Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Drucksache 16/9482
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.
Text
Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Drucksache 16/9482
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Alle reden über die Rente, aber längst nicht alle wissen,
wie die Rente berechnet wird. Dabei ist das im Prinzip
recht einfach.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Das Rentensystem des
Dr. Kolb!)
Mit den Rentenbeiträgen, die wir zahlen
(Zuruf des Abg. Dr. Norbert Röttgen [CDU/
CSU])
– hören Sie gut zu, Herr Kollege –, erwerben wir
sogenannte Entgeltpunkte. Wer in einem Jahr Beiträge auf
der Basis des Durchschnittseinkommens gezahlt hat,
bekommt einen Entgeltpunkt, wer nur die Hälfte des
Durchschnittseinkommens verdient hat, bekommt einen
halben Entgeltpunkt, und wer das Anderthalbfache des
Durchschnittseinkommens verdient hat, bekommt
anderthalb Punkte. Am Ende des Erwerbslebens werden
die Entgeltpunkte zusammengerechnet und die
Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Das
Ergebnis ist der Rentenzahlbetrag, kurz: die Rente.
So weit, so klar. Der Teufel liegt im Detail – das ist der
Hintergrund unserer heutigen Debatte und des FDP-
Antrages –; denn fast zwei Jahrzehnte nach der deutschen
Einheit gelten für die Berechnung der
Rentenanwartschaften und der Renten für die 5,1 Millionen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die 4,1 Millionen
Rentner in den neuen Ländern noch immer Besonderheiten:
Es gibt eigens Entgeltpunkte Ost, bei deren Berechnung
eine Hochwertung der in den neuen Ländern erzielten
Verdienste erfolgt. Im Gegenzug werden die
Entgeltpunkte Ost mit einem eigenen Rentenwert Ost bewertet.
Immer wieder flammen Diskussionen über
tatsächliche oder vermeintliche Ungerechtigkeiten auf.
Einerseits fühlen sich die Versicherten in den neuen Ländern
benachteiligt, da der Rentenwert Ost bei gleicher
Entgeltpunktzahl und damit auch die Rente in den neuen
Ländern derzeit noch 12,1 Prozent unter den Werten in
den alten Ländern liegt; andererseits führt ein in den
neuen Ländern eingezahlter Rentenbeitrag aufgrund der
Lohnhochwertung trotz des niedrigeren Rentenwertes
Ost im Ergebnis sogar zu einem höheren
Rentenanspruch als in den alten Ländern, sodass auch die
Versicherten in den alten Bundesländern mit der bestehenden
Gesetzeslage alles andere als zufrieden sind.
Diese Probleme haben sicher auch unsere
Kolleginnen und Kollegen gesehen, als sie 1990 die
Rentenüberleitung – sicherlich eine der schwierigsten Materien bei
der Herstellung der deutschen Einheit –,
das heißt, die Überführung der Rentenanwartschaften,
die in der ehemaligen DDR erworben wurden, in das
SGB VI, das Rentenrecht der Bundesrepublik, geregelt
haben, als sie in das Gesetz geschrieben haben, wie die
Rentenbeiträge, die seit der Herstellung der deutschen
Einheit in den neuen Bundesländern gezahlt wurden und
werden, zu behandeln sind. Sie sind davon ausgegangen,
dass das vertretbar sei, weil sie erwarteten, dass sich das
Lohnniveau und damit auch die Rechenwerte der
Rentenversicherung in den neuen und den alten
Bundesländern eher früher als später angleichen würde,
Unterschiede also nur für kurze Zeit bestehen würden.
Diese Erwartungen – das muss man heute sagen –
haben sich so leider nicht erfüllt. Die tatsächliche
Entwicklung war eine andere als 1990 angenommen.
(Maria Michalk [CDU/CSU]: Tja, wer ist
schon Hellseher?)
Es zeigt sich seit einigen Jahren, dass die Vorstellung,
dass sich die Durchschnittseinkommen in den alten und
den neuen Bundesländern innerhalb kurzer Zeit und
betragsgenau angleichen, nicht Realität wird. Der
Rentenwert Ost liegt seit 2003 unverändert 12,1 Prozent unter
dem Rentenwert West. Tatsächlich wäre der Rentenwert
Ost in 2007 und 2008 ohne die Schutzklausel des § 255 a
SGB VI sogar weiter hinter den Rentenwert West
zurückgefallen.
Die Frage ist nun: Können wir das sehenden Auges
einfach weiterlaufen lassen, oder ist der Gesetzgeber
aufgefordert, zu handeln? Wir meinen, die Versicherten
haben einen berechtigten Anspruch auf einen gerechten
und widerspruchsfreien Rechtsrahmen bei der
Berechnung ihrer Renten.
Leider haben die Bundeskanzlerin und der
Bundesarbeitsminister angekündigt, dass ein Vorschlag zur
Vereinheitlichung des Rentenrechts von Regierungsseite in
dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten ist.
Vielmehr wurde Ende November von der
Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht 2008
erstmals eine Modellrechnung vorgestellt, nach deren
negativer Variante der Rentenwert Ost überhaupt nicht mehr
aufholt, also eine Angleichung auf Dauer, auf Sicht nicht
stattfindet. Ich meine, das ist unverantwortlich. Wir
halten diese Position für falsch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb haben wir
bereits am 3. Juni dieses Jahres einen Antrag im
Deutschen Bundestag vorgelegt, mit dem erstmals ein
realistischer Weg zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in
Deutschland aufgezeigt wird. Wir schlagen vor, dass die
Rechengrößen für die Rentenversicherung –
Entgeltpunkte, Rentenwerte und Beitragsbemessungsgrenze –in den alten und neuen Bundesländern zum Stichtag
1. Juli 2010 – also fast 20 Jahre nach der deutschen
Einheit – in einheitliche Werte überführt werden.
Ab diesem Stichtag passen sich die Renten im
Bundesgebiet entsprechend der Entwicklung des
einheitlichen Rentenwertes an. Jeder Euro Rentenbeitrag
erbringt ab diesem Stichtag im ganzen Bundesgebiet den
gleichen Rentenanspruch. Das wird auch der sich
zunehmend ausdifferenzierenden Lohnstruktur in Ost und
West gerecht. Es gibt zunehmend Gebiete in den neuen
Bundesländern, in denen die Durchschnittsverdienste
über denen in ärmeren Regionen der alten Bundesländer
liegen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem
aktuellen Gutachten einen solchen Schritt ausdrücklich als
Handlungsoption erwähnt und empfohlen.
Alle zum Stichtag der Umstellung bestehenden
Rentenansprüche bzw. Rentenanwartschaften in Ost und
West bleiben bei einer solchen Umstellung in ihrem
Wert erhalten. Bestandsrentner und Beitragszahler in den
neuen Ländern behalten für die bereits erworbenen
Entgeltpunkte Ost die Vorteile, die ihnen aus der
Lohnhochwertung zugewachsen sind.
Ganz wichtig ist, dass der ausstehende künftige
Prozess einer Angleichung des Rentenwertes Ost an den
Rentenwert West und die Hoffnung auf damit
verbundene Rentensteigerungen in der Zukunft in die
Gegenwart vorgezogen und in Form einer Einmalzahlung an
alle Versicherten mit Entgeltpunkten Ost ausgezahlt
wird.
Meine Damen und Herren, niemand weiß heute, ob
und wie schnell der Rentenwert Ost künftig noch
gegenüber dem Rentenwert West aufholen wird. Fairerweise
sollte aber für die Berechnung der Einmalzahlung die
positive Prognose des aktuellen
Rentenversicherungsberichts zugrunde gelegt werden. Die Höhe der jeweils
individuellen Einmalzahlung orientiert sich an der Zahl
der persönlichen Entgeltpunkte und der weiteren
durchschnittlichen Lebenserwartung am Stichtag der
Umstellung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Lösung hat
mehrere Vorteile. Erstens werden von einer solchen
Einmalzahlung auch diejenigen älteren Menschen
profitieren, die als Rentner oder rentennahe Jahrgänge von der
Rentenüberleitung besonders betroffen sind. Zweitens
bleibt diese Lösung in der mit der Rentenüberleitung
gewählten Systematik, dass nämlich die Vorteile, die den
Versicherten mit den erleichtert erworbenen
Entgeltpunkten Ost gewährt werden, an die prognostizierte
Lohnentwicklung in den neuen Ländern gebunden sind.
Drittens wird durch das Vorziehen verhindert, dass im
Regelfall noch auf Jahrzehnte hinaus für erworbene
Entgeltpunkte Ost das alte Berechnungssystem weiterläuft
und sich die jährlichen Debatten um angebliche oder
tatsächliche Ungerechtigkeiten des Rentensystems
fortsetzen.
Schließlich – um auch die Skeptiker unter den
Versicherten zu beruhigen und zufriedenzustellen – erhalten
die Versicherten und Bestandsrentner mit
Entgeltpunkten Ost bezüglich der Einmalzahlung ein Wahlrecht. Das
heißt, sie können zum Stichtag erklären, ob ihr
Rentenwert auch in der Zukunft nach der geltenden Methode
weiterberechnet werden soll. Ich bin mir sehr sicher,
dass die Versicherten sehr schnell erkennen werden,
welch faires Angebot ihnen hiermit vorgelegt wird, und
regelmäßig von diesem Vorschlag Gebrauch machen
werden.
(Beifall bei der FDP – Irmingard Schewe-
Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und
das aus der Kasse der Versicherten!)
Meine Damen und Herren, der Sachverständigenrat
hat in seinem aktuellen Gutachten geschrieben:
Fast 20 Jahre nach der Vereinigung sollte eine
rentenrechtliche Vereinheitlichung auf die politische
Agenda gesetzt werden. Eine solche Entscheidung
erfordert Mut, denn sie muss unter Unsicherheit
hinsichtlich der einkommensmäßigen Entwicklung
getroffen werden.
Mut ist sicher kein herausstechendes Merkmal dieser
Großen Koalition. Ich meine gleichwohl, wir sollten
diese Aufgabe angehen. Die FDP hat einen guten und in
der Systematik richtigen Vorschlag für die Lösung dieser
Aufgabe vorgelegt.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Relationen
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