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Rede von Ilse Falk (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 22 a und 22 b: – Zweite und dritte Beratung des von den.

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Rede von Ilse Falk (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit nunmehr etwa anderthalb Jahren beschäftigen wir uns im Deutschen Bundestag intensiv mit der Lebenssituation contergangeschädigter Menschen. Ausgelöst unter anderem durch den bewegenden Spielfilm anlässlich des 50. Jahrestages der Markteinführung des Schlafmittels Contergan wurde unsere Aufmerksamkeit auf das Schicksal der Betroffenen gelenkt. Hinzu kamen viele Briefe, Interviews und Reportagen, in denen uns vor Augen geführt wurde, wie schwer das tägliche Leben der contergangeschädigten Menschen ist und zunehmend wird. Verursacht durch die jahrzehntelange Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken, Muskulatur und Zähnen, treten bei allen Betroffenen Spät- und Folgeschäden auf, die ihre Lebensqualität stark beeinträchtigen. Ich muss zugeben: Diese Monate waren auch für mich eine große Herausforderung. Das persönliche Kennenlernen vieler Betroffener hat mich beeindruckt und bewegt. Ich habe große Achtung vor allen, die ihr Schicksal angenommen haben und denen auch mit einer solchen Bürde ein lebenswertes, glückliches Leben gelingt. Ich kann aber auch die nicht überhören, denen das nicht gelingt und die mit ihrem Schicksal hadern und uns als Vertreter und Vertreterinnen zumindest verbal heftig angreifen. Der immer wieder gestellten Frage nach Schuld und Verantwortung müssen wir uns stellen; wir müssen versuchen, sie mit Herz und Verstand zu beantworten. Weil wir Politiker – das gilt auch für den Verursacher, die Firma Grünenthal – uns diese Antwort nicht leicht machen, können wir heute einen guten Gesetzentwurf vorlegen und verabschieden, der die Betroffenen einen großen Schritt weiterbringt auf dem Weg, der sicher noch nicht zu Ende ist. In zahlreichen Gesprächen mit unterschiedlich organisierten Betroffenen und in zwei großen Expertenanhörungen des Familienausschusses haben wir miteinander diskutiert, was der Gesetzgeber tun kann, um die Lebenssituation der Conterganopfer zu verbessern. Wir haben einiges auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt haben wir die Conterganrenten zum 1. Juli 2008 verdoppelt. Zweitens haben wir diese Conterganrenten gegenüber anderen Leistungen des Sozialgesetzbuches anrechnungsfrei gestellt. Wir haben drittens Parkerleichterungen eingeführt. Viertens hat auf unsere Bitte hin das Bundesgesundheitsministerium in Gesprächsrunden mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen für die Verbesserung der Versorgung der contergangeschädigten Menschen geworben. Es ist vereinbart worden, bestehende Verordnungsmöglichkeiten und Ausnahmetatbestände auszuschöpfen und Genehmigungen zügig undunbürokratisch zu erteilen. Ich hoffe sehr, dass diese Vereinbarung bald überall bekannt ist und dass es hier wirklich Fortschritte gibt; denn ich weiß, dass die Schwierigkeiten bei der Verordnung von Leistungen durch die Ärzte und bei der Genehmigung durch die Kassen für sehr viele ein großes Ärgernis sind. Heute wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weitere Verbesserungen auf den Weg bringen. Die Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes hat einen wichtigen Schwerpunkt, der wesentlich mitveranlasst wurde, weil sich die Firma Grünenthal – obwohl rechtlich dazu nicht verpflichtet – bereit erklärt hat, weitere 50 Millionen Euro für die Verbesserung der Situation der Contergangeschädigten als Zustiftung in die bestehende Conterganstiftung zur Verfügung zu stellen. Der Bund stellt aus dem noch vorhandenen Stiftungskapital ebenfalls 50 Millionen Euro zur