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Rede von Heidrun Bluhm (DIE LINKE) – Drucksache 16/2523

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 9: Drucksache 16/2523 –.

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Text

Rede von Heidrun Bluhm (DIE LINKE) – Drucksache 16/2523 Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 1951 dankte der belgische König ab und die USA und die UdSSR sondierten Möglichkeiten für einen Waffenstillstand in Korea. In diesem Jahr, 1951, verabschiedete der Deutsche Bundestag auch das Wohnungseigentumsgesetz, ein Gesetz, das dieses Haus seitdem nur ganz unwesentlich geändert hat. Der heutige Entwurf bezweckt dafür nun umso größere Änderungen. In all den langen Jahren seit 1951 waren es die Richterinnen und Richter, die das gute, alteWEG auf dem Wege der Rechtsfortbildung stets an die Erfordernisse der Gegenwart angepasst haben. Sie kümmerten sich also um die Lebenstauglichkeit eines Gesetzes, das der Gesetzgeber deshalb seit 1951 nicht mehr anzufassen brauchte. Genau aus diesem Grund hatte Ihnen meine Fraktion Herrn Dr. Schmidt-Räntsch, einen amtierenden BGH- Richter, in die Beratungen des Rechtsausschusses zum WEG eingeladen. Herr Dr. Schmidt-Räntsch hatte in seiner Stellungnahme ausdrücklich klargestellt, dass er nicht nur für sich, sondern für den gesamten Senat, bei dem die Zuständigkeit in WEG-Sachen liegt, sprechen möchte. Die klare und detaillierte Stellungnahme des Senats aber kümmerte den Ausschuss in seiner Mehrheit nicht. Seine klare und detaillierte Stellungnahme wurde damit auch nicht zum Maßstab Ihrer Gesetzgebung. Für uns bleibt sie aber der Maßstab für die Fehlerhaftigkeit dessen, was Sie heute zur Änderung des WEG beschließen werden. Sie werden ohne sinnvollen Grund beschließen, dass die Regelung von Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft zukünftig der ordentlichen anstelle der Freiwilligen Gerichtsbarkeit obliegt. Sie bürden damit den Wohnungseigentümern höhere Verfahrenskosten und ein höheres Verfahrensrisiko auf, (Dirk Manzewski [SPD]: Nein, das haben wir geklärt!) nur weil Sie den Landeshaushalten deutlich höhere Einnahmen bescheren wollen. (Dirk Manzewski [SPD]: Das ist geregelt worden, Frau Kollegin!) Sie nehmen den Wohnungseigentümern eine Gerichtsbarkeit weg und erschweren ihnen damit den Weg, ihr Recht unbürokratisch durchzusetzen. Vor allem schwächen Sie damit solche Menschen, die ihr Wohnungseigentum unter großer Anstrengung zur Erleichterung der Altersvorsorge erworben haben und nun im Streitfall vor allen finanziellen Hürden des ordentlichen Rechtsweges stehen. Wieder einmal, meine sehr verehrten Damen und Herren insbesondere von der SPD, vergessen Sie Ihre Wurzeln. (Beifall bei der LINKEN – Joachim Stünker [SPD]: Was? Jetzt reicht es aber wirklich!) Sie haben es so weit gebracht, dass ein konservativer BGH-Senat Ihnen die Vernachlässigung des Schutzes der Schwachen vorwirft. Ich zitiere aus der erwähnten Stellungnahme des BGH-Richters Dr. Schmidt-Räntsch: Dieser Schutz Schwacher ist gerade bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften unbedingt erforderlich und gerade deshalb auch [ursprünglich] Heidrun Bluhmvorgesehen worden. Wohnungseigentum ist für die „kleinen Leute“ gedacht. Das Wohnungseigentum wird nach Ihrem Willen aber zunehmend zu einer Privilegierung der gehobenen Schichten werden. (Klaus Uwe Benneter [SPD]: Na, na, na! Sie schließen ja jeden aus, der bei Ihnen Wohneigentum hat!) Sie werden heute festlegen, dass Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft in einem Beschlussbuch zu führen sind. Das macht ja sogar ein wenig Sinn angesichts der durch den Entwurf zusätzlich eingeräumten Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft, den konkreten Inhalt des Eigentums außerhalb des Grundbuches ändern zu wollen. Ein wenig Sinn sorgt allerdings stets auch für wenig Sinnvolles. Richtig wäre es gewesen, die Wirksamkeit der Beschlüsse von der Aufnahme in das Beschlussbuch abhängig zu machen. Dann erst könnte sich die Gemeinschaft darauf verlassen, dass nur solche Beschlüsse gelten, die auch dokumentiert sind. Da haben Sie also das Richtige gemeint und doch das Falsche geschrieben. Warum Ihnen dieses Missgeschick passierte, können Sie nur selbst verstehen; denn Dr. Schmidt-Räntsch hat Ihnen in seiner Stellungnahme einen Formulierungsvorschlag geschenkt. Den hätten Sie nur abzuschreiben brauchen. Ich erinnere zum Abschluss daran, dass das ursprüngliche WEG im Jahre 1951 als echter Fraktionsentwurf in die Beratungen gelangte und man viel Abgeordnetenverstand auf die Ausgestaltung des Wohnungseigentums und dessen soziale Funktion verwandte. Das war seinerzeit ein zeitgemäßer und sehr moderner Entwurf. Auch der aktuelle Entwurf ist zeitgemäß. Denn es entspricht leider den heutigen Gepflogenheiten der parlamentarischen Mehrheit, Entwürfe der Ministerien ohne eigenen Gestaltungsanspruch gedankenlos durchzuwinken, selbst wenn der größte Unsinn dabei herauskommt. Ist das aber auch modern? Ich sagte es schon: Es ist sehr viel Zeit vergangen seit 1951. Danke schön.

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