Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Drucksache 16/9482
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.
Text
Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Drucksache 16/9482
Ich wollte Sie fragen, ob Sie bereit sind, das zur
Kenntnis zu nehmen. Sie können uns sofort davon
überzeugen, dass die Notwendigkeit besteht, nach Branchen
oder individuell vorzugehen. Wenn Sie damit
einverstanden wären, hätten wir eine gerechte Lösung.
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Herr Gysi, ich bin bereit, zur Kenntnis zu nehmen,
dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass die 18-
prozentige pauschale Erhöhung ungerecht ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich beziehe mich nicht auf Ihre Rede, sondern darauf,
was Sie uns in Ihrem Antrag vorgelegt haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
bei der CDU/CSU und der SPD)
Wenn es, wie Sie sagen, verschiedene Möglichkeiten
gibt, dann können wir darüber reden. Aber Ihr Antrag
sieht etwas anderes vor.
Ich komme jetzt zum FDP-Antrag. Die FDP fordert
ähnlich wie wir eine Stichtagsregelung, die zu einem
einheitlichen Rentenrecht führen soll. Dabei sollen die
vergangenen und zukünftigen Einkommensnachteile über
eine Einmalzahlung ausgeglichen werden. Es ist in
diesen Zeiten oft von Einmalzahlungen – eine
Einmalzahlung von 500 Euro für die Konjunktur, dann die
Einmalzahlung für die Rentner – die Rede. Dieser Vorschlag
– ich konnte es gar nicht glauben, weil ich gedacht hatte,
dass Sie näher an der Realität sind – soll aus
Beitragsmitteln finanziert werden. Das heißt, alle Beitragszahlenden
müssen diese Einmalzahlung finanzieren. Die FDP
macht noch nicht einmal Vorgaben für die Verwendung
der Einmalzahlung. Man kann sich dafür ein Auto
kaufen, und man kann das Geld auch in die Rente einzahlen.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Sie würden das
den Leuten gerne vorschreiben! Das kann ich
mir vorstellen!)
Man kann es machen, wie man möchte. Das heißt, wenn
jemand die Einmalzahlung für eine kapitalgedeckte
Rente verwenden will und das ohne fachlichen Rat tut,
könnte es passieren, dass das Geld verloren geht und
diese Person später auf Grundsicherung verwiesen wird.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Immer der
erhobene Zeigefinger bei Ihnen, Frau Schewe-
Gerigk! Das ist das Problem der Grünen!)
Herr Kolb, einen solchen „liberalen“ Vorschlag – wobei
das „liberal“ in Anführungszeichen zu verstehen ist –
zulasten der Beitragszahler und Beitragszahlerinnen lehnen
wir ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum
Schluss. Die Bundesregierung scheut das Thema wie
der Teufel das Weihwasser. Obwohl die Kanzlerin beim
Bericht zur deutschen Einheit noch eine Lösung in dieser
Wahlperiode versprochen hat, will sie das Thema nun
doch nicht mehr anpacken. In dem
Rentenversicherungsbericht, den das Kabinett vor wenigen Wochen
beschlossen hat, wird die Angleichung der Rentenwerte nicht
einmal diskutiert. So schafft man kein Vertrauen in der
Bevölkerung. Damit wird eher das Vorurteil genährt,
dass die Politik sich an ihre Versprechen nicht hält. Ich
finde das gerade in dieser Zeit sehr gefährlich. In den
neuen Bundesländern bleibt das vorherrschende Gefühl,
abgehängt worden zu sein.
Wer eine gerechte Rentenreform möchte, eine
gerechte Angleichung der Renten zwischen Ost und West,
wer eine Reform mit Augenmaß möchte, die
finanzierbar ist, und wer Altersarmut in Ost und West bekämpfen
will, der sollte dem Antrag der Grünen zustimmen.
(Maria Michalk [CDU/CSU]: Das können wir
nicht!)
