Rede von Ina Lenke (FDP) – Zweite und dritte Beratung des von den
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 22 a und 22 b: – Zweite und dritte Beratung des von den.
Text
Rede von Ina Lenke (FDP) – Zweite und dritte Beratung des von den
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst
möchte auch ich mich dafür bedanken, dass Opposition
und Regierung bei diesem schwierigen Thema sehr
sachlich zusammengearbeitet haben. Bei allem Streit, den
wir manches Mal haben, sollte auch einmal gesagt
werden: Wir können, wenn wir wollen, und dann klappt es
auch.
Die Firma Grünenthal hat in die Conterganstiftung
eine Zustiftung in Höhe von 50 Millionen Euro
eingebracht; darauf hat Frau Falk schon hingewiesen. Es ist
wirklich gut, dass dieses Geld verwendet werden kann,
um neben der Rente auch jährliche Sonderzahlungen für
den besonderen Bedarf an contergangeschädigte
Personen auszuschütten.Letzten Montag haben wir zum vorliegenden
Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt, aus der sich für die
FDP-Bundestagsfraktion zusätzlicher Änderungsbedarf
ergeben hat. Nach dieser Anhörung haben wir
gemeinsam einige Vorschläge gemacht. Auch wenn der FDP-
Bundestagsfraktion noch etwas fehlt, wird sie den
geplanten Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes ihre
Zustimmung geben.
Im Mittelpunkt der Änderungsanträge der Großen
Koalition steht die Abschaffung der sogenannten
Ausschlussfrist. Diese Forderung haben wir schon immer
erhoben. Ich erinnere an das Gesetz über die
Conterganstiftung für behinderte Menschen, das eine Frist
– 31. Dezember 1983 – enthielt. Bis zu diesem Zeitpunkt
konnten sich contergangeschädigte Menschen melden;
danach wurden sie nicht mehr einbezogen. Die damalige
Frist war überhaupt nicht zu halten; das haben wir auch
in der Anhörung gehört. Es gibt Betroffene, die diese
Frist ohne Schuld versäumt haben, zum Beispiel Eltern,
die sich schämten, einen solchen Antrag zu stellen, oder
denen die Conterganschädigung ihres Kindes damals
nicht bekannt war, weil die Schädigung nicht an den
Gliedmaßen sichtbar war, sondern im Körper aufgetreten
ist.
Ich finde es sehr gut, dass diese Frist mittlerweile
auch von der Koalition als falsch angesehen wird. Wir
sind der Auffassung – das ist einer unserer Kritikpunkte –,
dass diese Frist zu kurz ist. Sie soll wegfallen.
Der Gesetzentwurf, über den heute abzustimmen ist,
geht in die richtige Richtung. Am 22. Januar dieses
Jahres haben wir über einen Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP abstimmen können. Wir
haben das gemeinsam gemacht, um eine angemessene und
zukunftsorientierte Unterstützung der betroffenen
Menschen sicherzustellen. Schon damals hatten wir Sie
gebeten, unsere Forderungen im Gesetzentwurf zu
berücksichtigen. Hierbei ging es um folgende Forderungen:
Erstens wollten wir, dass sich die neu einzuführende
Dynamisierung der Conterganrenten am
Dynamisierungsfaktor der Altersrente orientiert; das wurde
berücksichtigt. Zweitens wollten wir, dass auf den früheren
Fristausschluss verzichtet wird. Beide Forderungen
wurden im Gesetzentwurf berücksichtigt. Deshalb können
wir diesem Antrag zustimmen.
Der vorliegende Gesetzentwurf weist noch Defizite
auf. Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag
gestellt, in dem wir Sie um Zustimmung zu folgenden
Punkten bitten:
Erstens. Es muss sichergestellt werden, dass die
Conterganrenten – es handelt sich dabei um
Entschädigungsrenten, nicht um normale Renten, für die man in die
Rentenkasse einzahlt – nicht unter das Vorjahresniveau
fallen, wenn es dazu kommen sollte – in der letzten
Plenarwoche haben wir darüber diskutiert –, dass die
Altersrenten sinken. Eine solche Regelung ist bei den
Conterganrenten nicht getroffen worden. Ich glaube zwar,
dass wir hier einer Meinung sind; aber dieser Punkt
findet sich nicht im Gesetzentwurf wieder.
Ina LenkeZweitens. Wir sind der Meinung, dass die
Conterganrenten, auch wenn sie sich an den Altersrenten
orientieren, circa alle fünf Jahre überprüft werden sollten. In der
Expertenanhörung haben wir gehört, dass der
Hilfebedarf bei den betroffenen Menschen steigt, wenn sie – das
wissen wir auch von uns selbst – älter werden. Deshalb
ist es wichtig, die Renten, die in den nächsten 25 Jahren
gezahlt werden sollen, alle fünf Jahre zu überprüfen.
Eine Anmerkung zum Antrag der Linken: Die FDP
lehnt den Antrag der Linken ab, der unter anderem eine
sofortige weitere Erhöhung der Conterganrenten
vorsieht. Man muss dazu wissen, dass die Conterganrenten
zum 1. Juli 2008 um 100 Prozent angehoben wurden.
(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Trotzdem ist es
die niedrigste Rente in Europa!)
Das war eine gute Erhöhung, die den
Contergangeschädigten auch in den nächsten Jahren zugutekommt; Frau
Falk hat es schon gesagt.
Ich habe noch einen kurzen Satz zur Besetzung der
zwei Geschäftsführerpositionen zu sagen: Wir haben
vorgeschlagen, dass bei gleicher Eignung und
Qualifikation für diese Position Contergangeschädigte ausgewählt
werden. Das ist meines Erachtens nicht nur eine Frage
der Gerechtigkeit, sondern von grundsätzlicher
Bedeutung.
Deshalb legt die FDP Ihnen einen
Entschließungsantrag vor. Ich bitte Sie, im Interesse der Betroffenen
unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.