abgelehnt wurde. Dies ist ein deutliches Zeichen. Daher möchte ich zum Schluss nochmals besonders die Unterstützung durch die Bundesregierung hervorheben. Ich begrüße es persönlich sehr, dass die Bundesregierung dieses Zeichen ernst nimmt und die Position des Deutschen Bundestages in der Sitzung des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz am 9. und 10. Juni 2008 in Luxemburg einbringen wird. Für die Verhandlungen wünsche ich der Bundesregierung viel Erfolg. Ich hoffe, dass das Zeichen dieser Entschließung auf europäischer Ebene wohlwollend aufgenommen wird und dass die Entschließung einen Beitrag zur Wahrung der autonomen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, einer klaren Kompetenzverteilung und der nachhaltigen Suche nach einem europäischen Mehrwert leistet.

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