Rede von Klaus Brandner (Parl. Staatssekretär beim BMAS) – Von der
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 34: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Klaus Brandner (Parl. Staatssekretär beim BMAS) – Von der
Bundestag und Bundesrat haben sich im
Vermittlungsausschuss 2004 darauf verständigt, dass die Kommunen
im Zuge der Umsetzung des Vierten Gesetzes für Moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt um 2,5 Milliarden
Euro entlastet werden.
In § 46 Abs. 5 SGB II wurde dies gesetzlich verankert.
Ziel dieser Entlastung war es auch, den Kommunen die
finanziellen Mittel für den Ausbau von
Kinderbetreuungsmaßnahmen in die Hand zu geben. Um die beabsichtigte
Entlastung zu erreichen, beteiligt sich der Bund
entsprechend der Vereinbarung aus dem Vermittlungsausschuss
2004 an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft
und Heizung von SGB-II-Beziehern.
In den ersten beiden Jahren wurde diese
Bundesbeteiligung anhand einer in 2004 vereinbarten sehr
aufwendigen Berechnung durchgeführt. Dabei mussten wir unter
anderem auf eine fiktive Fortschreibung der Entlastung
der Kommunen zurückgreifen. Diese Methode war
naturgemäß streitanfällig und hat zu vielen
Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern geführt. Ende 2006
haben sich Bund und Länder daher nach schwierigen
Verhandlungsrunden darauf verständigt, die Berechnung
der erforderlichen Höhe der Bundesbeteiligung auf eine
andere Basis zu stellen.
Anstelle der bis dahin gesetzlich verankerten
Berechnung zur Be- und Entlastung der Gesamtheit der
Kommunen trat auf Vorschlag der Länder ein neuer
Mechanismus, der Streit vermeiden soll und dies augenscheinlich
nun auch tut. Wir haben vereinbart, dass die weitere
Anpassung der Bundesbeteiligung von der Entwicklung der
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II abhängen
sollte – ausgehend von der Situation in 2006. Auf diese
Weise war keine fiktive Berechnung der Entlastungen der
Kommunen mehr notwendig. Schon die Höhe der
Bundesbeteiligung für das Jahr 2008 wurde anhand dieser
damals noch neuen Formel berechnet und gesetzlich
festgelegt. Das geschieht nun auch für das Jahr 2009. Die
gesetzlich verankerte Anpassungsformel gibt uns dabei
genau vor, wie wir zu rechnen haben. Der vorgelegte
Gesetzentwurf setzt damit lediglich die gemeinsam
vereinbarte Regelung um.
Die Berechnungen haben einen durchschnittlichen
Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Höhe
von 4,6 Prozent und damit eine erforderliche Senkung derBundesbeteiligung in Höhe von 3,2 Prozent-Punkten
ergeben. Dementsprechend müssen – das ist der Auftrag
des Gesetzes – die Bundesbeteiligungen für Rheinland-
Pfalz auf eine Höhe von 35,4 Prozent, jene für Baden-
Württemberg auf eine Höhe von 29,4 Prozent und jene für
die anderen 14 Länder auf eine Höhe von 25,4 Prozent
festgelegt werden. Dies entspricht einer
bundesdurchschnittlichen Bundesbeteiligung in Höhe von 26 Prozent.
Die neue Anpassungsformel hat sich bewährt – ich
denke, ich spreche hier für den Bund und die Länder. Im
Sommer dieses Jahres haben sich Bund und Länder
deshalb im Vermittlungsausschuss darauf verständigt, diese
Anpassungsformel über das ursprünglich vereinbarte
Jahr 2010 hinaus unbefristet anzuwenden. Das ist eine
gute Entscheidung für alle Beteiligten, weil sie langfristig
für Transparenz und Planungssicherheit sorgt. In der
Politik gilt bekanntlich: Erst das geduldige Bohren dicker
Bretter führt zum Ziel. So war und ist es auch hier. Und
ich füge hinzu: Es ist ein gutes Ziel, das wir erreichen!