Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) und lokale Infrastruktur zur Versorgung mit gutem Mittagessen
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Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) und lokale Infrastruktur zur Versorgung mit gutem Mittagessen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8805
21. Wahlperiode 27.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Latendorf, Marcel Bauer, Violetta Bock, Lorenz Gösta
Beutin, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser,
Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing,
Janina Böttger, Agnes Conrad, Kathrin Gebel, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar,
Cansin Koktürk, Pascal Meiser, Heidi Reichinnek, Sascha Wagner und der
Fraktion Die Linke
Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) und
lokale Infrastruktur zur Versorgung mit gutem Mittagessen
Eine ausgewogene und für alle Kinder zugängliche Mittagsverpflegung ist ein
wesentlicher Bestandteil ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Dies
gilt insbesondere vor dem Hintergrund des zum 1. August 2026 geltenden
Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im
Grundschulalter. Nach Angaben der Bundesregierung werden bereits heute rund
1,9 Millionen Grundschulkinder ganztägig in Ganztagsschulen oder Horten
betreut (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemitteilungen/rechtsanspru
ch-auf-ganztag-startet-zum-1-august-2026-292232).
Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen besteht im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten
einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule und Kita vollständig
übernehmen zu lassen. Dies gilt unter anderem für Kinder aus Haushalten, die
Kinderzuschlag, Wohngeld und Grundsicherung, bzw. Sozialhilfe beziehen
(vgl. § 6b BKGG, § 28 SGB II und § 34 SGB XII).
Bereits frühere Kleine Anfragen haben jedoch erhebliche Lücken bei der
Datenlage zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung gezeigt. So
konnte die Bundesregierung in der Vergangenheit insbesondere keine
vollständige bundesweite Zahl der Kinder nennen, die grundsätzlich Anspruch auf eine
geförderte Mittagsverpflegung haben und diesen Anspruch tatsächlich nutzen
(vgl. Frage 5 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion die Linke „Inanspruchnahme des Kinderzuschlags“
(Bundestagsdrucksachennr. 20/5673, https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005673.pdf)
und Frage 13 aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke „Maßnahmen gegen den Preisanstieg und Übergewinne bei
Lebensmitteln“ (Bundestagsdrucksachennr. 20/7960, https://dserver.bundesta
g.de/btd/20/079/2007960.pdf).
Darüber hinaus sind für die Umsetzung der Versorgung mit gutem Mittagessen
Daten zur Kücheninfrastruktur und zur Zubereitung des Essens wichtig.
Schulische Produktionsküchen und Frischeküchen können die Zubereitung frischer,
ausgewogener Mahlzeiten ermöglichen, Transportwege verkürzen und die
Verwendung regionaler sowie saisonaler Lebensmittel erleichtern. Darüber hinaus
bieten sie die Möglichkeit, Ernährung praktisch in den Bildungsalltag einzubin-
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den und Kindern Kenntnisse über gesunde Ernährung, Lebensmittel und deren
Zubereitung zu vermitteln.
Mit der vorliegenden Anfrage soll Transparenz darüber geschaffen werden, wie
sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Datenlage seit 2023 entwickelt hat
und welche Erkenntnisse über die Umsetzung der Versorgung, der
Kücheninfrastruktur und die Zubereitung des Essens die Bundesregierung vorliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2023 bis 2026 einen Anspruch auf eine
Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus dem BuT, und
prozentual wie viele Eltern haben diesen Anspruch für wie viele Kinder
tatsächlich geltend gemacht (Bitte nach Gesetzesgrundlage und Jahr
aufschlüsseln)?
2. Für wie viele Kinder und Jugendliche erfolgte nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2023 bis 2026 eine Kostenbezuschussung für die
gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus dem BuT (bitte aufschlüsseln
nach „vollständig“ und „teilweise“)?
3. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2023 bis 2026 ein Antrag auf
Kostenbezuschussung durch das BuT abgelehnt (prozentual in Relation
zur Gesamtzahl und absolut, bitte nach Bundesländern)?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, aus
welchen Gründen grundsätzlich anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche
die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nicht in Anspruch nehmen?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
Schulen und Kindertageseinrichtungen in Deutschland eine
Mittagsverpflegung anbieten (prozentual und absolut, bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
6. In welcher Form wird die Mittagsverpflegung in Schulen und
Kindertageseinrichtungen bereitgestellt? Welcher Anteil der Mahlzeiten wird
a) vollständig vor Ort frisch zubereitet,
b) vor Ort aus vorgefertigten Komponenten zubereitet bzw. aufbereitet,
c) vollständig oder überwiegend von externen Anbietern zubereitet und
angeliefert?
