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Rede von Antje Blumenthal (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 22 a und 22 b: – Zweite und dritte Beratung des von den.

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Rede von Antje Blumenthal (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich, dass wir heute hier den Gesetzentwurf verabschieden können. Ich bin stolz auf das Erreichte, und ich möchte mich dem Dank, der hier schon ausgesprochen worden ist, anschließen. Im besonderen Maße möchte ich aber natürlich Marlene Rupprecht danken; denn was wir beide miteinander ausgehandelt haben, das durch Frau Humme und Frau Falk mit Erfolg weitergetragen wurde, ist, so denke ich, nicht ganz selbstverständlich. Gerade in Zeiten eines beginnenden Wahlkampfes zeigt das ja auch, dass es möglich ist, sich zu verständigen und eine wichtige Sache einvernehmlich auf den Weg zu bringen und vor allen Dingen auch abzuschließen. Ich denke, das ist sehr wichtig. Herr Dr. Seifert, damit Sie auch beruhigt sind, möchte ich auch den Betroffenen, den Verbänden und den Organisationen für die guten Anregungen bzw. die Kritik, die sie an uns weitergegeben haben, danken. Uns erreichen immer noch täglich Zuschriften, in denen uns die verschiedenen Nöte und Bedarfe geschildert werden. Deshalb bin ich froh, dass wir bei der Anhörung am 4. Mai noch einmal die Möglichkeit hatten, uns mit den Betroffenen und den Sachverständigen auszutauschen und weitere Impulse zu erhalten. Die Ergänzungen zu unserem Gesetzentwurf haben Frau Falk und Frau Rupprecht bereits erläutert und begründet. Wir hatten eine diskussionsreiche Zeit, die jetzt ein Ergebnis hervorbringt, das zeigt: Wir haben die Probleme der Conterganopfer ernst genommen, uns damit auseinandergesetzt und Änderungen an dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen. Um den Betroffenen zu signalisieren, dass wir die Gespräche und den Austausch nicht abreißen lassen wollen, haben wir beschlossen, den Stiftungsrat mit zwei contergangeschädigten Vertreterinnen oder Vertretern zu besetzen. Dadurch können sie direkt ihre Belange kommunizieren und an notwendigen Verbesserungen mitarbeiten. Die Betroffenen können sich selbst oder eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten für den Stiftungsrat vorschlagen und per Urwahl bestimmen, wer dann ihre Interessen vertreten wird. Ich bin gespannt, wie die Betroffenen dieses neue Verfahren nutzen werden. Auch im Stiftungsvorstand wird eine leistungsberechtigte Person vertreten sein. Forderungen nach einer paritätischen oder vollständigen Besetzung des Stiftungsrates mit Betroffenen sind sicherlich vonseiten der Betroffenen nachvollziehbar, aber ich denke, eine weitere Beteiligung von Ministeriumsvertretern im Stiftungsrat bindet die Politik direkt in die Beratungen ein und entlässt sie somit nicht aus ihrer Pflicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)Der Stiftungsrat fungiert als Kontroll- und Aufsichtsorgan und entscheidet über grundsätzliche Fragen, die der Vorstand dann auszuführen hat. Die Stiftung kann so effizienter und wirkungsvoller arbeiten. Ich darf aber auch hierbei auf die in der Anhörung vertretene Auffassung zweier Sachverständiger hinweisen. Beide haben die Nachteile verdeutlicht, die eine vollständige Vertretung von Betroffenen – das heißt eine Selbstverwaltung – beinhaltet. Der Stiftungsexperte gab zu bedenken, dass bei dieser Lösung von staatlicher Seite den Betroffenen alles selbst überlassen würde und so der Staat – das heißt die Politik – die Verantwortung abwälzen könnte. Außerdem wies er darauf hin, dass die Selbstverwaltung dem Stiftungsgedanken fremd ist. Weiter sehe ich es als eine Bereicherung an, dass Wissenschaftler im Stiftungsrat vertreten sein werden. Mit ihrem Fachwissen können sie zum Beispiel helfen, auf gesundheitliche Probleme der contergangeschädigten Menschen zu reagieren und bei der Entwicklung von Hilfen zu beraten. Besonders für den Forschungsauftrag, der noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht wird, ist ihr Wissen sehr hilfreich. Aber auch bei der Gestaltung des Forschungsauftrags werden die Betroffenen einbezogen. In der Anhörung hat der Bundesverband Contergangeschädigter e. V. von einer Arbeitsgruppe berichtet, die sich aus Vertretern der Landesverbände zusammengefunden hat und die Bedürfnisse und Erwartungen der Betroffenen zusammentragen wird. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem Familienministerium ausgewertet und in den Forschungsauftrag integriert. Schon in der Anhörung im letzten Jahr wurde über den Begriff der sogenannten monatlichen Leistungen diskutiert, wie er im ursprünglichen Gesetzentwurf zu finden ist. Die meisten Betroffenen haben den bisherigen Begriff Rente kritisiert. Die Abgrenzung gegenüber Leistungen nach anderen Gesetzen war nicht deutlich genug und bereitete oft genug Probleme bei der Beantragung von weiteren Hilfsmitteln durch die fehlerhafte Anrechnung dieser Leistungen. Wir hatten deshalb in unserem Gesetzentwurf zunächst den Begriff „monatliche finanzielle Unterstützung“ vorgeschlagen. Die Betroffenen – das hat die Anhörung gezeigt – wünschen sich jedoch eine deutlichere Begriffsbestimmung, die klarstellt, dass sie Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz erhalten und dass diese Leistungen anrechnungsfrei sind. Deshalb haben wir jetzt den Begriff Conterganrente gewählt und die Anrechungsfreiheit noch einmal herausgestellt. Meine und die von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen aufgeführten Beispiele zeigen, dass wir in kurzer Zeit – das heißt seit unserer letzten Anhörung – eine Menge geschafft haben. Wir haben den Betroffenen zugehört und ihre Kritik und Änderungswünsche in unsere Beratungen einbezogen. Trotzdem haben einige das Gefühl, wir würden den Gesetzentwurf zu schnell verabschieden. Wenn wir aber eine Ausschüttung der Grünenthal-Gelder noch in diesem Jahr wollen, dann müssen Antje Blumenthalwir den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschieden. Ein weiterer sehr entscheidender Punkt ist: Die leistungsberechtigten Conterganopfer nehmen durch die zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfs an der Rentenerhöhung, die zum 1. Juli 2009 erfolgen wird, automatisch teil; denn wir haben festgeschrieben, dass die Conterganrenten an die gesetzlichen Renten angepasst werden. Dadurch steigen die Conterganrenten ebenfalls zum 1. Juli. Deshalb müssen wir den Gesetzentwurf heute verabschieden. Diese Entwicklung hat bei den Debatten und der Diskussion über unseren Antrag vor einem Jahr niemand für möglich gehalten. Aber wir haben es geschafft. Ich möchte den Betroffenen versichern, dass wir mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes das Thema „Contergan“ nicht abschließen. Uns ist bewusst, dass die contergangeschädigten Menschen weiter unsere Hilfe benötigen und wir, die Politik, weiter unserer Verantwortung nachkommen werden. Vielen Dank.

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