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Rede von Ina Lenke (FDP) – Zweite und dritte Beratung des von den

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 22 a und 22 b: – Zweite und dritte Beratung des von den.

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Rede von Ina Lenke (FDP) – Zweite und dritte Beratung des von den Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich mich dafür bedanken, dass Opposition und Regierung bei diesem schwierigen Thema sehr sachlich zusammengearbeitet haben. Bei allem Streit, den wir manches Mal haben, sollte auch einmal gesagt werden: Wir können, wenn wir wollen, und dann klappt es auch. Die Firma Grünenthal hat in die Conterganstiftung eine Zustiftung in Höhe von 50 Millionen Euro eingebracht; darauf hat Frau Falk schon hingewiesen. Es ist wirklich gut, dass dieses Geld verwendet werden kann, um neben der Rente auch jährliche Sonderzahlungen für den besonderen Bedarf an contergangeschädigte Personen auszuschütten.Letzten Montag haben wir zum vorliegenden Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt, aus der sich für die FDP-Bundestagsfraktion zusätzlicher Änderungsbedarf ergeben hat. Nach dieser Anhörung haben wir gemeinsam einige Vorschläge gemacht. Auch wenn der FDP- Bundestagsfraktion noch etwas fehlt, wird sie den geplanten Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes ihre Zustimmung geben. Im Mittelpunkt der Änderungsanträge der Großen Koalition steht die Abschaffung der sogenannten Ausschlussfrist. Diese Forderung haben wir schon immer erhoben. Ich erinnere an das Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen, das eine Frist – 31. Dezember 1983 – enthielt. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten sich contergangeschädigte Menschen melden; danach wurden sie nicht mehr einbezogen. Die damalige Frist war überhaupt nicht zu halten; das haben wir auch in der Anhörung gehört. Es gibt Betroffene, die diese Frist ohne Schuld versäumt haben, zum Beispiel Eltern, die sich schämten, einen solchen Antrag zu stellen, oder denen die Conterganschädigung ihres Kindes damals nicht bekannt war, weil die Schädigung nicht an den Gliedmaßen sichtbar war, sondern im Körper aufgetreten ist. Ich finde es sehr gut, dass diese Frist mittlerweile auch von der Koalition als falsch angesehen wird. Wir sind der Auffassung – das ist einer unserer Kritikpunkte –, dass diese Frist zu kurz ist. Sie soll wegfallen. Der Gesetzentwurf, über den heute abzustimmen ist, geht in die richtige Richtung. Am 22. Januar dieses Jahres haben wir über einen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP abstimmen können. Wir haben das gemeinsam gemacht, um eine angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der betroffenen Menschen sicherzustellen. Schon damals hatten wir Sie gebeten, unsere Forderungen im Gesetzentwurf zu berücksichtigen. Hierbei ging es um folgende Forderungen: Erstens wollten wir, dass sich die neu einzuführende Dynamisierung der Conterganrenten am Dynamisierungsfaktor der Altersrente orientiert; das wurde berücksichtigt. Zweitens wollten wir, dass auf den früheren Fristausschluss verzichtet wird. Beide Forderungen wurden im Gesetzentwurf berücksichtigt. Deshalb können wir diesem Antrag zustimmen. Der vorliegende Gesetzentwurf weist noch Defizite auf. Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag gestellt, in dem wir Sie um Zustimmung zu folgenden Punkten bitten: Erstens. Es muss sichergestellt werden, dass die Conterganrenten – es handelt sich dabei um Entschädigungsrenten, nicht um normale Renten, für die man in die Rentenkasse einzahlt – nicht unter das Vorjahresniveau fallen, wenn es dazu kommen sollte – in der letzten Plenarwoche haben wir darüber diskutiert –, dass die Altersrenten sinken. Eine solche Regelung ist bei den Conterganrenten nicht getroffen worden. Ich glaube zwar, dass wir hier einer Meinung sind; aber dieser Punkt findet sich nicht im Gesetzentwurf wieder. Ina LenkeZweitens. Wir sind der Meinung, dass die Conterganrenten, auch wenn sie sich an den Altersrenten orientieren, circa alle fünf Jahre überprüft werden sollten. In der Expertenanhörung haben wir gehört, dass der Hilfebedarf bei den betroffenen Menschen steigt, wenn sie – das wissen wir auch von uns selbst – älter werden. Deshalb ist es wichtig, die Renten, die in den nächsten 25 Jahren gezahlt werden sollen, alle fünf Jahre zu überprüfen. Eine Anmerkung zum Antrag der Linken: Die FDP lehnt den Antrag der Linken ab, der unter anderem eine sofortige weitere Erhöhung der Conterganrenten vorsieht. Man muss dazu wissen, dass die Conterganrenten zum 1. Juli 2008 um 100 Prozent angehoben wurden. (Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Trotzdem ist es die niedrigste Rente in Europa!) Das war eine gute Erhöhung, die den Contergangeschädigten auch in den nächsten Jahren zugutekommt; Frau Falk hat es schon gesagt. Ich habe noch einen kurzen Satz zur Besetzung der zwei Geschäftsführerpositionen zu sagen: Wir haben vorgeschlagen, dass bei gleicher Eignung und Qualifikation für diese Position Contergangeschädigte ausgewählt werden. Das ist meines Erachtens nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern von grundsätzlicher Bedeutung. Deshalb legt die FDP Ihnen einen Entschließungsantrag vor. Ich bitte Sie, im Interesse der Betroffenen unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

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