Erklärung von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Erklärungen nach § 31 GO
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Erklärungen nach § 31 GO
Ich beobachte die Entwicklung der Debatte zu Migration und Flüchtlingspolitik mit großer Sorge. Berechtigte Ängste der Bevölkerung und bestehende Sicherheitsdefizite werden von Teilen der Medien und der Parteienlandschaft instrumentalisiert, einfache Lösungen suggeriert und so ein Klima für eine weitere Spaltung der Gesellschaft ohne erkennbaren Nutzen, ohne Sicherheitsgewinn und mit bleibender Unzufriedenheit geschaffen. Diesen Wettlauf kann die Gesellschaft nicht gewinnen. Schon jetzt fordern konservative Kreise weitere gesetzliche Nachschärfungen. Manche Gruppen und Parteien sind gar nicht daran interessiert, dass es ein Ziel, Endpunkt der Debatte und gemeinsames Sicherheitsgefühl der Menschen gibt, sondern wollen dieses weiter untergraben. Diese Entwicklung müssen wir gemeinsam stoppen. Geflüchtete dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, und junge Menschen mit Ausbildung dürfen nicht in Länder abgeschoben werden, die sie nicht mal kennen und deren Sprache ihnen fremd ist. Die Erfolgsgeschichten von Migration in Deutschland müssen mehr zum Thema gemacht werden.
Ich bedaure, dass das Klima der letzten Wochen und Monate dazu geführt hat, dass andere wichtige Themen, um die sich Regierung und Fraktionen kümmern und die für die Menschen im Land ebenso relevant und im Alltag entscheidender sind, kaum mehr öffentlich diskutiert werden.
Die schreckliche Gewalttat am Abend des 23. August 2024 in Solingen, bei der drei Menschen ihr Leben verloren und acht weitere teils lebensbedrohlich verletzt worden sind, hatte das Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten. Dies gelingt, wenn Terror das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft untergräbt, der Staat als handlungsunfähig wahrgenommen wird und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufgehetzt werden.
In einer Zeit, in der der internationale Terrorismus immer neue Wege geht, gezielt auf eine Radikalisierung im digitalen Raum setzt und dabei auf den Nährboden gesellschaftlicher Überforderungen und Belastungen trifft, ist ein hundertprozentiger Schutz vor terroristischer Gewalt nahezu unmöglich. Insbesondere radikalisierte Einzeltäter/-innen, die nicht in ein Terrornetzwerk eingebunden sind, sind im Vorfeld schwer bis unmöglich zu identifizieren. Daher muss klar sein: Hundertprozentige Sicherheit wird in einer freiheitlichen Gesellschaft gesetzlich nie hergestellt werden können.
Dennoch ist die Motivation, zukünftig einen Anschlag wie in Solingen besser verhindern zu können und das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft wiederherzustellen, grundsätzlich richtig und nachvollziehbar. Allerdings bedauere ich, dass seitens Bundeskanzler und Bundesinnenministerium keine besonnene Debatte um effektive Maßnahmen geführt wurde und in kürzester Zeit ein Maßnahmenpaket in die politische Debatte geworfen wurde.
Der erste Entwurf des Maßnahmenpakets war aus dieser Perspektive für mich nicht hinnehmbar. Meine Kritik betraf vor allem die zahlreichen Grundrechtseinschränkungen. Dies machte auch die öffentliche Anhörung deutlich. Ich erkenne jedoch an, dass die zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen mit grüner Hilfe merklich verbessert wurden:
Besonders zu begrüßen sind die Beschränkungen der neuen sicherheitspolitischen Befugnisse des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei auf die Verfolgung oder Verhinderung schwerster Straftaten – wie Mord, Totschlag, schwerer Raub oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 100b Absatz 2 StPO anstelle von § 100a Absatz 2 StPO). Ebenso wird sichergestellt, dass der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erhebliche Kontrollrechte zugestanden werden, sodass ein bürgerrechtliches Korrektiv bei der Erstellung der Rechtsverordnungen der Bundesregierung gewährleistet ist. Nur, wenn es keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung biometrischer Erkennungssysteme gibt, dürfen diese in Einsatz kommen. Ein nachträglicher Abgleich von Internetdaten mit Personen, von denen keine Gefahr ausgeht – etwa Zeugen und Opfer, bei denen kein schutzwürdiges Interesse entgegensteht –, sowie ein Abgleich mit in Echtzeit übermittelten Bilddaten bleiben zudem ausgeschlossen.
Der Bundeskanzler hat wiederholt betont, dass dieses Paket für ihn von besonderer Bedeutung ist. Ich nehme diese Äußerungen zur Kenntnis und stimme insbesondere und ausdrücklich in dem Wissen um die Bedeutung für die Koalition zu.
Sollten sich die derzeitigen Bedenken hinsichtlich der rechtmäßigen Umsetzung jedoch erhärten oder weitere Rechtsunsicherheiten eine Veränderung notwendig machen, halte ich eine sofortige Korrektur für unausweichlich.
Relationen
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