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Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Von der

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 34: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Von der Wir beraten heute abschließend über einen Gesetzentwurf, dessen Inhalt in der Vergangenheit zu großen Diskrepanzen zwischen dem Bund und den Ländern und natürlich den Kommunen geführt hat. Regelmäßig führte die Festsetzung des Anteils der Bundesbeteiligung an den Kosten für Heizung und Unterkunft (KdU) zu Auseinandersetzungen zwischen Ländern, Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden. Das scheint der Vergangenheit anzugehören. Der Bund beteiligt sich gemäß § 46 Abs. 5 SGB II an den Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II- Beziehern, um die Kommunen insgesamt um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Das war eine wichtige Festlegung mit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze. Bundesrat und Bundestag haben dies im Vermittlungsausschuss verabredet. Dennoch gab es in der Folgezeit nicht wenige Auseinandersetzungen über die Berechnungsgrundlage der Höhe der Bundesbeteiligung. Insofern bin ich froh, dass wir nach jahrelangem Hin und Her endlich einen Automatismus gefunden haben, nach dem die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft berechnet wird. Denn bisher war es so, dass mit einer aufwendigen Berechnungsmethode jährlich die Anpassung neu ermittelt werden musste. Das war intransparent und für niemanden nachzuvollziehen. Insofern stand der Bund auch immer im Verdacht, sich nicht an die verabredeten Vereinbarungen zu halten. Ende letzten Jahres hat das BMAS eine Methode entwickelt, nach der sich die Bundesbeteiligung anhand der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften errechnet. Diese Anpassungsformel ist klar und verständlich und für jeden nachvollziehbar. Denn anhand der statistischen Daten lässt sich die Bundesbeteiligung auch ohne große mathematische Fähigkeiten errechnen. Das schafft Transparenz und vermeidet Willkür. Trotz bereits verabredeter Übereinkunft zwischen dem Bundesrat und dem Bundestag kam es bei der Beratung des Gesetzes zu heftigen Protesten. Grund war: Die Länder und Kommunen sowie ihre Spitzenverbände wollten die gestiegenen Energiekosten berücksichtigt sehen. In der dazu eigens einberufenen Anhörung konnten die Sachverständigen die aktuellen Kostensteigerungen jedoch nicht seriös nachweisen. Und in einem zweiten, ganz wichtigen Punkt konnte auch nicht dargestellt werden, ob und wie die Länder ihre Einsparungen beim Wohngeld an die Kommunen weitergegeben haben. Letztendlich blieb es bei der verabredeten Anpassungsformel. Die schreibt vor, dass zur Bestimmung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Heizung und Unterkunft im Jahr 2009 die jahresdurchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von Jahresmitte 2007 bis Jahresmitte 2008 in das Verhältnis zu der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von Jahresmitte 2006 bis Jahresmitte 2007 gesetzt wird. Die sich daraus ergebende Veränderung, multipliziert mit dem Faktor 0,7, ergibt die Veränderung der Bundesbeteiligung in Prozentpunkten. Wenn man die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften verfolgt, so ist festzustellen, dass es einen kontinuierlichen Rückgang – auch bedingt durch gesetzliche Änderungen – gibt. Der Bundesanteil in 2008 an den KdU hat sich folgerichtig gegenüber 2007 erheblich verringert. Das ist auch dadurch bedingt, dass der Bund in 2007 einen höheren Anteil ausgegeben hat, als seiner Auffassung nach nötig gewesen wäre.Für 2008 sind Gesamtkosten für Heizung und Unterkunft von 13,4 Milliarden Euro vorgesehen. Davon entfallen gemäß der Beteiligung des Bundes von durchschnittlich 29,2 Prozent 3,9 Milliarden Euro auf den Bund und 9,5 Milliarden Euro auf die Kommunen. Für 2008 sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits 83,5 Prozent der bereitgestellten Mittel abgerufen. Es ist also anzunehmen, dass die geplanten Kosten auch den tatsächlichen entsprechen. Für das Jahr 2009 ergibt sich auf dieser Basis für Baden-Württemberg eine Bundesbeteiligung in Höhe von 29,4 Prozent, für Rheinland-Pfalz in Höhe von 35,4 Prozent und für die übrigen Bundesländer in Höhe von 25,4 Prozent. Bundesdurchschnittlich entspricht dies einer Bundesbeteiligung in Höhe von 26 Prozent. Insgesamt werden die Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung für 2009 auf 12,3 Milliarden Euro veranschlagt. Bei einer Beteiligung von durchschnittlich 26 Prozent des Bundes sind das Ausgaben in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro. Damit ergibt sich eine Entlastung gegenüber dem Vorjahr von rund 0,7 Milliarden Euro. Die Kommunen tragen gemäß ihrem Anteil rund 9,1 Milliarden Euro. Das entspricht einer Entlastung von 0,4 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Der Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit zahlt sich eben auf allen Ebenen aus. Ich halte die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften als Berechnungsgrundlage nach wie vor für richtig. Denn das primäre Ziel im SGB II ist es, durch Eingliederung in den Arbeitsmarkt, durch Angebote zur Beschäftigung die Zahl der Hilfebedürftigen und damit die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zu reduzieren. Somit geht das Ziel Senkung der Bedarfsgemeinschaften einher mit der Verringerung der Kosten für Unterkunft. Für die Kommunen besteht somit ein Anreiz, durch ein verstärktes Vermittlungsangebot, durch die Prüfung und Anwendung aller arbeitsmarktpolitischen Instrumente Einfluss auf ihre Kostenbeteiligung zu nehmen. Lassen Sie uns gemeinsam auf dieser Grundlage weiterarbeiten, und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu!

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