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Rede von Klaus Brandner (Parl. Staatssekretär beim BMAS) – Von der

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 34: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Rede von Klaus Brandner (Parl. Staatssekretär beim BMAS) – Von der Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss 2004 darauf verständigt, dass die Kommunen im Zuge der Umsetzung des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. In § 46 Abs. 5 SGB II wurde dies gesetzlich verankert. Ziel dieser Entlastung war es auch, den Kommunen die finanziellen Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsmaßnahmen in die Hand zu geben. Um die beabsichtigte Entlastung zu erreichen, beteiligt sich der Bund entsprechend der Vereinbarung aus dem Vermittlungsausschuss 2004 an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung von SGB-II-Beziehern. In den ersten beiden Jahren wurde diese Bundesbeteiligung anhand einer in 2004 vereinbarten sehr aufwendigen Berechnung durchgeführt. Dabei mussten wir unter anderem auf eine fiktive Fortschreibung der Entlastung der Kommunen zurückgreifen. Diese Methode war naturgemäß streitanfällig und hat zu vielen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern geführt. Ende 2006 haben sich Bund und Länder daher nach schwierigen Verhandlungsrunden darauf verständigt, die Berechnung der erforderlichen Höhe der Bundesbeteiligung auf eine andere Basis zu stellen. Anstelle der bis dahin gesetzlich verankerten Berechnung zur Be- und Entlastung der Gesamtheit der Kommunen trat auf Vorschlag der Länder ein neuer Mechanismus, der Streit vermeiden soll und dies augenscheinlich nun auch tut. Wir haben vereinbart, dass die weitere Anpassung der Bundesbeteiligung von der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II abhängen sollte – ausgehend von der Situation in 2006. Auf diese Weise war keine fiktive Berechnung der Entlastungen der Kommunen mehr notwendig. Schon die Höhe der Bundesbeteiligung für das Jahr 2008 wurde anhand dieser damals noch neuen Formel berechnet und gesetzlich festgelegt. Das geschieht nun auch für das Jahr 2009. Die gesetzlich verankerte Anpassungsformel gibt uns dabei genau vor, wie wir zu rechnen haben. Der vorgelegte Gesetzentwurf setzt damit lediglich die gemeinsam vereinbarte Regelung um. Die Berechnungen haben einen durchschnittlichen Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Höhe von 4,6 Prozent und damit eine erforderliche Senkung derBundesbeteiligung in Höhe von 3,2 Prozent-Punkten ergeben. Dementsprechend müssen – das ist der Auftrag des Gesetzes – die Bundesbeteiligungen für Rheinland- Pfalz auf eine Höhe von 35,4 Prozent, jene für Baden- Württemberg auf eine Höhe von 29,4 Prozent und jene für die anderen 14 Länder auf eine Höhe von 25,4 Prozent festgelegt werden. Dies entspricht einer bundesdurchschnittlichen Bundesbeteiligung in Höhe von 26 Prozent. Die neue Anpassungsformel hat sich bewährt – ich denke, ich spreche hier für den Bund und die Länder. Im Sommer dieses Jahres haben sich Bund und Länder deshalb im Vermittlungsausschuss darauf verständigt, diese Anpassungsformel über das ursprünglich vereinbarte Jahr 2010 hinaus unbefristet anzuwenden. Das ist eine gute Entscheidung für alle Beteiligten, weil sie langfristig für Transparenz und Planungssicherheit sorgt. In der Politik gilt bekanntlich: Erst das geduldige Bohren dicker Bretter führt zum Ziel. So war und ist es auch hier. Und ich füge hinzu: Es ist ein gutes Ziel, das wir erreichen!

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