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Erklärung von Brian Nickholz (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …

dip / rede 18.10.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 7: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von Brian Nickholz (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten … Nach sorgfältiger Abwägung der Argumente komme ich nicht umhin, schwerwiegende Bedenken hinsichtlich des möglichen sozialen Status von Schutzsuchenden und der Auswirkungen einzelner Teile des Gesetzes zu äußern. Teile des Entwurfs enthalten die Möglichkeit für erhebliche Leistungskürzungen, die bestimmte Schutzsuchende der weiteren Prekarisierung preisgeben. Ich halte dies nicht für den richtigen Weg. Schon heute haben Personen, deren Asylantrag wegen der Zuständigkeit eines anderen EU-Staates abgelehnt wurde, nur Anspruch auf „Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper und Gesundheitspflege“. Der vollständige Ausschluss von Sozialleistungen verunmöglicht Menschen den Zugang zu diesen basalsten Voraussetzungen der Existenz. Diese Menschen sind der unmittelbaren Gefahr der Wohnungslosigkeit, des Hungers und der Verwahrlosung ausgesetzt. Unterstützungsleistungen werden nach einer zweiwöchigen Frist nur noch in Härtefällen gewährt. Als Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für Wohnungs- und Obdachlose stelle ich die Belange der Schwächsten in unserer Gesellschaft in den Mittelpunkt meiner Arbeit. Durch das oben genannte Gesetz sehe ich sowohl mögliche weiter reichende negative Auswirkung für die betroffene Personengruppe, das System der Wohnungsnotfallhilfe inklusive der aufsuchenden Sozialarbeit als auch für die Städte und Gemeinden in Deutschland. Erstens: Auswirkungen auf abgelehnte Asylbewerber. Würden abgelehnte Asylbewerber keinerlei Leistungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz oder andere Sozialleistungen erhalten, stehen sie faktisch „ohne nichts“ da und werden sich selbst überlassen. Die logische Konsequenz ist, dass ein Großteil der betroffenen Menschen ohne Obdach auf der Straße landen wird. Die Folgen vom Leben auf der Straße sind hinlänglich bekannt: Mangelernährung, kein Schutz vor der Witterung sowie Gewalt, keine Möglichkeit der Körperhygiene und medizinischen Versorgung, Stigmatisierung im öffentlichen Raum usw. Obdachlosigkeit hat innerhalb kürzester Zeit massive Folgen für das physische und psychische Wohlergehen der betroffenen Menschen. Ist eine Person erst einmal obdachlos geworden, beginnt ein Teufelskreis, aus dem es schwierig ist, wieder zu entkommen. Zweitens: Auswirkungen auf die Wohnungsnotfallhilfe und die Sozialarbeit. Die Wohnungsnotfallhilfe und die aufsuchende Sozialarbeit in den Kommunen stellen das letzte Netz dar, auf das Menschen in Not und Armut bauen können. In der Praxis und oftmals in der sozialen Arbeit im Allgemeinen zeigt sich eine Diskrepanz zwischen den formal anspruchsberechtigten Personen und denen, die tatsächlich die Angebote der sozialen Arbeit und der Wohnungsnotfallhilfe nutzen und auch erhalten. Aus vielen Gesprächen mit Aktiven aus der Wohnungsnotfallhilfe aus ganz Deutschland kenne ich jedoch genau diese Schilderungen: Die dargestellte Divergenz führt letztendlich dazu, dass die soziale Arbeit und das Wohnungsnotfallhilfesystem ihre Arbeit zu Teilen querfinanzieren müssen und auf Spenden angewiesen sind, da formal für Asylbewerber/-innen keine finanziellen Aufwände geltend gemacht werden können. Drittens. Auswirkungen auf die (finanzielle) Situation der Kommunen. Schlussendlich hat das oben genannte Gesetz Auswirkungen auf die Finanzausstattung der Kommunen und der sozialen Träger als Kostenträger der Angebote der Wohnungsnotfallhilfe. Denn am Ende sind es die Kommunen und die Tätigen vor Ort, die sich der betroffenen Menschen und ihrer Armut annehmen müssen, was erhebliche finanzielle Auswirkungen mit sich bringt. Obdachlose Menschen beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl anderer im öffentlichen Raum durch ihre Anwesenheit. Kommunen reagieren darauf bedauerlicherweise häufig entweder mit der Verdrängung der obdachlosen Menschen oder ergreifen Maßnahmen des Ordnungsrechtes, indem Sicherheitsdienste in belebten Stadtgebieten patrouillieren, um damit das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu erhöhen und den Attraktivitätsverlust dieser Orte wieder auszugleichen. Die beschriebenen Folgekosten für Kommunen sind also enorm, allerdings auf den ersten Blick möglicherweise nicht sichtbar. Der Leistungsausschluss bürdet in seiner Folge also erhebliche Mehrkosten auf die Städte und Gemeinden ab. Das steht im Gegensatz zur Finanzierung des Systems der Flüchtlingshilfe, welches durch die Länder getragen und vom Bund unterstützt wird. Diese Auswirkungen können durch das bisherige Hilfesystem, mit der jetzigen Finanzausstattung, nicht aufgefangen werden. Es steht zu befürchten, dass dies zu Verteilungskämpfen im Wohnungslosenhilfesystem führt. Insbesondere sind hiervon die niedrigschwelligen Angebote betroffen, die für viele Menschen die erste bzw. letzte Anlaufstelle darstellen. Die Änderungen im parlamentarischen Verfahren stellen eine Verbesserung dar, lösen jedoch meine Bedenken nicht vollends auf. In sorgfältiger Abwägung aller Möglichkeiten werde ich schweren Herzens dem vorliegenden Entwurf zustimmen und mich im Rahmen der Haushaltsberatung für eine Stärkung der Finanzierung der Wohnungslosenhilfe einsetzen, um den möglichen Auswirkungen zu begegnen.

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