Rede von Antje Blumenthal (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 22 a und 22 b: – Zweite und dritte Beratung des von den.
Text
Rede von Antje Blumenthal (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich, dass
wir heute hier den Gesetzentwurf verabschieden können.
Ich bin stolz auf das Erreichte, und ich möchte mich dem
Dank, der hier schon ausgesprochen worden ist,
anschließen.
Im besonderen Maße möchte ich aber natürlich
Marlene Rupprecht danken; denn was wir beide
miteinander ausgehandelt haben, das durch Frau Humme
und Frau Falk mit Erfolg weitergetragen wurde, ist, so
denke ich, nicht ganz selbstverständlich. Gerade in
Zeiten eines beginnenden Wahlkampfes zeigt das ja auch,
dass es möglich ist, sich zu verständigen und eine
wichtige Sache einvernehmlich auf den Weg zu bringen und
vor allen Dingen auch abzuschließen. Ich denke, das ist
sehr wichtig.
Herr Dr. Seifert, damit Sie auch beruhigt sind, möchte
ich auch den Betroffenen, den Verbänden und den
Organisationen für die guten Anregungen bzw. die Kritik, die
sie an uns weitergegeben haben, danken.
Uns erreichen immer noch täglich Zuschriften, in
denen uns die verschiedenen Nöte und Bedarfe geschildert
werden. Deshalb bin ich froh, dass wir bei der Anhörung
am 4. Mai noch einmal die Möglichkeit hatten, uns mit
den Betroffenen und den Sachverständigen
auszutauschen und weitere Impulse zu erhalten. Die Ergänzungen
zu unserem Gesetzentwurf haben Frau Falk und Frau
Rupprecht bereits erläutert und begründet.
Wir hatten eine diskussionsreiche Zeit, die jetzt ein
Ergebnis hervorbringt, das zeigt: Wir haben die
Probleme der Conterganopfer ernst genommen, uns damit
auseinandergesetzt und Änderungen an dem
vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen.
Um den Betroffenen zu signalisieren, dass wir die
Gespräche und den Austausch nicht abreißen lassen wollen,
haben wir beschlossen, den Stiftungsrat mit zwei
contergangeschädigten Vertreterinnen oder Vertretern zu
besetzen. Dadurch können sie direkt ihre Belange
kommunizieren und an notwendigen Verbesserungen mitarbeiten.
Die Betroffenen können sich selbst oder eine
Kandidatin bzw. einen Kandidaten für den Stiftungsrat
vorschlagen und per Urwahl bestimmen, wer dann ihre
Interessen vertreten wird. Ich bin gespannt, wie die
Betroffenen dieses neue Verfahren nutzen werden.
Auch im Stiftungsvorstand wird eine
leistungsberechtigte Person vertreten sein. Forderungen nach einer
paritätischen oder vollständigen Besetzung des
Stiftungsrates mit Betroffenen sind sicherlich vonseiten der
Betroffenen nachvollziehbar, aber ich denke, eine
weitere Beteiligung von Ministeriumsvertretern im
Stiftungsrat bindet die Politik direkt in die Beratungen ein
und entlässt sie somit nicht aus ihrer Pflicht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD)Der Stiftungsrat fungiert als Kontroll- und
Aufsichtsorgan und entscheidet über grundsätzliche Fragen, die
der Vorstand dann auszuführen hat. Die Stiftung kann so
effizienter und wirkungsvoller arbeiten. Ich darf aber
auch hierbei auf die in der Anhörung vertretene
Auffassung zweier Sachverständiger hinweisen. Beide haben
die Nachteile verdeutlicht, die eine vollständige
Vertretung von Betroffenen – das heißt eine Selbstverwaltung –
beinhaltet.
