Die menschenrechtspolitische und humanitäre Lage in Kuba vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Ölembargos
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Die menschenrechtspolitische und humanitäre Lage in Kuba vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Ölembargos
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6496
21. Wahlperiode 15.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Max Lucks, Deborah Düring, Claudia Roth, Boris Mijatović,
Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die menschenrechtspolitische und humanitäre Lage in Kuba vor dem
Hintergrund des US-amerikanischen Ölembargos
Die menschenrechtliche und humanitäre Lage in Kuba ist geprägt von
Menschenrechtsverletzungen, staatlicher Repression sowie den Folgen einer
massiven Versorgungskrise. Letztere wurde durch die von US-Präsident Donald
Trump mit der am 29. Januar 2026 erlassenen Executive Order 14380
eingesetzten Ölblockade noch deutlich zugespitzt. Die US-Regierung hat zuletzt den
Druck auf die kubanische Regierung unter Präsident Miguel Díaz-Canel stark
erhöht und wiederholt grundlegende wirtschaftliche und politische Reformen
gefordert. Zugleich erwog US-Präsident Donald Trump in der ihm eigenen
Rhetorik mehrfach öffentlich, Kuba zu übernehmen. Zudem hat er jüngst
weitere Gespräche zwischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern
beider Länder angekündigt (www.reuters.com/world/us/trump-says-cuba-is-seekin
g-help-will-hold-talks-2026-05-12/), nachdem die offenbar im Frühjahr
geführten Gespräche keine sichtbaren Ergebnisse zur Folge hatten. Bundeskanzler
Friedrich Merz hat sich öffentlich klar gegen eine mögliche US-amerikanische
Intervention in Kuba ausgesprochen und angemahnt, für Themen wie
Freizügigkeit, offene Grenzen und Menschenrechte das Gespräch zu suchen (www.re
uters.com/de/hauslich/merz-es-gibt-keinen-grund-fr-us-intervention-auf-kuba-2
026-04-20/).
Die Ölblockade hat weitreichende Folgen für den Inselstaat und dessen
Bevölkerung, die ohnehin seit Jahrzehnten mit den Folgen des US-Handelsembargos,
aber auch mit systematischer Misswirtschaft und zunehmender Repression
konfrontiert ist. Unter Verweis auf die nationale Sicherheit der USA, die durch
Kuba bedroht sei, sieht die Executive Order 14380 hohe US-Zölle für Länder vor,
die Kuba mit Rohöl oder Derivaten beliefern und stellt dadurch eine deutliche
Verschärfung des seit 1962 bestehenden US-Wirtschaftsembargos dar (www.w
hitehouse.gov/presidentialactions/2026/01/addressing-threats-to-the-united-stat
es-by-the-government-of-cuba/). Zwar gab es seit März 2026 vereinzelt
Rohöllieferungen durch mindestens einen Tanker unter russischer Flagge (www.nyti
mes.com/2026/03/29/world/americas/cuba-russian-oil-tanlker.html), auf die
humanitären Auswirkungen der Ölblockade dürfte der Effekt allerdings
vernachlässigbar sein. Am 1. Mai 2026 hat die US-Regierung die Sanktionen
gegen Kuba per Dekret zudem weiter verschärft (www.whitehouse.gov/preside
ntial-actions/2026/05/imposing-sanctions-on-those-responsible-for-repression-i
n-cuba-and-for-threats-to-united-states-national-security-and-foreign-policy/).
Der Fokus der neuen Strafmaßnahmen liegt auf Personen, die sich in Kuba
schwerer Menschenrechtsverletzungen oder Korruption schuldig gemacht
hätten, sowie auf ausländischen Akteuren in Schlüsselbranchen der kubanischen
Wirtschaft wie dem Energie-, Verteidigungs-, Bergbau-,
Finanzdienstleistungsoder Sicherheitssektor. Außerdem kündigten die USA an, auch Banken und
andere Unternehmen weltweit zu sanktionieren, wenn sie weiterhin Geschäfte mit
den betroffenen Akteuren machten.
