Rede von Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) – Zweite und dritte Beratung des von den
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 22 a und 22 b: – Zweite und dritte Beratung des von den.
Text
Rede von Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) – Zweite und dritte Beratung des von den
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Frau Rupprecht, Sie haben
es immer noch nicht begriffen. Es geht eben nicht
darum, dass wir irgendetwas für die Behinderten tun,
sondern es geht darum, dass man sie selber etwas tun lässt.
Ihr Dank am Anfang Ihrer Rede war ziemlich
daneben. Sie haben nicht den Kolleginnen und Kollegen hier
und erst recht nicht den Beamten im Ministerium zu
danken, die irgendetwas für die Contergangeschädigten tun.
Vielmehr haben Sie denjenigen zu danken, die uns
gezwungen haben, endlich etwas zu tun, die nicht müde
werden, uns zu zeigen, wo es langgeht. Nicht wir
müssen die anderen informieren, wie ihr Leben ist, sondern
wir müssen uns von ihnen informieren lassen, wie ihr
Leben aussieht, damit wir wissen, was wir zu tun haben.
So wird ein Schuh daraus.
(Beifall bei der LINKEN – Marlene Rupprecht
[Tuchenbach] [SPD]: Herr Seifert, das war
nicht notwendig!)
Wir feiern in diesen Tagen den 60. Jahrestag des
Grundgesetzes. In Art. 1 steht – das ist das
Allerwichtigste; das sollten wir nie vergessen –, dass die Würde
jedes Menschen unantastbar ist. Das ist verteidigungs- und
schützenswert. Aber als Contergan in den Handel kam,
galt das Grundgesetz schon, auch das Würde-Konzept.
Damals hat ein jämmerliches Gezerre stattgefunden. Das
war ein Versagen auf allen Seiten: Die Firma hat versagt,
die Pharmaindustrie insgesamt hat versagt, die Justiz hat
versagt, die Politik hat versagt. Es gibt noch nicht einmal
eine Entschuldigung. Damals ist ein Vertrag geschlossen
worden, der sittenwidrig ist. Wir müssen jetzt retten, was
zu retten ist.
Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich
zustimmen, auch wenn es nur kleine Verbesserungen für
die Betroffenen gibt. Es wäre lächerlich, wenn wir das
nicht täten. Aber wenn wir das Würde-Konzept und das
Konzept der Teilhabe-Orientierung der UNO-
Konvention wirklich ernst nähmen, dann, liebe Frau Rupprecht
und liebe andere Kolleginnen und Kollegen, würden wir
ganz andere Dinge entscheiden, und zwar schon heute. Ich habe kein Verständnis dafür, dass jetzt, wenn die
Ausschlussfrist aufgehoben wird, nicht rückwirkend
gezahlt wird. Wieso denn nicht? Die Menschen haben ihre
Probleme seit 50 Jahren, nicht erst seit dem Tag der
Antragstellung. Wenn Betroffene seit 1983 keine
Möglichkeit hatten, Anträge zu stellen, gibt es keinen Grund,
nicht rückwirkend zu zahlen. Das kostet natürlich etwas;
aber entweder wir reden von Würde, oder wir reden von
Geld; beides passt nicht zusammen.
Der nächste Punkt. Sie sind jetzt freundlicherweise
bereit, ein Drittel der Plätze in den Stiftungsgremien für
die Betroffenen zu reservieren. Was heißt denn „Nichts
über uns ohne uns“? Es heißt, die Betroffenen müssten
mindestens die Hälfte der Sitze, also das Sagen in der
Stiftung haben. Das wäre Selbstbestimmung.
Die Betroffenen können Fehler machen, natürlich. Sie
haben selbstverständlich das gleiche Recht wie jeder
andere, Fehler zu machen. Wenigstens würden sie ihre
eigenen Fehler machen, anstatt dass Beamte – die sich
möglicherweise noch selber kontrollieren sollen – in der
Stiftung das Sagen haben.
Das Menschenbild, das Ihrer Konzeption zugrunde
liegt, ist immer noch das der Fürsorge – etwas für andere
zu machen – und nicht das der Selbstbestimmung.
(Marlene Rupprecht [Tuchenbach] [SPD]: Ich
spreche Ihnen ab, dass Sie mein Menschenbild
kennen, Herr Seifert!)
– Ich spreche jetzt nicht von Ihnen persönlich, Frau
Rupprecht, ich rede jetzt von dem Konzept, das dem
Gesetzentwurf der Koalition zugrunde liegt.
Lassen Sie Revue passieren, was die Betroffenen
gesagt haben. Sie haben gesagt: Lasst uns wenigstens
selber entscheiden, ob wir einen Einmalbetrag oder ob wir
das Geld über 25 Jahre oder wie viele Jahre auch immer
ausgezahlt bekommen möchten. Nicht einmal das
konnten Sie.
Wir machen mit unserem Änderungsantrag – dem Sie
nachher zustimmen können – den Vorschlag,
Betroffenen die Summe wenigstens kapitalisieren zu lassen,
ähnlich wie das mit der monatlichen Conterganrente
möglich ist. Das wäre kein Problem, die Voraussetzungen
wären schon vorhanden. Doch das soll, wie ich gestern
im Ausschuss erfahren habe, nicht gehen, weil die Firma
Grünenthal die 50 Millionen Euro nicht als Spende,
sondern als Zustiftung gibt.
Seit anderthalb Jahren bekommt die Firma Grünenthal
jede Woche kostenlos Werbung, weil immer gesagt wird:
Die sind großzügig und geben noch mal 50 Millionen
Euro. Dass Grünenthal davon jede Menge absetzen
kann, davon wird nicht geredet, auch nicht davon, dass
das Geld seit anderthalb Jahren aussteht. Dass jetzt
ausgerechnet die Verursacher dieser Behinderungen auch
noch darüber bestimmen können, wie das Geld
ausgegeben wird, das sie angeblich den Conterganopfern zur
Verfügung stellen, finde ich mehr als pervers.
Dr. Ilja SeifertLassen Sie uns Selbstbestimmung ernst nehmen!
Lassen Sie die Betroffenen entscheiden, und Sie werden
sehen: Sie werden gut entscheiden.