Serviceplan Public Affairs GmbH & Co. KG
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Serviceplan Public Affairs GmbH & Co. KG
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Die Serviceplan Public Affairs GmbH & Co KG erbringt professionelle Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Organisationen, Unternehmen und Verbände, die ihre berechtigten Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung sowie nachgeordneten Behörden vertreten möchten. Die Leistungen erfolgen im Rahmen der politischen Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes (§1 Abs. 3 LobbyRG) und umfassen die inhaltliche, strategische und kommunikative Begleitung unserer Mandanten bei der Wahrnehmung ihrer Anliegen in politischen und regulatorischen Entscheidungsprozessen.
Zu unseren Tätigkeiten gehören insbesondere:
- die Analyse politischer, regulatorische und gesetzgeberischer Entwicklungen, die für unsere Mandanten relevant sind,
- die Beratung bei der Ausarbeitung von Positionen, Stellungnahmen und Argumentationspapieren zu geplanten Regelungsvorhaben,
- die Erarbeitung von Kommunikationsstrategien zur zielgerichteten Interessenvertretung, einschließlich Adressatenanalyse und Themenpriorisierung,
- die operative Unterstützung bei der Vorbereitung, Koordination und Nachbereitung von Gesprächen und Kontakten mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags, Regierungsvertreterinnen und -vertretern sowie weiteren relevanten Institutionen,
- die Begleitung unserer Mandanten bei politischen Veranstaltungen, Anhörungen, Hintergrundgesprächen und parlamentarischen Formaten.
Die konkrete Interessenvertretung gegenüber politischen Entscheidungsträgern erfolgt im Namen und Auftrag unserer Mandanten. Unsere Tätigkeit zielt darauf ab, den Zugang unserer Auftraggeber zu politischen Willensbildungsprozessen zu ermöglichen und deren Positionen faktenbasiert und transparent in den politischen Diskurs einzubringen. Dabei achten wir auf eine verantwortungsvolle und regelkonforme Ausübung unserer Unterstützungsleistungen im Einklang mit den Anforderungen des Verhaltenskodex des Lobbyregisters.
Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Straßenverkehr; Rüstungsangelegenheiten; Sonstiges im Bereich "Energie"; Kommunikations- und Informationstechnik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; E-Commerce; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Allgemeine Energiepolitik; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Handel und Dienstleistungen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Energienetze; Tourismus; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Verkehrspolitik; Verbraucherschutz; Kriminalitätsbekämpfung; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Verteidigungspolitik; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Artenschutz/Biodiversität; Personenverkehr; Güterverkehr; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Bank- und Finanzwesen; Stadtentwicklung; Extremismusbekämpfung; Datenschutz und Informationssicherheit; Erneuerbare Energien; Kultur; Zivilrecht; EU-Binnenmarkt; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Land- und Forstwirtschaft; Verkehrsinfrastruktur; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Bundeswehrangelegenheiten; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Erhalt der vorvertraglichen Informationen und Kreditwürdigkeitsprüfungen in vertretbarem und verbraucherfreundlichem Rahmen: Die Umsetzung der Richtlinie der (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht soll in einer angemessen und verantwortungsvollen Weise erfolgen, die dafür Sorge trägt, dass vorvertragliche Informationen und Kreditwürdigkeitsprüfungen in vertretbarem und verbraucherfreundlichem Rahmen bleiben.
- Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Rahmen der EU Zollreform: Einsatz für die Abschaffung der 150 € Zollfreigrenze und die Einführung des "fiktiven Einführers"
- Realkompensation: Beibehaltung der Realkompensation und Erhalt der etablierten Strukturen.
- Personenbeförderungsgesetz: Ziel ist, die Rückkehrpflicht für Mietwagen zu streichen bzw. zu flexibilisieren, um Leerfahrten zu vermeiden und On-Demand-Verkehre zu ermöglichen.
- Nachweis der Fachkunde zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Ausgestaltung des Fachkundenachweises: das Berufsfeld Fahrgastbeförderung muss weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Notwendige Kenntnisse und Voraussetzungen sind bereits ohne einen Fachkundenachweis sichergestellt.
- Überarbeitung der eKfV: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
Relationen
Keine Relationen.