Die Folgen des derart verschärften Embargos trägt zuvorderst die kubanische
Zivilgesellschaft. Bereits Anfang Februar 2026 warnten die Vereinten Nationen
(VN, United Nations [UN]) vor einem „humanitären Kollaps“ (www.ohchr.org/
en/press-releases/2026/02/un-experts-condemn-us-executive-order-imposing-fu
el-blockade-cuba). Zuletzt forderten drei UN-Sonderberichterstatterinnen und
UN-Sonderberichterstatter die US-Regierung Anfang Mai 2026 eindringlich
auf, ihre Taktik der „energy starvation“ ob ihrer desaströsen Effekte auf das
Leben und grundlegende Menschenrechte der Menschen in Kuba umgehend zu
beenden (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/05/united-states-must-end-ene
rgy-starvation-cuba-severe-human-rights-impacts-un). Die Bevölkerung Kubas
leidet bereits seit langem unter einer sich nun immer weiter ausbreitenden
akuten Ernährungsunsicherheit sowie massiven Energieengpässen, die mittlerweile
fast alle Bereiche des täglichen Lebens eines Großteils der Bevölkerung massiv
einschränken. Durch den stark limitierten Zugang zu Treibstoff kommt es
immer wieder zu langanhaltenden Stromausfällen, die in vielen Regionen bis zu
20 Stunden täglich andauern können. Dies beeinträchtigt nicht nur Haushalte,
sondern auch kritische zivile Infrastruktur: Krankenhäuser können nur
eingeschränkt arbeiten, die Wasserversorgung und Abwassersysteme geraten unter
Druck und Kühlketten für Lebensmittel und Medikamente brechen zunehmend
zusammen. Auch die Lebensmittelproduktion ist direkt betroffen.
Treibstoffmangel erschwert die Bewässerung, die Ernte, den Transport und die Verteilung
von Lebensmitteln erheblich. In der Folge steigen die Preise weiter an, während
die Verfügbarkeit selbst von Grundnahrungsmitteln sinkt – eine Entwicklung,
die insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen hart trifft (www.ft.com/cont
ent/78fb6ca6-2616-4561-b815-9ffedcaed6fa?syn-25a6b1a6=1; www.crisisgrou
p.org/qna/latin-america-caribbean/cuba-united-states/hunger-havana-can-us-cut
off-bring-change-cuba; www.thenewhumanitarian.org/news-feature/2026/03/0
3/cuba-relentless-us-pressure-human-suffering). Die Ölblockade hat somit
weitreichende sowohl humanitäre als auch menschenrechtliche Auswirkungen.
Mitte Februar 2026 warnten mehrere UN-Expertinnen und UN-Experten davor,
dass die Konsequenzen der Blockade eine Form kollektiver Bestrafung der
Zivilbevölkerung darstellen könnten und damit unvereinbar mit internationalen
Menschenrechten seien (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/02/un-
expertscondemn-us-executive-order-imposing-fuel-blockade-cuba). Da Kubas
Wirtschaft und Gesellschaft wesentlich vom Tourismus als Devisenquelle
abhängen, tragen die Versorgungsengpässe und der drastische Einbruch der
Touristenzahlen zu einer dramatischen Verschärfung der Einkommenslage im Land
bei.
Während die US-Sanktionen die Versorgungskrise in Kuba weiter verstärken,
leidet die Bevölkerung zusätzlich unter der schlechten Menschenrechtslage
unter der Regierung von Präsident Miguel Díaz-Canel. Es kommt immer
wieder zu systematischen, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen,
insbesondere durch Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und
Versammlungsfreiheit. Aktivistinnen und Aktivisten, Journalistinnen und Journalisten und
Oppositionelle berichten von Überwachung, Einschüchterung und
willkürlichen Festnahmen. Die Pressefreiheit in Kuba gehört zu den am stärksten
eingeschränkten weltweit, in der Rangliste zur Pressefreiheit von „Reporter ohne
Grenzen“ liegt Kuba 2026 auf Platz 160 von 180 (www.reporter-ohne-grenze
n.de/rangliste/2026). Das seit 1959 regierende autoritäre Regime kontrolliert
nahezu alle Medien. Kurzzeitig entstandene unabhängige Online-Medien
werden seit 2021 zunehmend eingeschränkt. Ausländische Medien werden streng
kontrolliert und Akkreditierungen selektiv vergeben. Kritische
Berichterstattung kann zur Ausweisung führen. Willkürliche Festnahmen und Verhaftungen,
die Androhung von Gefängnisstrafen, Hausdurchsuchungen, die
Beschlagnahmung oder Zerstörung von Arbeitsmaterialien sowie weitere Formen der
Einschüchterung gehören zum Alltag von Journalistinnen und Journalisten, die
nicht der offiziellen Linie folgen. Viele Journalistinnen und Journalisten sind
deshalb ins Ausland geflohen.
