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Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Drucksache 16/9482

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.

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Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Drucksache 16/9482 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle reden über die Rente, aber längst nicht alle wissen, wie die Rente berechnet wird. Dabei ist das im Prinzip recht einfach. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das Rentensystem des Dr. Kolb!) Mit den Rentenbeiträgen, die wir zahlen (Zuruf des Abg. Dr. Norbert Röttgen [CDU/ CSU]) – hören Sie gut zu, Herr Kollege –, erwerben wir sogenannte Entgeltpunkte. Wer in einem Jahr Beiträge auf der Basis des Durchschnittseinkommens gezahlt hat, bekommt einen Entgeltpunkt, wer nur die Hälfte des Durchschnittseinkommens verdient hat, bekommt einen halben Entgeltpunkt, und wer das Anderthalbfache des Durchschnittseinkommens verdient hat, bekommt anderthalb Punkte. Am Ende des Erwerbslebens werden die Entgeltpunkte zusammengerechnet und die Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Das Ergebnis ist der Rentenzahlbetrag, kurz: die Rente. So weit, so klar. Der Teufel liegt im Detail – das ist der Hintergrund unserer heutigen Debatte und des FDP- Antrages –; denn fast zwei Jahrzehnte nach der deutschen Einheit gelten für die Berechnung der Rentenanwartschaften und der Renten für die 5,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die 4,1 Millionen Rentner in den neuen Ländern noch immer Besonderheiten: Es gibt eigens Entgeltpunkte Ost, bei deren Berechnung eine Hochwertung der in den neuen Ländern erzielten Verdienste erfolgt. Im Gegenzug werden die Entgeltpunkte Ost mit einem eigenen Rentenwert Ost bewertet. Immer wieder flammen Diskussionen über tatsächliche oder vermeintliche Ungerechtigkeiten auf. Einerseits fühlen sich die Versicherten in den neuen Ländern benachteiligt, da der Rentenwert Ost bei gleicher Entgeltpunktzahl und damit auch die Rente in den neuen Ländern derzeit noch 12,1 Prozent unter den Werten in den alten Ländern liegt; andererseits führt ein in den neuen Ländern eingezahlter Rentenbeitrag aufgrund der Lohnhochwertung trotz des niedrigeren Rentenwertes Ost im Ergebnis sogar zu einem höheren Rentenanspruch als in den alten Ländern, sodass auch die Versicherten in den alten Bundesländern mit der bestehenden Gesetzeslage alles andere als zufrieden sind. Diese Probleme haben sicher auch unsere Kolleginnen und Kollegen gesehen, als sie 1990 die Rentenüberleitung – sicherlich eine der schwierigsten Materien bei der Herstellung der deutschen Einheit –, das heißt, die Überführung der Rentenanwartschaften, die in der ehemaligen DDR erworben wurden, in das SGB VI, das Rentenrecht der Bundesrepublik, geregelt haben, als sie in das Gesetz geschrieben haben, wie die Rentenbeiträge, die seit der Herstellung der deutschen Einheit in den neuen Bundesländern gezahlt wurden und werden, zu behandeln sind. Sie sind davon ausgegangen, dass das vertretbar sei, weil sie erwarteten, dass sich das Lohnniveau und damit auch die Rechenwerte der Rentenversicherung in den neuen und den alten Bundesländern eher früher als später angleichen würde, Unterschiede also nur für kurze Zeit bestehen würden. Diese Erwartungen – das muss man heute sagen – haben sich so leider nicht erfüllt. Die tatsächliche Entwicklung war eine andere als 1990 angenommen. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Tja, wer ist schon Hellseher?) Es zeigt sich seit einigen Jahren, dass die Vorstellung, dass sich die Durchschnittseinkommen in den alten und den neuen Bundesländern innerhalb kurzer Zeit und betragsgenau angleichen, nicht Realität wird. Der Rentenwert Ost liegt seit 2003 unverändert 12,1 Prozent unter dem Rentenwert West. Tatsächlich wäre der Rentenwert Ost in 2007 und 2008 ohne die Schutzklausel des § 255 a SGB VI sogar weiter hinter den Rentenwert West zurückgefallen. Die Frage ist nun: Können wir das sehenden Auges einfach weiterlaufen lassen, oder ist der Gesetzgeber aufgefordert, zu handeln? Wir meinen, die Versicherten haben einen berechtigten Anspruch auf einen gerechten und widerspruchsfreien Rechtsrahmen bei der Berechnung ihrer Renten. Leider haben die Bundeskanzlerin und der Bundesarbeitsminister angekündigt, dass ein Vorschlag zur Vereinheitlichung des Rentenrechts von Regierungsseite in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten ist. Vielmehr wurde Ende November von der Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht 2008 erstmals eine Modellrechnung vorgestellt, nach deren negativer Variante