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Dauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes

dip / drucksache 29.07.2025 · WP 21 · 21/1073 · Antrag · Original ↗

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Dauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1073 21. Wahlperiode 29.07.2025 Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Peter Bohnhof, Carsten Becker, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing, Thomas Stephan, Robert Teske, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Marc Bernhard, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Christoph Grimm, Dr. Ingo Hahn, Lars Haise, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Pierre Lamely, Knuth Meyer-Soltau, Denis Pauli, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Lars Schieske, Carina Schießl, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Dauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Asylbewerber, Geduldete sowie weitere vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfasste Personengruppen erhalten in Deutschland zunächst Leistungen nach dem AsylbLG. Während der ersten 36 Monate haben sie dabei regelmäßig Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt. Im Anschluss jedoch entspricht die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege grundsätzlich der Versorgung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder nicht (im Jahr 2025 lag die Ablehnungsquote bei Asylanträgen in Deutschland bis Ende April bei 81,8 Prozent1). Sie bleiben dann zwar weiterhin im Regelungsbereich des AsylbLG, wechseln aber zu den sogenannten Analogleistungen (Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG), die in der Höhe den Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) bzw. SGB XII (Sozialhilfe) entsprechen. Auch haben sie den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie Personen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, so dass faktisch kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten besteht. Die Abrechnung erfolgt über die gesetzliche Kranken- 1 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/197867/umfrage/abgelehnte-asylantraege-in-deutschland/ (Quelle: destatis vom 13.05.2025 „Ablehnungsquote bei Asylanträgen in Deutschland von 2014 bis 2025“) versicherung.2 Damit bildet Deutschland europaweit eine Ausnahme 3 und bietet mit Sozialleistungen, die denen deutscher Sozialhilfeempfänger entsprechen, einen entscheidenden Pull-Faktor.4 Während das Thema Migration in Deutschland nach wie vor heftig diskutiert wird, haben fast alle anderen europäischen Länder längst einen drastischen Kurswechsel vollzogen. Einst als Vorbild für eine humane Asylpolitik bekannt, setzt Schweden beispielsweise heute auf harte Maßnahmen und strenge Regeln. Im Jahr 2023 gab es nur noch 12.644 Asylanträge – ein drastischer Unterschied zu den über 160.000 Menschen, die 2016 nach Schweden kamen. Schweden scheut sich nicht, bis an die Grenzen des rechtlich Zulässigen zu gehen und alles abzuschaffen, was nicht vom internationalen und europäischen Recht zwingend vorgeschrieben ist, um ein deutliches Signal der Abschreckung zu setzen.5 Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Deutschland im Jahr 2024 74.622 Rückübernahmeersuche im Rahmen des Dublin-Verfahrens an andere EU-Staaten gestellt – so viele wie noch nie in einem Jahr. Tatsächlich zurückgenommen wurden aber nur 5.053 Flüchtlinge. Damit waren nur 6,77 Prozent der Übernahmeersuchen erfolgreich.6 Allein im Jahr 2024 wurden in Deutschland 250.945 Asylanträge gestellt.7 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG abschafft; 2. für bisherige Ansprüche auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG angemessene Übergangsregelungen bis Ende 2025 sicherstellt. Berlin, den 20. Mai 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 2 Vgl. www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/welche- gesundheitsleistungen-stehen-asylsuchenden-zu-12312#:~:text=Durch%20eine%20 Neuregelung%20(des%20%C2%A7,Krankenversicherung%20in%20Anspruch%20genommen%20werden. (Quelle: Verbraucherzentrale, Artikel vom 19.03.2024, „Welche Gesundheitsleistungen stehen Asylsuchenden zu?“) 3 Vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/asylbewerber-vergleich-leistungen-europa-100.html (Quelle: Tagesschau, Artikel vom 11.03.2025, „Welche Leistungen bekommen Geflüchtete?