Zudem werden die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit massiv
verletzt. Öffentliche Demonstrationen gegen die Regierung sind verboten. Nach
den landesweiten Protesten im Jahr 2021, bei denen Tausende Menschen
demonstrierten, wurden zahlreiche Personen verhaftet und zu teils langen
Haftstrafen verurteilt (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/kuba-2021).
Die kubanische Justiz agiert dabei nicht unabhängig, deshalb sind faire
Gerichtsverfahren gerade gegenüber Oppositionellen, Kritikerinnen und Kritikern
nicht gewährleistet. Entsprechende Fälle wurden und werden von
Menschenrechtsorganisationen regelmäßig dokumentiert. Kubas Regierung hat im April
2026 als eine so bezeichnete „humanitäre Geste“ die Freilassung von ca. 2 000
Häftlingen angekündigt (www.zeit.de/politik/ausland/2026-04/kuba-
haeftlingefreilassung-gefaengnisse). Ob dies auch politische Gefangene umfasst, ist nach
Kenntnis der Fragestellenden unklar. Anfang April 2026 wurde mit den ersten
Freilassungen begonnen, von denen Medienberichten zufolge ausschließlich
Personen betroffen waren, die wegen gewöhnlicher Straftaten verurteilt
wurden. Die US-Regierung hat auch unter Präsident Donald Trump immer wieder
die Freilassung von Häftlingen gefordert (https://taz.de/Amnestie-auf-Kuba/!61
68476/). Auf der US-Basis Guantanamo Bay in Kuba sind hingegen aktuell
noch 15 Menschen inhaftiert, bislang ohne Verurteilung.
Menschenrechtsorganisationen vermuten, dass die anhaltende Verzögerung des Prozessbeginns auch
mit den teils massiven körperlichen Folgen von Folter einiger der Inhaftierten
durch US-Militärs zusammenhängen könne (www.tagesschau.de/ausland/ameri
ka/guantanamo-25-jahre-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung eine aktuelle Beurteilung der
Menschenrechtslage in Kuba, wenn ja, welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über
Menschenrechtsverletzungen und staatliche Repressionen in Kuba, und
wenn nein, warum nicht?
2. Unterstützt die Bundesregierung die demokratische kubanische
Zivilgesellschaft vor Ort und in Deutschland, wenn ja, auf welche Weise, und
wenn nein, warum nicht?
3. Wie wirkt sich die US-amerikanischen Ölblockade gegen Kuba fast fünf
Monate nach Erlass der Executive Order 14380 und der damit erfolgten
Verschärfung des Embargos nach Kenntnis der Bundesregierung aus auf
a) die Menschenrechtslage, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf
Wasser, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Nahrung, sowie
b) die humanitäre Lage in Kuba?
4. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Dauer der
Ölblockade und der weiteren Sanktionen den gestiegenen Bedarf für
humanitäre Hilfe in Kuba, reichen die bislang via EU und UN mobilisierten
Gelder nach Einschätzung der Bundesregierung aus, und wie plant die
Bundesregierung, sich hier weiter einzubringen?
5. Schließt sich die Bundesregierung der Einschätzung mehrerer UN-
Expertinnen und UN-Experten an, dass die Ölblockade der USA gegen
internationale Menschenrechte verstoßen könnte, und wenn nein, mit
welcher Begründung?
6. Welche Verantwortung trägt die Regierung Kubas nach Auffassung der
Bundesregierung für die aktuelle massiv eingeschränkte Versorgungslage
der kubanischen Zivilbevölkerung (bezüglich Nahrungsmittel,
medizinischer Versorgung und Wasserversorgung)?
