Erklärung von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 7: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
Dieses Gesetz ist eine Katastrophe. Dieses Gesetz ist eine Katastrophe für die Menschen, die es betrifft und es ist eine Kapitulation vor einer öffentlichen Debatte nach dem schrecklichen Terroranschlag von Solingen, die nur noch einen irrationalen Überbietungswettbewerb mit Forderungen nach immer weiteren Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechtes darstellte.
Die parlamentarischen Verhandlungen haben durch die entschlossene Haltung der grünen Verhandler/-innen den Gesetzesentwurf verbessert. Aber dass dieses Gesetz in dieser Form das Kabinett der Bundesregierung verlassen konnte, wird der Regierungsbeteiligung einer bündnisgrünen Partei, die den Anspruch an sich selbst hat, Menschenrechte konsequent zu schützen, nicht gerecht. Die Wut, Fassungslosigkeit und Enttäuschung vieler Mitglieder der grünen Partei ist deshalb mehr als Verständlichkeit und lebt auch in mir.
Ein Teil der jetzt erfolgenden Abstimmung des Sicherheitspaketes betrifft Leistungsstreichungen für sogenannte „Dublin-Fälle“ – also Menschen, für deren Asylverfahren ein anderes EU-Land zuständig ist. Für diese Personen soll jetzt nach zwei Wochen der komplette Leistungswegfall gelten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass sie Deutschland wieder verlassen und in das zuständige EU-Land zurückkehren. Das allein ist bereits perfide, denn in vielen europäischen Ländern ist der Schutz der Menschenwürde Geflüchteter nicht gewährleistet. Zugleich scheitern Überstellungen in andere EU-Länder in der überwiegenden Zahl der Fälle an der mangelnden Kooperation innerhalb Europas. Betroffene können dann faktisch nicht in das zuständige Land zurückreisen.
Auch mit der verhandelten Ergänzung, dass die Ausreise „rechtlich und tatsächlich“ möglich sein muss, bleibt ungewiss, ob Obdachlosigkeit und Verelendung wirklich verhindert werden können und was die Grundlage dafür sein kann, dass das Bundesamt für Migration und Flucht zu der Feststellung kommt, dass die Ausreise möglich ist. Mit diesen Streichungen von Sozialleistungen sorgen wir dafür, dass Menschen Obdachlosigkeit droht. Das verletzt die Menschenwürde und hat mit Sicherheitspolitik absolut nichts zu tun.
Eine Zustimmung zu diesem Gesetz ist für mich aus fachlicher Sicht unmöglich. Die fachpolitische Einordnung der asylpolitischen Berichterstatterinnen der grünen Bundestagsfraktion, der Kolleginnen Filiz Polat und Stephanie Aeffner, spricht für sich.
Ich muss aber anerkennen, dass das Scheitern der anstehenden Abstimmung aufgrund von grünen Stimmen die Regierungskoalition beenden würde und eine unkalkulierbare dynamische politische Entwicklung auslösen würde. Die Gefahr wäre groß, dass wir die Menschen, die wir vor diesem Gesetz gerne schützen würden, unmittelbar einer Asyl- und Migrationspolitik aussetzen würden, die noch viel stärker ihre grundlegenden Rechte infrage stellen und konkret beschneiden würde. Eine entsprechende Dynamik könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Scheitern der Koalition an insbesondere diesem Gesetz stark verstärkt werden. Dieses Risiko kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht eingehen, nur deshalb stimme ich dem Gesetz zu.
Relationen
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