Rohrleitungsbauverband e. V.
Text
Rohrleitungsbauverband e. V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Rohrleitungsbauverband e. V. (rbv) hat den Zweck, Technik und Wissenschaft im Leitungsbau und bei Netzdienstleistungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft, der Energieversorgung sowie der Telekommunikation zu fördern. Seit seiner Gründung am 21. Juni 1950 vertritt der rbv die Interessen seiner Mitglieder - der ausführenden Unternehmen in der Leitungsbaubranche.
Die Mitarbeit an den einschlägigen technischen Regelwerken, die Vertretung der technischen Belange gegenüber Behörden und anderen Institutionen sowie die Qualifizierung der Mitglieder durch Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter gehören zu den Arbeitsschwerpunkten des Verbandes.
Interessenbereiche: Kommunikations- und Informationstechnik; Bauwesen und Bauwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Industriepolitik; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Handwerk; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; EU-Binnenmarkt; Energienetze; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Stadtentwicklung; Kleine und mittlere Unternehmen; Wohnen
Regelungsvorhaben:
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Ausreichende Förderung und Finanzierung von Wärmenetzen
- Technologieoffenheit in der Wärmeversorgung: Einführung technologieoffener, flexibler und praxistauglicher Regelungen für die Modernisierung der Wärmeversorgung von Gebäuden mit dem Ziel des überwiegend CO2-freien Betriebs neuer Heizungen: Entfall der Vorgabe eines pauschalen Anteils von mind. 65 Prozent erneuerbarer Energien für alle Neu- und Bestandsbauten, verbindliche Beimischung eines aufwachsenden Anteils CO2-neutraler Brennstoffe bei neu einzubauenden Gas- und Ölheizungen ab 2029 ("Bio-Treppe"), hälftige Aufteilung bestimmter Betriebskosten fossiler Heizungen zwischen Vermieter und Mieter, Einführung einer Grüngas-/Grünheizöl-Quote für Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl ab 2028, Evaluierung der Regelungen im Jahr 2030 bez. ihres Beitrags zur Erreichung der Klimaschutzziele; Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
- Gleichberechtigte Nutzung aller grünen Gase, Erhalt des Gasverteilnetzes: Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben betr. Wasserstoff- und Erdgasinfrastrukturen, u.a. Regelungen zur Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff, Einführung einer Netzentwicklungsplanung für Wasserstoffverteilernetze sowie von Planungsinstrumenten für die Transformation der Gasnetze auf Verteilernetzebene (Verteilernetzentwicklungspläne), Entflechtung im Wasserstoffbereich, Vermeidung von Rückbauverpflichtungen bei dauerhaften oder teilweisen Außerbetriebnahmen von Gasversorgungsnetzen, Zertifizierung von Wasserstoff-Transportnetzbetreibern, zum Zugang und Anschluss von künftiger Wasserstoffinfrastruktur und Biomethan, zu Netzentgelten für Gas und Wasserstoff, Aufgaben der Betreiber von Wasserstoffnetzen, Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals
- Technologieoffenheit in Bezug auf Erdkabel und Freileitungen: Aktualisierung der Ausbaubedarfsplanung für das Stromübertragungsnetz in der Höchstspannungsebene: Aufnahme von 45 zusätzlichen Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan und Änderung von 13 Vorhaben, Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit und des vordringlichen Bedarfs, Beschleunigung der Verfahren durch Festlegung des Bundesverwaltungsgerichts als erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten und Bündelung der Zuständigkeit für die Bundesfachplanung und Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Vorhaben bei der Bundesnetzagentur, Aufhebung des Erdkabelvorrangs, Realisierung neuer Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen grundsätzlich als Freileitungen zur Verbesserung der Kosteneffizienz
Relationen
Keine Relationen.