Rede von Heidrun Bluhm (DIE LINKE) – Drucksache 16/2523
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 9: Drucksache 16/2523 –.
Text
Rede von Heidrun Bluhm (DIE LINKE) – Drucksache 16/2523
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! 1951 dankte der belgische König ab
und die USA und die UdSSR sondierten Möglichkeiten
für einen Waffenstillstand in Korea. In diesem Jahr,
1951, verabschiedete der Deutsche Bundestag auch das
Wohnungseigentumsgesetz, ein Gesetz, das dieses Haus
seitdem nur ganz unwesentlich geändert hat.
Der heutige Entwurf bezweckt dafür nun umso
größere Änderungen. In all den langen Jahren seit 1951
waren es die Richterinnen und Richter, die das gute, alteWEG auf dem Wege der Rechtsfortbildung stets an die
Erfordernisse der Gegenwart angepasst haben. Sie
kümmerten sich also um die Lebenstauglichkeit eines
Gesetzes, das der Gesetzgeber deshalb seit 1951 nicht mehr
anzufassen brauchte.
Genau aus diesem Grund hatte Ihnen meine Fraktion
Herrn Dr. Schmidt-Räntsch, einen amtierenden BGH-
Richter, in die Beratungen des Rechtsausschusses zum
WEG eingeladen. Herr Dr. Schmidt-Räntsch hatte in
seiner Stellungnahme ausdrücklich klargestellt, dass er
nicht nur für sich, sondern für den gesamten Senat, bei
dem die Zuständigkeit in WEG-Sachen liegt, sprechen
möchte. Die klare und detaillierte Stellungnahme des
Senats aber kümmerte den Ausschuss in seiner Mehrheit
nicht.
Seine klare und detaillierte Stellungnahme wurde damit
auch nicht zum Maßstab Ihrer Gesetzgebung.
Für uns bleibt sie aber der Maßstab für die
Fehlerhaftigkeit dessen, was Sie heute zur Änderung des WEG
beschließen werden.
Sie werden ohne sinnvollen Grund beschließen, dass die
Regelung von Streitigkeiten in der
Eigentümergemeinschaft zukünftig der ordentlichen anstelle der
Freiwilligen Gerichtsbarkeit obliegt. Sie bürden damit den
Wohnungseigentümern höhere Verfahrenskosten und ein
höheres Verfahrensrisiko auf,
(Dirk Manzewski [SPD]: Nein, das haben wir
geklärt!)
nur weil Sie den Landeshaushalten deutlich höhere
Einnahmen bescheren wollen.
(Dirk Manzewski [SPD]: Das ist geregelt
worden, Frau Kollegin!)
Sie nehmen den Wohnungseigentümern eine
Gerichtsbarkeit weg und erschweren ihnen damit den Weg, ihr
Recht unbürokratisch durchzusetzen.
Vor allem schwächen Sie damit solche Menschen, die
ihr Wohnungseigentum unter großer Anstrengung zur
Erleichterung der Altersvorsorge erworben haben und
nun im Streitfall vor allen finanziellen Hürden des
ordentlichen Rechtsweges stehen. Wieder einmal, meine
sehr verehrten Damen und Herren insbesondere von der
SPD, vergessen Sie Ihre Wurzeln.
(Beifall bei der LINKEN – Joachim Stünker
[SPD]: Was? Jetzt reicht es aber wirklich!)
Sie haben es so weit gebracht, dass ein konservativer
BGH-Senat Ihnen die Vernachlässigung des Schutzes
der Schwachen vorwirft. Ich zitiere aus der erwähnten
Stellungnahme des BGH-Richters Dr. Schmidt-Räntsch:
Dieser Schutz Schwacher ist gerade bei größeren
Wohnungseigentümergemeinschaften unbedingt
erforderlich und gerade deshalb auch [ursprünglich]
Heidrun Bluhmvorgesehen worden. Wohnungseigentum ist für die
„kleinen Leute“ gedacht.
Das Wohnungseigentum wird nach Ihrem Willen aber
zunehmend zu einer Privilegierung der gehobenen
Schichten werden.
(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Na, na, na! Sie
schließen ja jeden aus, der bei Ihnen
Wohneigentum hat!)
Sie werden heute festlegen, dass Beschlüsse der
Eigentümergemeinschaft in einem Beschlussbuch zu
führen sind. Das macht ja sogar ein wenig Sinn angesichts
der durch den Entwurf zusätzlich eingeräumten
Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft, den konkreten
Inhalt des Eigentums außerhalb des Grundbuches ändern
zu wollen. Ein wenig Sinn sorgt allerdings stets auch für
wenig Sinnvolles.
Richtig wäre es gewesen, die Wirksamkeit der
Beschlüsse von der Aufnahme in das Beschlussbuch
abhängig zu machen. Dann erst könnte sich die
Gemeinschaft darauf verlassen, dass nur solche Beschlüsse
gelten, die auch dokumentiert sind. Da haben Sie also
das Richtige gemeint und doch das Falsche geschrieben.
Warum Ihnen dieses Missgeschick passierte, können Sie
nur selbst verstehen; denn Dr. Schmidt-Räntsch hat
Ihnen in seiner Stellungnahme einen
Formulierungsvorschlag geschenkt. Den hätten Sie nur abzuschreiben
brauchen.
Ich erinnere zum Abschluss daran, dass das
ursprüngliche WEG im Jahre 1951 als echter Fraktionsentwurf in
die Beratungen gelangte und man viel
Abgeordnetenverstand auf die Ausgestaltung des Wohnungseigentums
und dessen soziale Funktion verwandte. Das war
seinerzeit ein zeitgemäßer und sehr moderner Entwurf.
Auch der aktuelle Entwurf ist zeitgemäß. Denn es
entspricht leider den heutigen Gepflogenheiten der
parlamentarischen Mehrheit, Entwürfe der Ministerien ohne
eigenen Gestaltungsanspruch gedankenlos
durchzuwinken, selbst wenn der größte Unsinn dabei herauskommt.
Ist das aber auch modern? Ich sagte es schon: Es ist sehr
viel Zeit vergangen seit 1951.
Danke schön.