Ich danke Ihnen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Nächster Redner ist der Kollege Peter Weiß für die
CDU/CSU-Fraktion.
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Wenn man über die Angleichung der Renten
zwischen Ost und West diskutiert, dann ist es gut, zunächst
einmal festzustellen: Die Einbeziehung der
Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern in das
System der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine der
größten sozialpolitischen Leistungen des deutschen
Einigungsprozesses.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der
FDP)
Die Rentnerinnen und Rentner – Frau Kollegin
Michalk hat es schon im Einzelnen ausgeführt – sind die
Gewinner der deutschen Einheit. Deswegen muss man in
einer solchen Debatte auch einmal ein herzliches Wort
des Dankes an die Beitragszahlerinnen und
Beitragszahler der Rentenversicherung sowie an die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land dafür richten, dass
sie diese großartige Solidarleistung der Deutschen mit
ihren Beiträgen bis zum heutigen Tag mitfinanziert
haben.
Nun ist in der Debatte schon deutlich geworden: Die
Rentenüberleitung in den neuen Bundesländern ist ein
sehr kompliziertes System. Diesem System lag ein
Gedanke zugrunde, nämlich dass die unterschiedlichen
Werte, von denen wir reden, sich dadurch angleichen,
dass auch die Löhne und Gehälter zwischen Ost und
West angeglichen werden.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Und das passiert
zurzeit nicht mehr!)
Als man diese gesetzliche Regelung geschaffen hat, war
das eine durchaus sinnvolle und plausible Idee.
In den ersten Jahren der deutschen Einheit, etwa bis
1995 oder 1996, hatten wir einen durchaus deutlichen,
kräftigen Angleichungsprozess;
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da hatte Deutschland
ja auch noch eine gute Regierung!)
die Löhne Ost stiegen und damit auch die Renten Ost. In
den letzten Jahren hat sich dieser Angleichungsprozess
allerdings verlangsamt; teilweise ist er sogar zum
Stillstand gekommen.
Deswegen hat uns der Sachverständigenrat in diesem
Jahr empfohlen, zunächst einmal festzustellen: Der
Automatismus, der zur Angleichung der beiden
Rentensysteme führt und den wir damals bei der Gesetzgebung
unterstellt haben, wird nicht funktionieren.
Daraus ergibt sich der politische Handlungsauftrag für
uns als Gesetzgeber, per Gesetzgebung ein System der
Angleichung der Renten zwischen Ost und West zu
schaffen. Das ist Fakt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU –
Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Und wie geht
das?)
Deswegen möchte ich mich bei der Frau
Bundeskanzlerin ausdrücklich dafür bedanken, dass sie der
Bundesregierung den Auftrag gegeben hat,
(Heiterkeit bei der SPD – Stephan Hilsberg
[SPD]: Sie hätte sogar sagen dürfen, wo es
langgeht!)
eine solche Gesetzgebung in Gang zu setzen, die ein
einheitliches deutsches Rentenrecht schafft. Das soll aber
– das ist wichtig – richtig gemacht werden.
Deswegen bin ich den Oppositionsfraktionen sehr
dankbar, dass heute hier von den drei
Oppositionsfraktionen, die es im Bundestag gibt, mittlerweile insgesamt
fünf unterschiedliche Vorschläge vorgetragen worden
sind.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir haben nur
einen!)
Das ist eine beachtliche Leistung und zeigt, wie einfach
das ist. Wenn drei Oppositionsfraktionen fünf
unterschiedliche Vorschläge machen, dann sieht man, wie
einfach es ist, ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West
zu schaffen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]:
Deshalb machen Sie gar nichts! Da kommt nichts
heraus! – Volker Schneider [Saarbrücken]
[DIE LINKE]: Warum hat die Große Koalition
bis heute keine einzige Idee? – Weiterer Zuruf
von der LINKEN: Sie geben sich ja noch nicht
einmal Mühe!)
