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Rede von Frank Schäffler (FDP) – Drucksachen 16/12255, 16/12599

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 5 und 6: Drucksachen 16/12255, 16/12599 –.

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Text

Rede von Frank Schäffler (FDP) – Drucksachen 16/12255, 16/12599 Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Spiller, ich finde, Sie haben am eigentlichen Thema vorbeigeredet. (Beifall des Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei diesem Gesetz liegen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Es ist unbestritten, dass die Einlagensicherung im Bankenbereich in Deutschland weit über das hinausgeht, was Sie hier aufgrund europäischer Vorgaben ins Gesetz schreiben. In einem anderen Bereich, bei der Anlegerentschädigung – ich erinnere an das, was im Fall Phoenix geschehen ist –, werden Sie die Probleme mit diesem Gesetz sogar noch verschärfen. Das ist das eigentlich Erschreckende: Im Kern haben Sie aus dem Fall Phoenix nichts gelernt. Sie müssen sich grundsätzlich mit der Frage auseinandersetzen: Was machen wir im Falle Phoenix? Sie haben seit der Insolvenz im Jahre 2005 vier Jahre Zeit gehabt, den Fall Phoenix zu lösen und rechtliche Änderungen vorzunehmen. Sie haben aber seitdem nichts gemacht. Was Sie jetzt ins Gesetz schreiben, hat überhaupt nichts mit einer Problemlösung zu tun. Sie müssen sich darüber klar werden, dass der Staat an dieser Stelle unendlich versagt hat. Die 30 000 geschädigten Anleger warten mindestens seit 2005 auf eine Entschädigung. Es ist so klar wie Kloßbrühe, dass der Staat hier mithaften muss. Im Jahr 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht Phoenix höchstrichterlich gezwungen, seine Konten zu trennen. Phoenix hatte das gesamte Geld der Anleger auf ein Konto gepackt. Dadurch wurde ein Schneeballsystem in Gang gesetzt. Die BaFin hat bis zum Insolvenzfall 2005 dieses höchstrichterliche Urteil nicht umgesetzt. Am Ende sollen jetzt rund 600 Kapitalanlagegesellschaften und Vermögensverwalter für dieses Missmanagement der Bankenaufsicht aufkommen. Ich halte es für recht und billig, dass die Vertreter dieser Gesellschaften auf die Straße gehen und sagen: Das kann doch wohl so Frank Schäfflernicht sein; hier muss auch der Staat seiner Verantwortung gerecht werden. Ich will mit einem Zitat aus dem Jahre 2007 belegen, dass die Bundesregierung in diesem Bereich bisher nur auf Zeit gespielt hat. Frau Hendricks, die damalige Staatssekretärin, hatte gegenüber dem Finanzausschuss erklärt: Die Bundesregierung unterstützt die EdW – die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen – bei ihren Bemühungen um eine rechtzeitige und umfassende Entschädigung der Anleger im Fall Phoenix. Diese Aussage stammt vom April 2007. Nach zwei Jahren ist man gerade einmal so weit, dass von 30 000 geschädigten Anlegern 312 entschädigt werden sollen. Ausgezahlt worden ist die Entschädigung übrigens noch nicht. Da muss man schon fragen, ob Sie Ihrer Verantwortung für den Finanzplatz Deutschland gerecht werden. Es treibt das Ganze auf die Spitze, wenn die Finanzbehörden der Länder die Anleger jetzt auch noch auffordern, die Scheingewinne, die sie in der betreffenden Zeit erwirtschaftet haben – erwirtschaftet haben sollen, muss man sagen; faktisch sind die Gewinne ja nicht realisiert worden –, zu versteuern. Es ist notwendig, dass der Bundesfinanzminister hier endlich seiner Verantwortung gerecht wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben Sie die Anlegerentschädigungsrichtlinie in Deutschland nicht umgesetzt und keine Anlegerentschädigungseinrichtung geschaffen, die nachhaltig ist. Das will ich Ihnen mit Zahlen belegen: Die EdW – Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen – hat laufende Einnahmen von 3 Millionen Euro, bei Verwaltungskosten von 2,4 Millionen Euro. Nun soll die EdW einen Entschädigungsfall in der Größenordnung von 200 Millionen Euro bewältigen. Wie viele Jahrhunderte soll die Entschädigung der 30 000 Anleger dauern? Sie reden immer von Anlegerschutz. Sie sollten endlich handeln und vor allem dieses konkrete Problem lösen. Vielen Dank.

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