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Rede von Karl Schiewerling (CDU/CSU) – Von der

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 34: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Rede von Karl Schiewerling (CDU/CSU) – Von der Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf setzen wir die Beteiligung des Bundes an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2009 neu fest. Das geschieht auf der Grundlage des SGB II. Der Bund beteiligt sich nach § 46 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, zweckgebunden an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – unter Berücksichtigung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Einsparungen der Länder – um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden, und das aus guten Grund; denn die Kommunen sollen dieses Geld für den Ausbau der Kinderbetreuung aufwenden. Um die Entlastung der Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro sicherzustellen, wurde im Rahmen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Jahre 2005 und 2006 ein Bundesbeteiligungssatz von 29,1 Prozent festgeschrieben. Da sich das Verfahren regelmäßiger Anpassungen der Höhe der Bundesbeteiligung auf der Grundlage einer jährlichen Be- und Entlastungsrechnung für die Kommunen als nicht zweckmäßig erwiesen hatte, gleichwohl aber nicht auf eine jährliche Anpassung der erforderlichen Höhe der Bundesbeteiligung verzichtet werdensollte, wurde im Einvernehmen mit den Ländern durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes bestimmt, dass die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß der gesetzlich verankerten Anpassungsformel zu bestimmen ist. Innerhalb der Anpassungsformel spielt die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften eine wesentliche Rolle. Um es kurz zu fassen: Mehr Bedarfsgemeinschaften bedeuten mehr Bundeszuschuss. Weniger Bedarfsgemeinschaften bedeuten weniger Bundeszuschuss. Für das Jahr 2008 hatte das folgende Konsequenz: Da sich die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften im maßgeblichen Zeitraum – von Juli 2005 bis Juni 2006 im Vergleich zu dem Zeitraum von Juli 2006 bis Juni 2007 – um mehr als 0,5 Prozent verändert hatte, sie war um 3,7 Prozent gesunken, musste laut Anpassungsgesetz die Bundesbeteiligung für das Jahr 2008 um 2,6 Prozent auf bundesdurchschnittliche 29,2 Prozent gesenkt werden. An den Leistungen für Unterkunft und Heizung in Baden-Württemberg beteiligt sich der Bund für das Jahr 2008 mit 32,6 Prozent, in Rheinland-Pfalz mit 38,6 Prozent und in den übrigen 14 Ländern mit 28,6 Prozent. Auch für das Jahr 2009 muss die Höhe der Bundesbeteiligung erneut angepasst werden. Die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich im Zeitraum von Juli 2006 bis Juni 2007 im Vergleich zu dem Zeitraum von Juli 2007 bis Juni 2008 von 3 827 934 auf 3 653 757 verringert. Das entspricht 4,6 Prozent. In der Anpassungsformel heißt es, dass bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaften um plus oder minus 1 Prozent eine Anpassung des Beteiligungssatzes um plus oder minus 0,7 Prozentpunkte zu erfolgen hat. Dementsprechend verringert sich die Bundesbeteiligung um 3,2 Prozentpunkte; 4,6 mal 0,7 ergeben 3,22. Hieraus ergibt sich eine Bundesbeteiligung in Höhe von bundesweiten 26,0 Prozent. Die Sonderquoten für Baden- Württemberg werden folglich auf 29,4 Prozent, die für Rheinland-Pfalz auf 35,4 Prozent und für die übrigen Länder auf jeweils 25,4 Prozent festgelegt. Die teilweise von kommunaler Seite beanstandete angebliche Benachteiligung an dem Anpassungsgesetz ist nicht nachvollziehbar. Schließlich wurde die Anpassungsformel nach langen Verhandlungen mit den Ländern vereinbart und im Bundesrat einmütig beschlossen. Auch in seiner Sitzung am 7. November 2008 hat der Bundesrat beschlossen, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben. Es sollte daher davon auszugehen sein, dass die Anpassungsformel im Bundesrat nicht grundsätzlich infrage gestellt wird.

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