polradar

SachsenEnergie AG

lobbyregister / register_entry 25.01.2023 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

SachsenEnergie AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die SachsenEnergie AG ist der führende kommunale Energieversorger in Ostdeutschland. Die SachsenEnergie sorgt für beste Lebensqualität im Freistaat Sachsen und bietet für mehr als 1 Million Kunden eine umfassende Daseinsvorsorge. Als kommunales Unternehmen engagieren wir uns für die Gestaltung geeigneter politischer Rahmenbedingungen in den Bereichen Energieversorgung, Digitalisierung, Infrastrukturentwicklung und Nachhaltigkeit. Wir bringen unsere Expertise in politische Entscheidungsprozesse ein, um die Versorgungssicherheit, die Förderung erneuerbarer Energien, den Ausbau digitaler Infrastrukturen und die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen voranzutreiben. Unser Ziel ist es, die Lebensqualität in der Region zu steigern und die Transformation hin zu einer klimafreundlichen und digitalen Zukunft zu unterstützen. Interessenbereiche: Immissionsschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Fossile Energien; Energienetze; Klimaschutz; Allgemeine Energiepolitik; EU-Gesetzgebung; Arbeitsmarkt; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstige Interessenbereiche; Erneuerbare Energien Regelungsvorhaben: - Verlängerung der Geltungsdauer des KWKG: Das KWKG soll entfristet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Außerdem sollen die Mittel für den Ausbau der Fernwärme aufgestockt werden. Die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung soll für eine effiziente und klimaneutrale Energieversorgung mit Wasserstoff gestärkt werden. Zudem soll im KWKG eine neue Kategorie geschaffen werden, um die Umrüstung von bestehenden Gasanlagen auf Wasserstoff zu fördern. Die beschriebenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die KWK als wichtige Säule der Energiewende zu stärken und den Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung zu ebnen. - Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen vorantreiben: Die SachsenEnergie erachtet das Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Stromspitzen und zur Gewährleistung der Systemstabilität als einen wichtig Schritt in die richtige Richtung. Dabei ist es wichtig, die Test- und Berichtspflichten für Netzbetreiber zu entschlacken. Gleichzeitig gilt es, den Rollout intelligenter Messsysteme durch gezielte Entbürokratisierung und eine praxisnähere Ausgestaltung der Sicherheitsstandards zu beschleunigen – insbesondere, um die PV-Mittagsspitzen-Problematik kontrollierbar zu machen und den Smart-Meter-Rollout wirtschaftlich zu gestalten. - Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW-RL): Die SachsenEnergie (SE) plädiert für die Verstetigung und rechtssichere Absicherung der BEW-Förderung durch Überführung in eine gesetzliche Grundlage, um die Abhängigkeit von jährlichen Haushaltsentscheidungen des Bundes zu beseitigen. Zudem ist die Erhöhung der finanziellen Mittel für die BEW auf ein Niveau von 3.5 Mrd. Euro/Jahr notwendig, um eine langfristige Planungssicherheit für Investitionen in Wärmenetze zu ermöglichen. Außerdem plädiert die SE für eine bessere Abstimmung und Koordinierung der BEW mit anderen bestehenden Förderregimen, insb. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), z.B. durch Berücksichtigung kommunaler Wärmepläne. - Novellierung des GEG: Das GEG ermöglicht den Einbau gasfähiger, aber auf Wasserstoff umrüstbarer Heizungen – allerdings nur, wenn ein detaillierter, bis 2028 einzureichender und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für den Netzübergang auf Wasserstoff vorliegt. Die Anforderungen an der Erstellung von verbindlichen Wasserstofffahrplänen (71k GEG) bergen jedoch Umsetzungsrisiken und gehen mit unkalkulierbaren Regressionsforderungen ggü. VNB einher. Eine Transformation der Erdgasnetze ist auch ohne § 71k GEG möglich. - Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Gaspaket / EnWG-Novelle): Die EnWG-Novelle setzt das EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket in nationales Recht um und schafft erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Transformation der Gasverteilnetze. Als kommunaler Gasverteilernetzbetreiber begrüßt die SachsenEnergiem die Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen als Planungsinstrument, fordert jedoch eine praxistaugliche Ausgestaltung, die mit den kommunalen Wärmeplänen verzahnt ist. Der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Fristen zur Trennung von Gasnetzanschlüssen flexibel anzupassen, sofern ein rechtzeitiger Anschluss an ein Wärmenetz sichergestellt werden kann. Die Mindestfrist von fünf Jahren erscheint angemessen und sollte in dieser Ausgestaltung erhalten bleiben. Die SE begrüßt ausdrücklich die Einführung einer Duldungspflicht. - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es erlaubt nunmehr den Einbau von Gas- und Ölheizungen, verpflichtet deren Betreiber zu einem stufenweisen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe (Biotreppe: 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040) sowie zur Erfüllung einer Grüngasquote. Die SachsenEnergie begrüßt diesen praktischen und technologieoffenen Ansatz. Die Regelungen zur Wahl individueller Heizungssysteme müssen gut mit den Rahmenbedingungen zur Infrastrukturplanung ineinandergreifen. Im Sinne der Kosteneffizienz sollten Mehrfachinfrastrukturen vermieden werden. Deshalb muss die kommunale Wärmeplanung ihre Steuerungswirkung behalten. Fördermittel sollten sich an den Empfehlungen der kommunalen Wärmeplanung orientieren. - Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG): Das StromVKG führt erstmals einen Kapazitätsmarkt in Deutschland ein und soll durch zwei Ausschreibungen von je 4,5 GW im Jahr 2026 sicherstellen, dass dem Stromsystem im Jahr 2031 ausreichend gesicherte Erzeugungsleistung zur Verfügung steht. Die SachsenEnergie erachtet den Kapazitätsmechanismus als notwendigen Schritt zur Absicherung der Systemstabilität. Bestehende KWK-Anlagen müssen dabei als vollwertige gesicherte Kapazitäten anerkannt und in den Ausschreibungen 2026 sowie im vorgesehenen Kapazitätsmarkt berücksichtigt werden. Zudem sind die Wechselwirkungen zwischen StromVKG und KWKG so auszugestalten, dass Investitionsanreize für den Erhalt und die Dekarbonisierung bestehender KWK-Kapazitäten erhalten bleiben. Der geplante Südbonus ist aus Sicht der SachsenEnergie zu überarbeiten. - KRITIS-Dachgesetz: Das KRITIS-Dachgesetz setzt die EU-CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 um und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zu sektorübergreifenden Mindeststandards bei Registrierung, Risikoanalyse, Resilienzplanung und Vorfallsmeldung. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen ist die SachsenEnergie in besonderem Maße von den neuen Anforderungen betroffen. Daher muss die Auslegung/Anwendung der Datenschutzvorschriften es Betreibern kritischer Infrastruktur ermöglichen, dass eine Überwachung von kritischen Punkten im öffentlichen Raum rechtssicher möglich ist. Datenschutz darf nicht über dem Schutz kritischer Infrastruktur stehen, es besteht dringender Anpassungsbedarf.

Relationen

Keine Relationen.