Protokoll der 1031. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1031. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1031
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1031. Sitzung
Berlin, Freitag, den 3. März 2023
I n h a l t :
Begrüßung des Botschafters der Ukraine,
Oleksij Makejew . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
1. Gesetz zur Ermöglichung hybrider und
virtueller Mitgliederversammlungen im
Vereinsrecht (Drucksache 55/23) . . . . . . . . . . . 37
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59*
2. Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei
Rechtsdienstleistungen und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 56/23) . . 37
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59*
3. Gesetz zur Beschleunigung von
verwaltungsgerichtlichen Verfahren im
Infrastrukturbereich (Drucksache 57/23, zu
Drucksache 57/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 37
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
4. Zweites Gesetz zur Änderung
schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 58/23) 37
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59*
5. Gesetz zu dem Abkommen vom 14. August
2020 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika über den
Austausch länderbezogener Berichte
(Drucksache 59/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59*
6. Entschließung des Bundesrates: Zulassung
von staatlichen und staatlich anerkannten
Schulen des Gesundheitswesens als Träger
von Maßnahmen der Arbeitsförderung –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz – (Drucksache 4/23) . . . . . 37
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 59*
7. Entschließung des Bundesrates zum
Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen und Baden-Württemberg, Hessen –
(Drucksache 60/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 29
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 30
Winfried Kretschmann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Franziska Giffey (Berlin) . . . . . . . . . 33
Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im
Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . 34
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 35
8. Entschließung des Bundesrates – „Für eine
kostenfreie Meisterfortbildung“ – Antrag
des Freistaates Bayern – (Drucksache 675/22) 37
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 59*
9. Entschließung des Bundesrates für ein Verbot
von Einwegkunststoff-Elektrozigaretten –
Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 3/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Bernhard Stengele (Thüringen) . . . . . . 38
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 39
10. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die
Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29. April 2021
über die Rechte und Pflichten der
Fahrgäste im Eisenbahnverkehr – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 22/23) . . 42
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
11. Entwurf eines Neunten Gesetzes zur
Änderung des Regionalisierungsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 40/23, zu Drucksache 40/23) . . . . . . . 43
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 43
Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 45
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 46
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 47
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 48
Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 48
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 49
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 59*
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
12. Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der
Digitalisierung der Energiewende
(Drucksache 23/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
13. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012
und (EU) 2021/1230 im Hinblick auf
Sofortüberweisungen in Euro
COM(2022) 546 final; Ratsdok. 14125/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 585/22, zu Drucksache 585/22) 52
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 53
14. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für
ein angemessenes Mindesteinkommen zur
Gewährleistung einer aktiven Inklusion
COM(2022) 490 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 533/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 61*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 53
15. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, die Europäische
Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Mitteilung über Leitlinien für
eine Reform des EU-Rahmens für die
wirtschaftspolitische Steuerung
COM(2022) 583 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 648/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 64*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 53
16. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die an
die Europäische Arzneimittel-Agentur zu
entrichtenden Gebühren und Entgelte, zur
Änderung der Verordnung (EU) 2017/745 des
Europäischen Parlaments und des Rates und
zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 297/95 des Rates und der Verordnung
(EU) Nr. 658/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates
COM(2022) 721 final; Ratsdok. 16070/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 659/22, zu Drucksache 659/22) 53
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
17. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen
und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen
und selbstständigen technischen Einheiten für
diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen
und der Dauerhaltbarkeit von Batterien
(Euro 7) und zur Aufhebung der Verordnungen
(EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009
COM(2022) 586 final; Ratsdok. 14598/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 665/22, zu Drucksache 665/22) 54
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
18. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
europäische Bevölkerungs- und
Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der
Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU)
Nr. 1260/2013
COM(2023) 31 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 24/23, zu Drucksache 24/23) . . 54
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
19. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und
(EU) 2017/746 hinsichtlich der
Übergangsbestimmungen für bestimmte
Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika
COM(2023) 10 final; Ratsdok. 5139/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 27/23, zu Drucksache 27/23) . . 55
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
20. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur
Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer
COM2022) 732 final; Ratsdok. 16322/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 31/23, zu Drucksache 31/23) . . 55
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
21. Fünfte Verordnung zur Bestimmung von
Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht
geringen Menge (Drucksache 11/23) . . . . . . 37
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59*
22. Benennung eines Mitglieds für den Beirat
für Forschungsmigration – gemäß § 38d
Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 AufenthV –
(Drucksache 52/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 52/1/23 . . . . . . . . . . . . . . 59*
23. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Beirat bei der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen – gemäß § 5
BEGTPG – Antrag der Freien Hansestadt
Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 50/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 50/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . 59*
24. Entschließung des Bundesrates „Stärkung
der Beteiligung der Länder bei
Aufnahmezusagen des Bundes nach § 23 Absatz 2 des
Aufenthaltsgesetzes“ – Antrag des Landes
Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 87/23) . . . . . . . . . . . . . . 39
Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 39
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin des Innern und
für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
25. Entschließung des Bundesrates zur
umgehenden Einführung der
Kindergrundsicherung – Antrag des Saarlandes gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 91/23) . . . . 35
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 35
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
26. Entschließung des Bundesrates
„Verlängerung der Antrags- und Bewilligungsfristen
für den Wiederaufbau aus dem
Sondervermögen Aufbauhilfe 2021‘ schnellstmöglich
umsetzen“ – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 93/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 64*
Mitteilung: Überweisung an den
Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
27. Entschließung des Bundesrates
„Ankurbelung des Wohnungsbaus“ – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 92/23) . . . . . . . . . . . . . . 41
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 41
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
28. Gesetz zur Änderung des
Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften
(ROGÄndG) (Drucksache 95/23, zu
Drucksache 95/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 55
Klara Geywitz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 56
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
29. Vierte Verordnung zur Änderung der
Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
(Drucksache 96/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 58
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg
Vizepräsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund –zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und
Sport
Petra Olschowski, Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
N i e d e r s a c h s e n :
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen
beim Bund
Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Herbert Mertin, Minister der Justiz
Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Dr. Tamara Zieschang, Ministerin für Inneres und
Sport
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres,
Kommunales, Wohnen und Sport
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Bernhard Stengele, Minister für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales
Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im
Auswärtigen Amt
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Cansel Kiziltepe, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
1031. Sitzung
Berlin, den 3. März 2023
Beginn: 09.33 Uhr
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Liebe
Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1031. Sitzung des
Bundesrates.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Angriff
Russlands auf die Ukraine am 24. Februar letzten Jahres
herrscht ein Krieg in Europa, der größtes Leid über die
Menschen bringt. Städte, Dörfer, Infrastruktur werden
zerstört. Viele Menschen haben ihr Leben verloren,
Millionen sind auf der Flucht. Russlands Angriffskrieg ist ein
schwerer Bruch des Völkerrechts, gegen den sich die
Ukrainerinnen und Ukrainer mit größtem Mut und
Entschlossenheit wehren. Sie kämpfen für ihr Land, ihre
Unabhängigkeit, ihre Freiheit und somit zugleich für
unsere gemeinsamen europäischen Werte.
Ich begrüße den ukrainischen Botschafter, Seine
Exzellenz Herrn Oleksij M a k e j e w . – Herr Botschafter,
herzlich willkommen im Bundesrat!
(Beifall)
Ihr Besuch unterstreicht die Verbundenheit unserer
Länder. Es ist uns ein großes Anliegen, die Solidarität der
16 deutschen Länder mit der Ukraine zum Ausdruck zu
bringen. Wir stehen an Ihrer Seite. Wir nehmen Anteil an
Ihrem Leid und trauern mit Ihnen um die Toten. Die
Aggression Russlands gegen Ihr Land, die wir einhellig
verurteilen, wird gleich Gegenstand unserer
Tagesordnung sein.
Herr Botschafter, vielen Dank, dass Sie die Zeit
gefunden haben, heute bei uns zu sein, um die Debatte zu
verfolgen!
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 29 Punkten vor.
Das Raumordnungsänderungsgesetz, unser TOP 28,
wird erst heute Vormittag im Deutschen Bundestag
behandelt. Sobald es dort verabschiedet und uns zugestellt
worden ist, wird es umgedruckt und hier im Saal verteilt.
Wir haben vereinbart, die Vorlage entsprechend der
TOP-Nummer zum Ende der Sitzung zur Beratung
aufzurufen.
Jetzt zur Reihenfolge im Einzelnen: Zu Beginn der
Sitzung werden TOP 7 und 25 – in dieser Reihenfolge –
aufgerufen. Nach TOP 9 werden die Punkte 24 und 27 –
in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir beginnen mit Punkt 7:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates zum Jahrestag des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 60/23)
Dem Antrag sind die Länder Baden-Württemberg
und Hessen beigetreten.
Hierzu liegen folgende Wortmeldungen vor: Zunächst
Herr Ministerpräsident Wüst, Nordrhein-Westfalen.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter
Herr Botschafter! Am 24. Februar hat Putins Russland
den Krieg zurück nach Europa gebracht. Seitdem, seit
über einem Jahr, ist die Welt eine andere. Seit mehr als
einem Jahr erleben die Menschen in der Ukraine
unvorstellbares Leid. Putins Ziel ist nicht weniger als die
Vernichtung der ukrainischen Identität. Der Krieg gegen die
Ukraine ist ein Angriff auf die Demokratie, die Freiheit,
die Selbstbestimmung, das Völkerrecht, aber auch auf die
Menschlichkeit. Und er ist ein Angriff auf unsere Werte.
UN-Generalsekretär António Guterres hat es zutreffend
formuliert: Der russische Überfall ist ein Angriff auf
unser kollektives Gewissen.
Russland führt diesen Krieg mit unerbittlicher Härte,
vor allem gegen die Zivilbevölkerung, mit
Raketenangriffen auf Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser,
Geburtskliniken, Wohngebäude,
Versorgungseinrichtungen, mit Folter und sexueller Gewalt, mit der
systematischen Verschleppung von Kindern. Wir alle haben die
grausamen Bilder der Verbrechen in Butscha noch tief in
unserer Erinnerung, auch aus anderen Städten.
Zigtausend Todesopfer: Soldaten, Frauen, Kinder, auch alte
Menschen.
Der Bundesrat hat den russischen Angriffskrieg und
seine Grausamkeiten schon vor einem Jahr auf das
Schärfste verurteilt, und es ist ein wichtiges Signal, dass
wir die Verurteilung dieses brutalen Angriffskrieges und
unsere Solidarität mit der Ukraine heute noch einmal
bekräftigen. Nach einem Jahr Krieg können wir heute
aber auch sagen: Die Ukraine behauptet sich erfolgreich
gegen den russischen Aggressor. Putin hat die Ukraine
unterschätzt, denn was die Ukrainerinnen und Ukrainer
niemals verloren haben, ist ihr unbändiger Mut, der Stolz
auf ihr Land, ihr unerschütterliches Streben nach Freiheit
und ihr Zusammenhalt.
Putin hat auch den Zusammenhalt des Westens
unterschätzt. Wir senden ein klares Signal nach Moskau: Der
russische Angriffskrieg wird uns nicht spalten. Im
Gegenteil: Er bringt uns noch näher zusammen. Die Ukraine
muss diesen Krieg gewinnen, und unsere Botschaft an die
Menschen in der Ukraine – sehr geehrter Herr
Botschafter – ist klar: Wir stehen fest an eurer Seite, heute und an
jedem weiteren Tag.
Am vergangenen Dienstag hat unser Land Nordrhein-
Westfalen eine Partnerschaft mit der Oblast
Dnipropetrowsk begründet. Der Botschafter war dabei. – Vielen
Dank für den Austausch und Ihr Kommen zu uns!
Jetzt werden Menschen fragen: „Was macht ihr da
jetzt für Partnerschaften?“, weil wir alle, viele aus ihrem
eigenen Erleben in ihrer Jugend, Partnerschaften ja als
freudige Ereignisse kennen. Üblicherweise feiert man so
etwas. Natürlich ist einem in diesem Moment in keiner
Weise nach Feiern zumute. Aber es ist eben ein gelebtes
Zeichen von Solidarität mit den Menschen in der
Ukraine. Wir wissen aus der Aussöhnung mit Frankreich um
die Bedeutung von Partnerschaften von Kommunen,
Vereinen, zivilen Organisationen und, wie wichtig es ist,
diese Brücken zu schlagen, auch als Fundament einer
gemeinsamen europäischen Zukunft. Das beginnt eben
auch in Kommunen und Regionen. Es werden jetzt
überall Städtepartnerschaften begründet. Sie sind
unverzichtbarer Teil eines geeinten, lebendigen Europas. Deshalb
ist es gut, dass jetzt überall in Deutschland solche
Partnerschaften entstehen.
In den vergangenen Monaten haben viele Menschen in
unserem Land ihre Solidarität mit der Ukraine gezeigt:
mit unzähligen Hilfsaktionen, mit einem klaren
Bekenntnis bei Demonstrationen oder an anderen Stellen, sogar
mit der Aufnahme von Flüchtlingen in ihr Zuhause, etwas
ganz Sensibles, das der Staat nicht fordern darf,
wahrscheinlich nicht einmal erbitten sollte. Aber es ist
zigtausendfach passiert, dass Menschen ihr Haus geöffnet
haben. Dort wo die Kinder längst ausgezogen waren, leben
nun vorher fremde Menschen, die teilweise zu Freunden,
Familienmitgliedern geworden sind. Das ist sehr
beeindruckend – auch, dass das so lange anhält. Wir haben alle
geglaubt, das ist endlich, nach einigen Monaten will man
seine Küche, sein Badezimmer wieder für sich haben. Es
bleibt bei unserem Versprechen: Wer vor Putins Krieg
flieht, ist bei uns herzlich willkommen.
Gerade unsere Kommunen leisten wieder Großartiges,
und sie haben das schon seit vielen Wochen und Monaten
am Limit getan, ohne großartig öffentlich darauf
hinzuweisen. Aber es ist eine große Herausforderung, ein
Kraftakt. Meine herzliche Bitte an den Bund ist, das
ernster zu nehmen, auch wenn nicht jeden Tag ein
Oberbürgermeister, eine Bürgermeisterin, wer auch immer,
„Krise!“ ruft. Wir sind alle gewohnt, manches
auszublenden und wegzuhören. – Hören Sie nicht weg, Vertreter
des Bundes! Die Bundesregierung muss sich stärker ihrer
Mitverantwortung stellen. Im Grunde ist diese schon im
November zugestanden worden, auch gegenüber den
Ländern. Dafür bin ich dankbar, aber die Dimension
reicht so nicht. Wir sind – ich kann das für mein Land in
Prozentzahlen beschreiben – gerade bei der Hälfte der
Hilfe, die in der Zeit der sogenannten Flüchtlingskrise bei
geringeren Zahlen in Summe durch den Bund geleistet
wurde.
Die Menschen in Deutschland und in anderen Ländern
haben in den vergangenen Monaten der Brutalität des
russischen Angriffskriegs Solidarität und Nächstenliebe
entgegengesetzt. Sehr geehrter Herr Botschafter! Wir
stehen im Kampf für Freiheit, Demokratie und
Selbstbestimmung weiter fest an Ihrer Seite. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Herr Wüst! – Das Wort erhält jetzt Frau
Ministerpräsidentin Dreyer, Rheinland-Pfalz.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident!
Liebe Kollegen und Kolleginnen! Lieber, sehr verehrter Herr
Botschafter! Der 24. Februar hat die ganze Welt tief
erschüttert, bis zum heutigen Tag. Seit dem brutalen
Angriffskrieg durch Wladimir Putin hat sich Europa, hat
sich die Welt verändert. Ich erkläre es immer so in
unserem Bundesland: Wir sind ein Land mitten im Herzen
von Europa. Keiner hat sich jemals vorstellen können,
dass der Krieg zurück nach Europa kommt, und das
erschüttert die Menschen wirklich zutiefst. Es ist ein klarer
Bruch des Völkerrechts. Orte wie Butscha oder Mariupol
stehen zudem für grausame Kriegsverbrechen. Wir leiden
mit den Ukrainern und Ukrainerinnen, und wir nehmen
Anteil an ihrem Schicksal. Wir bewundern sie auch, ihren
Mut, ihre Tatkraft, dass sie nicht aufgeben.
In einer Veranstaltung zum ersten Jahrestag des
Krieges gab es ein Interview, das mich sehr beeindruckt hat.
Dort ist der Satz gefallen: Putin hat irgendwann gespürt
in der Ukraine, dass Demokratie ansteckend ist, und
deshalb gilt sein Kampf nicht nur der Landnahme,
sondern eben auch dem demokratischen Prinzip. Ich glaube,
dass die Ukrainer und Ukrainerinnen so stark und so
tapfer sind, hat auch damit zu tun, dass sie die
Demokratie wollen. Sie wollen europäische Rechte, sie wollen
Freiheit und sich selbst als Land entwickeln.
Der brutale Krieg findet in Europa vor den Grenzen
der Europäischen Union statt, und wenn ich an Mainz,
unsere Landeshauptstadt, denke, dann sind es gerade
einmal 15 Stunden Autofahrt bis dorthin, wo dieser
schreckliche Krieg tobt.
Für Deutschland und Europa richtet sich dieser
Angriffskrieg gegen alles, was unsere Demokratie ausmacht:
Frieden, Freiheit und natürlich Menschenwürde.
Präsident Putin darf sein Ziel, sich den ukrainischen Staat
einzuverleiben, niemals erreichen. Die Ukraine verteidigt
nicht nur Leib und Leben und ihre staatliche
Souveränität. In der Ukraine wird auch gekämpft für europäische
Werte, die Friedensordnung und letztlich auch für unsere
Freiheit und unsere Demokratie. Dafür brauchen die
Ukrainer und Ukrainerinnen Unterstützung, und dafür –
auch das will ich noch einmal zusichern, lieber Herr
Botschafter – werden sie weiterhin die volle
Unterstützung Deutschlands haben.