7. Wie wird sich die humanitäre Lage in Kuba nach Einschätzung der
Bundesregierung bei weiter bestehendem und durch zusätzliche Erlasse
verschärftem Embargo kurz- und mittelfristig entwickeln, und welche Effekte
kann dies für die Region zeitigen?
8. Welche Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Kuba mit
deutscher Beteiligung laufen aktuell noch, nach Beendigung des Status als
bilateraler Partner, im Bereich
a) bilaterale EZ, auch zivilgesellschaftlicher Art,
b) wirtschaftliche Zusammenarbeit,
c) europäische Zusammenarbeit,
d) multilaterale Zusammenarbeit, auch der Entwicklungsbanken und der
VN, und
e) trilaterale Kooperation – zum Beispiel im Gesundheitsbereich oder
gemeinsam mit weiteren Gebern wie Brasilien?
9. Inwiefern gibt es Überlegungen auf europäischer und deutscher Seite, die
Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba wieder aufzunehmen, um
beispielsweise die Ernährungssouveränität zu verbessern oder den Ausbau
erneuerbarer Energien zu fördern?
10. Welches Ziel verfolgen die USA unter Präsident Donald Trump nach
Einschätzung der Bundesregierung mit dem am 29. Januar 2026 per
Executive Order verhängten Ölembargo gegen Kuba und mit deren Ergänzung
um weitere Sanktionen am 1. Mai 2026?
11. Setzt sich die Bundesregierung aktuell gegenüber der US-Regierung für
eine Änderung oder Rücknahme der Executive Order 14380 etwa aus
humanitären Gründen ein sowie für ein Ende des Embargos, wenn ja, wie,
und wenn nein, aus welchen Gründen tut sie dies nicht?
12. Inwiefern kommen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Erlass
des Ölembargos durch die USA Öllieferungen in Kuba an, wenn dies der
Fall ist, aus welchen Ländern lässt die US-Regierung Lieferungen zu, und
wie bewertet die Bundesregierung dies hinsichtlich der außen- und
menschenrechtspolitischen Ausrichtung der USA und ihrer Implikationen
auch für Deutschland und Europa?
13. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass die USA offenbar
den russischen Öltanker Anatoli Kolodkin in Kuba anlaufen ließ, welche
Auswirkungen hatte dieser Schritt nach Auffassung der Bundesregierung
auf die humanitäre Lage in Kuba, und sind der Bundesregierung weitere
Öltanker bekannt, die anlaufen konnten?
14. Inwiefern finden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Gespräche
zwischen den USA und Kuba zur Beilegung des Konflikts statt, und wie
konstruktiv ist nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung das
Treffen zwischen Vertretern und Vertreterinnen der US- und der
kubanischen Regierung im April 2026 in Havanna verlaufen?
15. Wie plant die Bundesregierung, sich bilateral und auf europäischer Ebene
für eine diplomatische Lösung auch im Interesse der humanitären und
menschenrechtspolitischen Interessen der kubanischen Zivilbevölkerung
einzubringen?
16. Thematisiert die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen in Kuba
in Gesprächen mit dem kubanischen Regime, und wie setzt sie sich für die
Freilassung der politischen Gefangenen ein?
17. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zur aktuellen Situation
von politischen Gefangenen in Kuba, gerade auch vor dem Hintergrund
der angekündigten Amnestie von 2 000 Häftlingen, und wie hat sie sich
seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode für deren Freilassung,
insbesondere von Luis Manuel Otero Alcántara, Maykel Castillo, Loreto
Hernández, Donaida Pérez, Roberto Pérez Fonseca und Félix und Sayli
Navarro sowie dem 16-jährigen Jonathan David Muir Burgos, der seit dem
16. März 2026 in Ciego de Ávila festgehalten wird, eingesetzt?
18. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der US-Administration für die
Schließung des Gefangenenlagers auf dem US-Militärstützpunkt
Guantanamo Bay Naval Base auf Kuba sowie die Freilassung nicht
tatverdächtiger Gefangener beziehungsweise für faire, rechtstaatliche
Gerichtsverfahren für die übrigen Gefangenen ein, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 28. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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