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Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162

dip / rede 28.05.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162 Es ist wichtig, dass die Menschen einbezogen werden und diese arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Anspruch nehmen dürfen. Es ist sehr schön, das zu hören; das unterstütze ich. Den Menschen entstehen aber trotzdem Kosten, die irgendwie gedeckt werden müssen. Wie soll man das bezahlen, wenn man keine Einnahmen hat? Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Es besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit sowohl bei Arbeitslosen als auch bei von Arbeitslosigkeit bedrohten Nichtleistungsbeziehern die Reisekosten im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung und -vermittlung übernimmt, wenn sie zuvor der Kostenübernahme zugestimmt hat. Die Bundesagentur für Arbeit, der die Umsetzung der Arbeitsförderung obliegt, hat zur Wahrung eines angemessenen Verhältnisses von Leistungszweck und Verwaltungsaufwand festgelegt, dass Leistungen bis zur Höhe von 6 Euro grundsätzlich nicht gewährt werden. Allerdings kann ausnahmsweise davon abgesehen werden, wenn sich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Antragstellers besonders nachhaltig vom Durchschnitt der Arbeitslosen unterscheiden. Dies dürfte bei Nichtleistungsbezieherinnen und -beziehern, bei denen keine Hilfebedürftigkeit vorliegt, regelmäßig nicht der Fall sein. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn absehbar ist, dass dem Antragstel- Parl. Staatssekretär Franz Thönnesler innerhalb eines kürzeren Zeitraums wiederholt Aufwendungen entstehen, die jeweils für sich die Bagatellgrenze unterschreiten. Damit beschreibe ich schlichtweg, dass eine Kostenübernahme im Einzelfall durchaus möglich ist, dass aber nach dem Ermessen geprüft werden muss. Wenn jemand nicht hilfebedürftig ist, weil er in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, die über ein ausreichendes Einkommen verfügt, ist es im Einzelfall möglich – schließlich handelt es sich um Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler –, zu sagen: Das Familieneinkommen reicht aus, um die Kosten zu bestreiten. Es kann aber auch ein Fall eintreten, bei dem das nicht so ist. Dann – das habe ich gerade beschrieben – kann es angemessen sein, die Reisekosten zu übernehmen. Ich glaube, dass aufgrund dieser Bandbreite eine vernünftige Regelung – jeweils der Lebenssituation angepasst – gefunden werden kann.

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