Schriftliche Frage 83 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Bei wie vielen derjenigen Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf eine Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Text
Schriftliche Frage 83 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Bei wie vielen derjenigen Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf eine Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung…
Frage 83 (Ina Latendorf, Die Linke):
Bei wie vielen derjenigen Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf eine Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hatten, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung dieser durch die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter zwischen 2023 und 2026 tatsächlich geltend gemacht (bitte nach Jahr aufschlüsseln und auch den prozentualen Anteil an der Gesamtheit der BuT-Anspruchsberechtigten angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 28. Oktober 2026:
Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe liegen der Bundesregierung keine bundesweit vollständigen Angaben darüber vor, für wie viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche entsprechende Leistungen tatsächlich geltend gemacht wurden. Insbesondere für Kinder und Jugendliche in Haushalten mit Kinderzuschlag oder Wohngeld liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben zur Inanspruchnahme vor. Für die Durchführung dieser Leistungen sind die von den Ländern bestimmten Stellen zuständig. Für den Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit die Anzahl der Leistungsberechtigten mit festgestelltem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Publikation „Bildung und Teilhabe – (Zeitreihe Jahreszahlen)“ (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Ein zelheftsuche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=23620&topic_f= butzr). Im Jahr 2025 hatten demnach rund 738.000 Personen einen festgestellten Anspruch auf Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. Darüber hinausgehende Auswertungen liegen nicht vor. Es wird auf die Zuständigkeit der Länder für diese kommunale Leistung verwiesen. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) liegen folgende quartalsweise Angaben zu den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern unter 18 Jahren vor: Tabelle: Anzahl der Empfänger/Empfängerinnen im Alter unter 18 Jahren von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Rechtskreisen, hier: gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Berichtsquartal Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII AsylbLG 1. Quartal 2023 5.465 29.455 2. Quartal 2023 5.375 27.470 3. Quartal 2023 5.615 27.320 4. Quartal 2023 5.230 24.790 1. Quartal 2024 5.425 25.180 2. Quartal 2024 5.245 24.190 3. Quartal 2024 5.585 25.550 4. Quartal 2024 5.290 24.870 1. Quartal 2025 5.055 25.895 2. Quartal 2025 5.010 25.170 3. Quartal 2025 5.040 26.555 4. Quartal 2025 4.725 25.350 1. Quartal 2026 5.045 25.785 2. Quartal 2026 4.970 25.000 Empfängerzahlen werden aufgrund der statistischen Geheimhaltung mittels 5er-Rundung ausgewiesen. Quelle: Statistisches Bundesamt Die entsprechenden Statistiken des Statistischen Bundesamtes sind für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (www.destatis.de/D E/Themen/Gesellschaft- Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/Tabellen/liste-hilf e-lebensunterhalt-but-insgesamt-durchschnittlicher-bedarf.html) und für die Leistungen nach dem AsylbLG (www.destatis.de/DE/Themen/Gesell schaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/Tabellen/liste-but-art-d er-leistung-altersgruppen-g.html) veröffentlicht. In den amtlichen Statistiken werden ausschließlich Personen mit einem festgestellten Anspruch auf diese Leistungen erfasst. Da die Statistiken nicht erfassen, wie viele Personen die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, ohne entsprechende Leistungen in Anspruch zu nehmen, lässt sich der erfragte prozentuale Anteil an allen potenziell Anspruchsberechtigten nicht ermitteln.
Relationen
- asked ← Ina Latendorf (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung