Rede von Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zweite und dritte Beratung des von den
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 22 a und 22 b: – Zweite und dritte Beratung des von den.
Text
Rede von Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zweite und dritte Beratung des von den
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und
Herren! Lieber Ilja Seifert, die Kolleginnen und
Kollegen der Großen Koalition kann man sicherlich in vielem
kritisieren; aber eines kann man ihnen im
Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsverfahren nicht
vorwerfen: dass sie den Austausch, das Gespräch, den Kontakt
mit den Contergangeschädigten nicht gesucht hätten.
Das muss man zur Ehrenrettung einmal sagen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD und der FDP)
Die Kolleginnen und Kollegen sind den Wünschen
oder dem Rat der Contergangeschädigten natürlich nicht
in allen Punkten gefolgt. Ich werde nachher einige
Punkte nennen, die wir anders sehen, als es nun im
Gesetzentwurf vorgesehen ist; das ist ja der Grund, warum
wir uns enthalten. Aber dass es diesen Austausch
gegeben hat, sollte man, finde ich, nicht in Abrede stellen.
Der vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Conterganstiftungsgesetzes weist
zweifellos eine ganze Reihe von Verbesserungen auf, etwa dass
die Ausschlussfrist gestrichen worden ist und dass der
Stiftungszweck geändert worden ist: dass das
Stiftungsvermögen jetzt ausschließlich den
Contergangeschädigten zugutekommt. Auch die Dynamisierung ist im
Grundsatz sinnvoll, ebenso die Regelung für die Urwahl
der Vertreter der Contergangeschädigten im Stiftungsrat.
Ich finde, das muss man ganz klar auf der Habenseite
verbuchen, und das sollte man auch nicht kleinreden.
Allerdings denke ich, dass Sie trotz der Schritte in die
richtige Richtung an verschiedenen Stellen leider etwas
halbherzig handeln. Ich will das einmal an zwei
Beispielen herausstellen.
Zum einen geht es um die Dynamisierung. Es handelt
sich bei der Conterganrente nicht um eine Rente, die mit
der gesetzlichen Rente vergleichbar ist, sondern um eine
Entschädigungszahlung, die aufgrund der
Haftungsnachfolge der Bundesrepublik Deutschland entstanden ist.
Ich denke, da es sich um eine Entschädigungszahlung
handelt, sollte man bei der Dynamisierung nicht der
gesetzlichen Rente folgen. Die Anpassung der gesetzlichen
Rente ist zum Beispiel politisch durch den
Nachhaltigkeitsfaktor, das Verhältnis von Beitragszahlenden zu
Rentnern, und den Riester-Faktor für den Aufbau der
privaten Ergänzungsversorgung beeinflusst. All dies
sind Dinge, die innerhalb des Systems der gesetzlichen
Rentenversicherung zu bewerten sind, systematisch aber
nichts mit einer Entschädigungszahlung zu tun haben.(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Als zweiten Punkt möchte ich die sogenannte
Ausschlussfrist exemplarisch herausgreifen. Es geht um den
Fall, dass sich jetzt nachträglich Personen melden, die
festgestellt haben, dass etwa ihre inneren Organe
Schädigungen durch Contergan erlitten haben, von denen sie
bislang nichts wussten. Es gab durchaus einige
Geschädigte, die schon in der Vergangenheit Leistungen
beantragt hatten, aber mit Verweis auf die Ausschlussfrist
keine Leistungen bekommen haben. Diese können sich
jetzt wieder melden. Das ist gut so. Aber warum erhalten
sie die entsprechende Entschädigung nur ab dem
Zeitpunkt der Antragstellung und nicht wenigstens ab dem
Zeitpunkt der Erstantragstellung, als sie damals nicht
berechtigt waren? Ich kann nicht nachvollziehen, warum
Sie an dieser Stelle so kleinlich sind.
Ich denke auch, dass die Haftungsnachfolge eine
wirklich wichtige Sache für die Contergangeschädigten
ist. Die Gesamtsumme ist überschaubar. Ich will den
Vergleich mit der Bankenkrise jetzt nicht
überstrapazieren, aber dort geht der Staat voll ins Risiko, und er haftet
mit ungleich höheren Summen. Ich finde, an dieser
Stelle sollte man eindeutig für die Menschen handeln,
die sich ihre Situation nun wahrlich nicht selbst
ausgesucht haben.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen: Ich finde,
die Spätfolgen müssten bei einer Neubegutachtung und
einer anderen Festsetzung der Entschädigungssumme
eigentlich auch berücksichtigt werden. Frau Rupprecht,
Sie haben die Forschung angesprochen. Ich setze meine
Hoffnung darauf, dass wir hier zu einem anderen
Bewertungsmaßstab kommen werden, wenn die Ergebnisse in
der nächsten Legislaturperiode vorliegen werden.
Ich halte diesen Weg auch für systematisch sinnvoller,
als alle fünf Jahre erneut zu schauen, Frau Lenke, wie
der Unterstützungsbedarf aussieht. Es handelt sich ja
nicht um eine Sozialleistung im klassischen Sinne. Frau
Rupprecht, insofern sollte man das auch nicht mit den
anderen Sozialleistungen in unserem System
vergleichen. Man muss sich immer klarmachen: Das ist eine
Entschädigung.
(Marlene Rupprecht [Tuchenbach] [SPD]: Tue
ich auch nicht! Sie sind additiv!)
Ich finde, diese Entschädigung muss man ins Verhältnis
zu dem entstandenen Schaden setzen, sodass wir
systematisch sauber und auch transparent weiterhin im Sinne
der Betroffenen arbeiten.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages
- spoke_in ← Markus Kurth (Rede)