Deutschland gehört zu den drei wichtigsten
Unterstützern der Ukraine weltweit, sowohl humanitär, finanziell
als auch militärisch. Und das ist richtig so. Die
Bundesregierung hat keinen Zweifel daran gelassen, dass diese
Unterstützung fortgesetzt werden wird, solange es
erforderlich ist. Ich bin Bundeskanzler Olaf Scholz sehr
dankbar dafür, dass er entschlossen, aber eben auch besonnen
agiert in einer Frage, in der es um Krieg und Frieden
geht. Darüber bin ich froh. Die umfangreiche deutsche
Unterstützung folgt den Grundsätzen, alles zu tun, damit
die NATO nicht Kriegspartei wird, nie allein
vorwegzugehen, alles im Westen dementsprechend genau
abzustimmen und auch sicher zu sein, dass das, was Putin
ebenfalls anstrebt, nämlich Europa zu spalten, nicht
gelingt. Deshalb bin ich nicht nur froh darüber, dass die
Hilfe von Deutschland so umfangreich ist, sondern eben
auch darüber, dass Europa zusammenhält, dass es sich
nicht auseinandertreiben lässt, sondern dass wir
gemeinsam in Europa mit der NATO Hand in Hand gehen in der
Unterstützung der Ukrainer und Ukrainerinnen.
Der größte Beitrag von uns Bundesländern liegt
sicherlich darin, dass wir verzweifelte Menschen, die aus
der Ukraine vertrieben werden, aufnehmen. 14 Millionen
Menschen seit Kriegsbeginn – das ist die größte
Flüchtlingswelle, Vertriebenenwelle seit dem Zweiten
Weltkrieg – haben und mussten ihr Land verlassen, ein Drittel
der gesamten ukrainischen Bevölkerung. Eine Million
dieser Menschen sind bislang in Deutschland
aufgenommen worden. Bei uns in Rheinland-Pfalz sind es
45 000 Menschen. Ich bin froh, dass Bund, Länder und
Kommunen, Zivilgesellschaft und unzählig viele
Freiwillige diese Aufnahme bislang wirklich sehr gut gemeistert
haben. Ich mache mir nichts vor: Das ist eine enorme
Kraftanstrengung. Aber ich formuliere es so: Die
Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen – ich glaube,
das ist in Ihren Bundesländern genau dasselbe – haben
ihre Herzen und ihre Türen geöffnet, um diesen
Menschen, die vor Krieg fliehen, ein Stück Heimat zu geben,
zumindest für die Zeit, in der sie hierbleiben müssen und
möchten.
Ich bin der Bundesregierung an der Stelle dankbar und
möchte das ausdrücklich hier in diesem Kreis des
Bundesrates noch einmal sagen. Wir haben nicht die gleiche
Situation wie 2015/16. Die ukrainischen Vertriebenen
werden aufgenommen in das SGB II. Das ist ein
Sozialsystem, das Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen
normalerweise eigentlich nicht zur Verfügung steht. Und das
machen die Bundesregierung und wir Bundesländer mit
sehr großem Erfolg: 85 000 Menschen sind inzwischen in
Arbeit, 6 500 allein in unserem Bundesland. Ich erinnere
mich nicht, dass wir jemals eine Vertriebenenwelle
hatten, bei der so viele Menschen in einer so kurzen Zeit in
Arbeit waren und wir diesen Ehrgeiz bei den Menschen
erlebt haben, die Sprachkurse machen vom ersten Tag an.
Wir haben über 10 000 Kinder aus der Ukraine in
unseren Schulen. Und es ist ein großes Bedürfnis der
Menschen, die hierherkommen, ganz schnell wirklich auf
eigenen Füßen zu stehen, um diese schreckliche Zeit gut
zu überwinden. Das ist auch ein Kraftakt seitens der
Bundesregierung, und ich glaube, man darf auch sagen,
dass die damalige Entscheidung, dass wir das System an
dieser Stelle einfach verändern, eine erfolgreiche
Entscheidung war, die uns vor Ort sehr stark hilft – nicht bei
der Unterbringung, aber dabei, dass die Menschen eine
große Chance haben, dass ihre Kinder gut ausgebildet
werden und eben eine Integration in Ausbildung und
Arbeit sehr schnell funktioniert.
Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Eure Exzellenz,
Herr Botschafter! Putin darf und wird diesen Krieg nicht
gewinnen. Moralisch und politisch hat er längst verloren.
Sein Ziel war und ist es, die Ukraine von der
europäischen Landkarte zu löschen. Doch ein Jahr nach
Kriegsbeginn ist die Ukraine stärker als je zuvor im Herzen
Europas verankert. Nur eine territorial integre und in
außen- und innenpolitischen Entscheidungen freie
Ukraine kann einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden für
Europa ermöglichen. Diese Ukraine muss daher auch
eine EU-Beitrittsperspektive erhalten.
Zwischen den Menschen in Deutschland und den
Menschen aus der Ukraine sind im letzten Jahr wirklich
sehr tiefe Verbindungen entstanden: in den Familien,
natürlich in der anhaltenden, langen Begleitung der
Menschen, in der Integration. Es sind Freundschaften, ja fast
familienähnliche Verbindungen daraus hervorgegangen,
und auch die kommunalen Partnerschaften wachsen auf
dieser Grundlage. Europäische Integration bahnt sich hier
ganz selbstverständlich ihren Weg.
Ein Jahr nach dem russischen Angriff können wir
insgesamt festhalten: Europa hat sich nicht
auseinandertreiben lassen, Europa ist stärker als zuvor. Die Sehnsucht
nach Frieden ist groß, vor allem natürlich der Ukrainer
und Ukrainerinnen, aber auch, was unsere Bevölkerung
betrifft. Man darf nicht unterschätzen, wie viele
Menschen sich Sorgen machen aufgrund dieser
Kriegssituation. Deshalb wünschen wir uns natürlich, dass Frieden
kommt. Der Schlüssel zu diesem Frieden liegt aber in
Moskau, auch das muss unmissverständlich gesagt
werden. Russland ist der Aggressor, nicht die NATO, nicht
die Ukraine. Putin kann und muss diesen Krieg sofort
beenden. Bis dahin stehen wir fest an der Seite der
Ukraine. – Vielen herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Dreyer! – Das Wort erhält nun Herr
Ministerpräsident Kretschmann, Baden-Württemberg.
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrter Herr Botschafter! Zerbombte
Städte, zerstörte Schulen, Krankenhäuser und
Kraftwerke, Tausende Menschen, die ihr Leben verloren haben,
zahllose Verwundete und viele Millionen Menschen auf
der Flucht, vor allem Alte, Frauen und Kinder – das sind
die nackten Fakten ein Jahr, nachdem Putins Truppen den
brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine losgetreten
haben. Angesichts dieses Schreckens möchte ich den
Menschen in der Ukraine unser tief empfundenes
Mitgefühl aussprechen. Wir sind in tiefer Trauer über die
Opfer. Wir fühlen mit allen Menschen in der Ukraine, die
großes Leid erfahren, und wir versichern ihnen unsere
Solidarität.
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, wir stehen
an Ihrer Seite – Ми на вашому боці.
Als Vorsitzender des Europaausschusses des
Bundesrates erinnere ich mich gut an die gemeinsame Sitzung
mit den Kolleginnen und Kollegen der ukrainischen Rada
im letzten Jahr, ein Austausch inmitten tobender Angriffe
auf Kiew, der uns die Not und die Ängste genauso
eindrücklich vor Augen geführt hat wie die
Entschlossenheit, die Tapferkeit der Ukrainer und ihren Wunsch nach
Unterstützung und Waffenlieferungen ebenso wie ihre
Vision, Mitglied der Europäischen Union zu werden.
Dieser interparlamentarische Austausch zeigt, wie
belastbar die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt im freien
Europa sind, wie stark unsere demokratischen
Institutionen sind und was wir leisten können, wenn wir
zusammenstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist entscheidend,
dass die westlichen Staaten gemeinsam handeln, sich
nicht auseinanderdividieren lassen, sich klar an die Seite
der Ukraine stellen und die russische Aggression nicht
hinnehmen. Ich bin der Bundesregierung deshalb sehr
dankbar für ihr entschlossenes Handeln. Ich bin dankbar
dafür, dass sie gemeinsam mit unseren Partnern jene
Hilfe auf den Weg gebracht hat, die die Ukraine braucht,
um sich selbst zu verteidigen. Dabei handelt die
Bundesregierung umsichtig und nach klaren Prinzipien:
Zurückweisung der russischen Aggression, Solidarität mit der
Ukraine, keine Ausweitung der Kampfhandlungen auf
andere Länder. Meine Landesregierung und ich
unterstützen den Kurs der Bundesregierung, weil die Außenpolitik
Aufgabe des Bundes ist und die Bundestreue das gerade
in schweren Zeiten von uns verlangt, aber auch aus
tiefster Überzeugung, dass diese Haltung die richtige ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die große Mehrheit
der Bürgerinnen und Bürger im Land unterstützt die
Ukraine in ihrem Kampf um Freiheit, Demokratie und
Selbstbestimmung. Aber auch unter denen, die auf der
Seite der Ukraine stehen, gibt es Sorgen und Bedenken:
Sorgen, dass Deutschland durch die Waffenlieferungen
an die Ukraine zur Kriegspartei wird, Bedenken, dass die
militärische Eskalation weiter vorangetrieben wird und
eine diplomatische Lösung in weite Ferne rückt. Ich kann
solche Bedenken nachvollziehen, aber ich teile sie
ausdrücklich nicht. Die UN-Charta sieht ein allgemeines
Gewaltverbot vor, gegen das Russland verstößt. Die
Ukraine wiederum hat das Recht, sich dagegen zur Wehr
zu setzen. Bei der Ausübung dieses völkerrechtlich
verbrieften Rechts unterstützen wir die Ukraine auch und
gerade durch Waffenlieferungen. Kriegspartei werden
wir dadurch nicht. Wir sind uns aber bewusst, dass die
Ukraine nicht nur für ihre eigene Freiheit, Souveränität
und Demokratie kämpft, sondern auch für die aller
anderen Anrainerstaaten Russlands und für uns alle, für die
ganze europäische Wertegemeinschaft.
Wir alle wünschen uns nichts sehnlicher, als dass
dieser Krieg aufhören und das unsagbare Leid damit enden
möge. Der Schlüssel dafür liegt in Moskau. Wenn
Russland seine Truppen aus der Ukraine abzieht, ist der Krieg
beendet. Aber solange Russland sein Kriegsziel nicht
revidiert, nämlich die Zerschlagung einer unabhängigen
und demokratischen Ukraine, solange wird es keine
erfolgreichen Verhandlungen geben können. Man kann von
der Ukraine ja nicht erwarten, dass sie sich selbst aufgibt.
Vor allem können wir Deutsche das nicht fordern.
Deswegen ist es verstörend, was einige schriftlich zu Papier
gebracht haben, nämlich: Frieden mit Russland über die
Köpfe unserer europäischen Nachbarn hinweg! – Das
sind nun wahrlich Ideen aus den dunkelsten Kapiteln
unserer Geschichte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen
Einigkeit und Geschlossenheit auf internationaler Bühne, wir
brauchen aber auch Geschlossenheit und Zusammenhalt
im Innern, um gemeinsam durch diese schwere Zeit zu
kommen. Denn auch für unsere westlichen
Gesellschaften ist dieser Krieg eine Bewährungsprobe. Putins
Angriffskrieg beruhte ja auf der Annahme, dass wir
einknicken, sobald es für uns unbequem wird. Aber heute
können wir selbstbewusst sagen: Putins Kalkül, den Westen
zu spalten, ist nicht aufgegangen. Sein Plan, Flüchtlinge
und Erdgas als Waffe einzusetzen, ist gänzlich
gescheitert. Wir haben in beispielloser Geschwindigkeit LNG-
Terminals gebaut, mit der Gaspreisbremse die Folgen der
gestiegenen Gaspreise abgemildert, und vor allem haben
die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger ihren
Gasverbrauch deutlich eingeschränkt. Die große Krise,
auf die Putin gehofft hat, ist ausgeblieben. Das ist kein
Glück oder Zufall, das haben wir gemeinsam
hinbekommen. Das zeigt, wozu wir als Land fähig sind, wenn es
darauf ankommt.
Wir erleben seit dem 24. Februar 2022 in Deutschland
und Europa eine große Welle der Solidarität und
Hilfsbereitschaft. Allein bei uns in Baden-Württemberg haben an
die 170 000 Menschen aus der Ukraine Schutz gefunden.
Fast 30 000 ukrainische Kinder werden an unseren
Schulen unterrichtet. Es gibt unzählige Freiwillige, die sich für
die Flüchtlinge engagieren. Ihnen danke ich von Herzen.
Mit unserem internationalen Engagement unterstützen
wir als Länder das Handeln der Bundesregierung. So ist
Baden-Württemberg mit der Ukraine über die EU-
Donauraumstrategie verbunden. Sie bringt die
Zusammenarbeit in ganz konkreten Fragen voran. Auch auf dem
Weg in die EU helfen wir mit unserer
Verwaltungskompetenz, durch die Zusammenarbeit in Bildung,
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, bei der Polizei und Justiz.
Auch die Kommunen haben dabei eine wichtige Rolle.
Durch die Städtepartnerschaften leisten sie wertvolle
Unterstützung. Deutsche Kommunen helfen ihren
ukrainischen Partnern mit Zelten, Verbandszeug, Generatoren
und Feuerwehrautos. Auch beim Wiederaufbau werden
die Städtepartnerschaften helfen durch Zusammenarbeit
bei Themen wie Stadtentwicklung, Energieeffizienz,
Bürgerengagement oder beim Ausbau der kommunalen
Selbstverwaltung. Für sich genommen sind das oft kleine
Maßnahmen, aber in der Summe ist die Wirkung
beachtlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns die
Solidarität mit der Ukraine keinen Moment lang
vergessen, auch wenn wir selbst vor großen Aufgaben und
Herausforderungen stehen! Lassen Sie uns dabei auf die
Werte und Prinzipien unserer liberalen Demokratie, auf
die europäische Zusammenarbeit und den Zusammenhalt
in unserer Gesellschaft setzen! Das sind die Stärken, auf
die wir bauen können. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Herr Kretschmann! – Das Wort hat nun Frau Regierende
Bürgermeisterin Giffey, Berlin.
Franziska Giffey (Berlin): Exzellenz, sehr geehrter
Herr Botschafter Makejew! Sehr geehrter Herr
Bundesratspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren! Vor sieben Tagen habe ich
gemeinsam mit Ihnen, sehr geehrter Herr Botschafter
Makejew, am Brandenburger Tor gestanden, dem
Symbol der Freiheit und der Solidarität, gemeinsam mit über
20 Botschafterinnen und Botschaftern aus Europa, aus
den USA, aus anderen Ländern der Welt, mit Tausenden
von Ukrainerinnen und Ukrainern, die hier in unserer
Stadt leben, mit vielen Berlinerinnen und Berlinern, die
sich seit einem Jahr engagieren, und vielen Gästen
unserer Stadt, um an den Jahrestag des russischen Angriffs
auf die souveräne und freie Ukraine zu erinnern und ein
klares Zeichen der Solidarität zu senden. Das war sehr
bewegend.
Heute haben wir hier im Bundesrat einen
Entschließungsantrag zur Beratung, der genau diesen Gedanken
der Solidarität aufgreift und das mit einer klaren
Verurteilung des russischen Angriffskrieges verbindet, so wie
wir es auch schon kurz nach dem Angriff Russlands in
diesem Hause bekundet haben. Es ist wichtig, ein Jahr
später dieses Bekenntnis zur Solidarität zu erneuern, denn
das Unrecht, das die Ukrainerinnen und Ukrainer trifft,
und ihr Leid ist seither jeden Tag gewachsen. Unzählige
Menschen sind diesem Krieg bereits zum Opfer gefallen,
und die Zahlen steigen täglich. Wir als Land Berlin
unterstützen die Anstrengungen der Bundesregierung, die
Verbrechen des russischen Angriffskrieges vor ein eigens
errichtetes internationales Tribunal zu bringen, und wir
stehen voller Überzeugung hinter den von der EU
verhängten Sanktionen gegen Russland.
Es ist gut, dass vom Bundesrat die
unmissverständliche Botschaft ausgeht, dass nichts diesen Krieg
rechtfertigt, der über 40 Millionen Menschen in der Ukraine in
großes Leid gestürzt hat und fast die ganze Welt bis heute
in Mitleidenschaft zieht. Weltweit ächzen die Menschen
unter den hohen Energiekosten und der Inflation,
Unternehmen geraten in Existenznöte, und die Sorgen der
Bevölkerung nehmen zu. Auch die Auswirkungen auf die
Ernährungsunsicherheit im globalen Süden sind
dramatisch. Gleichzeitig stehen die Menschen in einer
unvergleichlichen Solidarität hinter der Ukraine, hier in Berlin
wie an vielen anderen Orten, und das von Anbeginn des
Krieges an.
In Berlin kam das in den ersten Tagen zum Ausdruck,
als seit dem 24. Februar unzählige Berlinerinnen und
Berliner zum Hauptbahnhof strömten, um die Menschen
in Empfang zu nehmen und ihnen zu helfen. Mit der
Flucht von Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern
wurde die größte Fluchtbewegung in Europa seit dem
Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Wir alle haben in unseren
Ländern von Tag eins an diesen Menschen schnell und
unbürokratisch geholfen.
Berlin hatte am Anfang eine besondere Funktion als
zentraler Ankunftsort für die Geflüchteten, aber auch als
Transitort und Drehkreuz für die Weiterreise und
Verteilung auf das Bundesgebiet und auf viele weitere
europäische Länder. Wir hatten hier allein in den ersten
Ankunftstagen im März über 150 000 Menschen.
Mittlerweile sind es über 380 000 Menschen, die hier in Berlin
angekommen und erstversorgt worden sind. Wir haben
ein Ukraine-Ankunftszentrum auf dem Gelände unseres
ehemaligen Flughafens Tegel errichtet. Wir haben die
Geflüchteten erstversorgt, betreut, vorübergehend
untergebracht, vulnerable Gruppen, Menschen mit
Behinderungen, besonderem Pflegebedarf in eigenen
Unterbringungsorten versorgt. Und es war uns wichtig, dass alle
Menschen, die hier aufgenommen worden sind, gut
versorgt werden. Heute sind es etwa 60 000, die dauerhaft in
Berlin geblieben sind, über 8 000 Kinder an unseren
Schulen, viele junge Menschen, viele Kinder in den
Kitas. Das sind große Herausforderungen, aber auch –
Malu Dreyer hat es gesagt – herausragende
Integrationserfolge; und hier in Berlin war die ukrainische
Gemeinschaft schon vor dem Krieg über 20 000 Menschen stark.
Diese Integrationserfolge zeigen, wie viel geleistet
worden ist für die Integration, für die Aufnahme, wie
viele Menschen ehrenamtlich gearbeitet haben, um das
alles zu stemmen. Auch diejenigen, die in unseren
Verwaltungen gearbeitet haben, in jedem Bundesland, haben
gezeigt, wie über die Maßen Engagement dazu beitragen
kann, dass das gelingt. Wir haben in Berlin schon des
Öfteren das Bild der Stadt der offenen Arme und Herzen
gezeichnet, und diese Unterstützung und Solidarität der
Menschen in Berlin wie überall in Deutschland wird
weiterhin sehr wichtig bleiben, genauso wie eine
nachhaltige Unterstützung des Bundes. Gerade für die
Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin, aber auch für die
Metropolregionen in unserem Land ist diese
unverzichtbar. Denn wir werden durch die Berechnungsparameter
des Königsteiner Schlüssels besonders belastet. Wir
haben besonderen Wohnraummangel. In den Stadtstaaten
sind die Flächen ganz besonders begrenzt, weil wir uns
eben nicht auf das Land ausweiten und dorthin
ausweichen können, sondern wir müssen die Unterbringung
innerhalb unserer Landesgrenzen in dicht besiedelten
Städten möglich machen. Deshalb ist es wichtig, dass wir
die Forderung des Entschließungsantrags nachdrücklich
unterstützen: nach einer weiteren, einer verstetigten
Unterstützung des Bundes.
Meine Damen und Herren, ob Kommune, ob Land
oder Bund, ob Stadtstaat oder Flächenland: Wir alle
leisten einen wichtigen Beitrag, um unsere Bürgerinnen und
Bürger und die zu uns Geflüchteten gut durch diese
krisenhafte Zeit zu bringen. Es ist eine große Anstrengung,
die wir gemeinsam schultern. Und es ist unvergleichlich,
welches internationale Signal wir senden, wenn zum
Beispiel das Brandenburger Tor in den Farben der
ukrainischen Flagge angestrahlt wird, diese Bilder um die
Welt gehen und wir ein Zeichen setzen aus Deutschland
für internationale Solidarität, für die Freiheit, für die
Demokratie und dafür, dass das, was wir hier leisten, ein
Beitrag dazu ist, den Kampf, der in der Ukraine geführt
wird, zu unterstützen. Damit wollen wir auch
klarmachen: Das ist kein Kampf, der nur in der Ukraine geführt
wird, sondern es ist auch unser Kampf. Es ist unser
Kampf um die Freiheit, um die Demokratie, um die
Menschenrechte. Deshalb danke ich Ihnen allen für die gute
und intensive Zusammenarbeit. Selbstverständlich wird
Berlin diesem Entschließungsantrag zustimmen. – Vielen
Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Giffey! – Das Wort erhält nun Frau Staatsministerin
Lührmann vom Auswärtigen Amt.
Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im
Auswärtigen Amt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter
Herr Botschafter! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit
einem Jahr führt Russland einen brutalen Angriffskrieg
gegen die Ukraine. Seit einem Jahr tötet dieser Krieg
täglich Menschen. Seit einem Jahr kämpft ein ganzes
Land ums Überleben. Wir dürfen diesen Krieg auch nach
einem Jahr nicht als einen Teil der neuen europäischen
Normalität akzeptieren. Wir werden daher nicht
aufhören, den russischen Überfall auf die Ukraine aufs
Schärfste zu verurteilen und solidarisch an der Seite der Ukraine
zu stehen.
Krieg schien in Europa lange Zeit unvorstellbar. Doch
seit dem 24. Februar 2022 sind wir mit dem
Unvorstellbaren konfrontiert: Die Bilder aus Butscha, Männer und
Frauen niedergeschossen auf dem Fahrrad auf dem
Rückweg vom Einkaufen, in Kiew Eltern, die nicht
wissen, ob ihre Söhne und Töchter je wieder nach Hause
zurückkehren, in Mariupol zerbombte Krankenhäuser,
Wohnsiedlungen und Spielplätze – das Leid, das dieser
Krieg für die Menschen in der Ukraine verursacht, ist
kaum zu ertragen. Täglich sind wir mit unseren
Gedanken bei unseren ukrainischen Freundinnen und Freunden,
die gerade den härtesten Winter ihres Lebens durchleben.
Und ja, dieser Krieg hat auch uns als Gesellschaft
schwierige Entscheidungen abgerungen. Plötzlich
mussten wir alle erleben, dass Sicherheit und Freiheit in
Europa verletzlich sind. Viele Gewissheiten von gestern sind
dahin. An deren Stelle sind zahlreiche Sorgen und Ängste
getreten.
Wir Europäerinnen und Europäer ringen mit einer
hohen Inflation, mit hohen Energiepreisen. Menschen
weltweit leiden infolge des Angriffskrieges Hunger und
Not. Deshalb haben wir mit unseren Partnerinnen und
Partnern in der EU, in der G7, in der NATO und in den
Vereinten Nationen entschlossen und auch geschlossen
reagiert. Wir unterstützen die Ukraine humanitär,
finanziell, diplomatisch und auch mit Waffenlieferungen. Wir
stellen unsere Sicherheit, auch die Energiesicherheit, in
Europa neu auf. Gleichzeitig werben wir mit allen
diplomatischen Mitteln um das Ende des Krieges.
Erst letzten Freitag hat die internationale
Gemeinschaft bei der Generalversammlung der Vereinten
Nationen in New York ein klares Signal gesendet:
141 Stimmen für die von uns mit eingebrachte
Friedensresolution. In der Resolution verurteilen wir erneut den
Bruch des Völkerrechts und den russischen Angriffskrieg
klar und deutlich. Zugleich fordern wir Russland zum
Abzug der Truppen auf. Auch beim G20-Treffen gestern
in Indien hat Außenministerin Annalena Baerbock für ein
Ende des Angriffskrieges geworben. Dieser
diplomatische Einsatz ist gerade jetzt wichtig, da wir eine neue
russische Offensive erleben.
Gleichzeitig hören wir aber zuweilen leichtfertige
Sprüche, dass die Ukraine aufgeben solle. Ich bin sehr
froh, dass es gerade schon sehr deutlich gesagt worden
ist: Ein Diktatfrieden zu den Konditionen Russlands
bringt keine Sicherheit und erst recht keine Freiheit. Er
bringt nur neue Gewalt und Unterdrückung. Er würde das
Leid der Menschen de facto nur verlängern. Denken wir
an das Grauen, das in den ehemals von Russland
besetzten Gebieten zutage trat! Denken wir an Butscha!
Laut den Vereinten Nationen haben bisher über
8,4 Millionen Menschen die Ukraine verlassen.
Hunderttausende Frauen, Kinder und Alte sind in den letzten
Monaten aus dem Süden und Osten der Ukraine geflohen.
Allein in Deutschland sind über 1 Million Geflüchtete
aus der Ukraine registriert. In allen Bundesländern, in
allen Städten und Gemeinden haben Menschen ihre
Türen geöffnet. Als ich im letzten Sommer in Kiew war,
sprach mich ein junger Soldat an. Er wollte mir danken:
danken dafür, dass seine Frau und seine Tochter in
Deutschland, in Baden-Baden, Unterschlupf gefunden
haben. Diesen Dank möchte ich hier ausdrücklich an Sie
weitergeben. Die Herkulesaufgabe der Aufnahme der
ukrainischen Geflüchteten wäre ohne die Hilfe der
Bundesländer, ihrer Behörden, der Kommunen und der vielen
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht zu stemmen
gewesen. Das gilt auch für die Solidarität aller
Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ihnen gebührt unser aller Dank.
Eine Vielzahl von Veranstaltungen in der ganzen
Republik hat uns in den letzten Wochen noch einmal vor
Augen geführt, wie groß weiterhin die Solidarität ist. In
München zum Beispiel sprach Oberbürgermeister Reiter
auf dem Marienplatz bei der Kundgebung „Gemeinsam
gegen den Krieg“, und das Rathaus in München war mit
einem Banner in den Nationalfarben der Ukraine
geschmückt. Darauf stand: „Freedom for Ukraine –
Freedom for Europe“, und das zu Recht, denn die Ukraine
kämpft auch für uns. Sie kämpft für unsere gemeinsamen
europäischen Werte, sie kämpft für Freiheit und für
Demokratie statt Unterdrückung und Tyrannei.
Während meines Besuchs in Kiew musste mein
Treffen mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern in
den Luftschutzbunker unter der Rada verlegt werden.
Während draußen russische Raketen unschuldige
Zivilisten töteten, legten die Abgeordneten mir konzentriert dar,
wie das ukrainische Parlament das Land mit Reformen in
die EU bringen will. Diese EU-Perspektive setzt in der
Ukraine jeden Tag neue Kräfte frei, neue Hoffnung:
Hoffnung auf ein Leben in Freiheit und in Frieden. Und
die Ukraine kann mit unserer vollen Unterstützung auf
dem Weg in die EU rechnen. Auch dieser
Entschließungsantrag des Bundesrates heute ist ein sehr wichtiges
Zeichen, weil er zeigt: Die Menschen in Deutschland
stehen an der Seite der Ukraine. Als Bundesregierung
werden wir diese Solidarität weiter fördern.
Ministerpräsident Wüst hat gerade schon die
Bedeutung von Partnerschaften hervorgehoben, Partnerschaften
zwischen Regionen, zwischen Gemeinden. Die Anzahl an
deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaften ist seit dem
Beginn des russischen Angriffs von 73 auf 109 gestiegen.
Wir beraten als Auswärtiges Amt bei der Suche nach
neuen Städtepartnerschaften und helfen bei der Lieferung
von Hilfsgütern. Wir haben die kommunalen Verbände
eingeladen, dieses Instrument gesellschaftlicher
Solidarität noch stärker zu nutzen. Denn eines ist klar: Diese
zwischenmenschlichen Kontakte leisten einen wichtigen
Beitrag zur demokratischen Resilienz, und zwar auf der
unmittelbarsten aller politischen Ebenen: in den
Kommunen vor Ort.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden unsere
Unterstützung für die Ukraine fortsetzen, so lange wie
nötig, weil wir die Schicksale der Menschen aus Butscha,
aus Kiew, aus Mariupol und so vielen anderen Orten
nicht vergessen und weil wir wissen: Wenn Russland
aufhört zu kämpfen, dann endet dieser Krieg. Wenn die
Ukraine aufhört zu kämpfen, dann ist das das Ende der
Ukraine. Für diesen Kurs brauchen wir wirklich alle. Wir
brauchen die Länder, wir brauchen die Kommunen, wir
brauchen die Städte und Gemeinden, wir brauchen die
Wirtschaft und die Zivilgesellschaft, die vielen
freiwilligen Helferinnen und Helfer, die jeden Tag mit Herzblut
für die Menschen aus der Ukraine da sind. Dafür meinen
herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Lührmann!
Jetzt liegen keine Wortmeldungen mehr vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Entschließung
einstimmig zugestimmt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25:
TOP 25
Entschließung des Bundesrates zur umgehenden
Einführung der Kindergrundsicherung – Antrag des
Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 91/23)
Hierzu liegt vor: die Wortmeldung von Frau
Ministerpräsidentin Rehlinger, Saarland.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ein nicht ganz einfacher Themenwechsel
in der Tagesordnung – deshalb will ich es gleich so
benennen –, aber vielleicht auch die Gelegenheit, zu zeigen,
dass man dringend das eine tun muss, was wir gerade im
ersten Tagesordnungspunkt zum Ausdruck gebracht
haben, ohne das andere zu lassen, nämlich auch über die
Dinge zu sprechen – und vor allem das entsprechende
Handeln daraus abzuleiten –, die uns nach wie vor, auch
unabhängig von einem Krieg und vielleicht durch die
Auswirkung dieses Krieges noch viel stärker
verpflichten, und diese letztendlich auf den Weg zu bringen.
Worüber rede ich? Ich rede über die
Kindergrundsicherung. Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut,
ist von Armut bedroht. Ganz gleich, wo wer momentan in
dieser Debatte steht, glaube ich, für uns alle miteinander
feststellen zu können, dass niemand davon unberührt ist.
Aber die entscheidende Frage ist: Was leitet man aus
diesem Gerührt- und Berührtsein ab? Belässt man es
dabei, oder sagt man: „Wenn das so ist, wenn uns das
anrührt und berührt, dann müssen wir etwas dagegen tun,
und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt“? Also ist die
Frage: Welche Antwort gebe ich auf das, was mich
angesprochen hat?
Ich finde, die einzig richtige Antwort darauf kann nur
sein, dass wir nicht akzeptieren, dass das so ist und dass
das so bleibt, dass wir es also nicht hinnehmen, dass so
viele Kinder in unserem Land von Armut bedroht sind, in
Armut leben. Denn es ist Armut, die sich in allen
Lebensbereichen von kleinen Menschen in unserem Land
jeden Tag in ganz vielen Alltäglichkeiten widerspiegelt:
zu Hause keinen ruhigen Platz zu haben, um
Hausaufgaben zu machen; sich zu überlegen, ob man zu dem
Kindergeburtstag geht, weil man vielleicht kein ausreichend
großes Geschenk mitbringen kann. Und was hat man für
Schuhe an? Und welche Kleidung ist es, mit der man auf
dem Schulhof unterwegs ist? Und empfindet man das
alles als ein Stück weit beschämend – etwas, das die
Kinder vielleicht gar nicht so ausdrücken können, aber
trotzdem als ein für sie belastendes Gefühl in sich tragen?
All das zusammengenommen zeigt, dass es einen
Handlungsbedarf gibt.
Wir haben in den letzten Monaten, in den letzten
Jahren vollkommen zu Recht an ganz vielen Stellen viele
Milliarden Euro mobilisiert in diesem Land, um
Belastungen abzufedern, um die Wirtschaft zu stabilisieren und
Bürgerinnen und Bürger nicht in eine vollkommene
Überforderungssituation hineinlaufen zu lassen.
Vielleicht gerade deshalb können wir jetzt nicht an dieser
Stelle sagen: Zur Bekämpfung der Kinderarmut haben
wir kein Geld mehr. – In diesem Zusammenhang, glaube
ich, würde das auf besonderes Unverständnis stoßen.
Niemand kann behaupten, dass es keine Bemühung
gibt, etwas gegen die Kinderarmut zu tun. Wir müssen
uns aber nicht nur überlegen, wie wir dem gesamten
Paket, das es ja schon gibt, noch eine weitere Leistung,
eine weitere Möglichkeit, irgendetwas anderes zu
beantragen, dazustellen können, sondern auch, wie wir einen
völlig neuen systemischen Ansatz finden können, der
nicht einfach nur eine neue weitere Stellschraube
bedeutet und im Zweifelsfall letztendlich noch mehr
Bürokratismus mit sich bringt und Verpflichtungen hervorruft,
sich im Antragswesen unseres Sozialstaates
zurechtzufinden. Deshalb: Es geht nicht um einen weiteren
Reparaturschritt, sondern es geht um einen großen Schritt. Ich
meine die Kindergrundsicherung. Sie ist exakt dieser
systemische große Schritt.
Die Unzulänglichkeiten des Systems sind hinreichend
bekannt. Am allerschlimmsten treten sie, wie ich finde,
dadurch zutage, dass selbst das, was es gibt, in weiten
Teilen nicht beantragt wird, weil es zu unübersichtlich
ist. Das ergibt insgesamt das Bild eines Sozialstaates, der
nicht einladend ist, der nicht dazu motiviert, sich mit der
Hilfe und unserer Unterstützung stärker zu machen, das
Bild eines Sozialstaates, der schlicht abschreckt und
abwehrt. Das ist außerordentlich misslich, und zwar für
beide Seiten, nämlich für diejenigen, die eine
Anspruchsberechtigung hätten, und auch für uns, die wir versuchen,
mit einem solchen Sozialstaat das Leben in diesem Land
besser zu machen; aber am Ende empfindet es noch
niemand so, obwohl es vielleicht tatsächlich an der einen
oder anderen Stelle so ist.
Allein die Bürokratie, die drinsteckt, ist es schon wert,
dass man noch einmal drübergeht. Selbst wenn man die
Sätze nicht anheben würde, selbst wenn man nicht noch
einmal neue Leistungstatbestände definiert, würde allein
das Bemühen darum, in der Bürokratie etwas zu tun und
es digitaler auszugestalten, schon zu Mehrkosten führen.
Denn das wäre ja das Ziel. Am Ende geht es wirklich
darum, deutlich zu machen: Ich habe einen Anspruch, er
ist für mich erreichbar, und ich verliere mich nicht im
Dschungel der Bürokratie. – Wenn das mehr Leute für
sich so sehen, als es jetzt schon tun – obwohl viele jetzt
schon anspruchsberechtigt wären –, führt das natürlich zu
einem Mehr. Und da muss man ehrlich sein in dieser
Debatte: Selbst wenn man nur diesen kleinen Schritt
gehen wollte, ohne irgendwelche Sätze zu erhöhen,
werden wir mehr Geld dafür zur Verfügung stellen müssen.
Ich finde, das gehört zu dieser ehrlichen Debatte
letztendlich mit dazu.
Das Familienministerium hat ein Konzept vorgelegt.
Ich bin dafür außerordentlich dankbar. Ich glaube, dass es
eine gute Beratungsgrundlage ist, ohne dass man sich an
dieser Stelle, wenn es erst einmal um das grundsätzliche
Bekenntnis geht, schon in Detailfragen verlieren muss. Es
ist auf jeden Fall außerordentlich hilfreich, im
Systemwechsel auch einen Schritt dahin zu gehen, dass Kinder
eben nicht mehr nur ein rechtlich definierter Teil einer
Bedarfsgemeinschaft sind, sondern in ihrer Individualität
erfasst werden. Das ist eine neue Qualität, die in diesem
Ansatz zum Ausdruck kommt, genauso wie ein
ergänzender einkommensabhängiger Zusatzbetrag ein
zielgenauerer Schritt ist und dem Prinzip, dass die schwächsten
Schultern die stärkste Unterstützung erfahren müssen,
deutlich besser Rechnung trägt. Das ist die Abkehr von
der Gießkanne, und das ist eben letztendlich ein
Paradigmenwechsel.
Es stünde uns gut an, auch von Länderseite zum
Ausdruck zu bringen, dass wir einen großen, breiten
gemeinsamen Willen haben, diese Frage anzugehen und sie
konstruktiv zu begleiten. Aber wir erwarten auch, dass es
nicht um das Ob, sondern nur noch um das Wie geht.
Drei Millionen Kinder in unserem Land würden es uns
ganz sicher danken, wenn es hier eine
Grundsatzbereitschaft gäbe und diese auch zum entsprechenden Tun und
Handeln führen würde – selbstverständlich im Wissen
darum, dass Haushaltsberatungen sicherlich nicht das
Einfachste sind und dass es, wenn es hohe
Überzeichnungen durch verschiedenste Wünsche gibt, nicht einfach
ist, daraus am Ende einen tragfähigen Haushalt zu
machen. Aber die Bereitschaft, diesen Punkt zu setzen,
sollten wir signalisieren. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Rehlinger!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Frauen und Jugend – federführend – sowie
dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
dem Ausschuss für Familie und Senioren und dem
Finanzausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 2/20231
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
1, 2, 4 bis 6, 8 und 21 bis 23.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Es ist damit so beschlossen.
Zu TOP 6 ist Rheinland-Pfalz der Vorlage
beigetreten.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Gesetz zur Beschleunigung von
verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
(Drucksache 57/23, zu Drucksache 57/23)
Hierzu liegt eine Wortmeldung vor von Staatsminister
Professor Dr. Poseck aus Hessen.
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren!
Planungsbeschleunigung ist ohne Zweifel ein wichtiges
Anliegen, und ich bin sicher, dass wir alle dieses Anlie-
1 Anlage 1
gen teilen. Wir stehen in diesem Land vor großen
Herausforderungen, vor allem im Infrastrukturbereich, beim
Verkehr und der Energie. Richtig ist auch, dass vieles bei
uns zu lange dauert. Es kann nicht richtig sein, dass es
Jahre, vielleicht auch ein Jahrzehnt braucht, bis ein Zug
über eine neue Trasse rollt, bis die Windenergie
tatsächlich von Nord nach Süd gebracht werden kann. Deshalb
ist es richtig, dass Planungsbeschleunigung auf der
politischen Agenda oben steht, und deshalb begrüße ich es
ausdrücklich, dass sich auch die Bundesregierung dieses
Themas annimmt. Allein dadurch geht aber nichts
schneller.
Es kommt darauf an, dass wir die richtigen
Rahmenbedingungen setzen und an den tatsächlich relevanten
Stellschrauben drehen. Hier habe ich erhebliche Zweifel,
dass das vorliegende Gesetz zur Beschleunigung von
verwaltungsgerichtlichen Verfahren wirklich an der
richtigen Stelle ansetzt. Ich erwarte keine größeren Effekte.
Es wird durch dieses Gesetz wahrscheinlich nicht zu
relevanten Beschleunigungsprozessen bei
Infrastrukturverfahren kommen. Das hat mehrere Gründe.
Das liegt zum einen daran, dass das Gesetz
ausschließlich am gerichtlichen Verfahren ansetzt. Die gerichtlichen
Verfahren sind aber nicht unbedingt der Zeittreiber. Auf
diese Verfahren entfallen im Schnitt nur ein Zehntel bis
ein Fünftel der Zeitdauer. Zum anderen ist gerade in
diesem Bereich in der vergangenen Legislaturperiode des
Bundes bereits viel geschehen, die Möglichkeiten zur
Beschleunigung sind sehr weitgehend ausgeschöpft
worden. Das hat beispielsweise dazu beigetragen, dass
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht,
Infrastrukturverfahren in erster Instanz, im Schnitt weniger als ein
Jahr dauern. Ich bezweifle, dass sich hier noch
wesentliche Beschleunigungen erzielen lassen, zumal es ja um
sehr große Verfahren und Projekte wie Stuttgart 21 oder
die Fehmarnbelt-Unterquerung geht.
Wer tatsächlich Planungsbeschleunigung vorantreiben
will, muss ganzheitlicher ansetzen und vor allem auch
das Planungsverfahren, das Verwaltungsverfahren und
die materiellrechtlichen Standards in den Blick nehmen.
Das ist aber alles in dem vorliegenden Gesetz nicht
geschehen.
Die Praxis hat in der Anhörung im Bundestag
durchaus eine kritische Stellungnahme zu diesem Gesetz
abgegeben. Sie hat sogar davor gewarnt, dass es an
verschiedenen Stellen kontraproduktiv sein könnte. Es hat dann
gewisse Korrekturen gegeben, indem beispielsweise eine
Präklusionsvorschrift zum Beklagtenvortrag oder der
obligatorische Erörterungstermin gestrichen wurden. Das
sind zweifellos Schritte in die richtige Richtung, aber
schneller wird es dadurch auch noch nicht.
Ich will noch kurz vier Regelungen aus dem Gesetz
herausgreifen.
Zum einen wird weiterhin grundsätzlich an dem
Erörterungstermin festgehalten. Dieser ist schon jetzt möglich
und kann in geeigneten Fällen gewählt werden. Wenn er
regelhaft gewählt wird, kann es aber sogar zu
Verzögerungen kommen, weil der Erörterungstermin natürlich
auch aufwendig vorzubereiten und durchzuführen ist.
Problematisch sind auch die Regelungen zum
einstweiligen Rechtsschutz. Hier wird von den Gerichten eine
Einschätzung verlangt, ob ein Fehler noch behebbar ist.
Da es in diesen Verfahren häufig auf eine Vielzahl von
Fehlern ankommt, ist das jedenfalls eine aufwendige und
komplexe Prognoseentscheidung, die die Gerichte zu
treffen haben, die auch nicht unbedingt zur
Beschleunigung beiträgt.
Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot, das im
Gesetz vorgesehen ist, wird jedenfalls durch das
Bundesverwaltungsgericht schwer umzusetzen sein, weil sich
dieses Gericht gleichzeitig mit wichtigen und komplexen
Revisionsverfahren zu beschäftigen hat.
Bezeichnenderweise hat man wohl erkannt, dass das keine wirklich
zielführende Vorschrift ist, und deshalb ist es von einer
Muss-Vorschrift in eine Soll-Vorschrift umgewandelt
worden.
Schließlich erwarte ich keinen nennenswerten Effekt
dadurch, dass es eine Soll-Vorschrift gibt, dass
spezialisierte Kammern und Senate für Planungsverfahren
eingerichtet werden. Das machen die Gerichte schon, das
haben sie schon gemacht, sodass sich hierdurch die Welt
nicht verändern wird.
Zum Schluss: Ich glaube, dieses Gesetz hat vor allen
Dingen Symbolcharakter. Es wird nicht viel bewirken. Es
wird kaum zu Beschleunigungseffekten kommen. Ich
glaube, wir müssen bei diesem Thema größere Räder
drehen, weil wir wirklich etwas erreichen müssen. Dabei
kommt es, wie schon gesagt, vor allem auf das
Verwaltungsverfahren, auf das Planungsverfahren und auch auf
die materiellrechtlichen Standards an. Das ist ein viel
größeres Rad, ein viel wichtigeres Rad. Aber ich
befürchte sehr, dass es gerade bei diesem Thema in der
Bundesregierung keine Einigkeit gibt und deshalb jetzt ein
Symbolgesetz vorangestellt wurde. – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Da weder entsprechende Ausschussempfehlungen
noch Landesanträge vorliegen, stelle ich fest, dass der
Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Entschließung des Bundesrates für ein Verbot von
Einwegkunststoff-Elektrozigaretten – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 3/23)
Hierzu liegt die Wortmeldung vor von Herrn Minister
Stengele, Thüringen.
Bernhard Stengele (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir
eine große Ehre, heute zum ersten Mal zu Ihnen sprechen
zu können. So sei mir eine Vorbemerkung gestattet: Ich
bin sehr erleichtert und zufrieden, dass wir heute
gemeinsam die Entschließung des Bundesrates zum Jahrestag
des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
verabschiedet haben.
Seit ich am 5. März 2022 zum ersten Mal nach Lwiw
fuhr, um dringend notwendige Medikamente zu
überbringen, weiß ich aber, dass für die Ukrainerinnen und
Ukrainer nicht der 24. Februar 2022 der Beginn des
völkerrechtswidrigen Angriffs gegen sie war, sondern an
diesem Tag begann das, was viele meiner Freundinnen
und Freunde dort „die Eskalation“ nennen. Und ich selbst
nenne es „die unvorstellbare Eskalation“, weil sie
unvorstellbar brutal und barbarisch ist, und weil wir uns in
Deutschland diese Eskalation nicht vorstellen wollten
oder konnten. Der völkerrechtswidrige Angriff auf die
Ukraine begann bereits mit der Annexion der Krim im
Jahr 2014. Ich habe versprochen, darauf immer wieder
hinzuweisen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und
Herren, lassen Sie mich nun zu den Einweg-Elektrozigaretten
kommen! Jedem vernünftig denkenden Menschen ist
klar, dass diese Dinger, dass das Plastik, Aluminium und
vor allem die Lithium-Ionen-Batterie, die nach nur kurzer
Nutzungsdauer weggeworfen wird, eine
unverantwortliche Ressourcenverschwendung sind.
Jahr für Jahr steigt das Aufkommen an Elektroschrott.
Mehr als 20 Kilogramm fallen jährlich in Deutschland
pro Kopf an. Nur etwa ein Fünftel der defekten Geräte
werden repariert. Die Menschen in Ostdeutschland
mussten das übrigens. „Schmeißen Sie es weg, und kaufen Sie
sich was Neues!“ – Was für ein fataler Irrweg!
Wir sägen an dem Ast, auf dem wir sitzen. Weltweit.
Seit 1970 hat sich der globale Rohstoffverbrauch
verdreifacht. Etwa 50 Prozent der klimaschädlichen
Treibhausgasemissionen sowie 90 Prozent des
Biodiversitätsverlustes und der Wasserknappheit sind auf den Abbau, die
Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen
zurückzuführen. Wir wirtschaften immer noch so, als gäbe es
keine planetaren Grenzen. Müll war und ist ein
Denkfehler, denn es gibt keinen anderen Ort, auf dem wir ihn
lassen können, als unsere Erde. Müll ist ein
Konstruktionsfehler. Wir brauchen ein Produktdesign, das von der
Wiege bis zur Wiege denkt, denn es gibt in Wirklichkeit
keine Bahre außer unseren Lebensgrundlagen.
Der European Green Deal von 2019 enthält als
wesentliches Entwicklungsziel eine klimaneutrale
Kreislaufwirtschaft bis zum Jahr 2030. Auf Bundesebene
kündigt der Koalitionsvertrag von 2021 eine
Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft im Sinne einer zirkulären
Wertschöpfung an. Doch wir kommen nicht schnell
genug voran. Wir sehen es jedes Jahr zum immer früher
eintretenden Erdüberlastungstag. In Deutschland haben
wir schon im Mai mehr Ressourcen verbraucht, als die
Erde erneuern kann. Indien, das Milliardenvolk, hat
hingegen keinen Tag, an dem es die Erde überlastet. Wir
leben auf Kosten von Milliarden von Menschen.
Wir müssen endlich vom Reden ins Machen kommen.
Thüringen hat dies mit dem Reparaturbonus versucht und
vorgemacht. Unser Reparaturbonus fördert das
Reparieren vom Smartphone bis zur Waschmaschine. Er trifft auf
wahrhaft überwältigende Resonanz. Für 2023 ist die
Fortsetzung vorgesehen. Die Thüringerinnen und
Thüringer zeigen: Mit einer sinnvollen Reparatur können wir
Ressourcen und Energie sparen.
Die Menschen erwarten zu Recht Produkte, die länger
halten, reparierbar sind und recycelt werden können. Wir
brauchen bundesweit ein Recht auf Reparatur, und es
muss organisiert werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und
Herren, die Schonung der vorhandenen Ressourcen und die
Sicherstellung einer nachhaltigen Energie- und
Rohstoffversorgung sind zentrale Herausforderungen unserer
Zeit. Es geht um nicht weniger als den Schutz unserer
Mitgeschöpfe und Lebensgrundlagen.
Letztendlich müssen, wollen und werden wir alle
Produkte in den Blick nehmen. Das gilt natürlich auch für
E-Zigaretten. Die Alternative zum Einweg ist ja längst
auf dem Markt: E-Zigaretten gibt es ja auch zum Befüllen
und Aufladen. Damit sich die Mehrwegvariante
durchsetzt, braucht es eine Ökodesignanforderung für
E-Zigaretten. Thüringen wird der Ausschussempfehlung
daher zustimmen. Der beste Müll ist natürlich der, der gar
nicht erst entsteht. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Ihr Handzeichen bitte für Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer die
Entschließung wie soeben festgelegt fassen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist es so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 24:
TOP 24
Entschließung des Bundesrates „Stärkung der
Beteiligung der Länder bei Aufnahmezusagen des
Bundes nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes“
– Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 87/23)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Frau
Ministerin Zieschang, Sachsen-Anhalt.
Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2022
hatte Deutschland eine herausfordernde
Aufnahmesituation zu bewältigen, und diese bleibt herausfordernd.
Allein im letzten Jahr haben wir über 1 Million Menschen
aufgenommen, die vor dem völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieg aus der Ukraine fliehen mussten. Wir
gewähren den Kriegsflüchtlingen Schutz. Das machen
wir aus Überzeugung. Auch das ist Ausdruck unserer
Solidarität mit der Ukraine.
Beim BAMF wurden über 217 000 Asylerstanträge
registriert. Darüber hinaus wurden afghanische Ortskräfte
beziehungsweise besonders gefährdete Personen
aufgenommen, denen der Bund ganz überwiegend bereits im
Jahr 2021 eine Aufnahmezusage erteilt hat.
Länder und Kommunen sind gesetzlich zur Aufnahme,
Unterbringung und Integration verpflichtet und erfüllen
ihre gesetzlichen Aufnahmeverpflichtungen. Seit Ende
letzten Jahres nehmen die eindringlichen Hinweise aus
den Landkreisen und kreisfreien Städten zu, dass die
Aufnahmekapazitäten nahezu erschöpft seien. Es wird
immer schwieriger, geeigneten Wohnraum zu finden und
diesen zeitnah herzurichten. Auch in Sachsen-Anhalt
melden die Kommunen, dass sie die hohe Zahl an
Neuzugängen trotz immenser Anstrengungen zunehmend an
die Grenzen ihrer Möglichkeiten bringt. Diese Hinweise
aus der kommunalen Familie müssen wir sehr ernst
nehmen.
Vor diesem Hintergrund war es schon verwunderlich,
dass der Bund Mitte Dezember letzten Jahres ein neues
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan aufgelegt hat
und damit in den nächsten Jahren zusätzlich bis zu
1 000 Aufnahmezusagen monatlich aussprechen will.
Dabei ist das Bundesprogramm zur Aufnahme von
afghanischen Ortskräften noch nicht einmal abgeschlossen.
Kritische Hinweise der Länder wurden bei Umfang und
Ausgestaltung dieses neuen
Bundesaufnahmeprogrammes für afghanische Ortskräfte nicht berücksichtigt. Ich
halte dieses Vorgehen für sehr problematisch. Denn die
Hauptlasten aus den Aufnahmezusagen des Bundes
liegen bei den Ländern und deren Kommunen. Daher ist es
geboten, dass die Länder gerade auch zum Schutz der
Kommunen ein stärkeres Mitspracherecht erhalten, wenn
es um das Zustandekommen solcher
Aufnahmeprogramme geht.
Mit der vom Land Sachsen-Anhalt vorgeschlagenen
Bundesratsentschließung soll darauf hingewirkt werden,
dass die Bundesregierung die Länder frühzeitig über
geplante Aufnahmeprogramme informiert und bei der
Ausgestaltung derartiger Programme stärker als bisher
Länderinteressen betrachtet. Das gilt insbesondere mit
Blick auf die Auswahlkriterien und die Zahl der
aufzunehmenden Personen.
Mit dem Entschließungsantrag wird die
Bundesregierung zudem gebeten, zu prüfen, wie die
Beteiligungsrechte der Länder im Zusammenhang mit
Bundesaufnahmeprogrammen gesetzlich stärker verankert werden können.
Hier bietet es sich zum Beispiel an, dass zukünftige
humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes an die
Zustimmung des Bundesrates geknüpft werden. Eine solche
Stärkung der Beteiligungsrechte der Länder stellt sicher,
dass die Aufnahmesituation in den Ländern und den
Kommunen bei zukünftigen Aufnahmeprogrammen des
Bundes ausreichend Berücksichtigung erfährt.
Über eine breite Unterstützung dieses
Entschließungsantrags würde ich mich sehr freuen. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Dann hat das Wort Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Özdemir, Bundesministerium des Innern
und für Heimat.
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat: Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der
Bundesregierung ist sehr bewusst, dass im letzten Jahr
mehr Menschen als 2015 und 2016 nach Deutschland
gekommen sind. Deutschland hat nicht nur über 1 Million
Geflüchteter aus der Ukraine aufgenommen, sondern
darüber hinaus ist 2022 auch die Zahl der Asylerstanträge
gegenüber den Vorjahren stark auf knapp 218 000
angestiegen.
Wir wissen, dass die Aufnahmekapazitäten der
Kommunen zum Teil herausgefordert werden. Auch die
öffentliche Verwaltung insgesamt wird personell und
sachlich herausgefordert. Gerade aus diesem Grund ist es eine
gesamtstaatliche Aufgabe, der auch die Bundesregierung
nachkommt, beispielsweise Personal zu stärken – ich
verweise hier auf die PIK-Stationen –, Sachmittel
effizient zu nutzen, mit der BImA jede Möglichkeit
auszuschöpfen und zu prüfen, auch serielles Bauen. Und wir
müssen auch den Nutzen und die Notwendigkeit der
Digitalisierung und elektronischer Verfahren erkennen
und die Potenziale gemeinsam heben.
Frau Bundesministerin Faeser hat sich daher schon –
man möchte fast sagen: regelmäßig – mit Ländern und
Kommunen getroffen, um zu klären, wie der Bund hier
weiter unterstützen kann. Die nunmehr eingesetzten
Arbeitsgruppen sollen bereits im nächsten Monat erste
Ergebnisse vorlegen. Dennoch ist klar, dass es keine
einfachen Lösungen geben wird und wir alle einen langen
Atem brauchen werden, gerade angesichts des russischen
Angriffskriegs, um die zusätzlichen Anforderungen an
unser Gefüge aus Kommunen, Ländern und Bund
gemeinsam zu bewältigen.
Trotz dieser großen, unseren regulären
Verwaltungsalltag betreffenden Belastungen halten wir freiwillige
Aufnahmeprogramme weiterhin für zentral. Solche
Programme sind ein wichtiges Instrument der Solidarität mit
stark belasteten Erstzufluchtsstaaten und letztlich auch
der Steuerung von Migration. Ich denke dabei an
Jordanien oder Libanon, aber auch an die Türkei, wo circa
4 Millionen Flüchtlinge insbesondere in jenen Gebieten
leben, die von dem fürchterlichen Erdbeben betroffen
sind. Legale Zugangswege für besonders
schutzbedürftige Menschen sind ein wesentlicher Baustein für eine der
Humanität verpflichtete Zuwanderungspolitik, die wir
uns alle zum Ziel gemacht haben. Es ist an den
Menschen, die zu uns kommen, unsere Rechtsordnung zu
achten, aber es ist an uns, der Ausweglosigkeit und
Verzweiflung der fliehenden Menschen durch ein
humanitäres Ausländerrecht Rechnung zu tragen.
Auch Sie als Länder setzen trotz der hohen
Belastungen aus der aktuellen Zugangssituation
Landesaufnahmeprogramme um. Dafür danke ich Ihnen. Sie haben diese
eingerichtet und gestemmt. Neue Programme sind aktuell
in der Abstimmung. Das Engagement der von
Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Bundesregierung wird
international hoch anerkannt und gelobt, zuletzt gerade
vom UNHCR, wie wir bei der Münchner
Sicherheitskonferenz verfolgen konnten.
Deutschland stellt Aufnahmeplätze im niedrigen
fünfstelligen Bereich bereit, eine im Vergleich zu den
Einreisezahlen aus der Ukraine und den Asylzugängen sehr
kleine Zahl. Ich betone hier noch einmal: Acht von zehn
zu uns kommenden Menschen kommen aus der Ukraine.
Das ist ein Ausfluss unseres Versprechens und unserer
Solidarität, die wir bedingungslos einlösen wollen und
gerade angesichts dieser Herausforderung gemeinsam zu
stemmen haben. Die Aufnahmeprogramme werden mit
den EU-Partnern und der Kommission abgestimmt und
über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
(AMIF) 2021–2027 der EU finanziell gefördert. Davon
profitieren auch Sie als Länder.
Gerade mit Blick auf begrenzte Kapazitäten ist eine
enge Kooperation von Bund und Ländern unerlässlich.
Die hier geforderte Abstimmung erfolgt bereits auf
verschiedenen Ebenen. Wir informieren die Länder bereits
jetzt im Vorfeld der Entwicklung von
Bundesaufnahmeprogrammen und humanitären Aufnahmen. Hinweise,
gerade auch zur Unterbringungssituation, nehmen wir
auf. Auch bei der Benehmensherstellung werden die
Länder eng eingebunden.
Die Stärkung der humanitären Aufnahmeprogramme
ist ein Teil der Veränderungen, die wir uns als
Bundesregierung in der Migrationspolitik vorgenommen haben.
Wir wollen Verfahren schaffen, bei denen
Einreisevoraussetzungen vorab geprüft werden und Menschen nach
klaren Kriterien zu uns kommen und eine
Bleibeperspektive erhalten. So können wir auch das Geschäftsmodell
der Schleuser zerstören, die versuchen, Menschen illegal
und auf schändlich lebensgefährliche Weise in die EU zu
bringen.
Zu einer neuen Klarheit in der Migrationspolitik
gehört aber auch die konsequente Rückführung von
abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Der
Sonderbevollmächtigte wird weitere
Migrationsabkommen mit den Herkunftsstaaten schließen, die reguläre
Migration ermöglichen und irreguläre Migration
begrenzen sollen. Es geht uns als Bundesregierung um einen
ganzheitlichen Ansatz, um wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt auf der
einen Seite, aber auch konsequente Rückführung auf der
anderen Seite. Dafür sind Migrationsabkommen ein
wichtiger Baustein und ergänzen die Vollstreckung von
Recht und Gesetz. Eine konsequente Rückführung setzt
den Abschluss des Asylverfahrens voraus. Mit dem
Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und
Asylverfahren, das im Januar in Kraft getreten ist, sorgen
wir dafür, dass Asylverfahren schnell, fair und
rechtssicher sind. Wir nehmen uns in unserem Rechtsstaat viel
Zeit für Entscheidungen, aber wenn diese
Entscheidungen gefallen sind, müssen wir sie auch gemeinsam
umsetzen und vollstrecken.
Wir werden bei der Migration auch bei der
Fachkräfteeinwanderung steuern und erarbeiten das modernste
Einwanderungsrecht, das Deutschland je hatte. Wir
wollen den Menschen nämlich sagen: „Du darfst einreisen,
wenn …“, und nicht: „Du musst ausreisen, weil …“. Eine
Einwanderung nach klaren Regeln, eine Rückführung mit
Migrationsabkommen und ein modernes
Staatsbürgerschaftsrecht, das eine vollumfängliche Teilhabe mit allen
Rechten und Pflichten in Aussicht stellt, das ist der
ganzheitliche Ansatz, den die Bundesregierung verfolgt. –
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration
und Sozialpolitik – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27:
TOP 27
Entschließung des Bundesrates „Ankurbelung des
Wohnungsbaus“ – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 92/23)
Hierzu liegt eine Wortmeldung vor von Herrn
Staatsminister Dr. Herrmann, Bayern.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um
Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag „Ankurbelung
des Wohnungsbaus“, weil er – selbstverständlich – sehr
gute Lösungsansätze enthält zu der zentralen Aufgabe
unserer Zeit, bezahlbares und bedarfsgerechtes Wohnen
zu ermöglichen.
Wir alle haben bei diesem Thema kein
Erkenntnisproblem. Wir wissen, dass die Rahmenbedingungen für
den Wohnungsbau schwierig sind. Wir wissen auch, dass
die Folgen sichtbar sind. Erst Anfang des Jahres hat
beispielsweise der Vonovia-Vorstand für dieses Jahr einen
Neubaustopp angekündigt, immerhin als größter
Immobilienkonzern in Deutschland. Viele weitere
Wohnungsunternehmen werden ebenfalls weniger bauen. Das ist ein
deutliches Alarmsignal.
Auch die 400 000 neuen Wohnungen aus dem
Koalitionsvertrag der Ampel sind auf der Strecke geblieben. Die
Bundesbauministerin höchstselbst hat das Ziel gekippt.
Die Wohnungswirtschaft spricht davon, dass das Ziel
krachend verfehlt wird. Gleichzeitig kommt eine Studie
zu dem Ergebnis, dass in diesem Jahr, 2023, ein
Rekordwohnungsmangel droht und über 700 000 Wohnungen
fehlen. Was wir deshalb brauchen, ist ein wirklich
wuchtiger Aufschlag.
Wohnungsmangel bekämpft man letztlich nur durch
eines, nämlich durch das Bauen von Wohnungen, und
zwar schnell, nachhaltig und erschwinglich. Wir
brauchen deshalb die viel zitierte neue Geschwindigkeit. Wir
brauchen steuerliche Anreize und eine gute Ausstattung
der KfW-Programme. Wir müssen mehr Bauland
mobilisieren. Das Bauplanungsrecht muss viel einfacher und
schneller werden. Außerdem schlagen wir ein neues
Baukindergeld, ein Baukindergeld 2, vor.
Ich möchte nur ein paar unserer Lösungsansätze näher
erläutern:
Angesichts der Preisentwicklung auf dem Bau- und
Wohnungsmarkt muss der Bund die steuerlichen
Rahmenbedingungen verbessern. Bayern schlägt deshalb die
Wiedereinführung einer dauerhaften degressiven
Abschreibung für den Mietwohnungsneubau und eine
Steuerbegünstigung bei Erwerb von selbstgenutzten
Wohnimmobilien vor. Weil die Situation in den Ländern
völlig unterschiedlich ist, braucht es aber auch eigene
Landesregelungen bei der Grunderwerb- sowie
Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die
Länderöffnungsklauseln hierfür sind überfällig.
Ein weiterer zentraler Hebel ist die Förderung durch
die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. Der
Förderstopp und die Änderungen der Konditionen bei
Programmen der KfW im letzten Jahr haben viele Bauherren
massiv verunsichert. Das war leider ein echter
Gamechanger, und zwar im negativen Sinne, weg vom
Wohnungsbau. Der Bundesrat fordert deshalb die
Bundesregierung unter anderem dringend auf, für eine
ausreichende Mittelausstattung von mindestens 18 Milliarden Euro
zu sorgen, das heißt, mindestens so viel wie im Jahr
2021. Die bisher veranschlagte rund 1 Milliarde Euro für
den Neubau ist, offen gesagt, ein Witz in Anbetracht der
Herausforderungen.
Gebaut wird natürlich vor Ort. Die Kommunen
brauchen flexiblere Handlungsspielräume, was baurechtliche
Fragen betrifft – Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht –,
um Bauland verfügbar zu machen. Der Bund muss hier
unbedingt nachlegen, zum Beispiel bei den
Befreiungsmöglichkeiten vom Bebauungsplan, um Wohnraum
großzügiger schaffen zu können. Weitere Vorschläge
sind beispielsweise die Einführung von Wohnbaurecht
auf Zeit, um ein Horten von Wohnbauland für
Spekulationen zu verhindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die eigenen
vier Wände sind nach wie vor nicht nur ein Lebenstraum
für viele Familien, sondern auch ein fester Anker im
Alter. Das Baukindergeld der letzten Regierung war sehr
erfolgreich. Wir fordern deshalb ein Baukindergeld 2 mit
15 000 Euro Zuschuss pro Kind in zehn Jahren bei einem
Haushaltseinkommen von maximal 100 000 Euro.
Sie sehen, es gibt also viele Ansätze, um den
Wohnungsbau voranzutreiben. Es kann eigentlich nicht
schnell genug gehen, deshalb sollten wir uns diesen
Ansätzen annähern und sie nicht zum Teil aus
grundsätzlichen ideologischen Gründen ablehnen. Die
Lösungsansätze liegen schon lange vor und lange auf der Hand.
Dass Wohnen die Frage unserer Zeit ist, darf eben nicht
nur in Reden beklagt werden, sondern es braucht eben
auch ganz konkrete Lösungen und Antworten. Über die
maßgeblichen gesetzlichen Stellschrauben verfügt im
gesamten Kontext Steuerrecht, Bauplanungsrecht und
Förderung der Bund. Deshalb fordern wir die
Bundesregierung auf und bitten den Bund, diese Stellschrauben
auch zu nutzen. Die Länder und Kommunen wiederum
werden ihrerseits ihre Aufgaben zu Hause erledigen.
Davon bin ich fest überzeugt. Denn für uns alle ist es ja
ein Anliegen, die Wohnungsnot zu bekämpfen.
In Bayern haben wir beispielsweise eine Art
Wohnbau-Booster vorgelegt, ein starkes Programm auf den
Weg gebracht. Unter anderem werden wir mit
verbesserten Konditionen für Darlehen, höheren Zuschüssen und
einer Extraförderung für den Wohnungsbau in Stadt- und
Ortskernen zusätzliche Anreize für den Bau von
Mietwohnungen schaffen. Der Bund muss nachziehen und
konsequente Maßnahmen zur Förderung des
Wohnungsbaus ergreifen. Deshalb bitte ich um positive Beratung
und Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. –
Vielen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Staatsminister Herrmann!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss
für Familie und Senioren, dem Finanzausschuss, dem
Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 27.
Ich darf Tagesordnungspunkt 10 aufrufen:
TOP 10
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU)
2021/782 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und
Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
(Drucksache 22/23)
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Ministerin Martin,
Mecklenburg-Vorpommern.
Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Dieses Thema mag nach einem kleinen Problem
klingen, aber es treibt viele Menschen bei uns und in
anderen Ländern sehr stark um und trägt auch sehr stark
zur Identifizierung mit dem eigenen Land bei. Insofern
war es mir ein großes Anliegen, hier darüber zu sprechen.
Wer von Ihnen schon einmal an der wunderschönen
Ostseeküste Urlaub gemacht hat – und ich hoffe, dass das
viele von Ihnen sind –, der kennt die Molli, der kennt den
Rasenden Roland. Eine Fahrt in diesen historischen
dampfbetriebenen Schmalspurbahnen ist nicht nur für
ausgewiesene Eisenbahnfans etwas ganz Besonderes. Sie
ist für Groß und Klein eine Attraktion und gehört bei uns
genauso dazu wie der Strandspaziergang oder das
Fischbrötchen. Viele Menschen aus dem In- und Ausland
kommen extra nach Mecklenburg-Vorpommern, um eine
Fahrt mit diesen Dampfeisenbahnen zu erleben. Das
verhält sich genauso in den Ländern Sachsen, Sachsen-
Anhalt und Thüringen, wo es ebensolche
Schmalspurbahnen gibt.
Unsere historischen dampfbetriebenen
Schmalspurbahnen sind wertvolle Zeugnisse unserer jeweiligen
Landesgeschichte und der Industriekultur. Sie sind nicht nur
bedeutende Tourismusattraktionen in den jeweiligen
Ländern, sondern nach wie vor auch Teil der
notwendigen öffentlichen Personenverkehrsinfrastruktur in
unseren Regionen. Diese Bahnen ermöglichen ihren
Fahrgästen gewissermaßen eine Zeitreise in die Anfänge des
Eisenbahnwesens in Deutschland. Gleichwohl werden sie
heute von modernen Eisenbahnunternehmen betrieben,
nur eben im historischen Gewand.
Um diese Reise möglichst authentisch zu gestalten,
setzen die Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit
den betreffenden Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder
auf eine Fahrgastinformation, wie sie vor rund 140 Jahren
üblich war: eben nicht so wie in den Normalspurbahnen,
modern, digital und laut, sondern authentisch historisch.
Die Information erfolgt über entsprechende
Beschilderung im historischen Ambiente und natürlich im
Wesentlichen durch das in allen Zügen und in den größeren
Bahnhöfen vorhandene Bahnpersonal als Reiseführende
in Bahnuniform.
Die betreffenden Landesbehörden berücksichtigen in
ihrer Aufsichtstätigkeit dabei den Bestandsschutz der
historischen Fahrzeuge und Bahnanlagen und tragen
dabei auch den Auflagen des Denkmalschutzes
Rechnung. Im Einvernehmen zwischen Landesbehörden und
Unternehmen soll auch künftig auf LED-Anzeigen und
permanente Lautsprecherdurchsagen in den Zügen
verzichtet werden. Doch das wird wohl aktuell von dem für
die Fahrgastrechte zuständige Eisenbahn-Bundesamt
infrage gestellt. Das ist jedenfalls das, was wir von den
Betreibern der Schmalspurbahnen bei uns in
Mecklenburg-Vorpommern gehört haben. Es waren schon
Personen aus dem Eisenbahn-Bundesamt vor Ort und haben
gesagt: Na, das müssen wir uns mal angucken! Wir
wollen hier das bei der Deutschen Bahn AG übliche
elektronische Fahrgastinformationswesen einführen. – Das hätte
bei uns zum Ergebnis, dass Schritt für Schritt die
Authentizität und der Charme unserer Molli und des Rasenden
Rolands infrage gestellt werden würden.
Mit der von den Ländern Sachsen und Mecklenburg-
Vorpommern vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll die
Zuständigkeit für die Eisenbahnaufsicht im Bereich der
Schmalspurbahnen künftig wieder einheitlich bei den
Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder angesiedelt
werden, auch für den wichtigen Bereich der Fahrgastrechte.
Dieses Anliegen, meine sehr geehrten Damen und
Herren, wird von den betreffenden Bahnunternehmen und
dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
nachhaltig unterstützt.
2019 hat der Bund eine Regelung getroffen, die eine
einheitliche Aufsichtsbehörde für den Bereich
Fahrgastrechte sowohl für die Normalspurbahnen als auch für die
Schmalspurbahnen vorsieht, und das, obwohl der
Bundesrat schon damals das Gegenteil beschlossen hat.
Bereits bei der Einführung der Zuständigkeit des Eisenbahn-
Bundesamtes für die Durchsetzung der Fahrgastrechte im
Jahr 2019 hatte der sächsische Wirtschaftsminister
Martin Dulig im Bundesrat im Namen der Länder Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-
Vorpommern angemahnt, dass das Eisenbahn-Bundesamt die
EU-Fahrgastrechteverordnung bei den historischen
Schmalspurbahnen bitte mit Augenmaß umzusetzen
habe. Das scheint nun so nicht geplant zu sein.
Bei den Schmalspurbahnen handelt es sich um
vergleichsweise kleine Unternehmen, die aufgrund ihrer
Spezifik ohnehin im Moment große Probleme haben. Ich
sage nur: Die Kosten für Steinkohle sind seit 2021 um
400 Prozent gestiegen. Wir sollten diese Unternehmen
davor bewahren, dass sie jetzt auch noch Investitionen in
moderne Fahrgastinformationen tätigen müssen, die
eigentlich gar nicht zu ihnen passen. Insofern bitte ich Sie
sehr herzlich: Helfen Sie uns, die Authentizität und die
Sinnhaftigkeit dieser Schmalspurbahnen zu bewahren!
Wir haben daher die Bitte, dass Sie uns dafür Ihre
Unterstützung der Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen
geben. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Ministerin Martin!
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich zuerst
auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5, zunächst Buchstabe a! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Votum für den Rest von Ziffer 5! –
Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Ich habe herzlich zu danken, nicht zuletzt auch als
Ministerpräsident des Bundeslandes, in dem die
Dampflokomotiven repariert, saniert und wiederhergestellt werden
im RAW Meiningen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt 10 schließen.
Ich darf Sie, Kolleginnen und Kollegen, darauf
aufmerksam machen, dass die niedersächsische
Heidekönigin bei uns Platz genommen hat. Solch hoheitlichen
Besuch haben wir selten im Bundesrat. – Seien Sie uns
herzlich willkommen!
(Beifall)
Ich darf Tagesordnungspunkt 11 aufrufen:
TOP 11
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 40/23, zu
Drucksache 40/23)
Hier haben wir eine intensive Reihe von
Wortmeldungen. Ich darf zuerst das Wort erteilen: Herrn Minister
Hermann, Baden-Württemberg.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir
beraten heute erneut eine Änderung des
Regionalisierungsgesetzes. Es geht um die Finanzierung des
sogenannten 49-Euro-Tickets oder Deutschlandtickets. Ich
nenne es lieber Klimaticket. Es ist eine weitreichende
Änderung im öffentlichen Verkehr. Es macht
gewissermaßen Schluss mit der hochgradig differenzierten
Ticketierung und den unterschiedlichen Tarifsystemen der
Länder, der Kommunen und der Verbände. Es ist ein
einheitliches Tarifangebot über alle Grenzen hinweg. Es
ist mit Sicherheit eine große Veränderung des Systems.
Deswegen haben ich und andere auch schon davon
gesprochen, dass es ein Gamechanger ist. Es wird sehr viel
verändern. Es ist aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag
zur Mobilitätswende, denn es ist eine Einladung, den
öffentlichen Verkehr in ganz Deutschland, und zwar über
alle regionalen Grenzen hinweg, zu nutzen.
Das Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung war
nicht so leicht zu erreichen, denn wir haben das auf
Bundesebene zwar beschlossen, aber die eigentlichen
Probleme haben dann erst begonnen. Weil wir so viele
unterschiedliche Länder- und Tarifsysteme haben, sehr viele
Verbünde haben und bei uns ja die Nahverkehrstarife
eigentlich von unten her entschieden werden, aus
kommunalen Gremien heraus, ist es schon eine weitreichende
Veränderung, dass wir jetzt von oben einen Festpreis
setzen und sagen: So viel darf es kosten und nicht mehr.
Der Effekt ist sicherlich groß, denn wir entlasten vor
allen Dingen Pendlerinnen und Pendler, die lange Wege
haben und bisher teure Tickets bezahlen mussten. Wir
machen damit ein Angebot für die Autofahrenden, denn
jetzt wird der öffentliche Verkehr deutlich günstiger als
das Fahren mit dem Auto. Wir entlasten mit solchen
Angeboten zweifellos auch Familien, und wir bieten den
Unternehmen die Möglichkeit, in ein Jobticket mit
einzusteigen, um das Projekt insgesamt nochmals günstiger zu
machen.
Es ist sicherlich ein großer Schritt. Viele von uns, die
in den Ländern Verantwortung tragen, haben das auf der
einen Seite sehr begrüßt. Auf der anderen Seite haben wir
immer wieder darauf hingewiesen, dass wir ein Stück
weit den ersten Schritt vor dem zweiten machen. Ein
gutes Tarifsystem ist in Ordnung, ist wichtig; das
brauchen wir. Aber wir brauchen vor allen Dingen eine gute
Qualität des öffentlichen Verkehrs. Denn es macht keinen
Sinn, ein günstiges Ticket anzubieten und gleichzeitig im
Angebot schlechter zu werden. Die Gefahr ist schon
gegeben, dass wir viele neue Nutzer einladen – das ist ja
eigentlich das Ziel: dass mehr Menschen den öffentlichen
Verkehr nutzen – und gleichzeitig die Qualität sinkt, weil
wir nicht bessere Angebote machen, weil wir nicht mehr
Angebote machen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir
dies gleich mitdenken und deutlich machen, dass wir mit
dem Beschluss über das 49-Euro-Ticket nicht aufhören,
über den ÖPNV zu sprechen. Vielmehr müssen wir jetzt
wirklich mit der Finanzierung des Ausbaus und der
Verbesserung der Qualitätssicherung beginnen. Wenn wir
das nicht machen, wird aus einem Gamechanger der
große Loser. Dann werden wir eher eine abschreckende
Wirkung erzielen, und das ist ja gerade nicht unser Ziel.
Wir wollen es sehr günstig machen, sehr übersichtlich
machen, wir wollen einladen.
Die Länder haben sich sehr bemüht; das muss man
schon sagen. Der Beschluss kam ja vom Bund und ist uns
gewissermaßen aufgedrängt worden. Wir zahlen auch
einen großen Anteil. Ich weiß, dass viele Länder
Schwierigkeiten hatten, diese heftige Finanzierung zu sichern.
Allein in Baden-Württemberg zahlen wir ungefähr 180
bis 200 Millionen Euro jährlich und andere Länder
ebenso entsprechende Summen. Das ist nicht ganz einfach im
Vergleich zu dem, was wir sonst so an Mitteln für den
öffentlichen Verkehr haben. Aber ich glaube, es ist gut,
dass wir ein so einfaches Ticket anbieten. Es ist auch gut,
dass wir ein preiswertes Angebot machen. Von daher ist
das wirklich weiterhin zu unterstützen. Aber wir
brauchen dringend die ausreichende und auskömmliche
Finanzierung für die Qualitätssicherung und für den
Ausbau. Es kann nämlich nicht sein, dass wir jetzt auf diesem
Niveau stehen bleiben, sondern wir müssen tatsächlich
mehr Züge, mehr Busse, mehr Bahnen fahren lassen.
Nebenbei: Auch die Schmalspurbahnen werden in das
Paket aufgenommen. Aber der große Teil der Fahrgäste
wird nicht auf Schmalspuren fahren, sondern auf großen
einheitlichen Trassen beziehungsweise Spuren.
Der Bund hat versichert, dass er mitmacht und
mitfinanziert. Das ist durchaus begrüßenswert, denn das hat er
bisher ja nicht gemacht. Er hat auch angesagt, dass er
eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung sicherstellen
will. Wir als Länder haben dasselbe gesagt. Denn was wir
nicht machen können, ist, dass wir in zwei, drei Jahren
sagen: Ach, wir haben uns getäuscht und machen es jetzt
wieder anders. – Denn die Unternehmen müssen sich
darauf einstellen können. Und wenn sie das nicht können,
dann kommen sie in große Sorgen. Wir haben
festgestellt, dass viele Unternehmen die Sorge haben, dass das
Geld nicht reicht und dass dann das Defizit bei ihnen
hängen bleibt. Das wäre fatal. Ich habe immer gesagt:
Wenn die Politik so etwas beschließt, dann muss sie die
Folgen tragen, auch wenn es mehr kostet. Wir müssen
uns wahrscheinlich sehr bald darüber unterhalten, ob das
Geld reicht und was wir tun, wenn es nicht reicht, ob wir
drauflegen oder ob wir abspecken. All das ist sicherlich
noch ungelöst.
Wir haben auch andere Dinge noch nicht gelöst: etwa
die Einnahmeaufteilung, die noch ungeklärt ist. Was ist,
wenn jemand in Hamburg ein Ticket kauft, aber in
Baden-Württemberg fährt? Wie kommt das Geld dann nach
Baden-Württemberg? Denn dort sollte es ja ankommen –
um nur ein Beispiel zu geben. Andere Themen, die noch
offen sind: ein bundesweites Sozialticket oder ein
bundesweites Semesterticket oder eine Regelung für die erste
Klasse. Auch das ist noch nicht gegeben.
Mir ist wichtig, dass allen auf Bundesebene klar ist:
Wir müssen schon in diesem Jahr beginnen, über eine
auskömmliche Finanzierung, eine Veränderung der
Regionalisierungsmittel in den kommenden Jahren zu
sprechen. Denn ich kann Ihnen ganz klar sagen aus der
Erfahrung der Ausschreibung, die wir gerade machen: Es ist
so, dass die Preise drastisch steigen, die Kosten drastisch
steigen und die Mittel, die wir heute haben, mit
Sicherheit nicht ausreichen werden. Es kann nicht sein, dass wir
das neue Ticket einführen, einladen und dann schon
wenige Monate später anfangen, das Angebot zu kürzen –
erst am Wochenende, dann am Abend und so weiter. Wir
brauchen eine auskömmliche Finanzierung, und zwar
sehr schnell, eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel,
und zwar eine kalkulierbare Erhöhung. Nicht für ein Jahr,
für zwei Jahre, sondern eine langfristige Perspektive,
damit das, was wir mit diesem Ticket erreichen wollen,
wirklich gelingt. Wir wollen nämlich, dass viele
Menschen umsteigen, viele Menschen klimafreundlich
unterwegs sind. Dafür ist das Deutschlandticket gut. Es ist
nämlich ein Klimaschutzticket. – Vielen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Minister Hermann! – Ich darf jetzt das Wort erteilen:
Herrn Minister Beermann.
Guido Beermann (Brandenburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Das Deutschlandticket wird den öffentlichen Nahverkehr
in unserem Land umwälzen wie kaum eine ÖPNV-
Reform zuvor. Die Frage ist nur: zum Guten oder zum
Schlechten? Selbstredend wird das Ticket für viele
Bürgerinnen und Bürger ein Meilenstein sein. Gerade für die
Abobesitzer und Abobesitzerinnen wird das Ticket zum
Teil eine enorme finanzielle Entlastung mit sich bringen.
Wenn ich in mein Bundesland, wenn ich nach
Brandenburg schaue, werden es vor allem die Pendlerinnen und
Pendler sein, die heute oftmals einen dreistelligen
Abopreis zahlen und zukünftig für weniger als die Hälfte des
Preises den ÖPNV dann in ganz Deutschland nutzen
können.
Die Sorge, lieber Winfried Hermann, dass Hamburger
bei uns fahren, drückt uns nicht so sehr. Wir freuen uns,
wenn die Hamburger kommen. Aber ich glaube, das war
vorhin nicht so zu verstehen, dass ihr Sorge habt, dass
sich bei euch künftig zu viele Hamburger rumtreiben,
denn das ist ja genau das Ziel.
Meine Damen und Herren, natürlich werden aufgrund
dieses preislichen Angebots auch mehr Menschen den
ÖPNV nutzen – mit allen positiven Folgen. Insofern kann
ich das verstehen. Wir haben ja immer so einen
Arbeitstitel gehabt, wo wir von Klimaticket gesprochen haben.
Denn als positive Folge wollen wir natürlich vor allem
schauen, dass wir die CO2-Emissionensziele im
Verkehrsbereich erreichen und über ein solches Ticket dazu
den nötigen Beitrag leisten. Aber – und das müssen wir
als Verantwortungsträger auch berücksichtigen – zu
welchem Preis? Und natürlich: Wer trägt die finanzielle und
politische Verantwortung?
Meine Damen und Herren, der Bundeskanzler hat das
Ticket im letzten Jahr als „eine der besten Ideen, die wir
hatten“ bezeichnet. Ich habe eigentlich fast erwartet, dass
er heute kommt, insbesondere weil heute die
niedersächsische Heidekönigin da ist. Aber, lieber Herr Theurer, wir
freuen uns natürlich, dass die Bundesregierung heute
durch Sie vertreten wird. Ich glaube, das ist sehr würdig.
Dafür, dass es die beste Idee der Bundesregierung ist,
erscheint die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme
durch den Bund bisher aber doch sehr bescheiden. Das
beginnt mit der Ausfinanzierung des Tickets. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine
Nachschusspflicht vonseiten des Bundes nur für das Jahr 2023 vor.
Wir wissen aber, dass das erste vollständige Jahr –
2024 – hier entscheidend ist.
Was passiert, wenn das Defizit größer als
prognostiziert ist und über die bisher von Bund und Ländern
vereinbarten 3 Milliarden Euro hinausgeht? Als
Stellschrauben stehen dann eine Erhöhung der Zuschüsse oder eine
Anpassung der Ticketpreise zur Verfügung. Dies ist,
Stichwort „Verantwortung“, dann in Abstimmung
zwischen Bund und Ländern jährlich zu betrachten.
Ich habe in diesem Zusammenhang auch immer
gesagt: Wer bestellt, zahlt. – Derzeit läuft es aber darauf
hinaus, dass der Bund bestellt, aber nur einen Teil zu
zahlen bereit ist, und zwar lediglich den Teil, den der
Bundesfinanzminister mit seinen 1,5 Milliarden Euro als
Spielraum gegeben hat. Um das klipp und klar zu sagen:
Das geht nicht. Klar ist auch, dass die
Finanzverantwortung und das Finanzrisiko nicht auf die
Verkehrsunternehmen übertragen werden können. Da kann ich
Winfried Hermann nur zustimmen; da sind wir uns auch,
glaube ich, alle einig unter den 16 Verkehrsministern.
Und es muss klar sein, dass die Verantwortung für das
Deutschlandticket von Bund und Ländern gemeinsam zu
tragen ist – und das dauerhaft.
Meine Damen und Herren, ich sprach vorhin von der
Frage, zu welchem Preis dieses Ticket eingeführt wird.
Damit meine ich nicht den Einführungspreis, sondern den
fachlichen Preis für unser bestehendes ÖPNV-System.
Denn das Deutschlandticket darf nicht zu einem Ramsch-
ÖPNV führen. Ein billiger ÖPNV ist nicht zwangsläufig
ein guter ÖPNV. Ein guter ÖPNV zeichnet sich durch ein
gutes Angebot aus. Und natürlich: Es geht um gute
Qualität. Ein gutes Angebot, eine gute Qualität ist die
Voraussetzung dafür, mehr Menschen zum Umstieg vom
Auto auf den ÖPNV zu bewegen. Daher bleibt die
Forderung der Länder bestehen, dass wir weiterhin eine
erhebliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel brauchen.
Gerade wegen des nunmehr erwarteten
Fahrgastzuwachses müssen wir weiter in den Ausbau und in die Qualität
des ÖPNV investieren. Hier – ich wiederhole mich – ist
der Bund laut Grundgesetz eindeutig in der
Finanzierungsverantwortung.
Von den zusätzlich notwendigen 3,15 Milliarden Euro
haben wir im letzten Jahr 1 Milliarde Euro plus 3 Prozent
jährliche Dynamisierung erhalten. Es fehlen also
weiterhin mehr als 2 Milliarden Euro im System und – auch da
kann ich meinem Vorredner zustimmen – dauerhaft. Die
Kosten für Energie und Personal bleiben dynamisch. In
diesem Zusammenhang ist auch eine weitere Forderung
der Länder wichtig, die auch von den Verbänden
unterstützt wird: Die bereits beschlossene Dynamisierung der
Regionalisierungsmittel muss vollständig bei den
Ländern ankommen, damit dort Ausbau und Qualitätsziele
umgesetzt werden können. Dies ist nicht der Fall, wenn
die Infrastrukturentgelte im Gleichklang dynamisiert
werden. Aus diesem Grund muss die Dynamisierung bei
den Infrastrukturentgelten weiterhin bei 1,8 Prozent
gedeckelt werden. Denn wir brauchen jeden Euro für das
Angebot und zusätzliche Bestellungen. Dies hatten wir
als Länder schon bei der letzten Erhöhung der
Regionalisierungsmittel im Dezember 2022 hier im Bundesrat in
einer Protokollerklärung angezeigt.
Meine Damen und Herren, die Forderungen der
Länder beruhen auf einem „16 : 0“-Beschluss in den
Ausschüssen. Wir bitten die Bundesregierung, diese Punkte
ernst zu nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger haben die
Erwartung an uns, dass die Einführung des
Deutschlandtickets oder Klimatickets zum 1. Mai 2023 steht. Alle
Ebenen, auch der Bund, müssen hier zu ihrer
Verantwortung stehen, und die berechtigten Hinweise der Länder
müssen berücksichtigt werden. – Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Minister Beermann! – Ich darf nun das Wort erteilen:
Herrn Staatsminister Al-Wazir, Hessen.
Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Das Deutschlandticket erreicht
erstmals offiziell das Bundesratsplenum. Kollege
Beermann hat es gesagt: Wir wollen in exakt einem Monat
den Verkauf starten, nämlich am 3. April, und es soll ab
1. Mai gelten. Das ist noch viel Arbeit, die da vor uns
liegt – in sehr kurzer Zeit. Trotzdem ist das heute ein
guter Tag, denn das Deutschlandticket wird die größte
Revolution im öffentlichen Nahverkehr sein, die es
jemals gegeben hat. Stadtgrenzen, Kreisgrenzen,
Tarifgrenzen, sogar Ländergrenzen sollen keine Rolle mehr
spielen, stattdessen Einfachheit und das Prinzip „Ich
kaufe eine Fahrkarte und steige ein und kann überall
fahren, ohne mir Gedanken zu machen“. Ältere
Mitbürgerinnen und Mitbürger erinnern sich vielleicht noch,
dass man, als Mobiltelefone eingeführt wurden, am
Anfang sogar 3 Pfennig zahlen musste, wenn man angerufen
wurde. Da hat sich irgendwann ein Flatrateprinzip
durchgesetzt, das am Ende dazu geführt hat, dass fast alle so
ein Angebot haben. Und das hat überhaupt erst dazu
geführt, dass das so erfolgreich geworden ist. Etwas
Ähnliches wünsche ich mir auch für die Wirkung des
Deutschlandtickets auf die Frage der Einfachheit von
Tarifangeboten.
Wir in Hessen haben eine lange Geschichte von
Flatratetickets. Wir haben weniger Verkehrsverbünde als
andere. Nur drei sind bei uns aktiv. Das macht vieles
einfacher. Aber das war auch harte Arbeit. Wir haben
eine Geschichte der Einführung von Semestertickets. Wir
haben an allen Hochschulen im Solidarmodell
Semestertickets, die mindestens verbundweit, meistens sogar
landesweit gelten. Wir haben 2017 das „Schülerticket
Hessen“ eingeführt für Schülerinnen, Schüler,
Auszubildende – die sind für 365 Euro im Jahr, umgerechnet 31 Euro
im Monat, hessenweit unterwegs –, danach ein
Landesticket für die Landesbeschäftigten als Jobticket als Teil des
Tarifvertrages – das wiederum hat einen Boom ausgelöst
bei Jobtickets, auch bei privaten Arbeitgebern – und 2020
das Seniorenticket für alle ab 65 Jahren, ebenfalls für
365 Euro im Jahr, 31 Euro im Monat umgerechnet. Das
heißt, bei uns ist jetzt schon ungefähr die Hälfte aller
Bürgerinnen und Bürger mit einem Flatrateticket
landesweit unterwegs. Und wir hatten eine Vision, die wir auch
in unserem Koalitionsvertrag niedergelegt haben,
nämlich langfristig ein Bürgerticket für alle.
Jetzt kommt es am 1. Mai, und zwar nicht nur
hessenweit, sondern sogar bundesweit. Deswegen freuen wir
uns ganz besonders. Das zeigt übrigens, dass gute
Beispiele sich durchsetzen. Das ist gut. Erinnern wir uns
mal, wie das entstanden ist als Idee: Es sollte ja auch die
Bürgerinnen und Bürger entlasten angesichts von
Inflation und Energiepreissteigerung, war ein Gegenstück zu
einer anderen Idee. Ich kann nur sagen: Der Tankrabatt
ist Geschichte, das Deutschlandticket kommt. Das zeigt,
dass sich am Ende die richtigen Sachen durchsetzen.
Wir wollen das gemeinsam schaffen. Ich darf daran
erinnern, dass sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz
Bundeskanzler und Regierungschefs und
Regierungschefinnen der Länder darauf geeinigt haben, dass die
Auswirkung paritätisch zwischen Bund und Ländern geteilt
werden soll. Wir wissen momentan noch nicht genau, wie
groß die Kosten sein werden. Es gibt Berechnungen, die
sagen, dass wir mit 3,5 Milliarden Euro in der
Jahreswirkung rechnen können. Es gibt auch Stimmen, die sagen,
dass es mehr kostet. Ich kann an dieser Stelle nur sagen:
Wir wollen das gemeinsam zum Erfolg machen. Wir sind
dankbar dafür, dass in dem Entwurf nicht mehr darüber
geredet wird, wegen eines späteren Anfangstermins die
Summen zu kürzen, die der Bund zur Verfügung stellt.
Das wird die Einführung erleichtern. Aber gleichzeitig ist
auch klar: Wir wissen nicht genau, ob wir nicht am Ende
ein noch größeres Loch in der Kasse haben werden, denn
für die Bestandskunden ist das eine deutliche
Preissenkung, die am Ende natürlich dafür sorgen wird, dass wir
weniger Geld in der Kasse haben. Und das muss
ausgeglichen werden. Ich will ausdrücklich noch mal sagen:
Das muss weiter hälftig ausgeglichen werden. Da lassen
wir den Bund nicht aus seiner Verantwortung, genauso
wie wir dazu bereit sind, unsere Verantwortung
wahrzunehmen.
Ein Punkt noch zum Geld: Es gibt oft auf
Bundesebene die Debatte, die Länder würden mit den
Regionalisierungsmitteln alles Mögliche machen, nur nicht Busse und
Bahnen finanzieren. Ich kann jedenfalls für Hessen hier
ausdrücklich sagen: Wir geben alles aus, was vom Bund
kommt, und wir legen inzwischen – übrigens dank
Deutschlandticket erst recht – sogar deutlich eigenes
Geld drauf, auch für den Regionalverkehr. Alleine in den
Haushaltsjahren 2023 und 2024 wird Hessen insgesamt
2,8 Milliarden Euro ausgeben. Da wird ein großer Teil
der Regionalisierungsmittel dabei sein. Aber inzwischen
kommt ein Drittel davon aus dem Landeshaushalt, die
knappe Hälfte dieser Summe aus dem kommunalen
Finanzausgleich, die andere Hälfte aus sogenannten
originären Landesmitteln. Also schöne Grüße an den
Haushaltsausschuss des Bundestages: Diese Debatte, dass die
Länder irgendwas damit machen würden – das ist
jedenfalls bei uns noch nie so gewesen und schon lange vorbei.
Deswegen werden wir in den nächsten Monaten auch
deutlich mit dem Bund über die Frage reden müssen, was
das perspektivisch bedeutet.
Letzter Punkt. Wir haben eine riesige Chance mit
diesem Flatrateangebot. Übrigens: Je erfolgreicher wir sind,
neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, umso
weniger Geld müssen wir zusätzlich bereitstellen, weil dann ja
auch Neukundinnen und Neukunden zahlen werden. Aber
diese Neukundinnen und Neukunden wollen dann
natürlich auch ein entsprechendes Angebot haben. In Richtung
Bundesregierung: Wir diskutieren über den Ausbau- und
Modernisierungspakt. Wir wollen dafür sorgen, dass wir
das Angebot sichern und ausweiten können. Wenn wir
viele neue Kundinnen und Kunden gewinnen, dann
müssen wir dieses Angebot auch ausweiten. Das wird ein
hartes Stück Arbeit bei Energiepreissteigerungen, bei
Kostensteigerungen, bei Fachkräftemangel. Deswegen
werden wir uns gemeinsam weiter anstrengen müssen –
Bund, Länder und Kommunen. Wenn wir das aber
gemeinsam in diesem Sinne tun, dann können wir am Ende
auch in der Sache viel erreichen. Deswegen freue ich
mich auf die weiteren Beratungen, auf den 31. März,
wenn es hier hoffentlich in die letzte Runde geht, und
dann auf den 3. April, wenn der Verkaufsstart ist, und
erst recht auf den 1. Mai. – Vielen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Staatsminister Al-Wazir! – Ich darf nun das Wort
erteilen: Frau Ministerin Dr. Hüskens, Sachsen-Anhalt.
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines
Neunten Gesetzes zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes legt die wesentlichen finanziellen Grundlagen
für das Deutschlandticket. Wir kommen damit der
Umsetzung eines hochsubventionierten, deutschlandweit
gültigen Tickets im Regionalverkehr ein gutes Stück
näher. Auch ich sehe eine Reihe von elementaren
Vorteilen, so die länderübergreifende Gültigkeit des Tickets,
den Preis für die Pendler – es ist schon ein paarmal
gesagt worden – und vor allen Dingen die Einfachheit für
den Nutzer.
Der Gesetzentwurf schafft die finanzielle Grundlage
für den Ausgleich der Mindererlöse und der
Einführungskosten und trägt hoffentlich auch dazu bei, die
Liquidität der Verkehrsunternehmen zu sichern. Gerade das
müssen wir im Auge behalten. Denn eines sollten wir uns
immer wieder mal klarmachen: Das Ticket wird nicht im
politischen Raum mit Leben erfüllt, sondern durch die
vielen Verkehrsunternehmen in unseren Ländern, die
täglich viele Millionen Menschen transportieren. Sie
allein können dafür sorgen, dass der Mehrwert des
Angebots, der unser Ziel ist, bei den Menschen ankommt.
Deshalb will ich an dieser Stelle auch einmal den
Unternehmen danken, die aktuell mit Hochdruck dabei sind,
sich auf das Ticket vorzubereiten.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf greift
viele, aber nicht alle Anregungen auf, die aus Sicht des
Bundeslandes Sachsen-Anhalt hilfreich gewesen wären,
um den Unternehmen einen klareren Blick auf die
wirtschaftlichen Auswirkungen zu geben. Da die Kollegen
hier schon vieles angesprochen haben, will ich nur drei
Punkte nennen.
Erstens: die Deckelung des Infrastrukturkostenanstiegs
auf 1,8 Prozent, die aktuell nur für das Jahr 2023
vorgesehen ist. Um sicherzustellen, dass die
Regionalisierungsmittel nicht durch den Anstieg der
Infrastrukturkosten entwertet werden, müssen wir hier über eine
dauerhafte Lösung sprechen.
Zweitens. Es wird erforderlich sein, sicherzustellen,
dass der Bund sich auch in 2024 und 2025 hälftig an allen
finanziellen Nachteilen und Mehraufwendungen, die
durch das Deutschlandticket entstehen werden, beteiligt.
Dies schließt unter anderem die Kosten für die
Einnahmeaufteilung und die Evaluation des Tickets ein. Es ist
jetzt schon ein paarmal gesagt worden: Bund und Länder
stehen hier in der Pflicht, in Zukunft, weil es sich um ein
subventioniertes Ticket handelt, auch die Kosten hälftig
zu tragen.
Und drittens: Wir werden zeitnah Gespräche darüber
führen müssen, wie denn zukünftig im Normalbetrieb der
finanzielle Ausgleich zwischen Ländern und den
Verkehrsbetrieben erfolgen soll. Mir fehlt aktuell noch ein
klares Bild, was denn gerade die Unternehmen im
ländlichen Raum motivieren soll, in Zukunft zusätzliche
Angebote zu entwickeln und die Qualität zu verbessern. Das
ist doch das, was wir wollen. Wir brauchen aber auch
marktwirtschaftliche Instrumente, die die Unternehmen
hier packen und interessieren und motivieren. Es kann
nicht sein, dass es nur ein noch größerer Betrag
öffentlicher Mittel ist. Aktuell macht mir das noch erhebliche
Sorgen.
Meine Damen und Herren, trotz dieser Sorgen habe
ich die Hoffnung, dass wir in den kommenden Monaten
zu den offenen Punkten, die ich genannt habe und die
auch die Kolleginnen und Kollegen genannt haben,
Lösungen finden werden. Denn ja: Die Verhandlungen
waren in den vergangenen Monaten immer extrem zäh.
Aber ich glaube, die Beharrlichkeit hat sich gelohnt, denn
wir sind letztendlich immer zu einer Lösung gekommen.
Das stimmt mich optimistisch, dass wir die noch offenen
Punkte lösen werden und am 1. Mai wirklich in einen
Echtbetrieb gehen können, dass wir das Instrument den
Menschen anbieten können und dann relativ bald wissen,
ob es wirklich der Gamechanger wird. – Ich danke Ihnen.
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Ministerin Dr. Hüskens! – Ich darf nun aufrufen: Herrn
Staatsminister Dulig, Sachsen.
Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn sieben
Landesverkehrsminister heute reden und eigentlich alle
die gleiche Botschaft haben, dann liegt das nicht daran,
dass alle eitel sind und mal reden wollen, sondern
dahinter steckt eine Sorge und eine Erfahrung, nämlich dass
die letzten Wochen und Monate der Diskussion zur
Einführung des Deutschlandtickets durchaus ein sehr zähes
Ringen waren und eben nicht alle Fragen beantwortet
sind. Dass wir aber heute hier sind und uns dazu
bekennen, dass wir das Deutschlandticket wollen, und wollen,
dass es erfolgreich ist, zeigt, dass wir zuversichtlich sind
und die Aufgaben beherzt anpacken.
Man kann es auch anders sagen: Volker, hör die
Signale! Wir müssen genau diese Verbindlichkeit, die über
das Jahr 2024 hinausgeht, jetzt herstellen. Denn die
Verkehrsverbünde, die Aufgabenträger fragen ja nicht die
Bundesregierung nach der Garantie der Finanzierung. Sie
fragen uns Länder. Und wenn wir Länder dann sagen:
„Wir wissen aber noch nicht, wie das dann weitergeht“,
dann ist das natürlich ein Problem, das wir zu schultern
haben. Deshalb ist es im gemeinsamen Interesse, dass wir
genau diese Frage der Verbindlichkeit eben auch nach
der Zeit der Einführung jetzt regeln. Denn nur so können
wir tatsächlich diese Sicherheit, den Vertrauensschutz
organisieren, der notwendig ist.
Wir reden zwar über das Deutschlandticket, aber
eigentlich geht es doch um etwas anderes. Es geht doch um
die Sicherung und Stärkung des öffentlichen
Nahverkehrs. Das wiederum auf das Deutschlandticket zu
reduzieren, wäre fatal. Denn was nutzt uns das beste Ticket,
wenn der Bus nicht fährt? Dementsprechend müssen wir
natürlich auch sehen, dass die Angebotsseite sich
entwickelt. Nun sagen uns die Verkehrsverbünde, sie wissen
zurzeit nicht, wie sie mit den Kostensteigerungen weiter
umgehen. Die Regionalisierungsmittel, die wir erhalten
haben, werden zurzeit genutzt, um diese mit abzufedern
für den SPNV. Aber das ist ja noch nicht alles. Wir haben
aber noch andere Aufgaben vor uns. Ich denke daran,
dass wir einen Ausbau- und Modernisierungspakt
vereinbart haben, der aber so nicht finanzierbar ist. Wir
brauchen also wirklich eine Erhöhung der
Regionalisierungsmittel, und zwar dauerhaft. Wir brauchen den
Ausbau der Infrastruktur und der Qualität.
Ich habe im letzten Jahr im Sommer, also in der
Hochphase des 9-Euro-Tickets, mal einen Tag als
Zugbegleiter mitgearbeitet. Das war eine sehr wertvolle
Erfahrung. Seitdem sage ich immer: Wir müssen auch in
Material und in Qualität investieren. Das gehört
zusammen. Wir brauchen ein gutes Tarifangebot. Das
Deutschlandticket kann genau das sein. Aber wir brauchen eine
Verbindlichkeit, dass das dauerhaft gemeinsam getragen
wird. Dementsprechend brauchen wir auch die
Möglichkeiten und Mittel, die Sicherheit, die Investitionen in den
ÖPNV geben zu können, damit wir ihn sichern und
ausbauen können. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank Ihnen! – Als Nächstes spricht Frau Ministerin
Karawanskij aus Thüringen.
Susanna Karawanskij (Thüringen): Sehr geehrte
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren,
Kolleginnen und Kollegen! Tarek Al-Wazir hat es schon gesagt:
Einen Monat noch, und dann beginnt der Vorverkauf des
Deutschlandtickets. Für 49 Euro können wir dann
hoffentlich alle ab 1. Mai bundesweit mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln mobil sein. Aber wir sind noch nicht auf
der Zielgeraden. Es gibt noch viele wichtige Fragen, die
geklärt werden müssen, nicht nur bis zur Einführung am
1. Mai, sondern auch dazu, wie es ab 2024 weitergeht.
Trotzdem können wir jetzt schon feststellen, dass das
Ticket in Bezug auf das Ticketsystem für den
Nahverkehrsbereich in der Bundesrepublik alles neu mischen
und Bekanntes auf den Kopf stellen wird. Wir stehen
tatsächlich vor einem Paradigmenwechsel, denn vieles
wird sich verändern müssen. Die gesamte
Verkehrsbranche befindet sich damit natürlich auch in einem
Umbruch.
Im Gegensatz zu dem viel zitierten 9-Euro-Ticket im
vergangenen Sommer soll dieses Deutschlandticket, das
49-Euro-Ticket, das Klimaticket, wie auch immer wir es
nennen, nur als digitales Ticket zur Verfügung stehen.
Demzufolge erleben wir auch so etwas wie einen
Reformzwang, der viele, vor allen Dingen kleinere
Verkehrsunternehmen in den verbundfreien Räumen in
Deutschland, so zum Beispiel in Thüringen oder auch
anderswo, vor eine neue Herausforderung stellt. Diese
stehen tatsächlich vor einem Berg an Aufgaben. Für diese
Unternehmen bedeutet diese Umstellung wirklich einen
Kraftakt. Aktuell schaffen es nur vier von 44
Unternehmen in Thüringen, dieses digitale Vollticket so
anzubieten. Da liegt noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns.
Zugleich bedeutet das eben auch, dass der gute alte
Papierfahrschein nach fast 200 Jahren auf dem Rückzug ist.
Daher hatten wir ja auch anfänglich in den Beratungen
bei der Ausgabe des Tickets den Papierfahrschein
gefordert wie seinerzeit beim 9-Euro-Ticket.
Wir alle haben viele Stellungnahmen bekommen: Vor
allen Dingen die kleineren Unternehmen befürchten, die
Umstellung mit dieser kurzen Einführungsfrist nicht
stemmen zu können. Aber ich habe auch Zuschriften
bekommen von zahlreichen Sozialverbänden, die ihre
Sorge zum Ausdruck gebracht haben, dass mit dem
ausschließlich digitalen Deutschlandticket ganze Gruppen
ausgeschlossen werden wie zum Beispiel Seniorinnen
und Senioren. Sie haben uns angeschrieben und gesagt,
dass das gar nicht so einfach handhabbar ist, darunter
auch der Verband der Wohnungslosen. Genauso ist die
Frage, wie Schüler/-innen das nutzen sollen. Wir können
nicht wollen, dass wir ganze Menschengruppen, vor allen
Dingen die sozial Schwächeren, ausschließen.
Gleichzeitig haben wir in den Verhandlungen der
Länder mit dem Bund gemerkt, dass ein dauerhaftes
Papierticket nicht durchsetzbar ist. Nun ist die Aufgabe,
die betroffenen Verkehrsunternehmen nicht im Regen
stehen zu lassen, bei diesem Umstellungsprozess zu
unterstützen und vor allen Dingen deren Liquidität zu
sichern, denn nur so können wir auch unsere kleinen und
mittelständischen Unternehmen, die in der Fläche präsent
sind, die regional verankert sind, am Markt halten und ihr
Überleben sichern. Denn es kann ja nicht unser Ziel sein,
dass uns mit der Einführung des Deutschlandtickets die
Unternehmen kaputtgehen beziehungsweise diese die
Einführungsphase nicht überleben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fahrpreis
für das Deutschlandticket ist aber nur eine Seite der
Verkehrswende. Ohne nutzbares Angebot im ländlichen
Raum bleibt das preisgünstige Ticket nur eine halbe
Sache. Daher möchte ich mich in den Reigen meiner
Kolleginnen und Kollegen heute hier stellen und die
Forderungen nach einer Angebotsausweitung deutlich machen.
Wir brauchen einen Ausbau des Angebots im
Nahverkehr, eine Forderung, die wir als
Länderverkehrsminister/-innen gegenüber dem Bund immer wieder deutlich
gemacht haben und auch kontinuierlich wiederholen.
Gleichzeitig haben wir seit zwölf Monaten enorm
gestiegene Energiekosten, sodass die erst im Dezember
letzten Jahres beschlossenen und gestiegenen
Regionalisierungsmittel letztendlich dann doch nur ein Tropfen auf
den heißen Stein sind. Denn diese werden aufgezehrt,
nicht nur von den hohen Energiekosten, sondern auch
durch die sich immer schwieriger gestaltende
Personalakquise, was dann wieder entsprechende Auswirkungen
auf das Bestandsangebot hat, das dann gegebenenfalls
ausgedünnt werden muss oder nicht gehalten werden
kann. Daher ist der Bund weiter in der Pflicht, die
Regionalisierungsmittel perspektivisch bundesweit so zu
gestalten, dass in Stadt und Land eine auskömmliche
Finanzierung des ÖPNV langfristig sichergestellt werden kann
und die Teilhabe aller sichergestellt werden kann. Im
Ampel-Koalitionsvertrag ist das entsprechend verankert.
Länder und Kommunen brauchen die
Finanzierungssicherheit, um langfristig den ÖPNV sicherstellen und
finanzieren zu können. Denn nur so können wir auch
mehr Nutzer/-innen gewinnen, und nur so können wir in
den ländlichen Räumen die Vorteile des ÖPNV
ausspielen, und nur so können wir gemeinsam unsere Klimaziele
erreichen.
Das bedeutet, dass wir vor Ort unseren ÖPNV so
qualifizieren müssen, dass er eine echte Alternative zum
Auto darstellt. Das wollen wir in Thüringen mit einer
Erreichbarkeitsgarantie sicherstellen, indem wir unsere
Verkehre hierarchisieren, besser miteinander verzahnen
und täglich und ganztägig anbieten. Aber das bedeutet
natürlich auch, dass wir die letzte Meile im Blick
behalten müssen. Denn trotz der Fortschritte bei der
Digitalisierung ist es bis zum flächendeckenden autonomen
Fahren noch ein ganz schön langer Weg, und nicht für jeden
Zweck ist dieses Mittel auch der richtige Ansatz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im
Verkehrsbereich steht uns ein Paradigmenwechsel bevor. Vieles –
gefühlt alles – passiert zeitgleich, und selbst langgediente
Praktiker/-innen reden, auch vor dem Hintergrund der
sich zum Ende neigenden Pandemie, von einer multiplen
Krise und einer Krise des ÖPNV. Ich sehe das nicht so.