der Rentenwert Ost überhaupt nicht mehr aufholt, also eine Angleichung auf Dauer, auf Sicht nicht stattfindet. Ich meine, das ist unverantwortlich. Wir halten diese Position für falsch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb haben wir bereits am 3. Juni dieses Jahres einen Antrag im Deutschen Bundestag vorgelegt, mit dem erstmals ein realistischer Weg zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Deutschland aufgezeigt wird. Wir schlagen vor, dass die Rechengrößen für die Rentenversicherung – Entgeltpunkte, Rentenwerte und Beitragsbemessungsgrenze –in den alten und neuen Bundesländern zum Stichtag 1. Juli 2010 – also fast 20 Jahre nach der deutschen Einheit – in einheitliche Werte überführt werden. Ab diesem Stichtag passen sich die Renten im Bundesgebiet entsprechend der Entwicklung des einheitlichen Rentenwertes an. Jeder Euro Rentenbeitrag erbringt ab diesem Stichtag im ganzen Bundesgebiet den gleichen Rentenanspruch. Das wird auch der sich zunehmend ausdifferenzierenden Lohnstruktur in Ost und West gerecht. Es gibt zunehmend Gebiete in den neuen Bundesländern, in denen die Durchschnittsverdienste über denen in ärmeren Regionen der alten Bundesländer liegen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem aktuellen Gutachten einen solchen Schritt ausdrücklich als Handlungsoption erwähnt und empfohlen. Alle zum Stichtag der Umstellung bestehenden Rentenansprüche bzw. Rentenanwartschaften in Ost und West bleiben bei einer solchen Umstellung in ihrem Wert erhalten. Bestandsrentner und Beitragszahler in den neuen Ländern behalten für die bereits erworbenen Entgeltpunkte Ost die Vorteile, die ihnen aus der Lohnhochwertung zugewachsen sind. Ganz wichtig ist, dass der ausstehende künftige Prozess einer Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West und die Hoffnung auf damit verbundene Rentensteigerungen in der Zukunft in die Gegenwart vorgezogen und in Form einer Einmalzahlung an alle Versicherten mit Entgeltpunkten Ost ausgezahlt wird. Meine Damen und Herren, niemand weiß heute, ob und wie schnell der Rentenwert Ost künftig noch gegenüber dem Rentenwert West aufholen wird. Fairerweise sollte aber für die Berechnung der Einmalzahlung die positive Prognose des aktuellen Rentenversicherungsberichts zugrunde gelegt werden. Die Höhe der jeweils individuellen Einmalzahlung orientiert sich an der Zahl der persönlichen Entgeltpunkte und der weiteren durchschnittlichen Lebenserwartung am Stichtag der Umstellung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Lösung hat mehrere Vorteile. Erstens werden von einer solchen Einmalzahlung auch diejenigen älteren Menschen profitieren, die als Rentner oder rentennahe Jahrgänge von der Rentenüberleitung besonders betroffen sind. Zweitens bleibt diese Lösung in der mit der Rentenüberleitung gewählten Systematik, dass nämlich die Vorteile, die den Versicherten mit den erleichtert erworbenen Entgeltpunkten Ost gewährt werden, an die prognostizierte Lohnentwicklung in den neuen Ländern gebunden sind. Drittens wird durch das Vorziehen verhindert, dass im Regelfall noch auf Jahrzehnte hinaus für erworbene Entgeltpunkte Ost das alte Berechnungssystem weiterläuft und sich die jährlichen Debatten um angebliche oder tatsächliche Ungerechtigkeiten des Rentensystems fortsetzen. Schließlich – um auch die Skeptiker unter den Versicherten zu beruhigen und zufriedenzustellen – erhalten die Versicherten und Bestandsrentner mit Entgeltpunkten Ost bezüglich der Einmalzahlung ein Wahlrecht. Das heißt, sie können zum Stichtag erklären, ob ihr Rentenwert auch in der Zukunft nach der geltenden Methode weiterberechnet werden soll. Ich bin mir sehr sicher, dass die Versicherten sehr schnell erkennen werden, welch faires Angebot ihnen hiermit vorgelegt wird, und regelmäßig von diesem Vorschlag Gebrauch machen werden. (Beifall bei der FDP – Irmingard Schewe- Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das aus der Kasse der Versicherten!) Meine Damen und Herren, der Sachverständigenrat hat in seinem aktuellen Gutachten geschrieben: Fast 20 Jahre nach der Vereinigung sollte eine rentenrechtliche Vereinheitlichung auf die politische Agenda gesetzt werden. Eine solche Entscheidung erfordert Mut, denn sie muss unter Unsicherheit hinsichtlich der einkommensmäßigen Entwicklung getroffen werden. Mut ist sicher kein herausstechendes Merkmal dieser Großen Koalition. Ich meine gleichwohl, wir sollten diese Aufgabe angehen. Die FDP hat einen guten und in der Systematik richtigen Vorschlag für die Lösung dieser Aufgabe vorgelegt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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