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Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Drucksache 16/9482

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.

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Text

Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Drucksache 16/9482 Herr Staatssekretär Thönnes, ich frage Sie, ob Sie wissen, dass Ihre Redezeit gleich vorbei ist, und ob Sie noch so freundlich wären, uns mitzuteilen – alles, was Sie sagen, ist richtig –, was die Bundesregierung in Zukunft zu tun gedenkt, um die vor uns liegende Aufgabe, den Lückenschluss, zu bewerkstelligen. Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Ich weiß, werter Kollege Kolb, dass Sie immer ein bisschen ungeduldig sind. Ich beschreibe die Lage; denn man darf nicht zu voreiligen Regelungen kommen. Die Ausführungen in dieser Debatte und auch Ihr Modell machen deutlich – selbst der Kollege Gysi hat das gesagt –, dass es sich um eine sehr komplexe Materie handelt. Deswegen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich weiter referieren und die Situation beschreiben ließen. Dann sage ich Ihnen auch, woran wir zurzeit arbeiten. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Aber die Bundesregierung verfügt doch über besonderen Sachverstand!) Wenn man das gleichzeitige Zusammentreffen mehrerer Renten nach dem Personenfallkonzept betrachtet, wenn zum Beispiel eine Alters- und eine Witwenrente zusammenfallen, dann stellt man fest, dass die Rentner in den alten Bundesländern im Durchschnitt rund 953 Euro und in den neuen Bundesländern 1 004 Euro erhalten. (Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Und die Pensionen?) Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Rentnerinnen in den alten Bundesländern liegt bei rund 650 Euro und in den neuen Bundesländern bei rund 848 Euro. Herr Kollege Gysi, Sie haben durchaus recht: Das hat etwas mit den unterschiedlichen Berufsbiografien zu tun.

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