Verfügung, sodass aus einem sich aufzehrenden Stiftungsstock 25 Jahre lang eine jährliche Sonderzahlung an die Betroffenen geleistet werden kann. Mithilfe dieser Sonderzahlung sollen sie besondere Bedarfe decken und sich Wünsche erfüllen können, für die kein anderer aufkommt. Die Regelungen dieses Gesetzentwurfes wurden in einem engen Austausch mit den Betroffenen getroffen. Wir haben viele Wünsche und Anregungen aufgenommen, unsere ursprünglichen Überlegungen korrigiert und nach der Expertenanhörung in der vergangenen Woche noch weitere Änderungen berücksichtigt. So schlagen wir vor, die Ausschlussfrist für die Beantragung von Leistungen nicht nur für anderthalb Jahre, sondern vollständig aufzuheben. Außerdem soll ab diesem Jahr zu den monatlichen Conterganrenten eine jährliche Sonderzahlung geleistet werden, deren Höhe vom Grad der Schädigung abhängig ist. Die am schwersten Geschädigten erhalten dann 4 200 Euro; dies ist allerdings abhängig davon, wie viele Neuanträge nach Öffnung der Ausschlussfrist bewilligt werden. Was die jährlichen Sonderzahlungen betrifft, war uns die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen sehr wichtig, die durch einen gestreckten Auszahlungszeitraum, gespeist aus Zins und Zinseszins, viel besser erreicht wird als durch eine Einmalzahlung. Um dem Wunsch der Betroffenen nach einer Erhöhung der Zahlung entgegenzukommen, werden wir die Zahlung für 2010 nach der ersten Sonderzahlung im Spätherbst 2009 auf Januar 2010 vorziehen. Innerhalb kürzester Zeit wird somit eine größere Summe zur Deckung von Sonderbedarfen zur Verfügung stehen, für die schwer geschädigten Opfer immerhin circa 8 400 Euro. Der ursprünglich ins Auge gefasste Auszahlungszeitraum für die jährlichen Sonderzahlungen wurde um zehn Jahre verkürzt, von 35 auf nunmehr 25 Jahre. Konkret bedeutet dies höhere Einmalzahlungen. Diese Regelung ist ein Kompromiss zwischen einer Einmalzahlung und Zahlungen über einen sehr lang gestreckten Zeitraum. Künftig werden die Conterganrenten automatisch dynamisiert, und zwar in Anpassung an die gesetzliche Rente. Künftig sollen mit den Erträgen des restlichen Ilse FalkStiftungskapitals nur noch Projekte gefördert werden, die den Conterganopfern zugutekommen. Dafür ändern wir den Stiftungszweck. Die Ausgaben im Zusammenhang mit Personal- und Sachkosten, die bislang nur zur Hälfte aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden, werden künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt gedeckt und belasten nicht länger das Stiftungsvermögen, sodass dieses Geld den Betroffenen ungeschmälert zugutekommt. Wir haben noch weitere Änderungen vorgesehen. Dazu wird die Kollegin Blumenthal ausführlicher Stellung nehmen, insbesondere zur Änderung der Stiftungsstruktur. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass wir zusammen viel erreicht haben. Ganz besonders danke ich den beiden Berichterstatterinnen der Regierungskoalition, Antje Blumenthal und Marlene Rupprecht, die mit viel Herzblut und großem Einsatz sehr erfolgreich verhandelt haben, sowie den Verantwortlichen im Familienministerium, die uns zur Seite gestanden haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich freue mich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen dieser Gesetzesänderung ihre Zustimmung geben wollen. Die Grünen wollen sich offensichtlich enthalten; bei ihnen hat es nicht ganz zur Zustimmung gereicht. Allerdings glaube ich, dass es ein Zeichen des guten Willens ist, dass wir alle den Weg, den wir zum Wohl und zur Verbesserung der Situation der Contergangeschädigten eingeschlagen haben, mittragen. Ich denke, so werden wir vorankommen und bei weiteren Maßnahmen möglicherweise Ähnliches erreichen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

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