Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162
Es ist wichtig, dass die Menschen einbezogen werden
und diese arbeitsmarktpolitischen Instrumente in
Anspruch nehmen dürfen. Es ist sehr schön, das zu hören;
das unterstütze ich. Den Menschen entstehen aber
trotzdem Kosten, die irgendwie gedeckt werden müssen. Wie
soll man das bezahlen, wenn man keine Einnahmen hat?
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Es besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für
Arbeit sowohl bei Arbeitslosen als auch bei von
Arbeitslosigkeit bedrohten Nichtleistungsbeziehern die
Reisekosten im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung
und -vermittlung übernimmt, wenn sie zuvor der
Kostenübernahme zugestimmt hat. Die Bundesagentur für
Arbeit, der die Umsetzung der Arbeitsförderung obliegt,
hat zur Wahrung eines angemessenen Verhältnisses von
Leistungszweck und Verwaltungsaufwand festgelegt,
dass Leistungen bis zur Höhe von 6 Euro grundsätzlich
nicht gewährt werden. Allerdings kann ausnahmsweise
davon abgesehen werden, wenn sich die wirtschaftlichen
und sozialen Verhältnisse des Antragstellers besonders
nachhaltig vom Durchschnitt der Arbeitslosen
unterscheiden. Dies dürfte bei Nichtleistungsbezieherinnen
und -beziehern, bei denen keine Hilfebedürftigkeit
vorliegt, regelmäßig nicht der Fall sein. Eine weitere
Ausnahme liegt vor, wenn absehbar ist, dass dem Antragstel-
Parl. Staatssekretär Franz Thönnesler innerhalb eines kürzeren Zeitraums wiederholt
Aufwendungen entstehen, die jeweils für sich die
Bagatellgrenze unterschreiten.
Damit beschreibe ich schlichtweg, dass eine
Kostenübernahme im Einzelfall durchaus möglich ist, dass aber
nach dem Ermessen geprüft werden muss. Wenn jemand
nicht hilfebedürftig ist, weil er in einer
Bedarfsgemeinschaft lebt, die über ein ausreichendes Einkommen
verfügt, ist es im Einzelfall möglich – schließlich handelt es
sich um Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler –,
zu sagen: Das Familieneinkommen reicht aus, um die
Kosten zu bestreiten. Es kann aber auch ein Fall
eintreten, bei dem das nicht so ist. Dann – das habe ich gerade
beschrieben – kann es angemessen sein, die Reisekosten
zu übernehmen. Ich glaube, dass aufgrund dieser
Bandbreite eine vernünftige Regelung – jeweils der
Lebenssituation angepasst – gefunden werden kann.