Rede von Ilse Falk (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 22 a und 22 b: – Zweite und dritte Beratung des von den.
Text
Rede von Ilse Falk (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit
nunmehr etwa anderthalb Jahren beschäftigen wir uns im
Deutschen Bundestag intensiv mit der Lebenssituation
contergangeschädigter Menschen. Ausgelöst unter
anderem durch den bewegenden Spielfilm anlässlich des
50. Jahrestages der Markteinführung des Schlafmittels
Contergan wurde unsere Aufmerksamkeit auf das
Schicksal der Betroffenen gelenkt. Hinzu kamen viele
Briefe, Interviews und Reportagen, in denen uns vor
Augen geführt wurde, wie schwer das tägliche Leben der
contergangeschädigten Menschen ist und zunehmend
wird. Verursacht durch die jahrzehntelange
Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken, Muskulatur und
Zähnen, treten bei allen Betroffenen Spät- und Folgeschäden
auf, die ihre Lebensqualität stark beeinträchtigen.
Ich muss zugeben: Diese Monate waren auch für
mich eine große Herausforderung. Das persönliche
Kennenlernen vieler Betroffener hat mich beeindruckt und
bewegt. Ich habe große Achtung vor allen, die ihr
Schicksal angenommen haben und denen auch mit einer
solchen Bürde ein lebenswertes, glückliches Leben
gelingt. Ich kann aber auch die nicht überhören, denen das
nicht gelingt und die mit ihrem Schicksal hadern und uns
als Vertreter und Vertreterinnen zumindest verbal heftig
angreifen. Der immer wieder gestellten Frage nach
Schuld und Verantwortung müssen wir uns stellen; wir
müssen versuchen, sie mit Herz und Verstand zu
beantworten.
Weil wir Politiker – das gilt auch für den Verursacher,
die Firma Grünenthal – uns diese Antwort nicht leicht
machen, können wir heute einen guten Gesetzentwurf
vorlegen und verabschieden, der die Betroffenen einen
großen Schritt weiterbringt auf dem Weg, der sicher
noch nicht zu Ende ist.
In zahlreichen Gesprächen mit unterschiedlich
organisierten Betroffenen und in zwei großen
Expertenanhörungen des Familienausschusses haben wir miteinander
diskutiert, was der Gesetzgeber tun kann, um die
Lebenssituation der Conterganopfer zu verbessern. Wir
haben einiges auf den Weg gebracht. In einem ersten
Schritt haben wir die Conterganrenten zum 1. Juli 2008
verdoppelt. Zweitens haben wir diese Conterganrenten
gegenüber anderen Leistungen des Sozialgesetzbuches
anrechnungsfrei gestellt. Wir haben drittens
Parkerleichterungen eingeführt. Viertens hat auf unsere Bitte hin das
Bundesgesundheitsministerium in Gesprächsrunden mit
den Spitzenverbänden der Krankenkassen für die
Verbesserung der Versorgung der contergangeschädigten
Menschen geworben. Es ist vereinbart worden,
bestehende Verordnungsmöglichkeiten und
Ausnahmetatbestände auszuschöpfen und Genehmigungen zügig undunbürokratisch zu erteilen. Ich hoffe sehr, dass diese
Vereinbarung bald überall bekannt ist und dass es hier
wirklich Fortschritte gibt; denn ich weiß, dass die
Schwierigkeiten bei der Verordnung von Leistungen
durch die Ärzte und bei der Genehmigung durch die
Kassen für sehr viele ein großes Ärgernis sind.
Heute wollen wir mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf weitere Verbesserungen auf den Weg bringen. Die
Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes hat einen
wichtigen Schwerpunkt, der wesentlich mitveranlasst
wurde, weil sich die Firma Grünenthal – obwohl
rechtlich dazu nicht verpflichtet – bereit erklärt hat, weitere
50 Millionen Euro für die Verbesserung der Situation der
Contergangeschädigten als Zustiftung in die bestehende
Conterganstiftung zur Verfügung zu stellen. Der Bund
stellt aus dem noch vorhandenen Stiftungskapital
ebenfalls 50 Millionen Euro zur Verfügung, sodass aus einem
sich aufzehrenden Stiftungsstock 25 Jahre lang eine
jährliche Sonderzahlung an die Betroffenen geleistet werden
kann. Mithilfe dieser Sonderzahlung sollen sie
besondere Bedarfe decken und sich Wünsche erfüllen können,
für die kein anderer aufkommt.