Der Stiftungsexperte gab zu bedenken, dass bei dieser
Lösung von staatlicher Seite den Betroffenen alles selbst
überlassen würde und so der Staat – das heißt die Politik –
die Verantwortung abwälzen könnte. Außerdem wies er
darauf hin, dass die Selbstverwaltung dem
Stiftungsgedanken fremd ist.
Weiter sehe ich es als eine Bereicherung an, dass
Wissenschaftler im Stiftungsrat vertreten sein werden. Mit
ihrem Fachwissen können sie zum Beispiel helfen, auf
gesundheitliche Probleme der contergangeschädigten
Menschen zu reagieren und bei der Entwicklung von
Hilfen zu beraten. Besonders für den Forschungsauftrag,
der noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht wird, ist
ihr Wissen sehr hilfreich.
Aber auch bei der Gestaltung des Forschungsauftrags
werden die Betroffenen einbezogen. In der Anhörung hat
der Bundesverband Contergangeschädigter e. V. von
einer Arbeitsgruppe berichtet, die sich aus Vertretern der
Landesverbände zusammengefunden hat und die
Bedürfnisse und Erwartungen der Betroffenen
zusammentragen wird. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem
Familienministerium ausgewertet und in den
Forschungsauftrag integriert.
Schon in der Anhörung im letzten Jahr wurde über
den Begriff der sogenannten monatlichen Leistungen
diskutiert, wie er im ursprünglichen Gesetzentwurf zu
finden ist. Die meisten Betroffenen haben den bisherigen
Begriff Rente kritisiert. Die Abgrenzung gegenüber
Leistungen nach anderen Gesetzen war nicht deutlich
genug und bereitete oft genug Probleme bei der
Beantragung von weiteren Hilfsmitteln durch die fehlerhafte
Anrechnung dieser Leistungen.
Wir hatten deshalb in unserem Gesetzentwurf
zunächst den Begriff „monatliche finanzielle
Unterstützung“ vorgeschlagen. Die Betroffenen – das hat die
Anhörung gezeigt – wünschen sich jedoch eine deutlichere
Begriffsbestimmung, die klarstellt, dass sie Leistungen
nach dem Conterganstiftungsgesetz erhalten und dass
diese Leistungen anrechnungsfrei sind. Deshalb haben
wir jetzt den Begriff Conterganrente gewählt und die
Anrechungsfreiheit noch einmal herausgestellt.
Meine und die von meinen Vorrednern und
Vorrednerinnen aufgeführten Beispiele zeigen, dass wir in kurzer
Zeit – das heißt seit unserer letzten Anhörung – eine
Menge geschafft haben. Wir haben den Betroffenen
zugehört und ihre Kritik und Änderungswünsche in unsere
Beratungen einbezogen. Trotzdem haben einige das
Gefühl, wir würden den Gesetzentwurf zu schnell
verabschieden. Wenn wir aber eine Ausschüttung der
Grünenthal-Gelder noch in diesem Jahr wollen, dann müssen
Antje Blumenthalwir den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode
verabschieden.
Ein weiterer sehr entscheidender Punkt ist: Die
leistungsberechtigten Conterganopfer nehmen durch die
zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfs an der
Rentenerhöhung, die zum 1. Juli 2009 erfolgen wird,
automatisch teil; denn wir haben festgeschrieben, dass die
Conterganrenten an die gesetzlichen Renten angepasst
werden. Dadurch steigen die Conterganrenten ebenfalls
zum 1. Juli. Deshalb müssen wir den Gesetzentwurf
heute verabschieden.
Diese Entwicklung hat bei den Debatten und der
Diskussion über unseren Antrag vor einem Jahr niemand für
möglich gehalten. Aber wir haben es geschafft. Ich
möchte den Betroffenen versichern, dass wir mit der
heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes das
Thema „Contergan“ nicht abschließen. Uns ist bewusst,
dass die contergangeschädigten Menschen weiter unsere
Hilfe benötigen und wir, die Politik, weiter unserer
Verantwortung nachkommen werden.
Vielen Dank.