Wer ein wirklich gerechtes gesamtdeutsches
Rentensystem schaffen will, der muss sich das jetzige
Übergangssystem und die damit verbundenen Leistungen und
Wirkungen genau ansehen.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Genau das haben
wir getan!)
Weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den
neuen Bundesländern trotz der Annäherung der
unterschiedlichen Lohnniveaus durchschnittlich weniger
verdienen als ihre Kolleginnen und Kollegen in den alten
Ländern, werden ihre Entgeltpunkte in der
Rentenversicherung bis heute höher bewertet. Das ist ein furchtbar
technischer Ausdruck, und niemand kann sich etwas
darunter vorstellen. Deswegen will ich ihn kurz erklären.
Das bedeutet Folgendes: Ein ostdeutscher Versicherter
in der Rentenversicherung hat derzeit ein
durchschnittliches Jahresgehalt von 25 437 Euro. Bei der
Rentenversicherung wird er wie ein deutscher
Durchschnittsverdiener im Westen behandelt, nämlich so, als ob er 30 084Euro verdienen würde. Das ist eine Höherwertung. Er
erhält also genauso wie sein westdeutscher Kollege exakt
einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung
gutgeschrieben.
Durch diese Sonderregelung einer Höherwertung in
den neuen Bundesländern wurde es überhaupt erst
möglich gemacht, dass heute in den neuen Bundesländern
auskömmliche Renten gezahlt werden. Hätte man von
Anfang an ein gleiches Rentenrecht in Ost und West
geschaffen, dann würden die Rentnerinnen und Rentner in
den ostdeutschen Bundesländern wesentlich weniger
verdienen. Sie würden alle am Hungertuch nagen. Das
ist Fakt.
(Maria Michalk [CDU/CSU]: Das ist klar, weil
sie im Osten so wenig verdient haben! –
Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das ist richtig! – Dr. Heinrich L.
Kolb [FDP]: Das ist richtig! Was folgt jetzt für
die Zukunft daraus?)
Würde man andererseits in Ost und West den gleichen
Rentenwert, also den gleichen Zahlbetrag pro
Entgeltpunkt, zugrunde legen, aber die Höherwertung im Osten
weiterführen,
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wäre das
verfassungswidrig!)
dann wäre dies eine massive Benachteiligung der
Versicherten im Westen.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Und
verfassungswidrig! Das sagt der
Sachverständigenrat!)
Auch das möchte ich deutlich machen.
Es ist ja schon vorgetragen worden: Schon heute gibt
es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die
gleiche Tätigkeit im Osten und im Westen das Gleiche
verdienen: zum Beispiel durch die Tarifangleichung im
öffentlichen Dienst.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das bestehende
System kann man doch nicht einfach laufen
lassen!)
Wie wirkt sich das aus? – Wer derzeit ein
Bruttoeinkommen von 2 500 Euro im Monat bezieht, also 30 000
Euro jährlich, und davon 5 970 Euro als Beiträge in die
Rentenversicherung einzahlt, der erwirbt als
Arbeitnehmer im Westen einen Rentenanspruch von 26,73 Euro.
Der Kollege im Osten, der für den gleichen Job genauso
viel monatlich verdient, erwirbt bereits einen
Rentenanspruch von monatlich 27,30 Euro. Es ist doch klar, dass
der westdeutsche Kollege das nicht für besonders
gerecht hält.
Wenn man nun dem Vorschlag der Linken folgen
würde, den sie in ihrem Antrag, der zur Abstimmung
gestellt wird, gemacht haben, dann würde dieser
ostdeutsche Kollege sogar einen Rentenanspruch von 31,06 Euro
erwerben.
(Stephan Hilsberg [SPD]: Ist ja gar keine
Angleichung!)
Entschuldigung, ich kann doch kein neues
gesamtdeutsches Rentensystem einführen, mit dem ich die
Ungleichbehandlung noch vergrößere statt verkleinere.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie
bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Was
schlagt ihr denn vor? Was möchte denn die
Union?)
