Flightright GmbH
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Flightright GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Flightright GmbH ist ein registrierter Inkassodienstleister. Wir bieten digitale, unkomplizierte und transparente Rechtshilfe für Flugreisende mit einem Fokus auf die EU Fluggastrechteverordnung an - ohne Kostenrisiko für Verbraucher. Um entsprechende Standards für den Verbraucher sicherstellen zu können, möchten wir in einen Austausch mit Vertreter:innen der Politik sowie den Vertreter:innen anderer verbraucherschützender Organisationen treten. Zu diesem Zweck suchen wir das Gespräch mit den entsprechenden Fachreferaten der Ministerien oder des Kanzleramtes, sowie mit Mitgliedern des Bundestages und EU-Parlaments. Weiterhin werden bezüglich der Entwicklung der gesetzgeberischen Tätigkeit auf Bundes- und EU-Ebene Stellungnahmen und Gutachten erstellt und verschickt, um die entsprechenden Adressat:innen von der zentralen Bedeutung des Verbraucherschutzes im Flugverkehr zu überzeugen.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Personenverkehr; Handel und Dienstleistungen; Verkehrspolitik; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Luft- und Raumfahrt; E-Commerce; Rechtspolitik; Verbraucherschutz; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
Regelungsvorhaben:
- Aufrechterhaltung der EU-Verbraucherschutzstandards in der Verordnung zur Änderung der Fluggastrechteverordnung (EC) No 261/2004: Die Änderung der Fluggastrechteverordnung soll die Verbraucher stärken und den Verbraucherschutz nicht untergraben oder verwässern. Insbesondere soll der Schwellenwert von 3 Stunden bezüglich der Verspätung nicht angehoben werden oder die Kompensation der Passagiere verringert werden. Außerdem sollen die bestehenden "extraordinary circumstances" nicht ausgeweitet werden. Weiterhin sollten jegliche Kompensationen und Entschädigung in Hinblick auf die Inflation seit 2004 angepasst werden.
- Aufrechterhaltung der EU-Verbraucherschutzstandards Änderung der Verordnungen (EC) No 261/2004, [...] (OmnibusVO): Die Verordnung (OmnibusVO) soll die Durchsetzung von Verbraucherrechten stärken. Dabei ist allerdings zu beachten, dass etwa eine Liste für ‘außergewöhnliche Umstände’ keine Erleichterungen für die Airlines enthalten darf und lediglich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kodifizieren soll. Weiterhin ist eine Durchsetzung der Verbraucherrechte über ineffiziente Nationale Durchsetzungsstellen schädlich für die Verbraucherfreundlichkeit und soll vermieden werden.
Relationen
Keine Relationen.