Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)
Teil von Protokoll der 91. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)
Handelt es sich bei der Aussage von dem Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, die deutsche Beteiligung an den NATO-Luftangriffen auf die damalige Bundesrepublik Jugoslawien sei „ein Ausfluss verantwortungsbewussten Handelns gewesen“ ( www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.20-jahre-danach-maas-haelt-nato-eingreifen-in-serbien-weiter-fuer-richtig.bc7ee98f-c971-4ceb-a8f6-792de777b417.html , um eine abgestimmte Position der Bundesregierung, und, wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Positionierung unter Berücksichtigung von Schätzungen zufolge zwischen 1 200 und 2 500 bei den Bombardements Getöteten, rund 12 500 Verletzten und Zerstörungen von zahlreichen Wohnhäusern und Infrastruktureinrichtungen ( https://de.sputnik news.com/politik/20190323324444860-maas-rechtfertigt-nato -krieg-gegen-serbien/ )?
Die NATO-Operation war unter den außergewöhnlichen Umständen der Krisenlage in Kosovo, wie sie in der Resolution 1199 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 23. September 1998 beschrieben waren, als Ultima Ratio gerechtfertigt.
Zuvor hatte die internationale Staatengemeinschaft alle zu Gebote stehenden Mittel zu einer friedlichen Beilegung des Konflikts und zu einer Abwendung der humanitären Katastrophe ohne Erfolg ausgeschöpft.
Resolution 1199 sowie die ebenfalls gemäß Kapitel VII VN-Charta beschlossene Resolution 1203 vom 24. Oktober 1998 stellten unmissverständlich fest, dass die Lage in Kosovo eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit in der Region darstellte.
Auch heute kommt die Bundesregierung zu keiner anderen Bewertung der Situation im Frühjahr 1999: In Kosovo fand eine verheerende humanitäre Katastrophe mit massiven Menschenrechtsverletzungen statt. Der NATO-Einsatz war nach langen und intensiven diplomatischen Bemühungen der einzig verbliebene Weg, dies abzuwenden. Die damaligen politischen und rechtlichen Erwägungen haben wir wiederholt begründet und diskutiert.
Antwort
des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer (DIE LINKE):
Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Trump-Administration von der Notwendigkeit der Schließung des extraterritorialen Strafgefangenenlagers auf dem US-Stützpunkt Guantánamo zu überzeugen, und wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell immer noch in dem Gefangenenlager interniert?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv gegenüber der Trump-Administration – wie auch gegenüber früheren US-Regierungen – für eine Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo ein.
Es verbleiben nach Kenntnis der Bundesregierung 40 Gefangene im US-Gefangenenlager Guantánamo. Eine offizielle Liste der US-Regierung zu den Gefangenen mit Angaben zu Herkunftsland oder Staatsangehörigkeit liegt der Bundesregierung nicht vor.
Antwort