Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Von der
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 34: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Von der
Wir beraten heute abschließend über einen
Gesetzentwurf, dessen Inhalt in der Vergangenheit zu großen
Diskrepanzen zwischen dem Bund und den Ländern und
natürlich den Kommunen geführt hat. Regelmäßig führte
die Festsetzung des Anteils der Bundesbeteiligung an den
Kosten für Heizung und Unterkunft (KdU) zu
Auseinandersetzungen zwischen Ländern, Kommunen und den
kommunalen Spitzenverbänden. Das scheint der
Vergangenheit anzugehören.
Der Bund beteiligt sich gemäß § 46 Abs. 5 SGB II an
den Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II-
Beziehern, um die Kommunen insgesamt um 2,5 Milliarden
Euro zu entlasten. Das war eine wichtige Festlegung mit
der Einführung der Hartz-IV-Gesetze. Bundesrat und
Bundestag haben dies im Vermittlungsausschuss
verabredet. Dennoch gab es in der Folgezeit nicht wenige
Auseinandersetzungen über die Berechnungsgrundlage der
Höhe der Bundesbeteiligung. Insofern bin ich froh, dass
wir nach jahrelangem Hin und Her endlich einen
Automatismus gefunden haben, nach dem die
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft berechnet wird. Denn
bisher war es so, dass mit einer aufwendigen
Berechnungsmethode jährlich die Anpassung neu ermittelt
werden musste. Das war intransparent und für niemanden
nachzuvollziehen. Insofern stand der Bund auch immer
im Verdacht, sich nicht an die verabredeten
Vereinbarungen zu halten.
Ende letzten Jahres hat das BMAS eine Methode
entwickelt, nach der sich die Bundesbeteiligung anhand der
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften errechnet. Diese
Anpassungsformel ist klar und verständlich und für jeden
nachvollziehbar. Denn anhand der statistischen Daten
lässt sich die Bundesbeteiligung auch ohne große
mathematische Fähigkeiten errechnen. Das schafft
Transparenz und vermeidet Willkür.
Trotz bereits verabredeter Übereinkunft zwischen dem
Bundesrat und dem Bundestag kam es bei der Beratung
des Gesetzes zu heftigen Protesten. Grund war: Die
Länder und Kommunen sowie ihre Spitzenverbände wollten
die gestiegenen Energiekosten berücksichtigt sehen. In
der dazu eigens einberufenen Anhörung konnten die
Sachverständigen die aktuellen Kostensteigerungen
jedoch nicht seriös nachweisen. Und in einem zweiten, ganz
wichtigen Punkt konnte auch nicht dargestellt werden, ob
und wie die Länder ihre Einsparungen beim Wohngeld an
die Kommunen weitergegeben haben.
Letztendlich blieb es bei der verabredeten
Anpassungsformel. Die schreibt vor, dass zur Bestimmung der
Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen für
Heizung und Unterkunft im Jahr 2009 die
jahresdurchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von
Jahresmitte 2007 bis Jahresmitte 2008 in das Verhältnis zu
der jahresdurchschnittlichen Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften von Jahresmitte 2006 bis Jahresmitte 2007
gesetzt wird. Die sich daraus ergebende Veränderung,
multipliziert mit dem Faktor 0,7, ergibt die Veränderung der
Bundesbeteiligung in Prozentpunkten.
Wenn man die Entwicklung der
Bedarfsgemeinschaften verfolgt, so ist festzustellen, dass es einen
kontinuierlichen Rückgang – auch bedingt durch gesetzliche
Änderungen – gibt. Der Bundesanteil in 2008 an den KdU hat
sich folgerichtig gegenüber 2007 erheblich verringert.
Das ist auch dadurch bedingt, dass der Bund in 2007
einen höheren Anteil ausgegeben hat, als seiner Auffassung
nach nötig gewesen wäre.Für 2008 sind Gesamtkosten für Heizung und
Unterkunft von 13,4 Milliarden Euro vorgesehen. Davon
entfallen gemäß der Beteiligung des Bundes von
durchschnittlich 29,2 Prozent 3,9 Milliarden Euro auf den Bund und
9,5 Milliarden Euro auf die Kommunen. Für 2008 sind
zum jetzigen Zeitpunkt bereits 83,5 Prozent der
bereitgestellten Mittel abgerufen. Es ist also anzunehmen, dass
die geplanten Kosten auch den tatsächlichen
entsprechen.
Für das Jahr 2009 ergibt sich auf dieser Basis für
Baden-Württemberg eine Bundesbeteiligung in Höhe von
29,4 Prozent, für Rheinland-Pfalz in Höhe von 35,4
Prozent und für die übrigen Bundesländer in Höhe von
25,4 Prozent. Bundesdurchschnittlich entspricht dies
einer Bundesbeteiligung in Höhe von 26 Prozent.
Insgesamt werden die Gesamtkosten für Unterkunft
und Heizung für 2009 auf 12,3 Milliarden Euro
veranschlagt. Bei einer Beteiligung von durchschnittlich
26 Prozent des Bundes sind das Ausgaben in Höhe von
rund 3,2 Milliarden Euro. Damit ergibt sich eine
Entlastung gegenüber dem Vorjahr von rund 0,7 Milliarden
Euro. Die Kommunen tragen gemäß ihrem Anteil rund
9,1 Milliarden Euro. Das entspricht einer Entlastung von
0,4 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Der
Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit zahlt sich eben auf
allen Ebenen aus.
Ich halte die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften
als Berechnungsgrundlage nach wie vor für richtig. Denn
das primäre Ziel im SGB II ist es, durch Eingliederung in
den Arbeitsmarkt, durch Angebote zur Beschäftigung die
Zahl der Hilfebedürftigen und damit die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften zu reduzieren. Somit geht das Ziel
Senkung der Bedarfsgemeinschaften einher mit der
Verringerung der Kosten für Unterkunft. Für die Kommunen
besteht somit ein Anreiz, durch ein verstärktes
Vermittlungsangebot, durch die Prüfung und Anwendung aller
arbeitsmarktpolitischen Instrumente Einfluss auf ihre
Kostenbeteiligung zu nehmen.
Lassen Sie uns gemeinsam auf dieser Grundlage
weiterarbeiten, und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu!