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Protokoll der 1031. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 03.03.2023 · WP 20 · 1031 · Original ↗

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Protokoll der 1031. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1031 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1031. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. März 2023 I n h a l t : Begrüßung des Botschafters der Ukraine, Oleksij Makejew . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 1. Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht (Drucksache 55/23) . . . . . . . . . . . 37 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59* 2. Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 56/23) . . 37 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59* 3. Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (Drucksache 57/23, zu Drucksache 57/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 37 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 4. Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 58/23) 37 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59* 5. Gesetz zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (Drucksache 59/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59* 6. Entschließung des Bundesrates: Zulassung von staatlichen und staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – (Drucksache 4/23) . . . . . 37 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 59* 7. Entschließung des Bundesrates zum Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen und Baden-Württemberg, Hessen – (Drucksache 60/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 29 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 30 Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Franziska Giffey (Berlin) . . . . . . . . . 33 Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . 34 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 35 8. Entschließung des Bundesrates – „Für eine kostenfreie Meisterfortbildung“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 675/22) 37 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 59* 9. Entschließung des Bundesrates für ein Verbot von Einwegkunststoff-Elektrozigaretten – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 3/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Bernhard Stengele (Thüringen) . . . . . . 38 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 39 10. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 22/23) . . 42 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 11. Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 40/23, zu Drucksache 40/23) . . . . . . . 43 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 43 Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 45 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 46 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 47 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 48 Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 48 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 49 Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 59* Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 12. Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (Drucksache 23/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 13. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 im Hinblick auf Sofortüberweisungen in Euro COM(2022) 546 final; Ratsdok. 14125/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 585/22, zu Drucksache 585/22) 52 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 53 14. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion COM(2022) 490 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 533/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 61* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 53 15. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mitteilung über Leitlinien für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung COM(2022) 583 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 648/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 64* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 53 16. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die an die Europäische Arzneimittel-Agentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 297/95 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 658/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2022) 721 final; Ratsdok. 16070/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 659/22, zu Drucksache 659/22) 53 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 17. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien (Euro 7) und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 COM(2022) 586 final; Ratsdok. 14598/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 665/22, zu Drucksache 665/22) 54 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 18. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013 COM(2023) 31 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 24/23, zu Drucksache 24/23) . . 54 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 19. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika COM(2023) 10 final; Ratsdok. 5139/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 27/23, zu Drucksache 27/23) . . 55 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 20. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer COM2022) 732 final; Ratsdok. 16322/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 31/23, zu Drucksache 31/23) . . 55 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 21. Fünfte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge (Drucksache 11/23) . . . . . . 37 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59* 22. Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration – gemäß § 38d Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 AufenthV – (Drucksache 52/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 52/1/23 . . . . . . . . . . . . . . 59* 23. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 50/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 50/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . 59* 24. Entschließung des Bundesrates „Stärkung der Beteiligung der Länder bei Aufnahmezusagen des Bundes nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes“ – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 87/23) . . . . . . . . . . . . . . 39 Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 39 Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 25. Entschließung des Bundesrates zur umgehenden Einführung der Kindergrundsicherung – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 91/23) . . . . 35 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 35 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 26. Entschließung des Bundesrates „Verlängerung der Antrags- und Bewilligungsfristen für den Wiederaufbau aus dem Sondervermögen Aufbauhilfe 2021‘ schnellstmöglich umsetzen“ – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 93/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 64* Mitteilung: Überweisung an den Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 27. Entschließung des Bundesrates „Ankurbelung des Wohnungsbaus“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 92/23) . . . . . . . . . . . . . . 41 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 41 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 28. Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) (Drucksache 95/23, zu Drucksache 95/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 55 Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 56 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 29. Vierte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Drucksache 96/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 58 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Vizepräsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund –zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Petra Olschowski, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten N i e d e r s a c h s e n : Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Herbert Mertin, Minister der Justiz Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Dr. Tamara Zieschang, Ministerin für Inneres und Sport S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Bernhard Stengele, Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im Auswärtigen Amt Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Cansel Kiziltepe, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 1031. Sitzung Berlin, den 3. März 2023 Beginn: 09.33 Uhr Präsident Dr. Peter Tschentscher: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1031. Sitzung des Bundesrates. Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar letzten Jahres herrscht ein Krieg in Europa, der größtes Leid über die Menschen bringt. Städte, Dörfer, Infrastruktur werden zerstört. Viele Menschen haben ihr Leben verloren, Millionen sind auf der Flucht. Russlands Angriffskrieg ist ein schwerer Bruch des Völkerrechts, gegen den sich die Ukrainerinnen und Ukrainer mit größtem Mut und Entschlossenheit wehren. Sie kämpfen für ihr Land, ihre Unabhängigkeit, ihre Freiheit und somit zugleich für unsere gemeinsamen europäischen Werte. Ich begrüße den ukrainischen Botschafter, Seine Exzellenz Herrn Oleksij M a k e j e w . – Herr Botschafter, herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall) Ihr Besuch unterstreicht die Verbundenheit unserer Länder. Es ist uns ein großes Anliegen, die Solidarität der 16 deutschen Länder mit der Ukraine zum Ausdruck zu bringen. Wir stehen an Ihrer Seite. Wir nehmen Anteil an Ihrem Leid und trauern mit Ihnen um die Toten. Die Aggression Russlands gegen Ihr Land, die wir einhellig verurteilen, wird gleich Gegenstand unserer Tagesordnung sein. Herr Botschafter, vielen Dank, dass Sie die Zeit gefunden haben, heute bei uns zu sein, um die Debatte zu verfolgen! Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 29 Punkten vor. Das Raumordnungsänderungsgesetz, unser TOP 28, wird erst heute Vormittag im Deutschen Bundestag behandelt. Sobald es dort verabschiedet und uns zugestellt worden ist, wird es umgedruckt und hier im Saal verteilt. Wir haben vereinbart, die Vorlage entsprechend der TOP-Nummer zum Ende der Sitzung zur Beratung aufzurufen. Jetzt zur Reihenfolge im Einzelnen: Zu Beginn der Sitzung werden TOP 7 und 25 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 9 werden die Punkte 24 und 27 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir beginnen mit Punkt 7: TOP 7 Entschließung des Bundesrates zum Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 60/23) Dem Antrag sind die Länder Baden-Württemberg und Hessen beigetreten. Hierzu liegen folgende Wortmeldungen vor: Zunächst Herr Ministerpräsident Wüst, Nordrhein-Westfalen. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Botschafter! Am 24. Februar hat Putins Russland den Krieg zurück nach Europa gebracht. Seitdem, seit über einem Jahr, ist die Welt eine andere. Seit mehr als einem Jahr erleben die Menschen in der Ukraine unvorstellbares Leid. Putins Ziel ist nicht weniger als die Vernichtung der ukrainischen Identität. Der Krieg gegen die Ukraine ist ein Angriff auf die Demokratie, die Freiheit, die Selbstbestimmung, das Völkerrecht, aber auch auf die Menschlichkeit. Und er ist ein Angriff auf unsere Werte. UN-Generalsekretär António Guterres hat es zutreffend formuliert: Der russische Überfall ist ein Angriff auf unser kollektives Gewissen. Russland führt diesen Krieg mit unerbittlicher Härte, vor allem gegen die Zivilbevölkerung, mit Raketenangriffen auf Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Geburtskliniken, Wohngebäude, Versorgungseinrichtungen, mit Folter und sexueller Gewalt, mit der systematischen Verschleppung von Kindern. Wir alle haben die grausamen Bilder der Verbrechen in Butscha noch tief in unserer Erinnerung, auch aus anderen Städten. Zigtausend Todesopfer: Soldaten, Frauen, Kinder, auch alte Menschen. Der Bundesrat hat den russischen Angriffskrieg und seine Grausamkeiten schon vor einem Jahr auf das Schärfste verurteilt, und es ist ein wichtiges Signal, dass wir die Verurteilung dieses brutalen Angriffskrieges und unsere Solidarität mit der Ukraine heute noch einmal bekräftigen. Nach einem Jahr Krieg können wir heute aber auch sagen: Die Ukraine behauptet sich erfolgreich gegen den russischen Aggressor. Putin hat die Ukraine unterschätzt, denn was die Ukrainerinnen und Ukrainer niemals verloren haben, ist ihr unbändiger Mut, der Stolz auf ihr Land, ihr unerschütterliches Streben nach Freiheit und ihr Zusammenhalt. Putin hat auch den Zusammenhalt des Westens unterschätzt. Wir senden ein klares Signal nach Moskau: Der russische Angriffskrieg wird uns nicht spalten. Im Gegenteil: Er bringt uns noch näher zusammen. Die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen, und unsere Botschaft an die Menschen in der Ukraine – sehr geehrter Herr Botschafter – ist klar: Wir stehen fest an eurer Seite, heute und an jedem weiteren Tag. Am vergangenen Dienstag hat unser Land Nordrhein- Westfalen eine Partnerschaft mit der Oblast Dnipropetrowsk begründet. Der Botschafter war dabei. – Vielen Dank für den Austausch und Ihr Kommen zu uns! Jetzt werden Menschen fragen: „Was macht ihr da jetzt für Partnerschaften?“, weil wir alle, viele aus ihrem eigenen Erleben in ihrer Jugend, Partnerschaften ja als freudige Ereignisse kennen. Üblicherweise feiert man so etwas. Natürlich ist einem in diesem Moment in keiner Weise nach Feiern zumute. Aber es ist eben ein gelebtes Zeichen von Solidarität mit den Menschen in der Ukraine. Wir wissen aus der Aussöhnung mit Frankreich um die Bedeutung von Partnerschaften von Kommunen, Vereinen, zivilen Organisationen und, wie wichtig es ist, diese Brücken zu schlagen, auch als Fundament einer gemeinsamen europäischen Zukunft. Das beginnt eben auch in Kommunen und Regionen. Es werden jetzt überall Städtepartnerschaften begründet. Sie sind unverzichtbarer Teil eines geeinten, lebendigen Europas. Deshalb ist es gut, dass jetzt überall in Deutschland solche Partnerschaften entstehen. In den vergangenen Monaten haben viele Menschen in unserem Land ihre Solidarität mit der Ukraine gezeigt: mit unzähligen Hilfsaktionen, mit einem klaren Bekenntnis bei Demonstrationen oder an anderen Stellen, sogar mit der Aufnahme von Flüchtlingen in ihr Zuhause, etwas ganz Sensibles, das der Staat nicht fordern darf, wahrscheinlich nicht einmal erbitten sollte. Aber es ist zigtausendfach passiert, dass Menschen ihr Haus geöffnet haben. Dort wo die Kinder längst ausgezogen waren, leben nun vorher fremde Menschen, die teilweise zu Freunden, Familienmitgliedern geworden sind. Das ist sehr beeindruckend – auch, dass das so lange anhält. Wir haben alle geglaubt, das ist endlich, nach einigen Monaten will man seine Küche, sein Badezimmer wieder für sich haben. Es bleibt bei unserem Versprechen: Wer vor Putins Krieg flieht, ist bei uns herzlich willkommen. Gerade unsere Kommunen leisten wieder Großartiges, und sie haben das schon seit vielen Wochen und Monaten am Limit getan, ohne großartig öffentlich darauf hinzuweisen. Aber es ist eine große Herausforderung, ein Kraftakt. Meine herzliche Bitte an den Bund ist, das ernster zu nehmen, auch wenn nicht jeden Tag ein Oberbürgermeister, eine Bürgermeisterin, wer auch immer, „Krise!“ ruft. Wir sind alle gewohnt, manches auszublenden und wegzuhören. – Hören Sie nicht weg, Vertreter des Bundes! Die Bundesregierung muss sich stärker ihrer Mitverantwortung stellen. Im Grunde ist diese schon im November zugestanden worden, auch gegenüber den Ländern. Dafür bin ich dankbar, aber die Dimension reicht so nicht. Wir sind – ich kann das für mein Land in Prozentzahlen beschreiben – gerade bei der Hälfte der Hilfe, die in der Zeit der sogenannten Flüchtlingskrise bei geringeren Zahlen in Summe durch den Bund geleistet wurde. Die Menschen in Deutschland und in anderen Ländern haben in den vergangenen Monaten der Brutalität des russischen Angriffskriegs Solidarität und Nächstenliebe entgegengesetzt. Sehr geehrter Herr Botschafter! Wir stehen im Kampf für Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung weiter fest an Ihrer Seite. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Wüst! – Das Wort erhält jetzt Frau Ministerpräsidentin Dreyer, Rheinland-Pfalz. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Lieber, sehr verehrter Herr Botschafter! Der 24. Februar hat die ganze Welt tief erschüttert, bis zum heutigen Tag. Seit dem brutalen Angriffskrieg durch Wladimir Putin hat sich Europa, hat sich die Welt verändert. Ich erkläre es immer so in unserem Bundesland: Wir sind ein Land mitten im Herzen von Europa. Keiner hat sich jemals vorstellen können, dass der Krieg zurück nach Europa kommt, und das erschüttert die Menschen wirklich zutiefst. Es ist ein klarer Bruch des Völkerrechts. Orte wie Butscha oder Mariupol stehen zudem für grausame Kriegsverbrechen. Wir leiden mit den Ukrainern und Ukrainerinnen, und wir nehmen Anteil an ihrem Schicksal. Wir bewundern sie auch, ihren Mut, ihre Tatkraft, dass sie nicht aufgeben. In einer Veranstaltung zum ersten Jahrestag des Krieges gab es ein Interview, das mich sehr beeindruckt hat. Dort ist der Satz gefallen: Putin hat irgendwann gespürt in der Ukraine, dass Demokratie ansteckend ist, und deshalb gilt sein Kampf nicht nur der Landnahme, sondern eben auch dem demokratischen Prinzip. Ich glaube, dass die Ukrainer und Ukrainerinnen so stark und so tapfer sind, hat auch damit zu tun, dass sie die Demokratie wollen. Sie wollen europäische Rechte, sie wollen Freiheit und sich selbst als Land entwickeln. Der brutale Krieg findet in Europa vor den Grenzen der Europäischen Union statt, und wenn ich an Mainz, unsere Landeshauptstadt, denke, dann sind es gerade einmal 15 Stunden Autofahrt bis dorthin, wo dieser schreckliche Krieg tobt. Für Deutschland und Europa richtet sich dieser Angriffskrieg gegen alles, was unsere Demokratie ausmacht: Frieden, Freiheit und natürlich Menschenwürde. Präsident Putin darf sein Ziel, sich den ukrainischen Staat einzuverleiben, niemals erreichen. Die Ukraine verteidigt nicht nur Leib und Leben und ihre staatliche Souveränität. In der Ukraine wird auch gekämpft für europäische Werte, die Friedensordnung und letztlich auch für unsere Freiheit und unsere Demokratie. Dafür brauchen die Ukrainer und Ukrainerinnen Unterstützung, und dafür – auch das will ich noch einmal zusichern, lieber Herr Botschafter – werden sie weiterhin die volle Unterstützung Deutschlands haben. Deutschland gehört zu den drei wichtigsten Unterstützern der Ukraine weltweit, sowohl humanitär, finanziell als auch militärisch. Und das ist richtig so. Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran gelassen, dass diese Unterstützung fortgesetzt werden wird, solange es erforderlich ist. Ich bin Bundeskanzler Olaf Scholz sehr dankbar dafür, dass er entschlossen, aber eben auch besonnen agiert in einer Frage, in der es um Krieg und Frieden geht. Darüber bin ich froh. Die umfangreiche deutsche Unterstützung folgt den Grundsätzen, alles zu tun, damit die NATO nicht Kriegspartei wird, nie allein vorwegzugehen, alles im Westen dementsprechend genau abzustimmen und auch sicher zu sein, dass das, was Putin ebenfalls anstrebt, nämlich Europa zu spalten, nicht gelingt. Deshalb bin ich nicht nur froh darüber, dass die Hilfe von Deutschland so umfangreich ist, sondern eben auch darüber, dass Europa zusammenhält, dass es sich nicht auseinandertreiben lässt, sondern dass wir gemeinsam in Europa mit der NATO Hand in Hand gehen in der Unterstützung der Ukrainer und Ukrainerinnen. Der größte Beitrag von uns Bundesländern liegt sicherlich darin, dass wir verzweifelte Menschen, die aus der Ukraine vertrieben werden, aufnehmen. 14 Millionen Menschen seit Kriegsbeginn – das ist die größte Flüchtlingswelle, Vertriebenenwelle seit dem Zweiten Weltkrieg – haben und mussten ihr Land verlassen, ein Drittel der gesamten ukrainischen Bevölkerung. Eine Million dieser Menschen sind bislang in Deutschland aufgenommen worden. Bei uns in Rheinland-Pfalz sind es 45 000 Menschen. Ich bin froh, dass Bund, Länder und Kommunen, Zivilgesellschaft und unzählig viele Freiwillige diese Aufnahme bislang wirklich sehr gut gemeistert haben. Ich mache mir nichts vor: Das ist eine enorme Kraftanstrengung. Aber ich formuliere es so: Die Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen – ich glaube, das ist in Ihren Bundesländern genau dasselbe – haben ihre Herzen und ihre Türen geöffnet, um diesen Menschen, die vor Krieg fliehen, ein Stück Heimat zu geben, zumindest für die Zeit, in der sie hierbleiben müssen und möchten. Ich bin der Bundesregierung an der Stelle dankbar und möchte das ausdrücklich hier in diesem Kreis des Bundesrates noch einmal sagen. Wir haben nicht die gleiche Situation wie 2015/16. Die ukrainischen Vertriebenen werden aufgenommen in das SGB II. Das ist ein Sozialsystem, das Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen normalerweise eigentlich nicht zur Verfügung steht. Und das machen die Bundesregierung und wir Bundesländer mit sehr großem Erfolg: 85 000 Menschen sind inzwischen in Arbeit, 6 500 allein in unserem Bundesland. Ich erinnere mich nicht, dass wir jemals eine Vertriebenenwelle hatten, bei der so viele Menschen in einer so kurzen Zeit in Arbeit waren und wir diesen Ehrgeiz bei den Menschen erlebt haben, die Sprachkurse machen vom ersten Tag an. Wir haben über 10 000 Kinder aus der Ukraine in unseren Schulen. Und es ist ein großes Bedürfnis der Menschen, die hierherkommen, ganz schnell wirklich auf eigenen Füßen zu stehen, um diese schreckliche Zeit gut zu überwinden. Das ist auch ein Kraftakt seitens der Bundesregierung, und ich glaube, man darf auch sagen, dass die damalige Entscheidung, dass wir das System an dieser Stelle einfach verändern, eine erfolgreiche Entscheidung war, die uns vor Ort sehr stark hilft – nicht bei der Unterbringung, aber dabei, dass die Menschen eine große Chance haben, dass ihre Kinder gut ausgebildet werden und eben eine Integration in Ausbildung und Arbeit sehr schnell funktioniert. Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Eure Exzellenz, Herr Botschafter! Putin darf und wird diesen Krieg nicht gewinnen. Moralisch und politisch hat er längst verloren. Sein Ziel war und ist es, die Ukraine von der europäischen Landkarte zu löschen. Doch ein Jahr nach Kriegsbeginn ist die Ukraine stärker als je zuvor im Herzen Europas verankert. Nur eine territorial integre und in außen- und innenpolitischen Entscheidungen freie Ukraine kann einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden für Europa ermöglichen. Diese Ukraine muss daher auch eine EU-Beitrittsperspektive erhalten. Zwischen den Menschen in Deutschland und den Menschen aus der Ukraine sind im letzten Jahr wirklich sehr tiefe Verbindungen entstanden: in den Familien, natürlich in der anhaltenden, langen Begleitung der Menschen, in der Integration. Es sind Freundschaften, ja fast familienähnliche Verbindungen daraus hervorgegangen, und auch die kommunalen Partnerschaften wachsen auf dieser Grundlage. Europäische Integration bahnt sich hier ganz selbstverständlich ihren Weg. Ein Jahr nach dem russischen Angriff können wir insgesamt festhalten: Europa hat sich nicht auseinandertreiben lassen, Europa ist stärker als zuvor. Die Sehnsucht nach Frieden ist groß, vor allem natürlich der Ukrainer und Ukrainerinnen, aber auch, was unsere Bevölkerung betrifft. Man darf nicht unterschätzen, wie viele Menschen sich Sorgen machen aufgrund dieser Kriegssituation. Deshalb wünschen wir uns natürlich, dass Frieden kommt. Der Schlüssel zu diesem Frieden liegt aber in Moskau, auch das muss unmissverständlich gesagt werden. Russland ist der Aggressor, nicht die NATO, nicht die Ukraine. Putin kann und muss diesen Krieg sofort beenden. Bis dahin stehen wir fest an der Seite der Ukraine. – Vielen herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Dreyer! – Das Wort erhält nun Herr Ministerpräsident Kretschmann, Baden-Württemberg. Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Botschafter! Zerbombte Städte, zerstörte Schulen, Krankenhäuser und Kraftwerke, Tausende Menschen, die ihr Leben verloren haben, zahllose Verwundete und viele Millionen Menschen auf der Flucht, vor allem Alte, Frauen und Kinder – das sind die nackten Fakten ein Jahr, nachdem Putins Truppen den brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine losgetreten haben. Angesichts dieses Schreckens möchte ich den Menschen in der Ukraine unser tief empfundenes Mitgefühl aussprechen. Wir sind in tiefer Trauer über die Opfer. Wir fühlen mit allen Menschen in der Ukraine, die großes Leid erfahren, und wir versichern ihnen unsere Solidarität. Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, wir stehen an Ihrer Seite – Ми на вашому боці. Als Vorsitzender des Europaausschusses des Bundesrates erinnere ich mich gut an die gemeinsame Sitzung mit den Kolleginnen und Kollegen der ukrainischen Rada im letzten Jahr, ein Austausch inmitten tobender Angriffe auf Kiew, der uns die Not und die Ängste genauso eindrücklich vor Augen geführt hat wie die Entschlossenheit, die Tapferkeit der Ukrainer und ihren Wunsch nach Unterstützung und Waffenlieferungen ebenso wie ihre Vision, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Dieser interparlamentarische Austausch zeigt, wie belastbar die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt im freien Europa sind, wie stark unsere demokratischen Institutionen sind und was wir leisten können, wenn wir zusammenstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist entscheidend, dass die westlichen Staaten gemeinsam handeln, sich nicht auseinanderdividieren lassen, sich klar an die Seite der Ukraine stellen und die russische Aggression nicht hinnehmen. Ich bin der Bundesregierung deshalb sehr dankbar für ihr entschlossenes Handeln. Ich bin dankbar dafür, dass sie gemeinsam mit unseren Partnern jene Hilfe auf den Weg gebracht hat, die die Ukraine braucht, um sich selbst zu verteidigen. Dabei handelt die Bundesregierung umsichtig und nach klaren Prinzipien: Zurückweisung der russischen Aggression, Solidarität mit der Ukraine, keine Ausweitung der Kampfhandlungen auf andere Länder. Meine Landesregierung und ich unterstützen den Kurs der Bundesregierung, weil die Außenpolitik Aufgabe des Bundes ist und die Bundestreue das gerade in schweren Zeiten von uns verlangt, aber auch aus tiefster Überzeugung, dass diese Haltung die richtige ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Land unterstützt die Ukraine in ihrem Kampf um Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung. Aber auch unter denen, die auf der Seite der Ukraine stehen, gibt es Sorgen und Bedenken: Sorgen, dass Deutschland durch die Waffenlieferungen an die Ukraine zur Kriegspartei wird, Bedenken, dass die militärische Eskalation weiter vorangetrieben wird und eine diplomatische Lösung in weite Ferne rückt. Ich kann solche Bedenken nachvollziehen, aber ich teile sie ausdrücklich nicht. Die UN-Charta sieht ein allgemeines Gewaltverbot vor, gegen das Russland verstößt. Die Ukraine wiederum hat das Recht, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Bei der Ausübung dieses völkerrechtlich verbrieften Rechts unterstützen wir die Ukraine auch und gerade durch Waffenlieferungen. Kriegspartei werden wir dadurch nicht. Wir sind uns aber bewusst, dass die Ukraine nicht nur für ihre eigene Freiheit, Souveränität und Demokratie kämpft, sondern auch für die aller anderen Anrainerstaaten Russlands und für uns alle, für die ganze europäische Wertegemeinschaft. Wir alle wünschen uns nichts sehnlicher, als dass dieser Krieg aufhören und das unsagbare Leid damit enden möge. Der Schlüssel dafür liegt in Moskau. Wenn Russland seine Truppen aus der Ukraine abzieht, ist der Krieg beendet. Aber solange Russland sein Kriegsziel nicht revidiert, nämlich die Zerschlagung einer unabhängigen und demokratischen Ukraine, solange wird es keine erfolgreichen Verhandlungen geben können. Man kann von der Ukraine ja nicht erwarten, dass sie sich selbst aufgibt. Vor allem können wir Deutsche das nicht fordern. Deswegen ist es verstörend, was einige schriftlich zu Papier gebracht haben, nämlich: Frieden mit Russland über die Köpfe unserer europäischen Nachbarn hinweg! – Das sind nun wahrlich Ideen aus den dunkelsten Kapiteln unserer Geschichte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen Einigkeit und Geschlossenheit auf internationaler Bühne, wir brauchen aber auch Geschlossenheit und Zusammenhalt im Innern, um gemeinsam durch diese schwere Zeit zu kommen. Denn auch für unsere westlichen Gesellschaften ist dieser Krieg eine Bewährungsprobe. Putins Angriffskrieg beruhte ja auf der Annahme, dass wir einknicken, sobald es für uns unbequem wird. Aber heute können wir selbstbewusst sagen: Putins Kalkül, den Westen zu spalten, ist nicht aufgegangen. Sein Plan, Flüchtlinge und Erdgas als Waffe einzusetzen, ist gänzlich gescheitert. Wir haben in beispielloser Geschwindigkeit LNG- Terminals gebaut, mit der Gaspreisbremse die Folgen der gestiegenen Gaspreise abgemildert, und vor allem haben die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger ihren Gasverbrauch deutlich eingeschränkt. Die große Krise, auf die Putin gehofft hat, ist ausgeblieben. Das ist kein Glück oder Zufall, das haben wir gemeinsam hinbekommen. Das zeigt, wozu wir als Land fähig sind, wenn es darauf ankommt. Wir erleben seit dem 24. Februar 2022 in Deutschland und Europa eine große Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft. Allein bei uns in Baden-Württemberg haben an die 170 000 Menschen aus der Ukraine Schutz gefunden. Fast 30 000 ukrainische Kinder werden an unseren Schulen unterrichtet. Es gibt unzählige Freiwillige, die sich für die Flüchtlinge engagieren. Ihnen danke ich von Herzen. Mit unserem internationalen Engagement unterstützen wir als Länder das Handeln der Bundesregierung. So ist Baden-Württemberg mit der Ukraine über die EU- Donauraumstrategie verbunden. Sie bringt die Zusammenarbeit in ganz konkreten Fragen voran. Auch auf dem Weg in die EU helfen wir mit unserer Verwaltungskompetenz, durch die Zusammenarbeit in Bildung, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, bei der Polizei und Justiz. Auch die Kommunen haben dabei eine wichtige Rolle. Durch die Städtepartnerschaften leisten sie wertvolle Unterstützung. Deutsche Kommunen helfen ihren ukrainischen Partnern mit Zelten, Verbandszeug, Generatoren und Feuerwehrautos. Auch beim Wiederaufbau werden die Städtepartnerschaften helfen durch Zusammenarbeit bei Themen wie Stadtentwicklung, Energieeffizienz, Bürgerengagement oder beim Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung. Für sich genommen sind das oft kleine Maßnahmen, aber in der Summe ist die Wirkung beachtlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns die Solidarität mit der Ukraine keinen Moment lang vergessen, auch wenn wir selbst vor großen Aufgaben und Herausforderungen stehen! Lassen Sie uns dabei auf die Werte und Prinzipien unserer liberalen Demokratie, auf die europäische Zusammenarbeit und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft setzen! Das sind die Stärken, auf die wir bauen können. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Kretschmann! – Das Wort hat nun Frau Regierende Bürgermeisterin Giffey, Berlin. Franziska Giffey (Berlin): Exzellenz, sehr geehrter Herr Botschafter Makejew! Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vor sieben Tagen habe ich gemeinsam mit Ihnen, sehr geehrter Herr Botschafter Makejew, am Brandenburger Tor gestanden, dem Symbol der Freiheit und der Solidarität, gemeinsam mit über 20 Botschafterinnen und Botschaftern aus Europa, aus den USA, aus anderen Ländern der Welt, mit Tausenden von Ukrainerinnen und Ukrainern, die hier in unserer Stadt leben, mit vielen Berlinerinnen und Berlinern, die sich seit einem Jahr engagieren, und vielen Gästen unserer Stadt, um an den Jahrestag des russischen Angriffs auf die souveräne und freie Ukraine zu erinnern und ein klares Zeichen der Solidarität zu senden. Das war sehr bewegend. Heute haben wir hier im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Beratung, der genau diesen Gedanken der Solidarität aufgreift und das mit einer klaren Verurteilung des russischen Angriffskrieges verbindet, so wie wir es auch schon kurz nach dem Angriff Russlands in diesem Hause bekundet haben. Es ist wichtig, ein Jahr später dieses Bekenntnis zur Solidarität zu erneuern, denn das Unrecht, das die Ukrainerinnen und Ukrainer trifft, und ihr Leid ist seither jeden Tag gewachsen. Unzählige Menschen sind diesem Krieg bereits zum Opfer gefallen, und die Zahlen steigen täglich. Wir als Land Berlin unterstützen die Anstrengungen der Bundesregierung, die Verbrechen des russischen Angriffskrieges vor ein eigens errichtetes internationales Tribunal zu bringen, und wir stehen voller Überzeugung hinter den von der EU verhängten Sanktionen gegen Russland. Es ist gut, dass vom Bundesrat die unmissverständliche Botschaft ausgeht, dass nichts diesen Krieg rechtfertigt, der über 40 Millionen Menschen in der Ukraine in großes Leid gestürzt hat und fast die ganze Welt bis heute in Mitleidenschaft zieht. Weltweit ächzen die Menschen unter den hohen Energiekosten und der Inflation, Unternehmen geraten in Existenznöte, und die Sorgen der Bevölkerung nehmen zu. Auch die Auswirkungen auf die Ernährungsunsicherheit im globalen Süden sind dramatisch. Gleichzeitig stehen die Menschen in einer unvergleichlichen Solidarität hinter der Ukraine, hier in Berlin wie an vielen anderen Orten, und das von Anbeginn des Krieges an. In Berlin kam das in den ersten Tagen zum Ausdruck, als seit dem 24. Februar unzählige Berlinerinnen und Berliner zum Hauptbahnhof strömten, um die Menschen in Empfang zu nehmen und ihnen zu helfen. Mit der Flucht von Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern wurde die größte Fluchtbewegung in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Wir alle haben in unseren Ländern von Tag eins an diesen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen. Berlin hatte am Anfang eine besondere Funktion als zentraler Ankunftsort für die Geflüchteten, aber auch als Transitort und Drehkreuz für die Weiterreise und Verteilung auf das Bundesgebiet und auf viele weitere europäische Länder. Wir hatten hier allein in den ersten Ankunftstagen im März über 150 000 Menschen. Mittlerweile sind es über 380 000 Menschen, die hier in Berlin angekommen und erstversorgt worden sind. Wir haben ein Ukraine-Ankunftszentrum auf dem Gelände unseres ehemaligen Flughafens Tegel errichtet. Wir haben die Geflüchteten erstversorgt, betreut, vorübergehend untergebracht, vulnerable Gruppen, Menschen mit Behinderungen, besonderem Pflegebedarf in eigenen Unterbringungsorten versorgt. Und es war uns wichtig, dass alle Menschen, die hier aufgenommen worden sind, gut versorgt werden. Heute sind es etwa 60 000, die dauerhaft in Berlin geblieben sind, über 8 000 Kinder an unseren Schulen, viele junge Menschen, viele Kinder in den Kitas. Das sind große Herausforderungen, aber auch – Malu Dreyer hat es gesagt – herausragende Integrationserfolge; und hier in Berlin war die ukrainische Gemeinschaft schon vor dem Krieg über 20 000 Menschen stark. Diese Integrationserfolge zeigen, wie viel geleistet worden ist für die Integration, für die Aufnahme, wie viele Menschen ehrenamtlich gearbeitet haben, um das alles zu stemmen. Auch diejenigen, die in unseren Verwaltungen gearbeitet haben, in jedem Bundesland, haben gezeigt, wie über die Maßen Engagement dazu beitragen kann, dass das gelingt. Wir haben in Berlin schon des Öfteren das Bild der Stadt der offenen Arme und Herzen gezeichnet, und diese Unterstützung und Solidarität der Menschen in Berlin wie überall in Deutschland wird weiterhin sehr wichtig bleiben, genauso wie eine nachhaltige Unterstützung des Bundes. Gerade für die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin, aber auch für die Metropolregionen in unserem Land ist diese unverzichtbar. Denn wir werden durch die Berechnungsparameter des Königsteiner Schlüssels besonders belastet. Wir haben besonderen Wohnraummangel. In den Stadtstaaten sind die Flächen ganz besonders begrenzt, weil wir uns eben nicht auf das Land ausweiten und dorthin ausweichen können, sondern wir müssen die Unterbringung innerhalb unserer Landesgrenzen in dicht besiedelten Städten möglich machen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Forderung des Entschließungsantrags nachdrücklich unterstützen: nach einer weiteren, einer verstetigten Unterstützung des Bundes. Meine Damen und Herren, ob Kommune, ob Land oder Bund, ob Stadtstaat oder Flächenland: Wir alle leisten einen wichtigen Beitrag, um unsere Bürgerinnen und Bürger und die zu uns Geflüchteten gut durch diese krisenhafte Zeit zu bringen. Es ist eine große Anstrengung, die wir gemeinsam schultern. Und es ist unvergleichlich, welches internationale Signal wir senden, wenn zum Beispiel das Brandenburger Tor in den Farben der ukrainischen Flagge angestrahlt wird, diese Bilder um die Welt gehen und wir ein Zeichen setzen aus Deutschland für internationale Solidarität, für die Freiheit, für die Demokratie und dafür, dass das, was wir hier leisten, ein Beitrag dazu ist, den Kampf, der in der Ukraine geführt wird, zu unterstützen. Damit wollen wir auch klarmachen: Das ist kein Kampf, der nur in der Ukraine geführt wird, sondern es ist auch unser Kampf. Es ist unser Kampf um die Freiheit, um die Demokratie, um die Menschenrechte. Deshalb danke ich Ihnen allen für die gute und intensive Zusammenarbeit. Selbstverständlich wird Berlin diesem Entschließungsantrag zustimmen. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Giffey! – Das Wort erhält nun Frau Staatsministerin Lührmann vom Auswärtigen Amt. Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Botschafter! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit einem Jahr führt Russland einen brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Seit einem Jahr tötet dieser Krieg täglich Menschen. Seit einem Jahr kämpft ein ganzes Land ums Überleben. Wir dürfen diesen Krieg auch nach einem Jahr nicht als einen Teil der neuen europäischen Normalität akzeptieren. Wir werden daher nicht aufhören, den russischen Überfall auf die Ukraine aufs Schärfste zu verurteilen und solidarisch an der Seite der Ukraine zu stehen. Krieg schien in Europa lange Zeit unvorstellbar. Doch seit dem 24. Februar 2022 sind wir mit dem Unvorstellbaren konfrontiert: Die Bilder aus Butscha, Männer und Frauen niedergeschossen auf dem Fahrrad auf dem Rückweg vom Einkaufen, in Kiew Eltern, die nicht wissen, ob ihre Söhne und Töchter je wieder nach Hause zurückkehren, in Mariupol zerbombte Krankenhäuser, Wohnsiedlungen und Spielplätze – das Leid, das dieser Krieg für die Menschen in der Ukraine verursacht, ist kaum zu ertragen. Täglich sind wir mit unseren Gedanken bei unseren ukrainischen Freundinnen und Freunden, die gerade den härtesten Winter ihres Lebens durchleben. Und ja, dieser Krieg hat auch uns als Gesellschaft schwierige Entscheidungen abgerungen. Plötzlich mussten wir alle erleben, dass Sicherheit und Freiheit in Europa verletzlich sind. Viele Gewissheiten von gestern sind dahin. An deren Stelle sind zahlreiche Sorgen und Ängste getreten. Wir Europäerinnen und Europäer ringen mit einer hohen Inflation, mit hohen Energiepreisen. Menschen weltweit leiden infolge des Angriffskrieges Hunger und Not. Deshalb haben wir mit unseren Partnerinnen und Partnern in der EU, in der G7, in der NATO und in den Vereinten Nationen entschlossen und auch geschlossen reagiert. Wir unterstützen die Ukraine humanitär, finanziell, diplomatisch und auch mit Waffenlieferungen. Wir stellen unsere Sicherheit, auch die Energiesicherheit, in Europa neu auf. Gleichzeitig werben wir mit allen diplomatischen Mitteln um das Ende des Krieges. Erst letzten Freitag hat die internationale Gemeinschaft bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York ein klares Signal gesendet: 141 Stimmen für die von uns mit eingebrachte Friedensresolution. In der Resolution verurteilen wir erneut den Bruch des Völkerrechts und den russischen Angriffskrieg klar und deutlich. Zugleich fordern wir Russland zum Abzug der Truppen auf. Auch beim G20-Treffen gestern in Indien hat Außenministerin Annalena Baerbock für ein Ende des Angriffskrieges geworben. Dieser diplomatische Einsatz ist gerade jetzt wichtig, da wir eine neue russische Offensive erleben. Gleichzeitig hören wir aber zuweilen leichtfertige Sprüche, dass die Ukraine aufgeben solle. Ich bin sehr froh, dass es gerade schon sehr deutlich gesagt worden ist: Ein Diktatfrieden zu den Konditionen Russlands bringt keine Sicherheit und erst recht keine Freiheit. Er bringt nur neue Gewalt und Unterdrückung. Er würde das Leid der Menschen de facto nur verlängern. Denken wir an das Grauen, das in den ehemals von Russland besetzten Gebieten zutage trat! Denken wir an Butscha! Laut den Vereinten Nationen haben bisher über 8,4 Millionen Menschen die Ukraine verlassen. Hunderttausende Frauen, Kinder und Alte sind in den letzten Monaten aus dem Süden und Osten der Ukraine geflohen. Allein in Deutschland sind über 1 Million Geflüchtete aus der Ukraine registriert. In allen Bundesländern, in allen Städten und Gemeinden haben Menschen ihre Türen geöffnet. Als ich im letzten Sommer in Kiew war, sprach mich ein junger Soldat an. Er wollte mir danken: danken dafür, dass seine Frau und seine Tochter in Deutschland, in Baden-Baden, Unterschlupf gefunden haben. Diesen Dank möchte ich hier ausdrücklich an Sie weitergeben. Die Herkulesaufgabe der Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten wäre ohne die Hilfe der Bundesländer, ihrer Behörden, der Kommunen und der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht zu stemmen gewesen. Das gilt auch für die Solidarität aller Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ihnen gebührt unser aller Dank. Eine Vielzahl von Veranstaltungen in der ganzen Republik hat uns in den letzten Wochen noch einmal vor Augen geführt, wie groß weiterhin die Solidarität ist. In München zum Beispiel sprach Oberbürgermeister Reiter auf dem Marienplatz bei der Kundgebung „Gemeinsam gegen den Krieg“, und das Rathaus in München war mit einem Banner in den Nationalfarben der Ukraine geschmückt. Darauf stand: „Freedom for Ukraine – Freedom for Europe“, und das zu Recht, denn die Ukraine kämpft auch für uns. Sie kämpft für unsere gemeinsamen europäischen Werte, sie kämpft für Freiheit und für Demokratie statt Unterdrückung und Tyrannei. Während meines Besuchs in Kiew musste mein Treffen mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern in den Luftschutzbunker unter der Rada verlegt werden. Während draußen russische Raketen unschuldige Zivilisten töteten, legten die Abgeordneten mir konzentriert dar, wie das ukrainische Parlament das Land mit Reformen in die EU bringen will. Diese EU-Perspektive setzt in der Ukraine jeden Tag neue Kräfte frei, neue Hoffnung: Hoffnung auf ein Leben in Freiheit und in Frieden. Und die Ukraine kann mit unserer vollen Unterstützung auf dem Weg in die EU rechnen. Auch dieser Entschließungsantrag des Bundesrates heute ist ein sehr wichtiges Zeichen, weil er zeigt: Die Menschen in Deutschland stehen an der Seite der Ukraine. Als Bundesregierung werden wir diese Solidarität weiter fördern. Ministerpräsident Wüst hat gerade schon die Bedeutung von Partnerschaften hervorgehoben, Partnerschaften zwischen Regionen, zwischen Gemeinden. Die Anzahl an deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaften ist seit dem Beginn des russischen Angriffs von 73 auf 109 gestiegen. Wir beraten als Auswärtiges Amt bei der Suche nach neuen Städtepartnerschaften und helfen bei der Lieferung von Hilfsgütern. Wir haben die kommunalen Verbände eingeladen, dieses Instrument gesellschaftlicher Solidarität noch stärker zu nutzen. Denn eines ist klar: Diese zwischenmenschlichen Kontakte leisten einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Resilienz, und zwar auf der unmittelbarsten aller politischen Ebenen: in den Kommunen vor Ort. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden unsere Unterstützung für die Ukraine fortsetzen, so lange wie nötig, weil wir die Schicksale der Menschen aus Butscha, aus Kiew, aus Mariupol und so vielen anderen Orten nicht vergessen und weil wir wissen: Wenn Russland aufhört zu kämpfen, dann endet dieser Krieg. Wenn die Ukraine aufhört zu kämpfen, dann ist das das Ende der Ukraine. Für diesen Kurs brauchen wir wirklich alle. Wir brauchen die Länder, wir brauchen die Kommunen, wir brauchen die Städte und Gemeinden, wir brauchen die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft, die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer, die jeden Tag mit Herzblut für die Menschen aus der Ukraine da sind. Dafür meinen herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Lührmann! Jetzt liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Entschließung einstimmig zugestimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25: TOP 25 Entschließung des Bundesrates zur umgehenden Einführung der Kindergrundsicherung – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 91/23) Hierzu liegt vor: die Wortmeldung von Frau Ministerpräsidentin Rehlinger, Saarland. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein nicht ganz einfacher Themenwechsel in der Tagesordnung – deshalb will ich es gleich so benennen –, aber vielleicht auch die Gelegenheit, zu zeigen, dass man dringend das eine tun muss, was wir gerade im ersten Tagesordnungspunkt zum Ausdruck gebracht haben, ohne das andere zu lassen, nämlich auch über die Dinge zu sprechen – und vor allem das entsprechende Handeln daraus abzuleiten –, die uns nach wie vor, auch unabhängig von einem Krieg und vielleicht durch die Auswirkung dieses Krieges noch viel stärker verpflichten, und diese letztendlich auf den Weg zu bringen. Worüber rede ich? Ich rede über die Kindergrundsicherung. Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut, ist von Armut bedroht. Ganz gleich, wo wer momentan in dieser Debatte steht, glaube ich, für uns alle miteinander feststellen zu können, dass niemand davon unberührt ist. Aber die entscheidende Frage ist: Was leitet man aus diesem Gerührt- und Berührtsein ab? Belässt man es dabei, oder sagt man: „Wenn das so ist, wenn uns das anrührt und berührt, dann müssen wir etwas dagegen tun, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt“? Also ist die Frage: Welche Antwort gebe ich auf das, was mich angesprochen hat? Ich finde, die einzig richtige Antwort darauf kann nur sein, dass wir nicht akzeptieren, dass das so ist und dass das so bleibt, dass wir es also nicht hinnehmen, dass so viele Kinder in unserem Land von Armut bedroht sind, in Armut leben. Denn es ist Armut, die sich in allen Lebensbereichen von kleinen Menschen in unserem Land jeden Tag in ganz vielen Alltäglichkeiten widerspiegelt: zu Hause keinen ruhigen Platz zu haben, um Hausaufgaben zu machen; sich zu überlegen, ob man zu dem Kindergeburtstag geht, weil man vielleicht kein ausreichend großes Geschenk mitbringen kann. Und was hat man für Schuhe an? Und welche Kleidung ist es, mit der man auf dem Schulhof unterwegs ist? Und empfindet man das alles als ein Stück weit beschämend – etwas, das die Kinder vielleicht gar nicht so ausdrücken können, aber trotzdem als ein für sie belastendes Gefühl in sich tragen? All das zusammengenommen zeigt, dass es einen Handlungsbedarf gibt. Wir haben in den letzten Monaten, in den letzten Jahren vollkommen zu Recht an ganz vielen Stellen viele Milliarden Euro mobilisiert in diesem Land, um Belastungen abzufedern, um die Wirtschaft zu stabilisieren und Bürgerinnen und Bürger nicht in eine vollkommene Überforderungssituation hineinlaufen zu lassen. Vielleicht gerade deshalb können wir jetzt nicht an dieser Stelle sagen: Zur Bekämpfung der Kinderarmut haben wir kein Geld mehr. – In diesem Zusammenhang, glaube ich, würde das auf besonderes Unverständnis stoßen. Niemand kann behaupten, dass es keine Bemühung gibt, etwas gegen die Kinderarmut zu tun. Wir müssen uns aber nicht nur überlegen, wie wir dem gesamten Paket, das es ja schon gibt, noch eine weitere Leistung, eine weitere Möglichkeit, irgendetwas anderes zu beantragen, dazustellen können, sondern auch, wie wir einen völlig neuen systemischen Ansatz finden können, der nicht einfach nur eine neue weitere Stellschraube bedeutet und im Zweifelsfall letztendlich noch mehr Bürokratismus mit sich bringt und Verpflichtungen hervorruft, sich im Antragswesen unseres Sozialstaates zurechtzufinden. Deshalb: Es geht nicht um einen weiteren Reparaturschritt, sondern es geht um einen großen Schritt. Ich meine die Kindergrundsicherung. Sie ist exakt dieser systemische große Schritt. Die Unzulänglichkeiten des Systems sind hinreichend bekannt. Am allerschlimmsten treten sie, wie ich finde, dadurch zutage, dass selbst das, was es gibt, in weiten Teilen nicht beantragt wird, weil es zu unübersichtlich ist. Das ergibt insgesamt das Bild eines Sozialstaates, der nicht einladend ist, der nicht dazu motiviert, sich mit der Hilfe und unserer Unterstützung stärker zu machen, das Bild eines Sozialstaates, der schlicht abschreckt und abwehrt. Das ist außerordentlich misslich, und zwar für beide Seiten, nämlich für diejenigen, die eine Anspruchsberechtigung hätten, und auch für uns, die wir versuchen, mit einem solchen Sozialstaat das Leben in diesem Land besser zu machen; aber am Ende empfindet es noch niemand so, obwohl es vielleicht tatsächlich an der einen oder anderen Stelle so ist. Allein die Bürokratie, die drinsteckt, ist es schon wert, dass man noch einmal drübergeht. Selbst wenn man die Sätze nicht anheben würde, selbst wenn man nicht noch einmal neue Leistungstatbestände definiert, würde allein das Bemühen darum, in der Bürokratie etwas zu tun und es digitaler auszugestalten, schon zu Mehrkosten führen. Denn das wäre ja das Ziel. Am Ende geht es wirklich darum, deutlich zu machen: Ich habe einen Anspruch, er ist für mich erreichbar, und ich verliere mich nicht im Dschungel der Bürokratie. – Wenn das mehr Leute für sich so sehen, als es jetzt schon tun – obwohl viele jetzt schon anspruchsberechtigt wären –, führt das natürlich zu einem Mehr. Und da muss man ehrlich sein in dieser Debatte: Selbst wenn man nur diesen kleinen Schritt gehen wollte, ohne irgendwelche Sätze zu erhöhen, werden wir mehr Geld dafür zur Verfügung stellen müssen. Ich finde, das gehört zu dieser ehrlichen Debatte letztendlich mit dazu. Das Familienministerium hat ein Konzept vorgelegt. Ich bin dafür außerordentlich dankbar. Ich glaube, dass es eine gute Beratungsgrundlage ist, ohne dass man sich an dieser Stelle, wenn es erst einmal um das grundsätzliche Bekenntnis geht, schon in Detailfragen verlieren muss. Es ist auf jeden Fall außerordentlich hilfreich, im Systemwechsel auch einen Schritt dahin zu gehen, dass Kinder eben nicht mehr nur ein rechtlich definierter Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind, sondern in ihrer Individualität erfasst werden. Das ist eine neue Qualität, die in diesem Ansatz zum Ausdruck kommt, genauso wie ein ergänzender einkommensabhängiger Zusatzbetrag ein zielgenauerer Schritt ist und dem Prinzip, dass die schwächsten Schultern die stärkste Unterstützung erfahren müssen, deutlich besser Rechnung trägt. Das ist die Abkehr von der Gießkanne, und das ist eben letztendlich ein Paradigmenwechsel. Es stünde uns gut an, auch von Länderseite zum Ausdruck zu bringen, dass wir einen großen, breiten gemeinsamen Willen haben, diese Frage anzugehen und sie konstruktiv zu begleiten. Aber wir erwarten auch, dass es nicht um das Ob, sondern nur noch um das Wie geht. Drei Millionen Kinder in unserem Land würden es uns ganz sicher danken, wenn es hier eine Grundsatzbereitschaft gäbe und diese auch zum entsprechenden Tun und Handeln führen würde – selbstverständlich im Wissen darum, dass Haushaltsberatungen sicherlich nicht das Einfachste sind und dass es, wenn es hohe Überzeichnungen durch verschiedenste Wünsche gibt, nicht einfach ist, daraus am Ende einen tragfähigen Haushalt zu machen. Aber die Bereitschaft, diesen Punkt zu setzen, sollten wir signalisieren. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Rehlinger! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Frauen und Jugend – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Familie und Senioren und dem Finanzausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 2/20231 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1, 2, 4 bis 6, 8 und 21 bis 23. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Es ist damit so beschlossen. Zu TOP 6 ist Rheinland-Pfalz der Vorlage beigetreten. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (Drucksache 57/23, zu Drucksache 57/23) Hierzu liegt eine Wortmeldung vor von Staatsminister Professor Dr. Poseck aus Hessen. Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Planungsbeschleunigung ist ohne Zweifel ein wichtiges Anliegen, und ich bin sicher, dass wir alle dieses Anlie- 1 Anlage 1 gen teilen. Wir stehen in diesem Land vor großen Herausforderungen, vor allem im Infrastrukturbereich, beim Verkehr und der Energie. Richtig ist auch, dass vieles bei uns zu lange dauert. Es kann nicht richtig sein, dass es Jahre, vielleicht auch ein Jahrzehnt braucht, bis ein Zug über eine neue Trasse rollt, bis die Windenergie tatsächlich von Nord nach Süd gebracht werden kann. Deshalb ist es richtig, dass Planungsbeschleunigung auf der politischen Agenda oben steht, und deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass sich auch die Bundesregierung dieses Themas annimmt. Allein dadurch geht aber nichts schneller. Es kommt darauf an, dass wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen und an den tatsächlich relevanten Stellschrauben drehen. Hier habe ich erhebliche Zweifel, dass das vorliegende Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren wirklich an der richtigen Stelle ansetzt. Ich erwarte keine größeren Effekte. Es wird durch dieses Gesetz wahrscheinlich nicht zu relevanten Beschleunigungsprozessen bei Infrastrukturverfahren kommen. Das hat mehrere Gründe. Das liegt zum einen daran, dass das Gesetz ausschließlich am gerichtlichen Verfahren ansetzt. Die gerichtlichen Verfahren sind aber nicht unbedingt der Zeittreiber. Auf diese Verfahren entfallen im Schnitt nur ein Zehntel bis ein Fünftel der Zeitdauer. Zum anderen ist gerade in diesem Bereich in der vergangenen Legislaturperiode des Bundes bereits viel geschehen, die Möglichkeiten zur Beschleunigung sind sehr weitgehend ausgeschöpft worden. Das hat beispielsweise dazu beigetragen, dass Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, Infrastrukturverfahren in erster Instanz, im Schnitt weniger als ein Jahr dauern. Ich bezweifle, dass sich hier noch wesentliche Beschleunigungen erzielen lassen, zumal es ja um sehr große Verfahren und Projekte wie Stuttgart 21 oder die Fehmarnbelt-Unterquerung geht. Wer tatsächlich Planungsbeschleunigung vorantreiben will, muss ganzheitlicher ansetzen und vor allem auch das Planungsverfahren, das Verwaltungsverfahren und die materiellrechtlichen Standards in den Blick nehmen. Das ist aber alles in dem vorliegenden Gesetz nicht geschehen. Die Praxis hat in der Anhörung im Bundestag durchaus eine kritische Stellungnahme zu diesem Gesetz abgegeben. Sie hat sogar davor gewarnt, dass es an verschiedenen Stellen kontraproduktiv sein könnte. Es hat dann gewisse Korrekturen gegeben, indem beispielsweise eine Präklusionsvorschrift zum Beklagtenvortrag oder der obligatorische Erörterungstermin gestrichen wurden. Das sind zweifellos Schritte in die richtige Richtung, aber schneller wird es dadurch auch noch nicht. Ich will noch kurz vier Regelungen aus dem Gesetz herausgreifen. Zum einen wird weiterhin grundsätzlich an dem Erörterungstermin festgehalten. Dieser ist schon jetzt möglich und kann in geeigneten Fällen gewählt werden. Wenn er regelhaft gewählt wird, kann es aber sogar zu Verzögerungen kommen, weil der Erörterungstermin natürlich auch aufwendig vorzubereiten und durchzuführen ist. Problematisch sind auch die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz. Hier wird von den Gerichten eine Einschätzung verlangt, ob ein Fehler noch behebbar ist. Da es in diesen Verfahren häufig auf eine Vielzahl von Fehlern ankommt, ist das jedenfalls eine aufwendige und komplexe Prognoseentscheidung, die die Gerichte zu treffen haben, die auch nicht unbedingt zur Beschleunigung beiträgt. Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot, das im Gesetz vorgesehen ist, wird jedenfalls durch das Bundesverwaltungsgericht schwer umzusetzen sein, weil sich dieses Gericht gleichzeitig mit wichtigen und komplexen Revisionsverfahren zu beschäftigen hat. Bezeichnenderweise hat man wohl erkannt, dass das keine wirklich zielführende Vorschrift ist, und deshalb ist es von einer Muss-Vorschrift in eine Soll-Vorschrift umgewandelt worden. Schließlich erwarte ich keinen nennenswerten Effekt dadurch, dass es eine Soll-Vorschrift gibt, dass spezialisierte Kammern und Senate für Planungsverfahren eingerichtet werden. Das machen die Gerichte schon, das haben sie schon gemacht, sodass sich hierdurch die Welt nicht verändern wird. Zum Schluss: Ich glaube, dieses Gesetz hat vor allen Dingen Symbolcharakter. Es wird nicht viel bewirken. Es wird kaum zu Beschleunigungseffekten kommen. Ich glaube, wir müssen bei diesem Thema größere Räder drehen, weil wir wirklich etwas erreichen müssen. Dabei kommt es, wie schon gesagt, vor allem auf das Verwaltungsverfahren, auf das Planungsverfahren und auch auf die materiellrechtlichen Standards an. Das ist ein viel größeres Rad, ein viel wichtigeres Rad. Aber ich befürchte sehr, dass es gerade bei diesem Thema in der Bundesregierung keine Einigkeit gibt und deshalb jetzt ein Symbolgesetz vorangestellt wurde. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Da weder entsprechende Ausschussempfehlungen noch Landesanträge vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Entschließung des Bundesrates für ein Verbot von Einwegkunststoff-Elektrozigaretten – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 3/23) Hierzu liegt die Wortmeldung vor von Herrn Minister Stengele, Thüringen. Bernhard Stengele (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Ehre, heute zum ersten Mal zu Ihnen sprechen zu können. So sei mir eine Vorbemerkung gestattet: Ich bin sehr erleichtert und zufrieden, dass wir heute gemeinsam die Entschließung des Bundesrates zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verabschiedet haben. Seit ich am 5. März 2022 zum ersten Mal nach Lwiw fuhr, um dringend notwendige Medikamente zu überbringen, weiß ich aber, dass für die Ukrainerinnen und Ukrainer nicht der 24. Februar 2022 der Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffs gegen sie war, sondern an diesem Tag begann das, was viele meiner Freundinnen und Freunde dort „die Eskalation“ nennen. Und ich selbst nenne es „die unvorstellbare Eskalation“, weil sie unvorstellbar brutal und barbarisch ist, und weil wir uns in Deutschland diese Eskalation nicht vorstellen wollten oder konnten. Der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine begann bereits mit der Annexion der Krim im Jahr 2014. Ich habe versprochen, darauf immer wieder hinzuweisen. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun zu den Einweg-Elektrozigaretten kommen! Jedem vernünftig denkenden Menschen ist klar, dass diese Dinger, dass das Plastik, Aluminium und vor allem die Lithium-Ionen-Batterie, die nach nur kurzer Nutzungsdauer weggeworfen wird, eine unverantwortliche Ressourcenverschwendung sind. Jahr für Jahr steigt das Aufkommen an Elektroschrott. Mehr als 20 Kilogramm fallen jährlich in Deutschland pro Kopf an. Nur etwa ein Fünftel der defekten Geräte werden repariert. Die Menschen in Ostdeutschland mussten das übrigens. „Schmeißen Sie es weg, und kaufen Sie sich was Neues!“ – Was für ein fataler Irrweg! Wir sägen an dem Ast, auf dem wir sitzen. Weltweit. Seit 1970 hat sich der globale Rohstoffverbrauch verdreifacht. Etwa 50 Prozent der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen sowie 90 Prozent des Biodiversitätsverlustes und der Wasserknappheit sind auf den Abbau, die Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen zurückzuführen. Wir wirtschaften immer noch so, als gäbe es keine planetaren Grenzen. Müll war und ist ein Denkfehler, denn es gibt keinen anderen Ort, auf dem wir ihn lassen können, als unsere Erde. Müll ist ein Konstruktionsfehler. Wir brauchen ein Produktdesign, das von der Wiege bis zur Wiege denkt, denn es gibt in Wirklichkeit keine Bahre außer unseren Lebensgrundlagen. Der European Green Deal von 2019 enthält als wesentliches Entwicklungsziel eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft bis zum Jahr 2030. Auf Bundesebene kündigt der Koalitionsvertrag von 2021 eine Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft im Sinne einer zirkulären Wertschöpfung an. Doch wir kommen nicht schnell genug voran. Wir sehen es jedes Jahr zum immer früher eintretenden Erdüberlastungstag. In Deutschland haben wir schon im Mai mehr Ressourcen verbraucht, als die Erde erneuern kann. Indien, das Milliardenvolk, hat hingegen keinen Tag, an dem es die Erde überlastet. Wir leben auf Kosten von Milliarden von Menschen. Wir müssen endlich vom Reden ins Machen kommen. Thüringen hat dies mit dem Reparaturbonus versucht und vorgemacht. Unser Reparaturbonus fördert das Reparieren vom Smartphone bis zur Waschmaschine. Er trifft auf wahrhaft überwältigende Resonanz. Für 2023 ist die Fortsetzung vorgesehen. Die Thüringerinnen und Thüringer zeigen: Mit einer sinnvollen Reparatur können wir Ressourcen und Energie sparen. Die Menschen erwarten zu Recht Produkte, die länger halten, reparierbar sind und recycelt werden können. Wir brauchen bundesweit ein Recht auf Reparatur, und es muss organisiert werden. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Schonung der vorhandenen Ressourcen und die Sicherstellung einer nachhaltigen Energie- und Rohstoffversorgung sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Es geht um nicht weniger als den Schutz unserer Mitgeschöpfe und Lebensgrundlagen. Letztendlich müssen, wollen und werden wir alle Produkte in den Blick nehmen. Das gilt natürlich auch für E-Zigaretten. Die Alternative zum Einweg ist ja längst auf dem Markt: E-Zigaretten gibt es ja auch zum Befüllen und Aufladen. Damit sich die Mehrwegvariante durchsetzt, braucht es eine Ökodesignanforderung für E-Zigaretten. Thüringen wird der Ausschussempfehlung daher zustimmen. Der beste Müll ist natürlich der, der gar nicht erst entsteht. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ihr Handzeichen bitte für Ziffer 1! – Mehrheit. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer die Entschließung wie soeben festgelegt fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist es so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 24: TOP 24 Entschließung des Bundesrates „Stärkung der Beteiligung der Länder bei Aufnahmezusagen des Bundes nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes“ – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 87/23) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Frau Ministerin Zieschang, Sachsen-Anhalt. Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2022 hatte Deutschland eine herausfordernde Aufnahmesituation zu bewältigen, und diese bleibt herausfordernd. Allein im letzten Jahr haben wir über 1 Million Menschen aufgenommen, die vor dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg aus der Ukraine fliehen mussten. Wir gewähren den Kriegsflüchtlingen Schutz. Das machen wir aus Überzeugung. Auch das ist Ausdruck unserer Solidarität mit der Ukraine. Beim BAMF wurden über 217 000 Asylerstanträge registriert. Darüber hinaus wurden afghanische Ortskräfte beziehungsweise besonders gefährdete Personen aufgenommen, denen der Bund ganz überwiegend bereits im Jahr 2021 eine Aufnahmezusage erteilt hat. Länder und Kommunen sind gesetzlich zur Aufnahme, Unterbringung und Integration verpflichtet und erfüllen ihre gesetzlichen Aufnahmeverpflichtungen. Seit Ende letzten Jahres nehmen die eindringlichen Hinweise aus den Landkreisen und kreisfreien Städten zu, dass die Aufnahmekapazitäten nahezu erschöpft seien. Es wird immer schwieriger, geeigneten Wohnraum zu finden und diesen zeitnah herzurichten. Auch in Sachsen-Anhalt melden die Kommunen, dass sie die hohe Zahl an Neuzugängen trotz immenser Anstrengungen zunehmend an die Grenzen ihrer Möglichkeiten bringt. Diese Hinweise aus der kommunalen Familie müssen wir sehr ernst nehmen. Vor diesem Hintergrund war es schon verwunderlich, dass der Bund Mitte Dezember letzten Jahres ein neues Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan aufgelegt hat und damit in den nächsten Jahren zusätzlich bis zu 1 000 Aufnahmezusagen monatlich aussprechen will. Dabei ist das Bundesprogramm zur Aufnahme von afghanischen Ortskräften noch nicht einmal abgeschlossen. Kritische Hinweise der Länder wurden bei Umfang und Ausgestaltung dieses neuen Bundesaufnahmeprogrammes für afghanische Ortskräfte nicht berücksichtigt. Ich halte dieses Vorgehen für sehr problematisch. Denn die Hauptlasten aus den Aufnahmezusagen des Bundes liegen bei den Ländern und deren Kommunen. Daher ist es geboten, dass die Länder gerade auch zum Schutz der Kommunen ein stärkeres Mitspracherecht erhalten, wenn es um das Zustandekommen solcher Aufnahmeprogramme geht. Mit der vom Land Sachsen-Anhalt vorgeschlagenen Bundesratsentschließung soll darauf hingewirkt werden, dass die Bundesregierung die Länder frühzeitig über geplante Aufnahmeprogramme informiert und bei der Ausgestaltung derartiger Programme stärker als bisher Länderinteressen betrachtet. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Auswahlkriterien und die Zahl der aufzunehmenden Personen. Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung zudem gebeten, zu prüfen, wie die Beteiligungsrechte der Länder im Zusammenhang mit Bundesaufnahmeprogrammen gesetzlich stärker verankert werden können. Hier bietet es sich zum Beispiel an, dass zukünftige humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes an die Zustimmung des Bundesrates geknüpft werden. Eine solche Stärkung der Beteiligungsrechte der Länder stellt sicher, dass die Aufnahmesituation in den Ländern und den Kommunen bei zukünftigen Aufnahmeprogrammen des Bundes ausreichend Berücksichtigung erfährt. Über eine breite Unterstützung dieses Entschließungsantrags würde ich mich sehr freuen. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Dann hat das Wort Herr Parlamentarischer Staatssekretär Özdemir, Bundesministerium des Innern und für Heimat. Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundesregierung ist sehr bewusst, dass im letzten Jahr mehr Menschen als 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind. Deutschland hat nicht nur über 1 Million Geflüchteter aus der Ukraine aufgenommen, sondern darüber hinaus ist 2022 auch die Zahl der Asylerstanträge gegenüber den Vorjahren stark auf knapp 218 000 angestiegen. Wir wissen, dass die Aufnahmekapazitäten der Kommunen zum Teil herausgefordert werden. Auch die öffentliche Verwaltung insgesamt wird personell und sachlich herausgefordert. Gerade aus diesem Grund ist es eine gesamtstaatliche Aufgabe, der auch die Bundesregierung nachkommt, beispielsweise Personal zu stärken – ich verweise hier auf die PIK-Stationen –, Sachmittel effizient zu nutzen, mit der BImA jede Möglichkeit auszuschöpfen und zu prüfen, auch serielles Bauen. Und wir müssen auch den Nutzen und die Notwendigkeit der Digitalisierung und elektronischer Verfahren erkennen und die Potenziale gemeinsam heben. Frau Bundesministerin Faeser hat sich daher schon – man möchte fast sagen: regelmäßig – mit Ländern und Kommunen getroffen, um zu klären, wie der Bund hier weiter unterstützen kann. Die nunmehr eingesetzten Arbeitsgruppen sollen bereits im nächsten Monat erste Ergebnisse vorlegen. Dennoch ist klar, dass es keine einfachen Lösungen geben wird und wir alle einen langen Atem brauchen werden, gerade angesichts des russischen Angriffskriegs, um die zusätzlichen Anforderungen an unser Gefüge aus Kommunen, Ländern und Bund gemeinsam zu bewältigen. Trotz dieser großen, unseren regulären Verwaltungsalltag betreffenden Belastungen halten wir freiwillige Aufnahmeprogramme weiterhin für zentral. Solche Programme sind ein wichtiges Instrument der Solidarität mit stark belasteten Erstzufluchtsstaaten und letztlich auch der Steuerung von Migration. Ich denke dabei an Jordanien oder Libanon, aber auch an die Türkei, wo circa 4 Millionen Flüchtlinge insbesondere in jenen Gebieten leben, die von dem fürchterlichen Erdbeben betroffen sind. Legale Zugangswege für besonders schutzbedürftige Menschen sind ein wesentlicher Baustein für eine der Humanität verpflichtete Zuwanderungspolitik, die wir uns alle zum Ziel gemacht haben. Es ist an den Menschen, die zu uns kommen, unsere Rechtsordnung zu achten, aber es ist an uns, der Ausweglosigkeit und Verzweiflung der fliehenden Menschen durch ein humanitäres Ausländerrecht Rechnung zu tragen. Auch Sie als Länder setzen trotz der hohen Belastungen aus der aktuellen Zugangssituation Landesaufnahmeprogramme um. Dafür danke ich Ihnen. Sie haben diese eingerichtet und gestemmt. Neue Programme sind aktuell in der Abstimmung. Das Engagement der von Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Bundesregierung wird international hoch anerkannt und gelobt, zuletzt gerade vom UNHCR, wie wir bei der Münchner Sicherheitskonferenz verfolgen konnten. Deutschland stellt Aufnahmeplätze im niedrigen fünfstelligen Bereich bereit, eine im Vergleich zu den Einreisezahlen aus der Ukraine und den Asylzugängen sehr kleine Zahl. Ich betone hier noch einmal: Acht von zehn zu uns kommenden Menschen kommen aus der Ukraine. Das ist ein Ausfluss unseres Versprechens und unserer Solidarität, die wir bedingungslos einlösen wollen und gerade angesichts dieser Herausforderung gemeinsam zu stemmen haben. Die Aufnahmeprogramme werden mit den EU-Partnern und der Kommission abgestimmt und über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021–2027 der EU finanziell gefördert. Davon profitieren auch Sie als Länder. Gerade mit Blick auf begrenzte Kapazitäten ist eine enge Kooperation von Bund und Ländern unerlässlich. Die hier geforderte Abstimmung erfolgt bereits auf verschiedenen Ebenen. Wir informieren die Länder bereits jetzt im Vorfeld der Entwicklung von Bundesaufnahmeprogrammen und humanitären Aufnahmen. Hinweise, gerade auch zur Unterbringungssituation, nehmen wir auf. Auch bei der Benehmensherstellung werden die Länder eng eingebunden. Die Stärkung der humanitären Aufnahmeprogramme ist ein Teil der Veränderungen, die wir uns als Bundesregierung in der Migrationspolitik vorgenommen haben. Wir wollen Verfahren schaffen, bei denen Einreisevoraussetzungen vorab geprüft werden und Menschen nach klaren Kriterien zu uns kommen und eine Bleibeperspektive erhalten. So können wir auch das Geschäftsmodell der Schleuser zerstören, die versuchen, Menschen illegal und auf schändlich lebensgefährliche Weise in die EU zu bringen. Zu einer neuen Klarheit in der Migrationspolitik gehört aber auch die konsequente Rückführung von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Der Sonderbevollmächtigte wird weitere Migrationsabkommen mit den Herkunftsstaaten schließen, die reguläre Migration ermöglichen und irreguläre Migration begrenzen sollen. Es geht uns als Bundesregierung um einen ganzheitlichen Ansatz, um wirtschaftliche Zusammenarbeit und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt auf der einen Seite, aber auch konsequente Rückführung auf der anderen Seite. Dafür sind Migrationsabkommen ein wichtiger Baustein und ergänzen die Vollstreckung von Recht und Gesetz. Eine konsequente Rückführung setzt den Abschluss des Asylverfahrens voraus. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren, das im Januar in Kraft getreten ist, sorgen wir dafür, dass Asylverfahren schnell, fair und rechtssicher sind. Wir nehmen uns in unserem Rechtsstaat viel Zeit für Entscheidungen, aber wenn diese Entscheidungen gefallen sind, müssen wir sie auch gemeinsam umsetzen und vollstrecken. Wir werden bei der Migration auch bei der Fachkräfteeinwanderung steuern und erarbeiten das modernste Einwanderungsrecht, das Deutschland je hatte. Wir wollen den Menschen nämlich sagen: „Du darfst einreisen, wenn …“, und nicht: „Du musst ausreisen, weil …“. Eine Einwanderung nach klaren Regeln, eine Rückführung mit Migrationsabkommen und ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht, das eine vollumfängliche Teilhabe mit allen Rechten und Pflichten in Aussicht stellt, das ist der ganzheitliche Ansatz, den die Bundesregierung verfolgt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27: TOP 27 Entschließung des Bundesrates „Ankurbelung des Wohnungsbaus“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 92/23) Hierzu liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann, Bayern. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag „Ankurbelung des Wohnungsbaus“, weil er – selbstverständlich – sehr gute Lösungsansätze enthält zu der zentralen Aufgabe unserer Zeit, bezahlbares und bedarfsgerechtes Wohnen zu ermöglichen. Wir alle haben bei diesem Thema kein Erkenntnisproblem. Wir wissen, dass die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau schwierig sind. Wir wissen auch, dass die Folgen sichtbar sind. Erst Anfang des Jahres hat beispielsweise der Vonovia-Vorstand für dieses Jahr einen Neubaustopp angekündigt, immerhin als größter Immobilienkonzern in Deutschland. Viele weitere Wohnungsunternehmen werden ebenfalls weniger bauen. Das ist ein deutliches Alarmsignal. Auch die 400 000 neuen Wohnungen aus dem Koalitionsvertrag der Ampel sind auf der Strecke geblieben. Die Bundesbauministerin höchstselbst hat das Ziel gekippt. Die Wohnungswirtschaft spricht davon, dass das Ziel krachend verfehlt wird. Gleichzeitig kommt eine Studie zu dem Ergebnis, dass in diesem Jahr, 2023, ein Rekordwohnungsmangel droht und über 700 000 Wohnungen fehlen. Was wir deshalb brauchen, ist ein wirklich wuchtiger Aufschlag. Wohnungsmangel bekämpft man letztlich nur durch eines, nämlich durch das Bauen von Wohnungen, und zwar schnell, nachhaltig und erschwinglich. Wir brauchen deshalb die viel zitierte neue Geschwindigkeit. Wir brauchen steuerliche Anreize und eine gute Ausstattung der KfW-Programme. Wir müssen mehr Bauland mobilisieren. Das Bauplanungsrecht muss viel einfacher und schneller werden. Außerdem schlagen wir ein neues Baukindergeld, ein Baukindergeld 2, vor. Ich möchte nur ein paar unserer Lösungsansätze näher erläutern: Angesichts der Preisentwicklung auf dem Bau- und Wohnungsmarkt muss der Bund die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern. Bayern schlägt deshalb die Wiedereinführung einer dauerhaften degressiven Abschreibung für den Mietwohnungsneubau und eine Steuerbegünstigung bei Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien vor. Weil die Situation in den Ländern völlig unterschiedlich ist, braucht es aber auch eigene Landesregelungen bei der Grunderwerb- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Länderöffnungsklauseln hierfür sind überfällig. Ein weiterer zentraler Hebel ist die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. Der Förderstopp und die Änderungen der Konditionen bei Programmen der KfW im letzten Jahr haben viele Bauherren massiv verunsichert. Das war leider ein echter Gamechanger, und zwar im negativen Sinne, weg vom Wohnungsbau. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung unter anderem dringend auf, für eine ausreichende Mittelausstattung von mindestens 18 Milliarden Euro zu sorgen, das heißt, mindestens so viel wie im Jahr 2021. Die bisher veranschlagte rund 1 Milliarde Euro für den Neubau ist, offen gesagt, ein Witz in Anbetracht der Herausforderungen. Gebaut wird natürlich vor Ort. Die Kommunen brauchen flexiblere Handlungsspielräume, was baurechtliche Fragen betrifft – Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht –, um Bauland verfügbar zu machen. Der Bund muss hier unbedingt nachlegen, zum Beispiel bei den Befreiungsmöglichkeiten vom Bebauungsplan, um Wohnraum großzügiger schaffen zu können. Weitere Vorschläge sind beispielsweise die Einführung von Wohnbaurecht auf Zeit, um ein Horten von Wohnbauland für Spekulationen zu verhindern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die eigenen vier Wände sind nach wie vor nicht nur ein Lebenstraum für viele Familien, sondern auch ein fester Anker im Alter. Das Baukindergeld der letzten Regierung war sehr erfolgreich. Wir fordern deshalb ein Baukindergeld 2 mit 15 000 Euro Zuschuss pro Kind in zehn Jahren bei einem Haushaltseinkommen von maximal 100 000 Euro. Sie sehen, es gibt also viele Ansätze, um den Wohnungsbau voranzutreiben. Es kann eigentlich nicht schnell genug gehen, deshalb sollten wir uns diesen Ansätzen annähern und sie nicht zum Teil aus grundsätzlichen ideologischen Gründen ablehnen. Die Lösungsansätze liegen schon lange vor und lange auf der Hand. Dass Wohnen die Frage unserer Zeit ist, darf eben nicht nur in Reden beklagt werden, sondern es braucht eben auch ganz konkrete Lösungen und Antworten. Über die maßgeblichen gesetzlichen Stellschrauben verfügt im gesamten Kontext Steuerrecht, Bauplanungsrecht und Förderung der Bund. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf und bitten den Bund, diese Stellschrauben auch zu nutzen. Die Länder und Kommunen wiederum werden ihrerseits ihre Aufgaben zu Hause erledigen. Davon bin ich fest überzeugt. Denn für uns alle ist es ja ein Anliegen, die Wohnungsnot zu bekämpfen. In Bayern haben wir beispielsweise eine Art Wohnbau-Booster vorgelegt, ein starkes Programm auf den Weg gebracht. Unter anderem werden wir mit verbesserten Konditionen für Darlehen, höheren Zuschüssen und einer Extraförderung für den Wohnungsbau in Stadt- und Ortskernen zusätzliche Anreize für den Bau von Mietwohnungen schaffen. Der Bund muss nachziehen und konsequente Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus ergreifen. Deshalb bitte ich um positive Beratung und Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Vielen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Staatsminister Herrmann! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss für Familie und Senioren, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 27. Ich darf Tagesordnungspunkt 10 aufrufen: TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Drucksache 22/23) Zu Wort gemeldet hat sich Frau Ministerin Martin, Mecklenburg-Vorpommern. Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema mag nach einem kleinen Problem klingen, aber es treibt viele Menschen bei uns und in anderen Ländern sehr stark um und trägt auch sehr stark zur Identifizierung mit dem eigenen Land bei. Insofern war es mir ein großes Anliegen, hier darüber zu sprechen. Wer von Ihnen schon einmal an der wunderschönen Ostseeküste Urlaub gemacht hat – und ich hoffe, dass das viele von Ihnen sind –, der kennt die Molli, der kennt den Rasenden Roland. Eine Fahrt in diesen historischen dampfbetriebenen Schmalspurbahnen ist nicht nur für ausgewiesene Eisenbahnfans etwas ganz Besonderes. Sie ist für Groß und Klein eine Attraktion und gehört bei uns genauso dazu wie der Strandspaziergang oder das Fischbrötchen. Viele Menschen aus dem In- und Ausland kommen extra nach Mecklenburg-Vorpommern, um eine Fahrt mit diesen Dampfeisenbahnen zu erleben. Das verhält sich genauso in den Ländern Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen, wo es ebensolche Schmalspurbahnen gibt. Unsere historischen dampfbetriebenen Schmalspurbahnen sind wertvolle Zeugnisse unserer jeweiligen Landesgeschichte und der Industriekultur. Sie sind nicht nur bedeutende Tourismusattraktionen in den jeweiligen Ländern, sondern nach wie vor auch Teil der notwendigen öffentlichen Personenverkehrsinfrastruktur in unseren Regionen. Diese Bahnen ermöglichen ihren Fahrgästen gewissermaßen eine Zeitreise in die Anfänge des Eisenbahnwesens in Deutschland. Gleichwohl werden sie heute von modernen Eisenbahnunternehmen betrieben, nur eben im historischen Gewand. Um diese Reise möglichst authentisch zu gestalten, setzen die Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder auf eine Fahrgastinformation, wie sie vor rund 140 Jahren üblich war: eben nicht so wie in den Normalspurbahnen, modern, digital und laut, sondern authentisch historisch. Die Information erfolgt über entsprechende Beschilderung im historischen Ambiente und natürlich im Wesentlichen durch das in allen Zügen und in den größeren Bahnhöfen vorhandene Bahnpersonal als Reiseführende in Bahnuniform. Die betreffenden Landesbehörden berücksichtigen in ihrer Aufsichtstätigkeit dabei den Bestandsschutz der historischen Fahrzeuge und Bahnanlagen und tragen dabei auch den Auflagen des Denkmalschutzes Rechnung. Im Einvernehmen zwischen Landesbehörden und Unternehmen soll auch künftig auf LED-Anzeigen und permanente Lautsprecherdurchsagen in den Zügen verzichtet werden. Doch das wird wohl aktuell von dem für die Fahrgastrechte zuständige Eisenbahn-Bundesamt infrage gestellt. Das ist jedenfalls das, was wir von den Betreibern der Schmalspurbahnen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gehört haben. Es waren schon Personen aus dem Eisenbahn-Bundesamt vor Ort und haben gesagt: Na, das müssen wir uns mal angucken! Wir wollen hier das bei der Deutschen Bahn AG übliche elektronische Fahrgastinformationswesen einführen. – Das hätte bei uns zum Ergebnis, dass Schritt für Schritt die Authentizität und der Charme unserer Molli und des Rasenden Rolands infrage gestellt werden würden. Mit der von den Ländern Sachsen und Mecklenburg- Vorpommern vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll die Zuständigkeit für die Eisenbahnaufsicht im Bereich der Schmalspurbahnen künftig wieder einheitlich bei den Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder angesiedelt werden, auch für den wichtigen Bereich der Fahrgastrechte. Dieses Anliegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird von den betreffenden Bahnunternehmen und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen nachhaltig unterstützt. 2019 hat der Bund eine Regelung getroffen, die eine einheitliche Aufsichtsbehörde für den Bereich Fahrgastrechte sowohl für die Normalspurbahnen als auch für die Schmalspurbahnen vorsieht, und das, obwohl der Bundesrat schon damals das Gegenteil beschlossen hat. Bereits bei der Einführung der Zuständigkeit des Eisenbahn- Bundesamtes für die Durchsetzung der Fahrgastrechte im Jahr 2019 hatte der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig im Bundesrat im Namen der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg- Vorpommern angemahnt, dass das Eisenbahn-Bundesamt die EU-Fahrgastrechteverordnung bei den historischen Schmalspurbahnen bitte mit Augenmaß umzusetzen habe. Das scheint nun so nicht geplant zu sein. Bei den Schmalspurbahnen handelt es sich um vergleichsweise kleine Unternehmen, die aufgrund ihrer Spezifik ohnehin im Moment große Probleme haben. Ich sage nur: Die Kosten für Steinkohle sind seit 2021 um 400 Prozent gestiegen. Wir sollten diese Unternehmen davor bewahren, dass sie jetzt auch noch Investitionen in moderne Fahrgastinformationen tätigen müssen, die eigentlich gar nicht zu ihnen passen. Insofern bitte ich Sie sehr herzlich: Helfen Sie uns, die Authentizität und die Sinnhaftigkeit dieser Schmalspurbahnen zu bewahren! Wir haben daher die Bitte, dass Sie uns dafür Ihre Unterstützung der Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen geben. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Ministerin Martin! Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich zuerst auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5, zunächst Buchstabe a! – Mehrheit. Jetzt bitte das Votum für den Rest von Ziffer 5! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Ich habe herzlich zu danken, nicht zuletzt auch als Ministerpräsident des Bundeslandes, in dem die Dampflokomotiven repariert, saniert und wiederhergestellt werden im RAW Meiningen. Ich darf den Tagesordnungspunkt 10 schließen. Ich darf Sie, Kolleginnen und Kollegen, darauf aufmerksam machen, dass die niedersächsische Heidekönigin bei uns Platz genommen hat. Solch hoheitlichen Besuch haben wir selten im Bundesrat. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Ich darf Tagesordnungspunkt 11 aufrufen: TOP 11 Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 40/23, zu Drucksache 40/23) Hier haben wir eine intensive Reihe von Wortmeldungen. Ich darf zuerst das Wort erteilen: Herrn Minister Hermann, Baden-Württemberg. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute erneut eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Es geht um die Finanzierung des sogenannten 49-Euro-Tickets oder Deutschlandtickets. Ich nenne es lieber Klimaticket. Es ist eine weitreichende Änderung im öffentlichen Verkehr. Es macht gewissermaßen Schluss mit der hochgradig differenzierten Ticketierung und den unterschiedlichen Tarifsystemen der Länder, der Kommunen und der Verbände. Es ist ein einheitliches Tarifangebot über alle Grenzen hinweg. Es ist mit Sicherheit eine große Veränderung des Systems. Deswegen haben ich und andere auch schon davon gesprochen, dass es ein Gamechanger ist. Es wird sehr viel verändern. Es ist aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende, denn es ist eine Einladung, den öffentlichen Verkehr in ganz Deutschland, und zwar über alle regionalen Grenzen hinweg, zu nutzen. Das Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung war nicht so leicht zu erreichen, denn wir haben das auf Bundesebene zwar beschlossen, aber die eigentlichen Probleme haben dann erst begonnen. Weil wir so viele unterschiedliche Länder- und Tarifsysteme haben, sehr viele Verbünde haben und bei uns ja die Nahverkehrstarife eigentlich von unten her entschieden werden, aus kommunalen Gremien heraus, ist es schon eine weitreichende Veränderung, dass wir jetzt von oben einen Festpreis setzen und sagen: So viel darf es kosten und nicht mehr. Der Effekt ist sicherlich groß, denn wir entlasten vor allen Dingen Pendlerinnen und Pendler, die lange Wege haben und bisher teure Tickets bezahlen mussten. Wir machen damit ein Angebot für die Autofahrenden, denn jetzt wird der öffentliche Verkehr deutlich günstiger als das Fahren mit dem Auto. Wir entlasten mit solchen Angeboten zweifellos auch Familien, und wir bieten den Unternehmen die Möglichkeit, in ein Jobticket mit einzusteigen, um das Projekt insgesamt nochmals günstiger zu machen. Es ist sicherlich ein großer Schritt. Viele von uns, die in den Ländern Verantwortung tragen, haben das auf der einen Seite sehr begrüßt. Auf der anderen Seite haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass wir ein Stück weit den ersten Schritt vor dem zweiten machen. Ein gutes Tarifsystem ist in Ordnung, ist wichtig; das brauchen wir. Aber wir brauchen vor allen Dingen eine gute Qualität des öffentlichen Verkehrs. Denn es macht keinen Sinn, ein günstiges Ticket anzubieten und gleichzeitig im Angebot schlechter zu werden. Die Gefahr ist schon gegeben, dass wir viele neue Nutzer einladen – das ist ja eigentlich das Ziel: dass mehr Menschen den öffentlichen Verkehr nutzen – und gleichzeitig die Qualität sinkt, weil wir nicht bessere Angebote machen, weil wir nicht mehr Angebote machen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir dies gleich mitdenken und deutlich machen, dass wir mit dem Beschluss über das 49-Euro-Ticket nicht aufhören, über den ÖPNV zu sprechen. Vielmehr müssen wir jetzt wirklich mit der Finanzierung des Ausbaus und der Verbesserung der Qualitätssicherung beginnen. Wenn wir das nicht machen, wird aus einem Gamechanger der große Loser. Dann werden wir eher eine abschreckende Wirkung erzielen, und das ist ja gerade nicht unser Ziel. Wir wollen es sehr günstig machen, sehr übersichtlich machen, wir wollen einladen. Die Länder haben sich sehr bemüht; das muss man schon sagen. Der Beschluss kam ja vom Bund und ist uns gewissermaßen aufgedrängt worden. Wir zahlen auch einen großen Anteil. Ich weiß, dass viele Länder Schwierigkeiten hatten, diese heftige Finanzierung zu sichern. Allein in Baden-Württemberg zahlen wir ungefähr 180 bis 200 Millionen Euro jährlich und andere Länder ebenso entsprechende Summen. Das ist nicht ganz einfach im Vergleich zu dem, was wir sonst so an Mitteln für den öffentlichen Verkehr haben. Aber ich glaube, es ist gut, dass wir ein so einfaches Ticket anbieten. Es ist auch gut, dass wir ein preiswertes Angebot machen. Von daher ist das wirklich weiterhin zu unterstützen. Aber wir brauchen dringend die ausreichende und auskömmliche Finanzierung für die Qualitätssicherung und für den Ausbau. Es kann nämlich nicht sein, dass wir jetzt auf diesem Niveau stehen bleiben, sondern wir müssen tatsächlich mehr Züge, mehr Busse, mehr Bahnen fahren lassen. Nebenbei: Auch die Schmalspurbahnen werden in das Paket aufgenommen. Aber der große Teil der Fahrgäste wird nicht auf Schmalspuren fahren, sondern auf großen einheitlichen Trassen beziehungsweise Spuren. Der Bund hat versichert, dass er mitmacht und mitfinanziert. Das ist durchaus begrüßenswert, denn das hat er bisher ja nicht gemacht. Er hat auch angesagt, dass er eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung sicherstellen will. Wir als Länder haben dasselbe gesagt. Denn was wir nicht machen können, ist, dass wir in zwei, drei Jahren sagen: Ach, wir haben uns getäuscht und machen es jetzt wieder anders. – Denn die Unternehmen müssen sich darauf einstellen können. Und wenn sie das nicht können, dann kommen sie in große Sorgen. Wir haben festgestellt, dass viele Unternehmen die Sorge haben, dass das Geld nicht reicht und dass dann das Defizit bei ihnen hängen bleibt. Das wäre fatal. Ich habe immer gesagt: Wenn die Politik so etwas beschließt, dann muss sie die Folgen tragen, auch wenn es mehr kostet. Wir müssen uns wahrscheinlich sehr bald darüber unterhalten, ob das Geld reicht und was wir tun, wenn es nicht reicht, ob wir drauflegen oder ob wir abspecken. All das ist sicherlich noch ungelöst. Wir haben auch andere Dinge noch nicht gelöst: etwa die Einnahmeaufteilung, die noch ungeklärt ist. Was ist, wenn jemand in Hamburg ein Ticket kauft, aber in Baden-Württemberg fährt? Wie kommt das Geld dann nach Baden-Württemberg? Denn dort sollte es ja ankommen – um nur ein Beispiel zu geben. Andere Themen, die noch offen sind: ein bundesweites Sozialticket oder ein bundesweites Semesterticket oder eine Regelung für die erste Klasse. Auch das ist noch nicht gegeben. Mir ist wichtig, dass allen auf Bundesebene klar ist: Wir müssen schon in diesem Jahr beginnen, über eine auskömmliche Finanzierung, eine Veränderung der Regionalisierungsmittel in den kommenden Jahren zu sprechen. Denn ich kann Ihnen ganz klar sagen aus der Erfahrung der Ausschreibung, die wir gerade machen: Es ist so, dass die Preise drastisch steigen, die Kosten drastisch steigen und die Mittel, die wir heute haben, mit Sicherheit nicht ausreichen werden. Es kann nicht sein, dass wir das neue Ticket einführen, einladen und dann schon wenige Monate später anfangen, das Angebot zu kürzen – erst am Wochenende, dann am Abend und so weiter. Wir brauchen eine auskömmliche Finanzierung, und zwar sehr schnell, eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel, und zwar eine kalkulierbare Erhöhung. Nicht für ein Jahr, für zwei Jahre, sondern eine langfristige Perspektive, damit das, was wir mit diesem Ticket erreichen wollen, wirklich gelingt. Wir wollen nämlich, dass viele Menschen umsteigen, viele Menschen klimafreundlich unterwegs sind. Dafür ist das Deutschlandticket gut. Es ist nämlich ein Klimaschutzticket. – Vielen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Hermann! – Ich darf jetzt das Wort erteilen: Herrn Minister Beermann. Guido Beermann (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Deutschlandticket wird den öffentlichen Nahverkehr in unserem Land umwälzen wie kaum eine ÖPNV- Reform zuvor. Die Frage ist nur: zum Guten oder zum Schlechten? Selbstredend wird das Ticket für viele Bürgerinnen und Bürger ein Meilenstein sein. Gerade für die Abobesitzer und Abobesitzerinnen wird das Ticket zum Teil eine enorme finanzielle Entlastung mit sich bringen. Wenn ich in mein Bundesland, wenn ich nach Brandenburg schaue, werden es vor allem die Pendlerinnen und Pendler sein, die heute oftmals einen dreistelligen Abopreis zahlen und zukünftig für weniger als die Hälfte des Preises den ÖPNV dann in ganz Deutschland nutzen können. Die Sorge, lieber Winfried Hermann, dass Hamburger bei uns fahren, drückt uns nicht so sehr. Wir freuen uns, wenn die Hamburger kommen. Aber ich glaube, das war vorhin nicht so zu verstehen, dass ihr Sorge habt, dass sich bei euch künftig zu viele Hamburger rumtreiben, denn das ist ja genau das Ziel. Meine Damen und Herren, natürlich werden aufgrund dieses preislichen Angebots auch mehr Menschen den ÖPNV nutzen – mit allen positiven Folgen. Insofern kann ich das verstehen. Wir haben ja immer so einen Arbeitstitel gehabt, wo wir von Klimaticket gesprochen haben. Denn als positive Folge wollen wir natürlich vor allem schauen, dass wir die CO2-Emissionensziele im Verkehrsbereich erreichen und über ein solches Ticket dazu den nötigen Beitrag leisten. Aber – und das müssen wir als Verantwortungsträger auch berücksichtigen – zu welchem Preis? Und natürlich: Wer trägt die finanzielle und politische Verantwortung? Meine Damen und Herren, der Bundeskanzler hat das Ticket im letzten Jahr als „eine der besten Ideen, die wir hatten“ bezeichnet. Ich habe eigentlich fast erwartet, dass er heute kommt, insbesondere weil heute die niedersächsische Heidekönigin da ist. Aber, lieber Herr Theurer, wir freuen uns natürlich, dass die Bundesregierung heute durch Sie vertreten wird. Ich glaube, das ist sehr würdig. Dafür, dass es die beste Idee der Bundesregierung ist, erscheint die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme durch den Bund bisher aber doch sehr bescheiden. Das beginnt mit der Ausfinanzierung des Tickets. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Nachschusspflicht vonseiten des Bundes nur für das Jahr 2023 vor. Wir wissen aber, dass das erste vollständige Jahr – 2024 – hier entscheidend ist. Was passiert, wenn das Defizit größer als prognostiziert ist und über die bisher von Bund und Ländern vereinbarten 3 Milliarden Euro hinausgeht? Als Stellschrauben stehen dann eine Erhöhung der Zuschüsse oder eine Anpassung der Ticketpreise zur Verfügung. Dies ist, Stichwort „Verantwortung“, dann in Abstimmung zwischen Bund und Ländern jährlich zu betrachten. Ich habe in diesem Zusammenhang auch immer gesagt: Wer bestellt, zahlt. – Derzeit läuft es aber darauf hinaus, dass der Bund bestellt, aber nur einen Teil zu zahlen bereit ist, und zwar lediglich den Teil, den der Bundesfinanzminister mit seinen 1,5 Milliarden Euro als Spielraum gegeben hat. Um das klipp und klar zu sagen: Das geht nicht. Klar ist auch, dass die Finanzverantwortung und das Finanzrisiko nicht auf die Verkehrsunternehmen übertragen werden können. Da kann ich Winfried Hermann nur zustimmen; da sind wir uns auch, glaube ich, alle einig unter den 16 Verkehrsministern. Und es muss klar sein, dass die Verantwortung für das Deutschlandticket von Bund und Ländern gemeinsam zu tragen ist – und das dauerhaft. Meine Damen und Herren, ich sprach vorhin von der Frage, zu welchem Preis dieses Ticket eingeführt wird. Damit meine ich nicht den Einführungspreis, sondern den fachlichen Preis für unser bestehendes ÖPNV-System. Denn das Deutschlandticket darf nicht zu einem Ramsch- ÖPNV führen. Ein billiger ÖPNV ist nicht zwangsläufig ein guter ÖPNV. Ein guter ÖPNV zeichnet sich durch ein gutes Angebot aus. Und natürlich: Es geht um gute Qualität. Ein gutes Angebot, eine gute Qualität ist die Voraussetzung dafür, mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf den ÖPNV zu bewegen. Daher bleibt die Forderung der Länder bestehen, dass wir weiterhin eine erhebliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel brauchen. Gerade wegen des nunmehr erwarteten Fahrgastzuwachses müssen wir weiter in den Ausbau und in die Qualität des ÖPNV investieren. Hier – ich wiederhole mich – ist der Bund laut Grundgesetz eindeutig in der Finanzierungsverantwortung. Von den zusätzlich notwendigen 3,15 Milliarden Euro haben wir im letzten Jahr 1 Milliarde Euro plus 3 Prozent jährliche Dynamisierung erhalten. Es fehlen also weiterhin mehr als 2 Milliarden Euro im System und – auch da kann ich meinem Vorredner zustimmen – dauerhaft. Die Kosten für Energie und Personal bleiben dynamisch. In diesem Zusammenhang ist auch eine weitere Forderung der Länder wichtig, die auch von den Verbänden unterstützt wird: Die bereits beschlossene Dynamisierung der Regionalisierungsmittel muss vollständig bei den Ländern ankommen, damit dort Ausbau und Qualitätsziele umgesetzt werden können. Dies ist nicht der Fall, wenn die Infrastrukturentgelte im Gleichklang dynamisiert werden. Aus diesem Grund muss die Dynamisierung bei den Infrastrukturentgelten weiterhin bei 1,8 Prozent gedeckelt werden. Denn wir brauchen jeden Euro für das Angebot und zusätzliche Bestellungen. Dies hatten wir als Länder schon bei der letzten Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Dezember 2022 hier im Bundesrat in einer Protokollerklärung angezeigt. Meine Damen und Herren, die Forderungen der Länder beruhen auf einem „16 : 0“-Beschluss in den Ausschüssen. Wir bitten die Bundesregierung, diese Punkte ernst zu nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Erwartung an uns, dass die Einführung des Deutschlandtickets oder Klimatickets zum 1. Mai 2023 steht. Alle Ebenen, auch der Bund, müssen hier zu ihrer Verantwortung stehen, und die berechtigten Hinweise der Länder müssen berücksichtigt werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Beermann! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Staatsminister Al-Wazir, Hessen. Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Deutschlandticket erreicht erstmals offiziell das Bundesratsplenum. Kollege Beermann hat es gesagt: Wir wollen in exakt einem Monat den Verkauf starten, nämlich am 3. April, und es soll ab 1. Mai gelten. Das ist noch viel Arbeit, die da vor uns liegt – in sehr kurzer Zeit. Trotzdem ist das heute ein guter Tag, denn das Deutschlandticket wird die größte Revolution im öffentlichen Nahverkehr sein, die es jemals gegeben hat. Stadtgrenzen, Kreisgrenzen, Tarifgrenzen, sogar Ländergrenzen sollen keine Rolle mehr spielen, stattdessen Einfachheit und das Prinzip „Ich kaufe eine Fahrkarte und steige ein und kann überall fahren, ohne mir Gedanken zu machen“. Ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger erinnern sich vielleicht noch, dass man, als Mobiltelefone eingeführt wurden, am Anfang sogar 3 Pfennig zahlen musste, wenn man angerufen wurde. Da hat sich irgendwann ein Flatrateprinzip durchgesetzt, das am Ende dazu geführt hat, dass fast alle so ein Angebot haben. Und das hat überhaupt erst dazu geführt, dass das so erfolgreich geworden ist. Etwas Ähnliches wünsche ich mir auch für die Wirkung des Deutschlandtickets auf die Frage der Einfachheit von Tarifangeboten. Wir in Hessen haben eine lange Geschichte von Flatratetickets. Wir haben weniger Verkehrsverbünde als andere. Nur drei sind bei uns aktiv. Das macht vieles einfacher. Aber das war auch harte Arbeit. Wir haben eine Geschichte der Einführung von Semestertickets. Wir haben an allen Hochschulen im Solidarmodell Semestertickets, die mindestens verbundweit, meistens sogar landesweit gelten. Wir haben 2017 das „Schülerticket Hessen“ eingeführt für Schülerinnen, Schüler, Auszubildende – die sind für 365 Euro im Jahr, umgerechnet 31 Euro im Monat, hessenweit unterwegs –, danach ein Landesticket für die Landesbeschäftigten als Jobticket als Teil des Tarifvertrages – das wiederum hat einen Boom ausgelöst bei Jobtickets, auch bei privaten Arbeitgebern – und 2020 das Seniorenticket für alle ab 65 Jahren, ebenfalls für 365 Euro im Jahr, 31 Euro im Monat umgerechnet. Das heißt, bei uns ist jetzt schon ungefähr die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger mit einem Flatrateticket landesweit unterwegs. Und wir hatten eine Vision, die wir auch in unserem Koalitionsvertrag niedergelegt haben, nämlich langfristig ein Bürgerticket für alle. Jetzt kommt es am 1. Mai, und zwar nicht nur hessenweit, sondern sogar bundesweit. Deswegen freuen wir uns ganz besonders. Das zeigt übrigens, dass gute Beispiele sich durchsetzen. Das ist gut. Erinnern wir uns mal, wie das entstanden ist als Idee: Es sollte ja auch die Bürgerinnen und Bürger entlasten angesichts von Inflation und Energiepreissteigerung, war ein Gegenstück zu einer anderen Idee. Ich kann nur sagen: Der Tankrabatt ist Geschichte, das Deutschlandticket kommt. Das zeigt, dass sich am Ende die richtigen Sachen durchsetzen. Wir wollen das gemeinsam schaffen. Ich darf daran erinnern, dass sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz Bundeskanzler und Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder darauf geeinigt haben, dass die Auswirkung paritätisch zwischen Bund und Ländern geteilt werden soll. Wir wissen momentan noch nicht genau, wie groß die Kosten sein werden. Es gibt Berechnungen, die sagen, dass wir mit 3,5 Milliarden Euro in der Jahreswirkung rechnen können. Es gibt auch Stimmen, die sagen, dass es mehr kostet. Ich kann an dieser Stelle nur sagen: Wir wollen das gemeinsam zum Erfolg machen. Wir sind dankbar dafür, dass in dem Entwurf nicht mehr darüber geredet wird, wegen eines späteren Anfangstermins die Summen zu kürzen, die der Bund zur Verfügung stellt. Das wird die Einführung erleichtern. Aber gleichzeitig ist auch klar: Wir wissen nicht genau, ob wir nicht am Ende ein noch größeres Loch in der Kasse haben werden, denn für die Bestandskunden ist das eine deutliche Preissenkung, die am Ende natürlich dafür sorgen wird, dass wir weniger Geld in der Kasse haben. Und das muss ausgeglichen werden. Ich will ausdrücklich noch mal sagen: Das muss weiter hälftig ausgeglichen werden. Da lassen wir den Bund nicht aus seiner Verantwortung, genauso wie wir dazu bereit sind, unsere Verantwortung wahrzunehmen. Ein Punkt noch zum Geld: Es gibt oft auf Bundesebene die Debatte, die Länder würden mit den Regionalisierungsmitteln alles Mögliche machen, nur nicht Busse und Bahnen finanzieren. Ich kann jedenfalls für Hessen hier ausdrücklich sagen: Wir geben alles aus, was vom Bund kommt, und wir legen inzwischen – übrigens dank Deutschlandticket erst recht – sogar deutlich eigenes Geld drauf, auch für den Regionalverkehr. Alleine in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 wird Hessen insgesamt 2,8 Milliarden Euro ausgeben. Da wird ein großer Teil der Regionalisierungsmittel dabei sein. Aber inzwischen kommt ein Drittel davon aus dem Landeshaushalt, die knappe Hälfte dieser Summe aus dem kommunalen Finanzausgleich, die andere Hälfte aus sogenannten originären Landesmitteln. Also schöne Grüße an den Haushaltsausschuss des Bundestages: Diese Debatte, dass die Länder irgendwas damit machen würden – das ist jedenfalls bei uns noch nie so gewesen und schon lange vorbei. Deswegen werden wir in den nächsten Monaten auch deutlich mit dem Bund über die Frage reden müssen, was das perspektivisch bedeutet. Letzter Punkt. Wir haben eine riesige Chance mit diesem Flatrateangebot. Übrigens: Je erfolgreicher wir sind, neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, umso weniger Geld müssen wir zusätzlich bereitstellen, weil dann ja auch Neukundinnen und Neukunden zahlen werden. Aber diese Neukundinnen und Neukunden wollen dann natürlich auch ein entsprechendes Angebot haben. In Richtung Bundesregierung: Wir diskutieren über den Ausbau- und Modernisierungspakt. Wir wollen dafür sorgen, dass wir das Angebot sichern und ausweiten können. Wenn wir viele neue Kundinnen und Kunden gewinnen, dann müssen wir dieses Angebot auch ausweiten. Das wird ein hartes Stück Arbeit bei Energiepreissteigerungen, bei Kostensteigerungen, bei Fachkräftemangel. Deswegen werden wir uns gemeinsam weiter anstrengen müssen – Bund, Länder und Kommunen. Wenn wir das aber gemeinsam in diesem Sinne tun, dann können wir am Ende auch in der Sache viel erreichen. Deswegen freue ich mich auf die weiteren Beratungen, auf den 31. März, wenn es hier hoffentlich in die letzte Runde geht, und dann auf den 3. April, wenn der Verkaufsstart ist, und erst recht auf den 1. Mai. – Vielen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Staatsminister Al-Wazir! – Ich darf nun das Wort erteilen: Frau Ministerin Dr. Hüskens, Sachsen-Anhalt. Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes legt die wesentlichen finanziellen Grundlagen für das Deutschlandticket. Wir kommen damit der Umsetzung eines hochsubventionierten, deutschlandweit gültigen Tickets im Regionalverkehr ein gutes Stück näher. Auch ich sehe eine Reihe von elementaren Vorteilen, so die länderübergreifende Gültigkeit des Tickets, den Preis für die Pendler – es ist schon ein paarmal gesagt worden – und vor allen Dingen die Einfachheit für den Nutzer. Der Gesetzentwurf schafft die finanzielle Grundlage für den Ausgleich der Mindererlöse und der Einführungskosten und trägt hoffentlich auch dazu bei, die Liquidität der Verkehrsunternehmen zu sichern. Gerade das müssen wir im Auge behalten. Denn eines sollten wir uns immer wieder mal klarmachen: Das Ticket wird nicht im politischen Raum mit Leben erfüllt, sondern durch die vielen Verkehrsunternehmen in unseren Ländern, die täglich viele Millionen Menschen transportieren. Sie allein können dafür sorgen, dass der Mehrwert des Angebots, der unser Ziel ist, bei den Menschen ankommt. Deshalb will ich an dieser Stelle auch einmal den Unternehmen danken, die aktuell mit Hochdruck dabei sind, sich auf das Ticket vorzubereiten. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf greift viele, aber nicht alle Anregungen auf, die aus Sicht des Bundeslandes Sachsen-Anhalt hilfreich gewesen wären, um den Unternehmen einen klareren Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen zu geben. Da die Kollegen hier schon vieles angesprochen haben, will ich nur drei Punkte nennen. Erstens: die Deckelung des Infrastrukturkostenanstiegs auf 1,8 Prozent, die aktuell nur für das Jahr 2023 vorgesehen ist. Um sicherzustellen, dass die Regionalisierungsmittel nicht durch den Anstieg der Infrastrukturkosten entwertet werden, müssen wir hier über eine dauerhafte Lösung sprechen. Zweitens. Es wird erforderlich sein, sicherzustellen, dass der Bund sich auch in 2024 und 2025 hälftig an allen finanziellen Nachteilen und Mehraufwendungen, die durch das Deutschlandticket entstehen werden, beteiligt. Dies schließt unter anderem die Kosten für die Einnahmeaufteilung und die Evaluation des Tickets ein. Es ist jetzt schon ein paarmal gesagt worden: Bund und Länder stehen hier in der Pflicht, in Zukunft, weil es sich um ein subventioniertes Ticket handelt, auch die Kosten hälftig zu tragen. Und drittens: Wir werden zeitnah Gespräche darüber führen müssen, wie denn zukünftig im Normalbetrieb der finanzielle Ausgleich zwischen Ländern und den Verkehrsbetrieben erfolgen soll. Mir fehlt aktuell noch ein klares Bild, was denn gerade die Unternehmen im ländlichen Raum motivieren soll, in Zukunft zusätzliche Angebote zu entwickeln und die Qualität zu verbessern. Das ist doch das, was wir wollen. Wir brauchen aber auch marktwirtschaftliche Instrumente, die die Unternehmen hier packen und interessieren und motivieren. Es kann nicht sein, dass es nur ein noch größerer Betrag öffentlicher Mittel ist. Aktuell macht mir das noch erhebliche Sorgen. Meine Damen und Herren, trotz dieser Sorgen habe ich die Hoffnung, dass wir in den kommenden Monaten zu den offenen Punkten, die ich genannt habe und die auch die Kolleginnen und Kollegen genannt haben, Lösungen finden werden. Denn ja: Die Verhandlungen waren in den vergangenen Monaten immer extrem zäh. Aber ich glaube, die Beharrlichkeit hat sich gelohnt, denn wir sind letztendlich immer zu einer Lösung gekommen. Das stimmt mich optimistisch, dass wir die noch offenen Punkte lösen werden und am 1. Mai wirklich in einen Echtbetrieb gehen können, dass wir das Instrument den Menschen anbieten können und dann relativ bald wissen, ob es wirklich der Gamechanger wird. – Ich danke Ihnen. Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Hüskens! – Ich darf nun aufrufen: Herrn Staatsminister Dulig, Sachsen. Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn sieben Landesverkehrsminister heute reden und eigentlich alle die gleiche Botschaft haben, dann liegt das nicht daran, dass alle eitel sind und mal reden wollen, sondern dahinter steckt eine Sorge und eine Erfahrung, nämlich dass die letzten Wochen und Monate der Diskussion zur Einführung des Deutschlandtickets durchaus ein sehr zähes Ringen waren und eben nicht alle Fragen beantwortet sind. Dass wir aber heute hier sind und uns dazu bekennen, dass wir das Deutschlandticket wollen, und wollen, dass es erfolgreich ist, zeigt, dass wir zuversichtlich sind und die Aufgaben beherzt anpacken. Man kann es auch anders sagen: Volker, hör die Signale! Wir müssen genau diese Verbindlichkeit, die über das Jahr 2024 hinausgeht, jetzt herstellen. Denn die Verkehrsverbünde, die Aufgabenträger fragen ja nicht die Bundesregierung nach der Garantie der Finanzierung. Sie fragen uns Länder. Und wenn wir Länder dann sagen: „Wir wissen aber noch nicht, wie das dann weitergeht“, dann ist das natürlich ein Problem, das wir zu schultern haben. Deshalb ist es im gemeinsamen Interesse, dass wir genau diese Frage der Verbindlichkeit eben auch nach der Zeit der Einführung jetzt regeln. Denn nur so können wir tatsächlich diese Sicherheit, den Vertrauensschutz organisieren, der notwendig ist. Wir reden zwar über das Deutschlandticket, aber eigentlich geht es doch um etwas anderes. Es geht doch um die Sicherung und Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs. Das wiederum auf das Deutschlandticket zu reduzieren, wäre fatal. Denn was nutzt uns das beste Ticket, wenn der Bus nicht fährt? Dementsprechend müssen wir natürlich auch sehen, dass die Angebotsseite sich entwickelt. Nun sagen uns die Verkehrsverbünde, sie wissen zurzeit nicht, wie sie mit den Kostensteigerungen weiter umgehen. Die Regionalisierungsmittel, die wir erhalten haben, werden zurzeit genutzt, um diese mit abzufedern für den SPNV. Aber das ist ja noch nicht alles. Wir haben aber noch andere Aufgaben vor uns. Ich denke daran, dass wir einen Ausbau- und Modernisierungspakt vereinbart haben, der aber so nicht finanzierbar ist. Wir brauchen also wirklich eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel, und zwar dauerhaft. Wir brauchen den Ausbau der Infrastruktur und der Qualität. Ich habe im letzten Jahr im Sommer, also in der Hochphase des 9-Euro-Tickets, mal einen Tag als Zugbegleiter mitgearbeitet. Das war eine sehr wertvolle Erfahrung. Seitdem sage ich immer: Wir müssen auch in Material und in Qualität investieren. Das gehört zusammen. Wir brauchen ein gutes Tarifangebot. Das Deutschlandticket kann genau das sein. Aber wir brauchen eine Verbindlichkeit, dass das dauerhaft gemeinsam getragen wird. Dementsprechend brauchen wir auch die Möglichkeiten und Mittel, die Sicherheit, die Investitionen in den ÖPNV geben zu können, damit wir ihn sichern und ausbauen können. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank Ihnen! – Als Nächstes spricht Frau Ministerin Karawanskij aus Thüringen. Susanna Karawanskij (Thüringen): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Tarek Al-Wazir hat es schon gesagt: Einen Monat noch, und dann beginnt der Vorverkauf des Deutschlandtickets. Für 49 Euro können wir dann hoffentlich alle ab 1. Mai bundesweit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln mobil sein. Aber wir sind noch nicht auf der Zielgeraden. Es gibt noch viele wichtige Fragen, die geklärt werden müssen, nicht nur bis zur Einführung am 1. Mai, sondern auch dazu, wie es ab 2024 weitergeht. Trotzdem können wir jetzt schon feststellen, dass das Ticket in Bezug auf das Ticketsystem für den Nahverkehrsbereich in der Bundesrepublik alles neu mischen und Bekanntes auf den Kopf stellen wird. Wir stehen tatsächlich vor einem Paradigmenwechsel, denn vieles wird sich verändern müssen. Die gesamte Verkehrsbranche befindet sich damit natürlich auch in einem Umbruch. Im Gegensatz zu dem viel zitierten 9-Euro-Ticket im vergangenen Sommer soll dieses Deutschlandticket, das 49-Euro-Ticket, das Klimaticket, wie auch immer wir es nennen, nur als digitales Ticket zur Verfügung stehen. Demzufolge erleben wir auch so etwas wie einen Reformzwang, der viele, vor allen Dingen kleinere Verkehrsunternehmen in den verbundfreien Räumen in Deutschland, so zum Beispiel in Thüringen oder auch anderswo, vor eine neue Herausforderung stellt. Diese stehen tatsächlich vor einem Berg an Aufgaben. Für diese Unternehmen bedeutet diese Umstellung wirklich einen Kraftakt. Aktuell schaffen es nur vier von 44 Unternehmen in Thüringen, dieses digitale Vollticket so anzubieten. Da liegt noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns. Zugleich bedeutet das eben auch, dass der gute alte Papierfahrschein nach fast 200 Jahren auf dem Rückzug ist. Daher hatten wir ja auch anfänglich in den Beratungen bei der Ausgabe des Tickets den Papierfahrschein gefordert wie seinerzeit beim 9-Euro-Ticket. Wir alle haben viele Stellungnahmen bekommen: Vor allen Dingen die kleineren Unternehmen befürchten, die Umstellung mit dieser kurzen Einführungsfrist nicht stemmen zu können. Aber ich habe auch Zuschriften bekommen von zahlreichen Sozialverbänden, die ihre Sorge zum Ausdruck gebracht haben, dass mit dem ausschließlich digitalen Deutschlandticket ganze Gruppen ausgeschlossen werden wie zum Beispiel Seniorinnen und Senioren. Sie haben uns angeschrieben und gesagt, dass das gar nicht so einfach handhabbar ist, darunter auch der Verband der Wohnungslosen. Genauso ist die Frage, wie Schüler/-innen das nutzen sollen. Wir können nicht wollen, dass wir ganze Menschengruppen, vor allen Dingen die sozial Schwächeren, ausschließen. Gleichzeitig haben wir in den Verhandlungen der Länder mit dem Bund gemerkt, dass ein dauerhaftes Papierticket nicht durchsetzbar ist. Nun ist die Aufgabe, die betroffenen Verkehrsunternehmen nicht im Regen stehen zu lassen, bei diesem Umstellungsprozess zu unterstützen und vor allen Dingen deren Liquidität zu sichern, denn nur so können wir auch unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in der Fläche präsent sind, die regional verankert sind, am Markt halten und ihr Überleben sichern. Denn es kann ja nicht unser Ziel sein, dass uns mit der Einführung des Deutschlandtickets die Unternehmen kaputtgehen beziehungsweise diese die Einführungsphase nicht überleben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fahrpreis für das Deutschlandticket ist aber nur eine Seite der Verkehrswende. Ohne nutzbares Angebot im ländlichen Raum bleibt das preisgünstige Ticket nur eine halbe Sache. Daher möchte ich mich in den Reigen meiner Kolleginnen und Kollegen heute hier stellen und die Forderungen nach einer Angebotsausweitung deutlich machen. Wir brauchen einen Ausbau des Angebots im Nahverkehr, eine Forderung, die wir als Länderverkehrsminister/-innen gegenüber dem Bund immer wieder deutlich gemacht haben und auch kontinuierlich wiederholen. Gleichzeitig haben wir seit zwölf Monaten enorm gestiegene Energiekosten, sodass die erst im Dezember letzten Jahres beschlossenen und gestiegenen Regionalisierungsmittel letztendlich dann doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Denn diese werden aufgezehrt, nicht nur von den hohen Energiekosten, sondern auch durch die sich immer schwieriger gestaltende Personalakquise, was dann wieder entsprechende Auswirkungen auf das Bestandsangebot hat, das dann gegebenenfalls ausgedünnt werden muss oder nicht gehalten werden kann. Daher ist der Bund weiter in der Pflicht, die Regionalisierungsmittel perspektivisch bundesweit so zu gestalten, dass in Stadt und Land eine auskömmliche Finanzierung des ÖPNV langfristig sichergestellt werden kann und die Teilhabe aller sichergestellt werden kann. Im Ampel-Koalitionsvertrag ist das entsprechend verankert. Länder und Kommunen brauchen die Finanzierungssicherheit, um langfristig den ÖPNV sicherstellen und finanzieren zu können. Denn nur so können wir auch mehr Nutzer/-innen gewinnen, und nur so können wir in den ländlichen Räumen die Vorteile des ÖPNV ausspielen, und nur so können wir gemeinsam unsere Klimaziele erreichen. Das bedeutet, dass wir vor Ort unseren ÖPNV so qualifizieren müssen, dass er eine echte Alternative zum Auto darstellt. Das wollen wir in Thüringen mit einer Erreichbarkeitsgarantie sicherstellen, indem wir unsere Verkehre hierarchisieren, besser miteinander verzahnen und täglich und ganztägig anbieten. Aber das bedeutet natürlich auch, dass wir die letzte Meile im Blick behalten müssen. Denn trotz der Fortschritte bei der Digitalisierung ist es bis zum flächendeckenden autonomen Fahren noch ein ganz schön langer Weg, und nicht für jeden Zweck ist dieses Mittel auch der richtige Ansatz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Verkehrsbereich steht uns ein Paradigmenwechsel bevor. Vieles – gefühlt alles – passiert zeitgleich, und selbst langgediente Praktiker/-innen reden, auch vor dem Hintergrund der sich zum Ende neigenden Pandemie, von einer multiplen Krise und einer Krise des ÖPNV. Ich sehe das nicht so. Ich sehe, dass wir mit den Schlagworten Nutzerorientierung, Digitalisierung, Angebotsausweitung, Dekarbonisierung tatsächlich viele Chancen haben, die wir nutzen wollen, auch wenn wir mit dem Deutschlandticket noch nicht auf der Zielgeraden sind. Mit der Frage der Ausstattung ab 2024 und fortfolgende werden wir uns noch intensiv auseinandersetzen. Hier erwarte ich, dass die positiven Effekte nicht gleich im Folgejahr durch einen exorbitanten Preisanstieg wieder zunichtegemacht werden. Wir brauchen Finanzierungssicherheit, um die Klimaziele umsetzen zu können, und wir brauchen nicht mehr und nicht weniger als einen Ausbau- und Modernisierungspakt im ÖPNV. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Als Nächstes spricht Herr Minister Krischer aus Nordrhein- Westfalen. Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wenn vor einem Jahr hier an diesem Pult jemand gestanden und gesagt hätte: „In einem Jahr werden wir über die konkrete Einführung eines Tickets zum Preis von 49 Euro mit deutschlandweiter Gültigkeit reden, und es wird einen großen politischen Konsens dazu geben“, dann hätte es bei aller emotionalen Zurückhaltung in diesem Hause den einen oder anderen Lacher gegeben. Das zeigt eben – und ich finde, das ist das Positive –, dass wir es in diesem Land schaffen, in Krisen auch die Chancen zu sehen und hier Schritte nach vorne zu gehen, die vielleicht vorher gar nicht möglich gewesen wären. Das ist gut so. Als Vorsitzender der Verkehrsministerinnen- und Verkehrsministerkonferenz möchte ich allen danken, die in den letzten Monaten ganz hart an diesem Thema gearbeitet haben, in unzähligen Sitzungen darum gerungen haben, dieses Thema zu dem Punkt zu bringen, wo wir jetzt sind. Es ist viel auf der Arbeitsebene passiert, aber eben auch viel auf der politischen Ebene. Und da ist der eine oder andere über seinen Schatten gesprungen, weil man die Chancen, die Perspektiven eines solchen Tickets erkannt hat. Das ist gut so. Ich will auch ausdrücklich denjenigen danken, die vielleicht vor wenigen Monaten noch bei der Diskussion um dieses Ticket von Gratismentalität und anderen Dingen gesprochen haben, dass sie diesen Weg gegangen sind, denn sonst würden wir jetzt nicht hier sein und das entsprechend umsetzen können. Es ist gut, dass wir ein solches Ticket haben. Es ist nicht nur der Preis, es ist nicht nur die Gültigkeit, sondern es ist vor allen Dingen – und das haben uns die Erfahrungen mit dem 9-Euro-Ticket gelehrt – auch die Einfachheit, die die Menschen überzeugt hat und die uns jetzt die nötige Power gibt, das entsprechend umzusetzen als eine – Tarek Al-Wazir hat es gerade völlig richtig gesagt – Revolution im öffentlichen Verkehr, wie es sie vielleicht noch nie in Deutschland in dieser Art und Weise gegeben hat. Wir haben natürlich – auch das ist von den Kolleginnen und Kollegen schon mehrfach angesprochen worden – noch eine Menge zu erledigen auf dem Weg bis zur Einführung am 1. Mai, auch danach noch. Wir dürfen bei dem, was an Baustellen noch zu erledigen ist, die Menschen nicht enttäuschen, nicht weiter enttäuschen, nicht den Verkaufsstart oder anderes infrage stellen. Ich sehe das im Moment auch nicht. Aber trotzdem ist noch einiges zu tun. Zum Beispiel brauchen wir – ich hoffe, die Bundesregierung kann dazu gleich noch etwas sagen –, was die beihilferechtliche Genehmigung des Tickets angeht, schnell Klarheit, damit es keine Unsicherheiten gibt. Meine Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen Verkehrsminister/-innen haben es gerade alle angesprochen. In den letzten Monaten ist sehr oft der Satz gesagt worden: Was nützt das schönste Ticket, wenn am Ende kein Bus kommt? Das ist natürlich der zweite Teil der Geschichte. Wir schaffen hoffentlich in den nächsten Wochen und Monaten ein Ticket. Aber wenn es uns nicht gelingt, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs so voranzubringen, dass die Menschen tatsächlich in allen Teilen der Republik ein angemessenes Angebot bekommen, dann wird das nicht nur eine Enttäuschung für die Menschen sein, sondern es wird am Ende auch das konterkarieren, was uns an anderer Stelle bewegt, nämlich die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Hier ist eine Anstrengung aller politischen Ebenen notwendig. Es ist eben nicht so, dass der öffentliche Verkehr eine Veranstaltung von Ländern und Kommunen allein ist. Vielmehr brauchen wir hier das Engagement aller Ebenen. Ich möchte ausdrücklich unterstützen, dass es nicht sein kann, dass wir die Erhöhung der Regionalisierungsmittel, die Dynamisierung über die Infrastrukturbeiträge über unsere Aufgabenträger dann postwendend an den Bund zurücküberweisen. Das muss dauerhaft neu geregelt werden. Das ist ein ganz wichtiger und entscheidender Punkt. Ebenfalls ein Punkt ist, dass wir einen Ausbau- und Modernisierungspakt haben, weiter erarbeiten und in der Verkehrsministerinnen- und Verkehrsministerkonferenz konkret darüber diskutieren. Aber das darf nicht nur eine Überschrift, ein Papiertiger bleiben, sondern muss am Ende dann auch mit der nötigen finanziellen Ausstattung hinterlegt sein, damit wir tatsächlich den ÖPNV ausbauen können. Denn es ist in Nordrhein-Westfalen so wie in allen anderen Bundesländern auch: dass wir angesichts der Preissteigerungen, der Energiekostensteigerungen, die wir haben, erhebliche Finanzierungsprobleme haben, allein die Bestandsverkehre zu erhalten. Ich kann das, was Tarek Al-Wazir aus Hessen gesagt hat, hier nur unterstützen. Wir legen noch Landesgeld drauf, damit wir am Ende das, was es an Schienenverkehrsleistungen in unserem Bundesland gibt, tatsächlich umsetzen können. Deshalb muss hier entsprechend mehr passieren. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Ticket als Chance begreifen: Der öffentliche Verkehr ist endlich vom Problem zum Problemlöser geworden in der Verkehrspolitik. Lassen Sie uns das Ticket als Katalysator nutzen, um all die Herausforderungen, die wir in Zukunft noch zu bewältigen haben, zu schaffen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als letzter Redner spricht der Parlamentarische Staatssekretär Theurer vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist, wie der Kollege Krischer gerade gesagt hat, in der Tat ein besonderer Tag: die Beratung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, das die finanzielle Grundlage für die Unterstützung des Bundes bei der Einführung des Deutschlandtickets schafft. Wer hätte das vor einem Jahr gedacht? Wahrscheinlich niemand. Historikerinnen und Historiker werden zu bewerten haben, ob die Idee dazu auf den Geniestreich des Bundesverkehrsministers zurückgeht, das 9-Euro-Ticket einzuführen, oder ob andere das mit auf den Weg gebracht haben, indem der Bund den Impuls gegeben hat, mal darüber nachzudenken, wie man eine Modernisierung der Ticketstrukturen in der Bundesrepublik Deutschland voranbringen kann. Die Nutznießerinnen und Nutznießer stehen heute schon fest: Es sind die Menschen, die den öffentlichen Verkehr nutzen wollen und müssen. Gerade im ländlichen Raum wird das zu deutlichen Verbesserungen führen. Wenn heute beispielsweise in Waghäusel in Baden-Württemberg ein Pendler, eine Pendlerin über 100 Euro im Monat bezahlen muss, um in die Stadt Karlsruhe zu kommen, dann bedeutet die Einführung eines Deutschlandtickets zu 49 Euro praktisch die Halbierung des Preises. Auch die Fragen des Übergangs in die Nachbarverbünde, über die Sie – die Kolleginnen und Kollegen in den Ländern – als nach dem Grundgesetz Zuständige sich ja täglich mit den Aufgabenträgern auseinandersetzen, werden damit gelöst. Es ist ja nicht so, dass die Nutzer des Karlsruher Verkehrsverbundes in Zukunft in Massen in Ostfriesland oder in Hamburg oder in den neuen Bundesländern fahren werden. Das wird nach wie vor die Ausnahme bleiben. Aber in den direkt angrenzenden Verbünden – und häufig sind ja Pendlerinnen und Pendler darauf angewiesen, zwei oder drei Tarifverbünde zu durchqueren – führt das, insbesondere dann, wenn auch Landesgrenzen überschritten werden, zu ganz entscheidenden Vorteilen. Diese Vorteile brauchen wir und müssen sie auch nutzen, um trotz der ambitionierten Klimaschutzziele, zu deren Erreichung sich die Bundesrepublik Deutschland international verpflichtet hat – eine Aufgabe an alle staatlichen Ebenen –, die Mobilitätsziele zu erreichen. Die Bundesregierung hat ja die Schiene zum absoluten Schwerpunkt ihrer Politik gemacht. Wir halten am Deutschlandtakt fest. Falschmeldungen, er würde verschoben, kann ich hier entschieden entgegentreten. Im Gegenteil: Die Bundesregierung arbeitet daran, den Deutschlandtakt zu beschleunigen. Wir stehen aber auch vor erheblichen Aufgaben im Bereich der Instandsetzung und Sanierung eines leider maroden bundeseigenen Schienennetzes, das wir angetroffen haben; und es muss im Interesse aller Beteiligten liegen, dieses Schienennetz beschleunigt zu sanieren und instand zu halten. Dem Wunsch der Länder, die Trassen- und Stationspreise nicht so stark zu dynamisieren beziehungsweise die Dynamisierung auszusetzen, ist der Bund nachgekommen. Für die Jahre 2024 und 2025 soll der Anstieg auf 1,8 Prozent statt auf 3 Prozent begrenzt werden. Gleichzeitig wurden ja bereits mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes bis 2030 rund 17 Milliarden Euro zusätzliche Mittel des Bundes in die Regionalisierungsmittel gegeben. Damit können auch Kostensteigerungen ein Stück weit aufgefangen werden. Aber die Bundesregierung ist nicht verantwortlich für die Inflation, und alle staatlichen Ebenen müssen die Folgen der internationalen Krisen natürlich gemeinsam tragen. Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, mich ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit, insbesondere auf der Arbeitsebene, aber auch auf der politischen Ebene, zu bedanken. Es gibt ja in der Tat noch einige Fragen, die auf den letzten Metern geklärt werden müssen, was die praktische Umsetzung angeht. Der Bund verfügt nicht über die Kompetenzen und auch nicht über die administrativen Kapazitäten, Tarife zu genehmigen. Das ist nach unserer verfassungsmäßigen Ordnung auch nicht die Aufgabe des Bundes. Wir sind aber dem Wunsch der Länder entgegengekommen, durch eine Genehmigungsfiktion im Gesetz dafür zu sorgen, dass der reibungslose Beginn des Deutschlandtickets zum 1. Mai sichergestellt wird. Aber wir gehen davon aus, dass die Frage der Tarife und der Tarifgenehmigung wie in der Vergangenheit auch mit einer entsprechenden Vorlaufzeit von denjenigen erledigt werden kann, die über die Kompetenzen verfügen. Das sind die Länder beziehungsweise die von den Ländern beauftragten Behörden. Ich verbinde mit dem Deutschlandticket den Wunsch, dass es uns gemeinsam gelingt, den Nahverkehr einfach und bezahlbar zu machen, denn die Menschen orientieren sich nicht an Tarifzonen und Verbundgrenzen. Wir haben ja gesehen, dass es gelingen kann, durch solche Angebote Millionen zusätzlicher Fahrgäste in den klimafreundlichen Nahverkehr zu bekommen. Die Zukunft der Mobilität, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird intermodal sein, aber sie muss vor allen Dingen klimaneutral sein. Dabei spielen Schiene, Bus und Bahn die entscheidende Rolle. Lassen Sie uns in diesem Sinne das Deutschlandticket jetzt gemeinsam Realität werden lassen! – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Das war der letzte Redner. – Besten Dank! Ich darf noch sagen, dass je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben wurde von Herrn Staatsrat Dr. Joachim (Bremen) und von Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein). Wir können damit zur Abstimmung kommen. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Wir sind übereingekommen, dass damit in Ziffer 2 nur Buchstabe g entfällt. Wir fahren fort mit Ziffer 2, aus der ich Buchstabe e separat aufrufe. – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 2! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (Drucksache 23/23) Hier liegt eine Wortmeldung vor, und zwar vom Parlamentarischen Staatssekretär Wenzel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Digitalisierung eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg der Energiewende ist, brauche ich wohl kaum zu erwähnen. Bei zahlreichen Energieministertreffen der letzten Zeit stand die Beschleunigung der Digitalisierung des Energiesystems auf der Tagesordnung. Die Länderministerinnen und Länderminister haben dabei stets die Bedeutung von intelligenten Mess- und Steuerungssystemen unterstrichen. 1 Anlagen 2 und 3 Auch in den vorliegenden Empfehlungen der Ausschüsse spiegelt sich die Bedeutung der Digitalisierung als Beschleuniger wider. Zum einen für die Netzintegration von erneuerbaren Energien, zum Zweiten für die Nutzung des Flexibilitätspotenzials und des Speicherpotenzials von Elektroautos und Wärmepumpen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz und drittens auch für Kosteneinsparungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern durch dynamische Tarife. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist zentral, um diese Potenziale zu heben und zu entfalten. Es baut bürokratische Hürden ab und schafft mit einem klaren gesetzlichen Rollout-Fahrplan Planungssicherheit für den überfälligen Aufbau der Smart-Meter-Infrastruktur. Es schlägt eine Brücke zwischen volatiler Erzeugung und flexiblem Verbrauch und beinhaltet zahlreiche Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sukzessive soll jeder Haushalt und jedes Unternehmen mit einem intelligenten Messsystem von dynamischen Tarifen profitieren können. Damit sorgen wir dafür, dass die Preissignale, die die erneuerbaren Energien senden, auch bei den Letztverbrauchern ankommen und ihnen zugutekommen. Dazu gehört auch, dass diejenigen, die einen Smart Meter einbauen lassen wollen, ein Recht bekommen, dass dies innerhalb einer festen Frist erfolgt. Das ist keine Selbstverständlichkeit, geht aber hier auch im Einklang mit europäischem Recht. Ebenso profitieren die Netzbetreiber. Sie können durch eine verbesserte Datenbasis den Netzausbau, die Nutzung von Flexibilitäten und Speicheroptionen und die Steuerung des Stromnetzes einfacher und präziser vornehmen. Dabei wird gleichzeitig der Datenschutz gestärkt. Durch Anonymisierung, Pseudonymisierung und die Pflicht zum automatisierten Löschen sorgen wir zugleich für die Steigerung des Datenschutzes. Mit dem Gesetzentwurf verankern wir aber auch eine gerechtere Kostenverteilung. Die direkten Kosten für einen Smart Meter werden für Durchschnittshaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt und damit deutlich abgesenkt. Wer ein Elektroauto, eine Wärmepumpe betreibt, zahlt 50 Euro. Die anderen Kosten werden von den Netzbetreibern getragen, die wie geschildert ebenfalls einen großen Nutzen haben, bislang aber keinen Kostenbeitrag leisten mussten. Das nützt unter dem Strich den Verbraucherinnen und Verbrauchern, weil sich die Kosten des Ausbaus der Verteilnetze durch eingesparte Netzausbaukosten und eine bessere Netzauslastung deutlich reduzieren werden. Ich bitte Sie daher um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf, damit wir gemeinsam die Digitalisierung der Energiewende voranbringen können. – Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir können deshalb gleich zur Abstimmung kommen. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3 rufe ich nach Buchstaben getrennt auf: Buchstabe b! – Mehrheit. Buchstabe d! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ich komme nun zu Ziffer 8, die ich ebenfalls nach Buchstaben getrennt aufrufe: Buchstabe a! – Mehrheit. Buchstabe c! – Mehrheit. Buchstabe d! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 im Hinblick auf Sofortüberweisungen in Euro COM(2022) 546 final; Ratsdok. 14125/22 (Drucksache 585/22, zu Drucksache 585/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion COM(2022) 490 final (Drucksache 533/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau Ministerin Osigus (Niedersachsen) und Herrn Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). Somit können wir gleich zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen kommen. Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffern 11, 14, 15, 17 und 20 rufe ich gemeinsam auf. Bitte hierfür Ihr Handzeichen! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 18! – Minderheit. 1 Anlagen 4 und 5 Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Eur

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