Deutschland resilient machen - Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2725)
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Deutschland resilient machen - Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2725)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3761
21. Wahlperiode 22.01.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Jeanne Dillschneider,
Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/2725 –
Deutschland resilient machen – Für einen ganzheitlichen Schutz unserer
kritischen Infrastruktur
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt hervor, dass die kritischen
Infrastrukturen in Deutschland einer ständig steigenden Zahl von Angriffen ausgesetzt
seien. Hierauf sowie auf die Notwendigkeit, auf diese Angriffe entschlossen zu
reagieren, machten Sicherheitsbehörden, Nachrichtendienste und das
Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages seit Langem vehement
aufmerksam.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung daher insbesondere auf, einen Entwurf
für ein echtes KRITIS-Dachgesetz nach Maßgabe des Antrags vorzulegen,
welches einen effektiven und einheitlichen KRITIS-Schutz schaffe und Deutschland
insgesamt widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe mache.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2725 abzulehnen.
Berlin, den 14. Januar 2026
Der Innenausschuss
Josef Oster
Amtierender Vorsitzender
Sebastian Schmidt
Berichterstatter
Steffen Janich
Berichterstatter
Rasha Nasr
Berichterstatterin
Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Katrin Fey
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Sebastian Schmidt, Steffen Janich, Rasha Nasr,
Dr. Konstantin von Notz und Katrin Fey
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/2725 wurde in der 40. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. November
2025 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Verteidigungsausschuss und den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 21. Sitzung am 14. Januar 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2725 empfohlen.
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 18. Sitzung am 14. Januar 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2725 empfohlen.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 14. Sitzung am 14. Januar 2026 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/2725 empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat außerhalb einer Sitzung im schriftlichen Umlaufverfahren einvernehmlich entschieden,
den Antrag auf Drucksache 21/2725 in die beschlossene öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung auf Drucksache 21/2510 einzubeziehen. Die öffentliche Anhörung, an der sich sieben von den Fraktionen
benannte Sachverständige beteiligt haben, hat der Innenausschuss in seiner 18. Sitzung am 1. Dezember 2025
durchgeführt. Den kommunalen Spitzenverbänden wurde Gelegenheit zur Teilnahme an der Anhörung gegeben.
Deren schriftliche Stellungnahmen lagen dem Innenausschuss bei seiner abschließenden Beratung auf
Ausschussdrucksache 21(4)102 F und 21(4)102 G neu vor. Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das
Protokoll der 18. Sitzung verwiesen (Protokoll 21/18).
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2725 in seiner 21. Sitzung am 14. Januar 2026
abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
IV. Begründung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, der aktuelle Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin
zeige die Dringlichkeit des Antrags und seiner Forderungen. Man müsse täglich konkrete Vorfälle des
Ausspionierens von Anlagen und Angriffe auf kritische Infrastruktur in Deutschland feststellen. Trotz mehrjähriger
Ermittlungsarbeit seien die Sicherheitsbehörden dem Phänomen der Vulkangruppen bis heute nicht Herr geworden.
Die durch die Bundesregierung bisher vorgenommene Gesetzgebung zur NIS-2- und CER-Richtlinie sei
unvollkommen. Der Antrag zeige konkrete Maßnahmen zum besseren Schutz kritischer Infrastrukturen auf.
Die Fraktion der CDU/CSU kritisiert, der Antrag suggeriere fälschlich, dass die Bundesregierung beim Schutz
kritischer Infrastrukturen untätig sei. Die bereits durch die Koalition beschlossenen und noch geplanten
Maßnahmen trügen zur Stärkung von KRITIS bei. In den Haushalten 2025 und 2026 seien die finanziellen und personellen
Mittel für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das Technische Hilfswerk sowie das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umfassend gestärkt worden. Der Antrag beschreibe daher
lediglich die Probleme und fordere die Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits tatkräftig angehe.
Die Fraktion der AfD macht deutlich, es habe lange gedauert, bis die Bundesregierung ein nationales Gesetz zur
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie vorgelegt habe. Auch der Entwurf für ein KRITIS-Dachgesetz durch die
Bundesregierung komme sehr spät. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der einen einheitlichen
Schutz der physischen und digitalen Infrastrukturen fordere, laufe dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
zuwider. Eine weitere Verzögerung der gesetzlichen Umsetzung führe aufgrund des Ablaufs der Umsetzungsfrist
zu einem Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission gegen Deutschland. Zudem sei nicht
ersichtlich, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durch die Verpflichtung zu einem noch
engeren Austausch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Unabhängigkeit gestärkt werden solle.
Eine Erhöhung der digitalen Souveränität Deutschlands sei zu begrüßen. Dieses Ziel werde durch eine weitere
Internationalisierung jedoch nicht erreicht. Der Antrag sei inhaltlich teils widersprüchlich, weshalb man ihn
ablehne.
Die Fraktion der SPD hebt hervor, mit den Antragstellern sei man sich im Ziel, dem Schutz der kritischen
Infrastruktur, einig. Auch die Koalition sei sich hierüber einig, sodass man um Vertrauen werbe, dieses Ziel alsbald
umzusetzen, wie man es bereits durch andere gesetzliche und haushälterische Maßnahmen getan habe.
Die Fraktion Die Linke begrüßt den Antrag. Die aufgeworfenen Fragen seien seit Jahren bekannt; eine
Umsetzung sei überfällig. Hierzu zähle die Reform des „Hackerparagrafen“, wodurch die IT-Sicherheitsforschung
entkriminalisiert werde, die Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
sowie die Streichung von Bereichsausnahmen für die Bundesverwaltung im IT-Sicherheitsgesetz und im Entwurf
des KRITIS-Dachgesetzes. Die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Umsetzung sei
wichtig, sodass die Streichung von Fördermitteln aus dem Haushalt des BSI nicht nachvollziehbar sei.
Berlin, den 14. Januar 2026
Sebastian Schmidt
Berichterstatter
Steffen Janich
Berichterstatter
Rasha Nasr
Berichterstatterin
Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Katrin Fey
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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