Ich sehe, dass wir mit den Schlagworten
Nutzerorientierung, Digitalisierung, Angebotsausweitung,
Dekarbonisierung tatsächlich viele Chancen haben, die wir nutzen
wollen, auch wenn wir mit dem Deutschlandticket noch
nicht auf der Zielgeraden sind. Mit der Frage der
Ausstattung ab 2024 und fortfolgende werden wir uns noch
intensiv auseinandersetzen. Hier erwarte ich, dass die
positiven Effekte nicht gleich im Folgejahr durch einen
exorbitanten Preisanstieg wieder zunichtegemacht werden.
Wir brauchen Finanzierungssicherheit, um die Klimaziele
umsetzen zu können, und wir brauchen nicht mehr und
nicht weniger als einen Ausbau- und
Modernisierungspakt im ÖPNV. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Als
Nächstes spricht Herr Minister Krischer aus Nordrhein-
Westfalen.
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube,
wenn vor einem Jahr hier an diesem Pult jemand
gestanden und gesagt hätte: „In einem Jahr werden wir über die
konkrete Einführung eines Tickets zum Preis von
49 Euro mit deutschlandweiter Gültigkeit reden, und es
wird einen großen politischen Konsens dazu geben“,
dann hätte es bei aller emotionalen Zurückhaltung in
diesem Hause den einen oder anderen Lacher gegeben.
Das zeigt eben – und ich finde, das ist das Positive –,
dass wir es in diesem Land schaffen, in Krisen auch die
Chancen zu sehen und hier Schritte nach vorne zu gehen,
die vielleicht vorher gar nicht möglich gewesen wären.
Das ist gut so.
Als Vorsitzender der Verkehrsministerinnen- und
Verkehrsministerkonferenz möchte ich allen danken, die
in den letzten Monaten ganz hart an diesem Thema
gearbeitet haben, in unzähligen Sitzungen darum gerungen
haben, dieses Thema zu dem Punkt zu bringen, wo wir
jetzt sind. Es ist viel auf der Arbeitsebene passiert, aber
eben auch viel auf der politischen Ebene. Und da ist der
eine oder andere über seinen Schatten gesprungen, weil
man die Chancen, die Perspektiven eines solchen Tickets
erkannt hat. Das ist gut so. Ich will auch ausdrücklich
denjenigen danken, die vielleicht vor wenigen Monaten
noch bei der Diskussion um dieses Ticket von
Gratismentalität und anderen Dingen gesprochen haben, dass sie
diesen Weg gegangen sind, denn sonst würden wir jetzt
nicht hier sein und das entsprechend umsetzen können.
Es ist gut, dass wir ein solches Ticket haben. Es ist
nicht nur der Preis, es ist nicht nur die Gültigkeit, sondern
es ist vor allen Dingen – und das haben uns die
Erfahrungen mit dem 9-Euro-Ticket gelehrt – auch die
Einfachheit, die die Menschen überzeugt hat und die uns jetzt die
nötige Power gibt, das entsprechend umzusetzen als
eine – Tarek Al-Wazir hat es gerade völlig richtig gesagt –
Revolution im öffentlichen Verkehr, wie es sie vielleicht
noch nie in Deutschland in dieser Art und Weise gegeben
hat.
Wir haben natürlich – auch das ist von den
Kolleginnen und Kollegen schon mehrfach angesprochen
worden – noch eine Menge zu erledigen auf dem Weg bis zur
Einführung am 1. Mai, auch danach noch. Wir dürfen bei
dem, was an Baustellen noch zu erledigen ist, die
Menschen nicht enttäuschen, nicht weiter enttäuschen, nicht
den Verkaufsstart oder anderes infrage stellen. Ich sehe
das im Moment auch nicht. Aber trotzdem ist noch
einiges zu tun. Zum Beispiel brauchen wir – ich hoffe, die
Bundesregierung kann dazu gleich noch etwas sagen –,
was die beihilferechtliche Genehmigung des Tickets
angeht, schnell Klarheit, damit es keine Unsicherheiten
gibt.
Meine Damen und Herren, die Kolleginnen und
Kollegen Verkehrsminister/-innen haben es gerade alle
angesprochen. In den letzten Monaten ist sehr oft der Satz
gesagt worden: Was nützt das schönste Ticket, wenn am
Ende kein Bus kommt? Das ist natürlich der zweite Teil
der Geschichte. Wir schaffen hoffentlich in den nächsten
Wochen und Monaten ein Ticket. Aber wenn es uns nicht
gelingt, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs so
voranzubringen, dass die Menschen tatsächlich in allen Teilen
der Republik ein angemessenes Angebot bekommen,
dann wird das nicht nur eine Enttäuschung für die
Menschen sein, sondern es wird am Ende auch das
konterkarieren, was uns an anderer Stelle bewegt, nämlich die
Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Hier
ist eine Anstrengung aller politischen Ebenen notwendig.
Es ist eben nicht so, dass der öffentliche Verkehr eine
Veranstaltung von Ländern und Kommunen allein ist.
Vielmehr brauchen wir hier das Engagement aller
Ebenen.
Ich möchte ausdrücklich unterstützen, dass es nicht
sein kann, dass wir die Erhöhung der
Regionalisierungsmittel, die Dynamisierung über die Infrastrukturbeiträge
über unsere Aufgabenträger dann postwendend an den
Bund zurücküberweisen. Das muss dauerhaft neu
geregelt werden. Das ist ein ganz wichtiger und
entscheidender Punkt.
Ebenfalls ein Punkt ist, dass wir einen Ausbau- und
Modernisierungspakt haben, weiter erarbeiten und in der
Verkehrsministerinnen- und Verkehrsministerkonferenz
konkret darüber diskutieren. Aber das darf nicht nur eine
Überschrift, ein Papiertiger bleiben, sondern muss am
Ende dann auch mit der nötigen finanziellen Ausstattung
hinterlegt sein, damit wir tatsächlich den ÖPNV
ausbauen können. Denn es ist in Nordrhein-Westfalen so wie
in allen anderen Bundesländern auch: dass wir angesichts
der Preissteigerungen, der Energiekostensteigerungen,
die wir haben, erhebliche Finanzierungsprobleme haben,
allein die Bestandsverkehre zu erhalten. Ich kann das,
was Tarek Al-Wazir aus Hessen gesagt hat, hier nur
unterstützen. Wir legen noch Landesgeld drauf, damit wir
am Ende das, was es an Schienenverkehrsleistungen in
unserem Bundesland gibt, tatsächlich umsetzen können.
Deshalb muss hier entsprechend mehr passieren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Ticket
als Chance begreifen: Der öffentliche Verkehr ist endlich
vom Problem zum Problemlöser geworden in der
Verkehrspolitik. Lassen Sie uns das Ticket als Katalysator
nutzen, um all die Herausforderungen, die wir in Zukunft
noch zu bewältigen haben, zu schaffen. – Danke für Ihre
Aufmerksamkeit!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als letzter Redner spricht der Parlamentarische
Staatssekretär Theurer vom Bundesministerium für
Digitales und Verkehr.
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr: Sehr verehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist,
wie der Kollege Krischer gerade gesagt hat, in der Tat ein
besonderer Tag: die Beratung des Neunten Gesetzes zur
Änderung des Regionalisierungsgesetzes, das die
finanzielle Grundlage für die Unterstützung des Bundes bei der
Einführung des Deutschlandtickets schafft. Wer hätte das
vor einem Jahr gedacht? Wahrscheinlich niemand.
Historikerinnen und Historiker werden zu bewerten haben, ob
die Idee dazu auf den Geniestreich des
Bundesverkehrsministers zurückgeht, das 9-Euro-Ticket einzuführen,
oder ob andere das mit auf den Weg gebracht haben,
indem der Bund den Impuls gegeben hat, mal darüber
nachzudenken, wie man eine Modernisierung der
Ticketstrukturen in der Bundesrepublik Deutschland
voranbringen kann. Die Nutznießerinnen und Nutznießer stehen
heute schon fest: Es sind die Menschen, die den
öffentlichen Verkehr nutzen wollen und müssen.
Gerade im ländlichen Raum wird das zu deutlichen
Verbesserungen führen. Wenn heute beispielsweise in
Waghäusel in Baden-Württemberg ein Pendler, eine
Pendlerin über 100 Euro im Monat bezahlen muss, um in
die Stadt Karlsruhe zu kommen, dann bedeutet die
Einführung eines Deutschlandtickets zu 49 Euro praktisch
die Halbierung des Preises. Auch die Fragen des
Übergangs in die Nachbarverbünde, über die Sie – die
Kolleginnen und Kollegen in den Ländern – als nach dem
Grundgesetz Zuständige sich ja täglich mit den
Aufgabenträgern auseinandersetzen, werden damit gelöst. Es ist
ja nicht so, dass die Nutzer des Karlsruher
Verkehrsverbundes in Zukunft in Massen in Ostfriesland oder in
Hamburg oder in den neuen Bundesländern fahren
werden. Das wird nach wie vor die Ausnahme bleiben. Aber
in den direkt angrenzenden Verbünden – und häufig sind
ja Pendlerinnen und Pendler darauf angewiesen, zwei
oder drei Tarifverbünde zu durchqueren – führt das,
insbesondere dann, wenn auch Landesgrenzen überschritten
werden, zu ganz entscheidenden Vorteilen. Diese
Vorteile brauchen wir und müssen sie auch nutzen, um trotz der
ambitionierten Klimaschutzziele, zu deren Erreichung
sich die Bundesrepublik Deutschland international
verpflichtet hat – eine Aufgabe an alle staatlichen Ebenen –,
die Mobilitätsziele zu erreichen.
Die Bundesregierung hat ja die Schiene zum absoluten
Schwerpunkt ihrer Politik gemacht. Wir halten am
Deutschlandtakt fest. Falschmeldungen, er würde
verschoben, kann ich hier entschieden entgegentreten. Im
Gegenteil: Die Bundesregierung arbeitet daran, den
Deutschlandtakt zu beschleunigen. Wir stehen aber auch
vor erheblichen Aufgaben im Bereich der Instandsetzung
und Sanierung eines leider maroden bundeseigenen
Schienennetzes, das wir angetroffen haben; und es muss
im Interesse aller Beteiligten liegen, dieses Schienennetz
beschleunigt zu sanieren und instand zu halten.
Dem Wunsch der Länder, die Trassen- und
Stationspreise nicht so stark zu dynamisieren beziehungsweise
die Dynamisierung auszusetzen, ist der Bund
nachgekommen. Für die Jahre 2024 und 2025 soll der Anstieg
auf 1,8 Prozent statt auf 3 Prozent begrenzt werden.
Gleichzeitig wurden ja bereits mit dem Achten Gesetz
zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes bis 2030
rund 17 Milliarden Euro zusätzliche Mittel des Bundes in
die Regionalisierungsmittel gegeben. Damit können auch
Kostensteigerungen ein Stück weit aufgefangen werden.
Aber die Bundesregierung ist nicht verantwortlich für die
Inflation, und alle staatlichen Ebenen müssen die Folgen
der internationalen Krisen natürlich gemeinsam tragen.
Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, mich
ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit, insbesondere
auf der Arbeitsebene, aber auch auf der politischen
Ebene, zu bedanken. Es gibt ja in der Tat noch einige Fragen,
die auf den letzten Metern geklärt werden müssen, was
die praktische Umsetzung angeht. Der Bund verfügt nicht
über die Kompetenzen und auch nicht über die
administrativen Kapazitäten, Tarife zu genehmigen. Das ist nach
unserer verfassungsmäßigen Ordnung auch nicht die
Aufgabe des Bundes. Wir sind aber dem Wunsch der
Länder entgegengekommen, durch eine
Genehmigungsfiktion im Gesetz dafür zu sorgen, dass der reibungslose
Beginn des Deutschlandtickets zum 1. Mai sichergestellt
wird. Aber wir gehen davon aus, dass die Frage der
Tarife und der Tarifgenehmigung wie in der Vergangenheit
auch mit einer entsprechenden Vorlaufzeit von
denjenigen erledigt werden kann, die über die Kompetenzen
verfügen. Das sind die Länder beziehungsweise die von
den Ländern beauftragten Behörden.
Ich verbinde mit dem Deutschlandticket den Wunsch,
dass es uns gemeinsam gelingt, den Nahverkehr einfach
und bezahlbar zu machen, denn die Menschen orientieren
sich nicht an Tarifzonen und Verbundgrenzen. Wir haben
ja gesehen, dass es gelingen kann, durch solche Angebote
Millionen zusätzlicher Fahrgäste in den
klimafreundlichen Nahverkehr zu bekommen. Die Zukunft der
Mobilität, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, wird intermodal sein, aber sie muss vor allen
Dingen klimaneutral sein. Dabei spielen Schiene, Bus
und Bahn die entscheidende Rolle. Lassen Sie uns in
diesem Sinne das Deutschlandticket jetzt gemeinsam
Realität werden lassen! – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Das war
der letzte Redner. – Besten Dank!
Ich darf noch sagen, dass je eine Erklärung zu
Protokoll1 abgegeben wurde von Herrn Staatsrat
Dr. Joachim (Bremen) und von Frau Ministerin
Dr. Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein).
Wir können damit zur Abstimmung kommen. Hierzu
liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus
rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Wir sind übereingekommen, dass damit in Ziffer 2 nur
Buchstabe g entfällt.
Wir fahren fort mit Ziffer 2, aus der ich Buchstabe e
separat aufrufe. – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 2! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt.
Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der
Digitalisierung der Energiewende (Drucksache 23/23)
Hier liegt eine Wortmeldung vor, und zwar vom
Parlamentarischen Staatssekretär Wenzel vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Dass die Digitalisierung eine entscheidende
Voraussetzung für den Erfolg der Energiewende ist,
brauche ich wohl kaum zu erwähnen. Bei zahlreichen
Energieministertreffen der letzten Zeit stand die
Beschleunigung der Digitalisierung des Energiesystems auf
der Tagesordnung. Die Länderministerinnen und
Länderminister haben dabei stets die Bedeutung von
intelligenten Mess- und Steuerungssystemen unterstrichen.
1 Anlagen 2 und 3
Auch in den vorliegenden Empfehlungen der
Ausschüsse spiegelt sich die Bedeutung der Digitalisierung
als Beschleuniger wider. Zum einen für die
Netzintegration von erneuerbaren Energien, zum Zweiten für die
Nutzung des Flexibilitätspotenzials und des
Speicherpotenzials von Elektroautos und Wärmepumpen gemäß
§ 14a Energiewirtschaftsgesetz und drittens auch für
Kosteneinsparungen bei den Verbraucherinnen und
Verbrauchern durch dynamische Tarife.
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der
Energiewende ist zentral, um diese Potenziale zu heben
und zu entfalten. Es baut bürokratische Hürden ab und
schafft mit einem klaren gesetzlichen Rollout-Fahrplan
Planungssicherheit für den überfälligen Aufbau der
Smart-Meter-Infrastruktur. Es schlägt eine Brücke
zwischen volatiler Erzeugung und flexiblem Verbrauch und
beinhaltet zahlreiche Vorteile für Verbraucherinnen und
Verbraucher. Sukzessive soll jeder Haushalt und jedes
Unternehmen mit einem intelligenten Messsystem von
dynamischen Tarifen profitieren können. Damit sorgen
wir dafür, dass die Preissignale, die die erneuerbaren
Energien senden, auch bei den Letztverbrauchern
ankommen und ihnen zugutekommen. Dazu gehört auch,
dass diejenigen, die einen Smart Meter einbauen lassen
wollen, ein Recht bekommen, dass dies innerhalb einer
festen Frist erfolgt. Das ist keine Selbstverständlichkeit,
geht aber hier auch im Einklang mit europäischem Recht.
Ebenso profitieren die Netzbetreiber. Sie können
durch eine verbesserte Datenbasis den Netzausbau, die
Nutzung von Flexibilitäten und Speicheroptionen und die
Steuerung des Stromnetzes einfacher und präziser
vornehmen. Dabei wird gleichzeitig der Datenschutz
gestärkt. Durch Anonymisierung, Pseudonymisierung und
die Pflicht zum automatisierten Löschen sorgen wir
zugleich für die Steigerung des Datenschutzes.
Mit dem Gesetzentwurf verankern wir aber auch eine
gerechtere Kostenverteilung. Die direkten Kosten für
einen Smart Meter werden für Durchschnittshaushalte
und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt
und damit deutlich abgesenkt. Wer ein Elektroauto, eine
Wärmepumpe betreibt, zahlt 50 Euro. Die anderen
Kosten werden von den Netzbetreibern getragen, die wie
geschildert ebenfalls einen großen Nutzen haben, bislang
aber keinen Kostenbeitrag leisten mussten. Das nützt
unter dem Strich den Verbraucherinnen und
Verbrauchern, weil sich die Kosten des Ausbaus der Verteilnetze
durch eingesparte Netzausbaukosten und eine bessere
Netzauslastung deutlich reduzieren werden. Ich bitte Sie
daher um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf, damit
wir gemeinsam die Digitalisierung der Energiewende
voranbringen können. – Ich danke Ihnen herzlich fürs
Zuhören.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir können deshalb gleich zur Abstimmung kommen.
Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Bitte
Ihr Handzeichen für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3 rufe ich nach Buchstaben getrennt auf:
Buchstabe b! – Mehrheit.
Buchstabe d! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ich komme nun zu Ziffer 8, die ich ebenfalls nach
Buchstaben getrennt aufrufe:
Buchstabe a! – Mehrheit.
Buchstabe c! – Mehrheit.
Buchstabe d! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 im
Hinblick auf Sofortüberweisungen in Euro
COM(2022) 546 final; Ratsdok. 14125/22
(Drucksache 585/22, zu Drucksache 585/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für ein
angemessenes Mindesteinkommen zur
Gewährleistung einer aktiven Inklusion
COM(2022) 490 final
(Drucksache 533/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau
Ministerin Osigus (Niedersachsen) und Herrn Minister
Professor Dr. Hoff (Thüringen).
Somit können wir gleich zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen kommen.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffern 11, 14, 15, 17 und 20 rufe ich gemeinsam auf.
Bitte hierfür Ihr Handzeichen! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
1 Anlagen 4 und 5
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den
Eur
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
- part_of_vorgang → Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Telekommunikation (2021) der Monopolkommission
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)