“) 4 Vgl. www.tagesspiegel.de/politik/migrationsforscher-ruud-koopmans-olaf-scholz-hat-ein-leeres-und- ausserst-schadliches-versprechen-in-die-welt-gesetzt-12505250.html (Quelle: Tagesspiegel, Artikel vom 29.10.2024, „Migrationsforscher Ruud Koopmans“) 5 Vgl. www.focus.de/politik/ausland/bemerkenswerte-kehrtwende-schweden-war-mal-liberal-jetzt- reichtschlechtes-benehmen-fuer-eine-abschiebung_id_260315557.html (Quelle: Focus online, Artikel vom 16.09.2024 „Schwedens knallharte Asylpolitik: „Der Knackpunkt war die Integration“) 6 Vgl. www.bild.de/politik/inland/politik-inland/fluechtlinge-bleiben-hier-eu-staaten-lassen-uns-beim-asyl- im-stich-86806406.bild.html (Quelle: Bild, Artikel vom 18.01.2025 „EU-Staaten lassen uns beim Thema Asyl im Stich“) 7 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76095/umfrage/asylantraege-insgesamt-in-deutschland- seit-1995/ (Quelle: destatis vom 10.01.2025„Anzahl der Asylanträge in Deutschland von 2014 bis 2024“) Begründung Der ehemalige Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben sich in einer gemeinsamen Besprechung am 6. November 2023 darauf verständigt, dass die Anreize für eine Sekundärmigration innerhalb Europas nach Deutschland gesenkt werden müssen. Daher verabredeten sie, dass der bisherige automatische Anspruch auf die sogenannten Analogleistungen statt bisher nach 18 Monaten künftig erst nach 36 Monaten eintritt.8 Aus Sicht der Antragsteller reicht eine bloße Verlängerung der Wartefrist nach § 2 AsylbLG jedoch nicht aus, um diesen Pull-Faktor abzubauen. Die Ausgaben für Asylbewerberleistungen der Bundesländer beliefen sich im Jahr 2023 auf rund 6,3 Milliarden Euro.9 Davon entfielen rund 25 Prozent (1,56 Milliarden. Euro) auf Analogleistungen (Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG).10 Laut einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im November 2024, Arbeitsnummer 39, erhielten im Jahr 2023 118.115 Bezieher Hilfe zum Lebensunterhalt und 67.685 Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII als Analogleistungen nach § 2 AsylbLG. Die häufigsten Nationalitäten dieser Leistungsempfänger waren (absteigend sortiert) irakische, russische, nigerianische und syrische Staatsangehörige. Ein Vergleich zeigt, dass sowohl 2023 als auch 2024 ein alleinstehender Asylbewerber (410 Euro/Monat 2023, 460 Euro/Monat 2024) rund 18,3 Prozent weniger bekommt als ein alleinstehender Empfänger von Analogleistungen (502 Euro/Monat 2023, 563 Euro/Monat 2024). Seit Januar 2025 erhält ein alleinstehender Asylbewerber 441 Euro/Monat und damit rund 22 Prozent weniger als ein alleinstehender Empfänger von Analogleistungen.11 Zudem wird in einem Antrag der AfD-Fraktion vom 24.09.2024, Drs. 20/12960, die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der festlegt, dass für die Dauer des Asylverfahrens bis zur Abschiebung oder der Anerkennung eines Asylgesuchs eine Versorgung nur in Form notwendiger Sachleistungen erfolgt wie Essen, Kleidung und Hygienemittel (Brot, Bett und Seife) sowie lediglich eine medizinische Grundversorgung.12 8 Vgl. www.bundestag.de/resource/blob/986462/c13a97b53db6e730db7a28774c646dfe/WD-3-138-23-pdf.pdf (Quelle: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste vom 14.12.2023 „Wartefristen für Leistungen m nach § 2 Abs. 1 AsylbLG im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“) 9 Vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/aktuell-asylbewerberleistungen-2023.html (Quelle: Destatis, zuletzt eingesehen am 20.05.2025 „Asylbewerberleistungen“) 10 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/485434/umfrage/bruttoausgaben-fuer-asylbewerberleistungen-in-deutschland-nach-hilfearten/ (Quelle: Statista, zuletzt eingesehen am 20.05.2025 „Bruttoausgaben für Asylbewerberleistungen in Deutschland nach Hilfearten im Jahr 2023“) 11 Vgl. https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/migrationflucht-asylversorgung.html (Quelle: Mediendienst Integration, Stand Januar 2025, „Unterbringung und Versorgung“) 12 Vgl. Bundestagsdrucksache 20/12960 (Quelle: dserver.bundestag.de, Antrag „Brot, Bett und Seife – Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber“) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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