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Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Drucksache 16/9482

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.

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Text

Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Drucksache 16/9482 Ich wollte Sie fragen, ob Sie bereit sind, das zur Kenntnis zu nehmen. Sie können uns sofort davon überzeugen, dass die Notwendigkeit besteht, nach Branchen oder individuell vorzugehen. Wenn Sie damit einverstanden wären, hätten wir eine gerechte Lösung. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Herr Gysi, ich bin bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass die 18- prozentige pauschale Erhöhung ungerecht ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich beziehe mich nicht auf Ihre Rede, sondern darauf, was Sie uns in Ihrem Antrag vorgelegt haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Wenn es, wie Sie sagen, verschiedene Möglichkeiten gibt, dann können wir darüber reden. Aber Ihr Antrag sieht etwas anderes vor. Ich komme jetzt zum FDP-Antrag. Die FDP fordert ähnlich wie wir eine Stichtagsregelung, die zu einem einheitlichen Rentenrecht führen soll. Dabei sollen die vergangenen und zukünftigen Einkommensnachteile über eine Einmalzahlung ausgeglichen werden. Es ist in diesen Zeiten oft von Einmalzahlungen – eine Einmalzahlung von 500 Euro für die Konjunktur, dann die Einmalzahlung für die Rentner – die Rede. Dieser Vorschlag – ich konnte es gar nicht glauben, weil ich gedacht hatte, dass Sie näher an der Realität sind – soll aus Beitragsmitteln finanziert werden. Das heißt, alle Beitragszahlenden müssen diese Einmalzahlung finanzieren. Die FDP macht noch nicht einmal Vorgaben für die Verwendung der Einmalzahlung. Man kann sich dafür ein Auto kaufen, und man kann das Geld auch in die Rente einzahlen. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Sie würden das den Leuten gerne vorschreiben! Das kann ich mir vorstellen!) Man kann es machen, wie man möchte. Das heißt, wenn jemand die Einmalzahlung für eine kapitalgedeckte Rente verwenden will und das ohne fachlichen Rat tut, könnte es passieren, dass das Geld verloren geht und diese Person später auf Grundsicherung verwiesen wird. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Immer der erhobene Zeigefinger bei Ihnen, Frau Schewe- Gerigk! Das ist das Problem der Grünen!) Herr Kolb, einen solchen „liberalen“ Vorschlag – wobei das „liberal“ in Anführungszeichen zu verstehen ist – zulasten der Beitragszahler und Beitragszahlerinnen lehnen wir ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Die Bundesregierung scheut das Thema wie der Teufel das Weihwasser. Obwohl die Kanzlerin beim Bericht zur deutschen Einheit noch eine Lösung in dieser Wahlperiode versprochen hat, will sie das Thema nun doch nicht mehr anpacken. In dem Rentenversicherungsbericht, den das Kabinett vor wenigen Wochen beschlossen hat, wird die Angleichung der Rentenwerte nicht einmal diskutiert. So schafft man kein Vertrauen in der Bevölkerung. Damit wird eher das Vorurteil genährt, dass die Politik sich an ihre Versprechen nicht hält. Ich finde das gerade in dieser Zeit sehr gefährlich. In den neuen Bundesländern bleibt das vorherrschende Gefühl, abgehängt worden zu sein. Wer eine gerechte Rentenreform möchte, eine gerechte Angleichung der Renten zwischen Ost und West, wer eine Reform mit Augenmaß möchte, die finanzierbar ist, und wer Altersarmut in Ost und West bekämpfen will, der sollte dem Antrag der Grünen zustimmen. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Das können wir nicht!) Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Nächster Redner ist der Kollege Peter Weiß für die CDU/CSU-Fraktion. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man über die Angleichung der Renten zwischen Ost und West diskutiert, dann ist es gut, zunächst einmal festzustellen: Die Einbeziehung der Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern in das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine der größten sozialpolitischen Leistungen des deutschen Einigungsprozesses. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Die Rentnerinnen und Rentner – Frau Kollegin Michalk hat es schon im Einzelnen ausgeführt – sind die Gewinner der deutschen Einheit. Deswegen muss man in einer solchen Debatte auch einmal ein herzliches Wort des Dankes an die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der Rentenversicherung sowie an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land dafür richten, dass sie diese großartige Solidarleistung der Deutschen mit ihren Beiträgen bis zum heutigen Tag mitfinanziert haben. Nun ist in der Debatte schon deutlich geworden: Die Rentenüberleitung in den neuen Bundesländern ist ein sehr kompliziertes System. Diesem System lag ein Gedanke zugrunde, nämlich dass die unterschiedlichen Werte, von denen wir reden, sich dadurch angleichen, dass auch die Löhne und Gehälter zwischen Ost und West angeglichen werden. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Und das passiert zurzeit nicht mehr!) Als man diese gesetzliche Regelung geschaffen hat, war das eine durchaus sinnvolle und plausible Idee. In den ersten Jahren der deutschen Einheit, etwa bis 1995 oder 1996, hatten wir einen durchaus deutlichen, kräftigen Angleichungsprozess; (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da hatte Deutschland ja auch noch eine gute Regierung!) die Löhne Ost stiegen und damit auch die Renten Ost. In den letzten Jahren hat sich dieser Angleichungsprozess allerdings verlangsamt; teilweise ist er sogar zum Stillstand gekommen. Deswegen hat uns der Sachverständigenrat in diesem Jahr empfohlen, zunächst einmal festzustellen: Der Automatismus, der zur Angleichung der beiden Rentensysteme führt und den wir damals bei der Gesetzgebung unterstellt haben, wird nicht funktionieren. Daraus ergibt sich der politische Handlungsauftrag für uns als Gesetzgeber, per Gesetzgebung ein System der Angleichung der Renten zwischen Ost und West zu schaffen. Das ist Fakt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Und wie geht das?) Deswegen möchte ich mich bei der Frau Bundeskanzlerin ausdrücklich dafür bedanken, dass sie der Bundesregierung den Auftrag gegeben hat, (Heiterkeit bei der SPD – Stephan Hilsberg [SPD]: Sie hätte sogar sagen dürfen, wo es langgeht!) eine solche Gesetzgebung in Gang zu setzen, die ein einheitliches deutsches Rentenrecht schafft. Das soll aber – das ist wichtig – richtig gemacht werden. Deswegen bin ich den Oppositionsfraktionen sehr dankbar, dass heute hier von den drei Oppositionsfraktionen, die es im Bundestag gibt, mittlerweile insgesamt fünf unterschiedliche Vorschläge vorgetragen worden sind. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir haben nur einen!) Das ist eine beachtliche Leistung und zeigt, wie einfach das ist. Wenn drei Oppositionsfraktionen fünf unterschiedliche Vorschläge machen, dann sieht man, wie einfach es ist, ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West zu schaffen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Deshalb machen Sie gar nichts! Da kommt nichts heraus! – Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Warum hat die Große Koalition bis heute keine einzige Idee? – Weiterer Zuruf von der LINKEN: Sie geben sich ja noch nicht einmal Mühe!) Wer ein wirklich gerechtes gesamtdeutsches Rentensystem schaffen will, der muss sich das jetzige Übergangssystem und die damit verbundenen Leistungen und Wirkungen genau ansehen. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Genau das haben wir getan!) Weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern trotz der Annäherung der unterschiedlichen Lohnniveaus durchschnittlich weniger verdienen als ihre Kolleginnen und Kollegen in den alten Ländern, werden ihre Entgeltpunkte in der Rentenversicherung bis heute höher bewertet. Das ist ein furchtbar technischer Ausdruck, und niemand kann sich etwas darunter vorstellen. Deswegen will ich ihn kurz erklären. Das bedeutet Folgendes: Ein ostdeutscher Versicherter in der Rentenversicherung hat derzeit ein durchschnittliches Jahresgehalt von 25 437 Euro. Bei der Rentenversicherung wird er wie ein deutscher Durchschnittsverdiener im Westen behandelt, nämlich so, als ob er 30 084Euro verdienen würde. Das ist eine Höherwertung. Er erhält also genauso wie sein westdeutscher Kollege exakt einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Durch diese Sonderregelung einer Höherwertung in den neuen Bundesländern wurde es überhaupt erst möglich gemacht, dass heute in den neuen Bundesländern auskömmliche Renten gezahlt werden. Hätte man von Anfang an ein gleiches Rentenrecht in Ost und West geschaffen, dann würden die Rentnerinnen und Rentner in den ostdeutschen Bundesländern wesentlich weniger verdienen. Sie würden alle am Hungertuch nagen. Das ist Fakt. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Das ist klar, weil sie im Osten so wenig verdient haben! – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist richtig! – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist richtig! Was folgt jetzt für die Zukunft daraus?) Würde man andererseits in Ost und West den gleichen Rentenwert, also den gleichen Zahlbetrag pro Entgeltpunkt, zugrunde legen, aber die Höherwertung im Osten weiterführen, (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wäre das verfassungswidrig!) dann wäre dies eine massive Benachteiligung der Versicherten im Westen. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Und verfassungswidrig! Das sagt der Sachverständigenrat!) Auch das möchte ich deutlich machen. Es ist ja schon vorgetragen worden: Schon heute gibt es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die gleiche Tätigkeit im Osten und im Westen das Gleiche verdienen: zum Beispiel durch die Tarifangleichung im öffentlichen Dienst. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das bestehende System kann man doch nicht einfach laufen lassen!) Wie wirkt sich das aus? – Wer derzeit ein Bruttoeinkommen von 2 500 Euro im Monat bezieht, also 30 000 Euro jährlich, und davon 5 970 Euro als Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt, der erwirbt als Arbeitnehmer im Westen einen Rentenanspruch von 26,73 Euro. Der Kollege im Osten, der für den gleichen Job genauso viel monatlich verdient, erwirbt bereits einen Rentenanspruch von monatlich 27,30 Euro. Es ist doch klar, dass der westdeutsche Kollege das nicht für besonders gerecht hält. Wenn man nun dem Vorschlag der Linken folgen würde, den sie in ihrem Antrag, der zur Abstimmung gestellt wird, gemacht haben, dann würde dieser ostdeutsche Kollege sogar einen Rentenanspruch von 31,06 Euro erwerben. (Stephan Hilsberg [SPD]: Ist ja gar keine Angleichung!) Entschuldigung, ich kann doch kein neues gesamtdeutsches Rentensystem einführen, mit dem ich die Ungleichbehandlung noch vergrößere statt verkleinere. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Was schlagt ihr denn vor? Was möchte denn die Union?) Durch diese Beispiele und auch die Beispiele, die der Kollege Staatssekretär Thönnes vorgetragen hat, wird gezeigt: Angebliche Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen, die die Menschen heute in der Tat empfinden, durch neue Ungleichbehandlungen und Ungerechtigkeiten abzulösen, ist garantiert der falsche Weg für die Entwicklung eines gesamtdeutschen Rentenrechts. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Bei einem gerechten und von den Versicherten in Ost und West akzeptierten Rentenrecht muss man daher mit Übergangsregelungen, Stichtagen und Regelungen zur Besitzstandswahrung arbeiten, durch die ein sinnvoller Übergang ermöglicht wird. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Also wie beim FDP-Vorschlag!) Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung unter Auswertung des Gutachtens des Sachverständigenrates an einer solchen sachgerechten Lösung arbeitet. Herr Kolb, Frau Schewe-Gerigk, Sie haben bei der Vorstellung Ihrer Modelle vergessen, zu sagen, dass das, was Sie vorschlagen, in Zukunft für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer natürlich zu geringeren Rentenansprüchen führt. (Widerspruch bei der FDP – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wieso?) – Doch, so ist es. – Dies zeigt: Besitzstandswahrung und Neuregelung miteinander zu vereinbaren, ist keine einfache Aufgabe. Wenn man ein gerechtes Rentensystem schaffen will, dann sollte man ehrlicherweise hinzufügen, dass es ein unterschiedliches Lohnniveau nicht nur zwischen Ost und West gibt. Ich will Ihnen dazu ein paar Zahlen nennen, die dies deutlich machen: Seit der Rentenüberleitung im Jahre 1992 liegt zwar regelmäßig das Bundesland mit dem niedrigsten Durchschnittswert in Westdeutschland noch vor dem Bundesland mit dem höchsten Durchschnittswert in Ostdeutschland. Aber es ist bereits heute so, dass zum Beispiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg 90 Prozent dessen verdienen, was jemand durchschnittlich in Schleswig-Holstein verdient. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Unglaublich!) Aber derjenige, der in Schleswig-Holstein lebt, verdient heute nur 83 Prozent dessen, was jemand in Hessen verdient. Es hat aber noch kein Kollege aus Schleswig- Holstein im Bundestag beantragt, ein Rentensystem mit einer Höherwertung der Löhne in Schleswig-Holstein einzuführen, damit man dort auf das Niveau von Hessen kommt. Würde man jetzt noch kleinräumigere Unterscheidungen vornehmen, nämlich zwischen einzelnen Landkreisen, dann würde man entdecken, dass es mittlerweile in den neuen Bundesländern Landkreise gibt, die ein durchschnittliches Lohnniveau haben, das durchaus dem eines westdeutschen Landkreises entspricht. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das muss aufhören! Das ist ganz schlimm!) Wer also genauer hinschaut, erkennt: Was die Linke heute zur Abstimmung stellt, schafft massive neue Ungerechtigkeiten und hat mit einem solidarischen Sozialsystem ganz und gar nichts zu tun – im Gegenteil. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein neues gesamtdeutsches Rentensystem darf Deutschland nicht erneut teilen. Es muss die Solidarität stärken. Das ist unser Maßstab für das, was wir jetzt von der Bundesregierung erwarten und wofür wir der Bundeskanzlerin und dem Bundesarbeitsminister viel Erfolg wünschen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wann dürfen wir denn etwas erwarten?)

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