CrowdStrike GmbH
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CrowdStrike GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Interessen von CrowdStrike werden in Deutschland im Wesentlichen durch die angegebenen Personen und beauftragte Dritte vertreten. Zu der in den Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes fallenden Tätigkeit von CrowdStrike zählen unregelmäßige Interaktionen etwa mit Vertretern der Legislative und der Exekutive des Bundes in Form von bilateralen oder multilateralen Gesprächen, der Teilnahme an aus Mitgliedschaften im Sinne des Lobbyregistergesetzes resultierenden Arbeitskreissitzungen und Veranstaltungen im Schwerpunkt zu den Themen Cybersicherheit, Cyberabwehr, Cyberresilienz, Schutz von demokratischen Wahlen im Cyberbereich.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Gesetzgebung; Strafrecht; Rechtspolitik; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Cybersicherheit; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"
Regelungsvorhaben:
- Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz): Das Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) läutet in Deutschland eine neue Ära ein: Neben der Cybersicherheit rücken verstärkt die Kerndisziplinen der operativen Resilienz, wie physische Sicherheit, Business Continuity Management und Krisenmanagement in den Fokus. Das KRITIS-Dachgesetz setzt die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) um und gilt sektorübergreifend für öffentliche wie private Betreiber kritischer Infrastruktur.
- EU Verordnung zur Künstlichen Intelligenz: Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Sie zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert. Die KI-Verordnung ist das weltweilt erste umfassende Regelwerk für KI.
- Novelle des Hackerparagraphen: Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine Reform der seit Jahren umstrittenen Hackerparagrafen angekündigt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, "dass das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren – also etwa in der IT-Sicherheitsforschung – legal durchführbar sein soll, heißt es in einem Eckpunktepapier aus dem Ressort des FDP-Politikers zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs (StGB). Diesem Prinzip des ethischen Hackens müsse "auch im Strafrecht Rechnung getragen werden". Ins Visier genommen hat Buschmann dazu die Paragrafen 202a folgende im StGB, in denen es um das Ausspähen und Abfangen von Daten sowie Vorbereitungshandlungen geht.
Relationen
Keine Relationen.