Deutscher Tonkünstlerverband e.V.
Text
Deutscher Tonkünstlerverband e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) als ältester und größter Berufsverband für Musiker (Gründung: 1844) ist mit rund 9.000 Einzelmitgliedern in 14 Landesverbänden, zahlreichen Regional-, Bezirks- und Ortsverbänden bundesweit organisiert und ist die Standesvertretung für Musikberufe - Interpreten, Komponisten, Musikpädagogen etc. Die Mitgliedschaft im Deutschen Tonkünstlerverband ist ein Markensiegel für Musikberufe.
Neben der Interessenvertretung gegenüber politischen, sozialen und wirtschaftlichen Institutionen und Verbänden und der aktiven Gestaltung der deutschen Kultur- und Bildungspolitik setzt sich der DTKV vor allem für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Musik und den Musikunterricht in Deutschland ein. Ein Themenschwerpunkt sind dabei die freiberuflich Tätigen.
Interessenbereiche: Grundsicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Pflegeversicherung; Kultur; Arbeitslosenversicherung; Berufliche Bildung; Krankenversicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Hochschulbildung
Regelungsvorhaben:
- Beibehaltung der Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung für Musikunterricht: Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage. Die Möglichkeit, eine Befreiung von der Mehrwertsteuer auf qualifizierten Musikunterricht zu zu erwirken, muss erhalten bleiben - auch für freiberuflichen Musikunterricht. Beibehaltung des Bescheinigungsverfahrens bei den Regierungsbehörden, nicht bei den Finanzämtern. Keine Bindung an die Gemeinnützigkeit. UStG §4 Nr. 21
- Beibehaltung der Möglichkeit von Honorartätigkeit in der Musikausbildung/Musikunterricht: Nach dem Herrenbergurteil hat die Deutsche Rentenversicherung die Prüfkriterien zur Abgrenzung angestellte Tätigkeit und freiberufliche Tätigkeit verschärft. Honorarlehrkräfte werden in Statusfeststellungsverfahren als abhängig Beschäftigte eingestuft. Massive Rückzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen. Honorartätigkeit im Bildungsbereich muss weiter rechtssicher ermöglicht werden. Nachzahlungen müssen verhindert werden. (vgl. Urteil vom 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R)
- Reformierung der Künstlersozialversicherung: Reform der Künstlersozialkasse zur Stärkung der sozialen Absicherung von Musik- und Kulturschaffenden. Arbeitslosenversicherung für Freiberufler. Auskömmliche Rente.
Relationen
Keine Relationen.