Die Regelungen dieses Gesetzentwurfes wurden in
einem engen Austausch mit den Betroffenen getroffen.
Wir haben viele Wünsche und Anregungen
aufgenommen, unsere ursprünglichen Überlegungen korrigiert und
nach der Expertenanhörung in der vergangenen Woche
noch weitere Änderungen berücksichtigt. So schlagen
wir vor, die Ausschlussfrist für die Beantragung von
Leistungen nicht nur für anderthalb Jahre, sondern
vollständig aufzuheben. Außerdem soll ab diesem Jahr zu
den monatlichen Conterganrenten eine jährliche
Sonderzahlung geleistet werden, deren Höhe vom Grad der
Schädigung abhängig ist. Die am schwersten
Geschädigten erhalten dann 4 200 Euro; dies ist allerdings
abhängig davon, wie viele Neuanträge nach Öffnung der
Ausschlussfrist bewilligt werden.
Was die jährlichen Sonderzahlungen betrifft, war uns
die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der
Betroffenen sehr wichtig, die durch einen gestreckten
Auszahlungszeitraum, gespeist aus Zins und Zinseszins,
viel besser erreicht wird als durch eine Einmalzahlung.
Um dem Wunsch der Betroffenen nach einer Erhöhung
der Zahlung entgegenzukommen, werden wir die
Zahlung für 2010 nach der ersten Sonderzahlung im
Spätherbst 2009 auf Januar 2010 vorziehen. Innerhalb
kürzester Zeit wird somit eine größere Summe zur Deckung
von Sonderbedarfen zur Verfügung stehen, für die
schwer geschädigten Opfer immerhin circa 8 400 Euro.
Der ursprünglich ins Auge gefasste
Auszahlungszeitraum für die jährlichen Sonderzahlungen wurde um zehn
Jahre verkürzt, von 35 auf nunmehr 25 Jahre. Konkret
bedeutet dies höhere Einmalzahlungen. Diese Regelung
ist ein Kompromiss zwischen einer Einmalzahlung und
Zahlungen über einen sehr lang gestreckten Zeitraum.
Künftig werden die Conterganrenten automatisch
dynamisiert, und zwar in Anpassung an die gesetzliche
Rente. Künftig sollen mit den Erträgen des restlichen
Ilse FalkStiftungskapitals nur noch Projekte gefördert werden,
die den Conterganopfern zugutekommen. Dafür ändern
wir den Stiftungszweck. Die Ausgaben im
Zusammenhang mit Personal- und Sachkosten, die bislang nur zur
Hälfte aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden, werden
künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt gedeckt und
belasten nicht länger das Stiftungsvermögen, sodass
dieses Geld den Betroffenen ungeschmälert zugutekommt.
Wir haben noch weitere Änderungen vorgesehen.
Dazu wird die Kollegin Blumenthal ausführlicher
Stellung nehmen, insbesondere zur Änderung der
Stiftungsstruktur.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass wir
zusammen viel erreicht haben. Ganz besonders danke
ich den beiden Berichterstatterinnen der
Regierungskoalition, Antje Blumenthal und Marlene Rupprecht, die
mit viel Herzblut und großem Einsatz sehr erfolgreich
verhandelt haben, sowie den Verantwortlichen im
Familienministerium, die uns zur Seite gestanden haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie
bei Abgeordneten der FDP und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich freue mich sehr, dass die Kolleginnen und
Kollegen der anderen Fraktionen dieser Gesetzesänderung
ihre Zustimmung geben wollen. Die Grünen wollen sich
offensichtlich enthalten; bei ihnen hat es nicht ganz zur
Zustimmung gereicht. Allerdings glaube ich, dass es ein
Zeichen des guten Willens ist, dass wir alle den Weg,
den wir zum Wohl und zur Verbesserung der Situation
der Contergangeschädigten eingeschlagen haben,
mittragen. Ich denke, so werden wir vorankommen und bei
weiteren Maßnahmen möglicherweise Ähnliches
erreichen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie
bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)