(bitte jeweils nach Bundesland und Einrichtungstyp aufschlüsseln,
prozentual und absolut)
7. Wie viele Schulen und Kindertageseinrichtungen richten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der Mittagsverpflegung an die
Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und sind
entsprechend zertifiziert (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, absolut und
prozentual)
8. In welchen Ländern sind die DGE-Standards nach Kenntnis der
Bundesregierung verbindlich vorgeschrieben?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang bei der Mittagsverpflegung in Schulen und
Kindertageseinrichtungen regionale, saisonale und ökologisch erzeugte Lebensmittel
verwendet werden?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
Schulen und Kindertageseinrichtungen über
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a) eine eigene Produktionsküche,
b) eine Küche zur Aufbereitung von angelieferten Speisen,
c) eine reine Ausgabeküche oder keine für die Mittagsverpflegung
geeignete Küche verfügen
(bitte nach Bundesland und Einrichtungstyp aufschlüsseln)?
11. Welche Förderprogramme des Bundes unterstützen derzeit den Bau,
Umbau oder die Ausstattung von Küchen und Mensen an Schulen und
Kindertageseinrichtungen, und in welcher Höhe wurden hierfür in den Jahren
2023, 2024 und 2025 Bundesmittel bereitgestellt beziehungsweise
tatsächlich abgerufen?
12. Wie wurden die Bundesmittel für bauliche Maßnahmen und materielle
Ausstattung von Küchen und Mensen der Ganztagsverpflegung aus dem
Investitionsprogramm Ganztagsbau, die laut Antwort auf die Schriftliche
Frage Nr. 8/0553 (Büro MdB Marcel Bauer) seit 2023 rund 329 Mio. Euro
betrug, eingesetzt?
13. Welche Geldmittel wurden für die neue Einrichtung eigener kommunaler
bzw. schulischer Küchen seit 2023 gezahlt (bitte aufschlüsseln nach Jahr)?
14. Welche Geldmittel wurden für die Wartung und Reparatur kommunaler
bzw. schulischer Küchen seit 2023 gezahlt (bitte aufschlüsseln nach Jahr)?
15. Welche Geldmittel wurden für die Ausstattung von Küchen mit nötigen
Küchengeräten seit 2023 gezahlt (bitte aufschlüsseln nach Jahr)?
16. Welche Geldmittel wurden für reine bauliche Maßnahmen seit 2023
gezahlt, insbesondere von Gebäuden der Nahrungsverarbeitung (Küchen)
und der Speisung (bitte Wartung und Renovierung sowie Neubau
gesondert ausweisen)?
17. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über weiteren
Investitionsbedarf der Schulen vor, um die Ganztagsbetreuung sicherzustellen?
18. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, welcher
Anteil der im Rahmen des 4. Investitionsprogramms
Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 und des 5. Investitionsprogramms
Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021 ausgezahlten Bundesmittel
ausschließlich zur Finanzierung der Ganztagsverpflegung eingesetzt wurde?
19. In welcher Höhe wurden im Rahmen der genannten
Investitionsprogramme Bundesmittel für die Einrichtung neuer kommunaler beziehungsweise
schulischer Küchen ausgezahlt, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen
Jahren?
20. In welcher Höhe wurden im Rahmen der genannten
Investitionsprogramme Bundesmittel für die Wartung und Reparatur kommunaler
beziehungsweise schulischer Küchen ausgezahlt, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen
Jahren?
21. In welcher Höhe wurden im Rahmen der genannten
Investitionsprogramme Bundesmittel für die Ausstattung kommunaler beziehungsweise
schulischer Küchen mit erforderlichen Küchengeräten ausgezahlt,
aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren?
22. In welcher Höhe wurden im Rahmen der genannten
Investitionsprogramme Bundesmittel für bauliche Maßnahmen im Bereich der
Ganztagsverpflegung ausgezahlt, insbesondere für Gebäude zur Nahrungsverarbeitung
(Küchen) und zur Speisung, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren
und getrennt nach Wartung und Reparatur, Renovierung und Sanierung
sowie Neubau?
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23. Welche Küchensysteme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der drei Investitionsprogramme Kinderbetreuungsfinanzierung
gefördert, aufgeschlüsselt nach kommunalen Großküchen und
Zentralküchen zur Belieferung von Schulen und Kindertageseinrichtungen,
Produktionsküchen beziehungsweise Frischeküchen zur Speisenzubereitung vor
Ort sowie Satellitenküchen?
24. Welches Küchensystem wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Förderung bevorzugt berücksichtigt und nach welchen Kriterien wird
entschieden, welches Küchensystem gefördert wird?
Berlin, den 15. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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