Rede von Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 34: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der
Mit dem vorliegenden Gesetz zur Absenkung der
Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung
für Arbeitslosengeld-II-Beziehende werden die
Kommunen, die den wesentlichen Teil dieser Kosten zahlen, über
den Tisch gezogen. Wir kritisieren – wie auch die
kommunalen Spitzenverbände – die Absenkung des
Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft von ursprünglich
29,1 Prozent auf 26 Prozent. Für das Haushaltsjahr 2009
entlastet sich der Bund um 700 Millionen Euro auf Kosten
der Kommunen. Union und SPD verabschieden heute mit
Unterstützung der Bundesländer ein Gesetz, das gerade
die Ebene finanziell schwächt, auf deren Investitionskraft
es in den vor uns liegenden schwierigen wirtschaftlichen
Zeiten ankommt: die Städte und Gemeinden.
Hauptsächlich betroffen sind wieder einmal die strukturschwachen
Regionen, die besonders viele Langzeitarbeitslose zu
verzeichnen haben. Durch dieses Gesetz wird die Schere
zwischen armen und reichen Kommunen weiter
auseinandergehen.
Die Kommunen sind Opfer eines Kuhhandels zwischen
Bund und Ländern geworden. Denn im Zuge der
Verhandlungen zur Wohngeldnovelle wurde im Juni dieses
Jahres die von uns und den kommunalen
Spitzenverbänden kritisierte Berechnungsformel für die Anpassung des
Bundesanteils an den Unterkunftskosten festgeschrieben.
Diese Anpassungsformel orientiert sich jedoch nicht anden tatsächlich aufgewendeten Kosten für Unterkunft und
Heizung, die gestiegen sind, sondern ausschließlich an
der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die konjunkturell
bedingt vorübergehend rückläufig war. Der im Gegenzug
vereinbarte Bundesanteil an den ebenfalls von den
Kommunen zu tragenden Kosten der Grundsicherung im Alter
ist nur ein schwacher Trost für die Städte und Gemeinden.
Denn auch dieser Bundesanteil, der 2009 von 13 Prozent
im Jahr auf einen Anteil von 16 Prozent im Jahr
aufgestockt werden soll, ist nicht geeignet, die finanzielle
Mehrbelastung der Kommunen aufgrund der deutlich
gestiegenen Altersarmut abzufedern. Seit Einführung der
Grundsicherung im Alter stiegen die Ausgaben der
Kommunen hierfür kontinuierlich, zuletzt im Jahr 2007 um
7,4 Prozent. Schon jetzt ist absehbar, dass diese Kosten in
Zukunft weiter deutlich steigen werden, weil die
Bundesregierung bei der Bekämpfung von Armut trotz Arbeit
kläglich versagt. Niedrigverdienende warten vergebens
auf den Durchbruch beim Mindestlohn und die von
Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Entlastung bei
den Sozialabgaben. Die heute zunehmende Zahl der
Menschen mit niedrigem Einkommen findet sich morgen in
der Altersarmut wieder.
Die deutliche Zunahme des Niedriglohnsektors auf
mehr als 20 Prozent führt auch bei den Kosten der
Kommunen für die hier zur Debatte stehenden
Unterkunftskosten für Arbeitslosengeld-II-Beziehende zu einem
erhöhten Kostenaufwand. Denn trotz des konjunkturellen
Aufschwunges stieg die Zahl der sogenannten Aufstocker,
das heißt der Niedrigeinkommen, die ergänzend das
Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen,
kontinuierlich. Da deren Einkommen zuerst auf die vom Bund
finanzierte Regelleistung angerechnet wird, stocken
oftmals allein die Kommunen über die Unterkunftskosten
die Niedrigeinkommen auf.
Die finanzielle Belastung der Kommunen wird durch
die in den vergangenen Jahren drastisch gestiegenen
Energiepreise zusätzlich verschärft. Die Heizkosten sind
im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent gestiegen. Die
von Bund und Ländern nunmehr festgeschriebene
Anpassungsformel für den Bundesanteil an den Kosten für
Unterkunft und Heizung berücksichtigt diese
Preissteigerungen nicht, da in der Formel ausschließlich auf die Zahl
der Bedarfsgemeinschaften, nicht jedoch auf die
tatsächlich entstehenden Kosten abgestellt wird. In diesem Jahr
drohen den Kommunen nach Schätzungen des Deutschen
Städtetages zusätzliche Mehrausgaben von 1 Milliarde
Euro aufgrund gestiegener Heizkosten, sodass trotz der
rückläufigen Zahl von Bedarfsgemeinschaften die
Unterkunftskosten nicht zurückgehen werden. Dieser Trend
wird sich fortsetzen. Hieran werden auch die aktuell
sinkenden Energiepreise im Zuge der konjunkturellen Krise
nichts ändern. Denn der Preisverfall ist nach
Einschätzung von Energieexperten eher ein kurzfristiges
Phänomen. Mittel- bis langfristig werden die Energiepreise
wieder steigen, und zwar noch deutlicher als zuvor. Aufgrund
der unzureichenden Berücksichtigung in der
Anpassungsformel für den Bundesanteil werden die steigenden
Energiepreise allein bei den Kommunen zu Buche schla-
gen.Zu Protokoll gegebene Reden
Die Zeche zahlen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort,
weil das Geld an anderen wichtigen Stellen – zum
Beispiel bei Schulen und Kindergärten – fehlt, und vor allem
diejenigen, die am Ende dieses Verteilungsprozesses
stehen: die Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Durch den
konjunkturellen Abschwung wird die Arbeitslosigkeit wieder
steigen, und gerade die finanzschwachen Kommunen
werden gezwungen sein, den Kostendruck auf die
Langzeitarbeitslosen weiterzugeben.
Wir fordern deshalb, die Anpassungsformel für den
Bundesanteil an den tatsächlichen Kosten für Unterkunft
und Heizung auszurichten, und lehnen diesen
Gesetzentwurf ab.
Relationen
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