Durch diese Beispiele und auch die Beispiele, die der
Kollege Staatssekretär Thönnes vorgetragen hat, wird
gezeigt: Angebliche Ungerechtigkeiten und
Ungleichbehandlungen, die die Menschen heute in der Tat
empfinden, durch neue Ungleichbehandlungen und
Ungerechtigkeiten abzulösen, ist garantiert der falsche Weg für die
Entwicklung eines gesamtdeutschen Rentenrechts.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD)
Bei einem gerechten und von den Versicherten in Ost
und West akzeptierten Rentenrecht muss man daher mit
Übergangsregelungen, Stichtagen und Regelungen zur
Besitzstandswahrung arbeiten, durch die ein sinnvoller
Übergang ermöglicht wird.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Also wie beim
FDP-Vorschlag!)
Deshalb
ist es gut, dass die Bundesregierung unter Auswertung
des Gutachtens des Sachverständigenrates an einer
solchen sachgerechten Lösung arbeitet.
Herr Kolb, Frau Schewe-Gerigk, Sie haben bei der
Vorstellung Ihrer Modelle vergessen, zu sagen, dass das,
was Sie vorschlagen, in Zukunft für viele
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer natürlich zu geringeren
Rentenansprüchen führt.
(Widerspruch bei der FDP – Irmingard
Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Wieso?)
– Doch, so ist es. – Dies zeigt: Besitzstandswahrung und
Neuregelung miteinander zu vereinbaren, ist keine
einfache Aufgabe.
Wenn man ein gerechtes Rentensystem schaffen will,
dann sollte man ehrlicherweise hinzufügen, dass es ein
unterschiedliches Lohnniveau nicht nur zwischen Ost
und West gibt. Ich will Ihnen dazu ein paar Zahlen
nennen, die dies deutlich machen: Seit der
Rentenüberleitung im Jahre 1992 liegt zwar regelmäßig das
Bundesland mit dem niedrigsten Durchschnittswert in
Westdeutschland noch vor dem Bundesland mit dem
höchsten Durchschnittswert in Ostdeutschland. Aber es
ist bereits heute so, dass zum Beispiel
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg 90 Prozent
dessen verdienen, was jemand durchschnittlich in
Schleswig-Holstein verdient. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Unglaublich!)
Aber derjenige, der in Schleswig-Holstein lebt, verdient
heute nur 83 Prozent dessen, was jemand in Hessen
verdient. Es hat aber noch kein Kollege aus Schleswig-
Holstein im Bundestag beantragt, ein Rentensystem mit
einer Höherwertung der Löhne in Schleswig-Holstein
einzuführen, damit man dort auf das Niveau von Hessen
kommt. Würde man jetzt noch kleinräumigere
Unterscheidungen vornehmen, nämlich zwischen einzelnen
Landkreisen, dann würde man entdecken, dass es
mittlerweile in den neuen Bundesländern Landkreise gibt,
die ein durchschnittliches Lohnniveau haben, das
durchaus dem eines westdeutschen Landkreises entspricht.
(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das muss
aufhören! Das ist ganz schlimm!)
Wer also genauer hinschaut, erkennt: Was die Linke
heute zur Abstimmung stellt, schafft massive neue
Ungerechtigkeiten und hat mit einem solidarischen
Sozialsystem ganz und gar nichts zu tun – im Gegenteil.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein neues
gesamtdeutsches Rentensystem darf Deutschland nicht
erneut teilen. Es muss die Solidarität stärken. Das ist
unser Maßstab für das, was wir jetzt von der
Bundesregierung erwarten und wofür wir der Bundeskanzlerin und
dem Bundesarbeitsminister viel Erfolg wünschen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD –
Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wann dürfen wir
denn etwas erwarten?)
Relationen
- part_of → Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages
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