MVV Energie AG
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MVV Energie AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Mit etwa 6.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von rund 6 Milliarden Euro ist MVV eines der führenden Energieunternehmen in Deutschland. Im Zentrum unseres Handelns steht die zuverlässige, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung unserer Kunden aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten. Dabei besetzen wir alle Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette: von der Energieerzeugung, dem Energiehandel und der Energieverteilung über den Betrieb von Verteilnetzen bis hin zum Vertrieb, dem Umwelt- und dem Energiedienstleistungsgeschäft. MVV hat sich das Ziel gesetzt bis zum Jahr 2035 klimapositiv zu werden. Dabei setzen wir konsequent auf die Wärmewende, die Stromwende und den damit verbundenen Ausbau erneuerbarer Energien sowie auf grüne Produkte und Lösungen für unsere Kunden. Mit unseren Klimazielen befinden wir uns auf dem 1,5-Grad-Pfad.
Zum Zweck der Interessensvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags mit dem Schwerpunkt Energiepolitik geführt. Wir bringen unsere Kompetenz, unsere Erfahrung und unsere Innovationskraft in den politischen Dialog ein, um die komplexen Wirkungen von Gesetzesvorhaben in der Praxis aufzuzeigen und etwaige Implikationen auf die geschäftlichen Betätigungsfelder und die Klimaschutzziele der MVV Energie AG darzustellen. Die Interessensvertretung beinhaltet auch das Verfassen von Stellungnahmen und Positionspapieren sowie deren Kommunikation an politische Entscheidungsträger.
Zudem unterstützen wir die MVV Netze GmbH bei der Interessensvertretung.
Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Energienetze; EU-Gesetzgebung; Immissionsschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Digitalisierung; Allgemeine Energiepolitik; Wettbewerbsrecht; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Artenschutz/Biodiversität; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Datenschutz und Informationssicherheit; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Personenverkehr; Fossile Energien; Verbraucherschutz; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Verkehrspolitik; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
Regelungsvorhaben:
- Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur schaffen: Für die Energiewende muss ein gesetzlicher Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur geschaffen werden. Dazu zählen der Weiterbetrieb der Gasnetze mit grünen Gasen und mögliche Teilstilllegungen, der Aufbau und Betrieb des Wasserstoffverteilnetzes, sowie der Ausbau, die Ertüchtigung und die Digitalisierung der vorhandenen Stromnetzinfrastruktur und des Energiesystems. Die Planung, Zuweisung und Bewirtschaftung von Stromnetzanschlüssen haben Einfluss auf Kosten und Geschwindigkeit der Energiewende. Rechenzentren verstehen wir als Infrastrukturelement der Digitalisierung. Von besonderer Relevanz ist die Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets, vor allem der Verteilernetzentwicklungspläne (VNEP) und der damit verbundenen Anschlussverweigerungs- und Anschlusskündigungsrechte.
- Versorgungssicherheit: KWKG fortführen und Marktdesign der Kraftwerksstrategie stimmig gestalten: Das KWKG muss verlängert und erweitert werden, um den Wärmenetzausbau und die Versorgungssicherheit durch Umrüstung von Gas-KWK-Anlagen auf H2 zu gewährleisten. Die Gebote der geplanten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie dürfen durch die ebenfalls angekündigten Kapazitätsmechanismen nicht beeinflusst werden. Bei der staatlichen Vergabe und Vergütung von Kraftwerkskapazitäten sind Auswirkungen auf die Marktkonzentration zu beachten.
- Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen: Der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss durch die Anpassung der Förderung, durch die Straffung von Genehmigungsverfahren, durch die Ausweisung mehr Flächen und durch die Anpassung weiterer Gesetze beschleunigt werden. Dazu gehört auch deren Systemintegration durch Energiemanagementsysteme sowie stationäre und mobile Speicher. Der Markthochlauf von grünen Stromlieferverträgen, sogenannten green power purchase agreements, muss durch den Abbau von regulatorischen Hemmnissen unterstützt werden.
- Wärmewende: Geothermie stärken, BEW aufstocken und verstetigen sowie Chancengleichheit herstellen: Der Ausbau der Geothermie erfordert geeignete Flächen, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Kommunen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss finanziell aufgestockt, für stromauskoppelnde Geothermieanlagen sowie Abwärme aus Abfallbehandlung geöffnet und per Gesetz verstetigt werden, um Investitionen in die Wärmewende zu sichern. Chancengleichheit für Wärmepumpen im Neubau und für Wärmelieferungen gegenüber eigenen Heizungen muss gewährleistet sein. In Bestandsgebäuden sollte der Wechsel zur Wärmelieferung durch Dritte einer eigenen Heizungsinvestition gleichgestellt werden. Für die Defossilisierung der Prozesswärme in der Industrie ist die Fortführung von Förderprogrammen von besonderer Bedeutung.
- Marktrahmen für Negativemissionen schaffen: Damit Investitionen in die CO2-Abscheidung und Speicherung und/oder Nutzung wirtschaftlich werden, bedarf es eines regulierten Marktes für Negativemissionen. Trotz Markterlösen ist eine vorübergehende Finanzierungslücke zu erwarten, die über eine Förderung geschlossen werden muss. Zudem wird die zeitnahe Planung und Finanzierung einer CO2-Infrastruktur für den Transport der abgeschiedenen CO2-Mengen benötigt.
- Energiewirtschaftlichen Beirat bei der BNetzA einrichten: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Jahr 2023 umfangreiche neue Kompetenzen erhalten, die vormals beim BMWE lagen. Um weiterhin die Expertise von Stakeholdern aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft berücksichtigen zu können, sollte ein separater energiewirtschaftlicher Beirat bei der BNetzA eingerichtet werden.
- Industrial Accelerator Act der EU: Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe und Beschaffung: Der Industrial Accelerator Act (IAA) zielt darauf ab, die industrielle Transformation in Europa zu unterstützen, die Resilienz von Lieferketten zu erhöhen und die europäische Wertschöpfung zu stärken. Es ist geplant, die öffentliche Auftragsvergabe gezielt zu nutzen, um Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten zu schaffen.
Die Vorgaben müssen so ausgestaltet werden, dass faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes erhalten bleiben.
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