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Schriftliche Frage 115 von Marcel Queckemeyer (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem im März 2026 vorgelegten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik zur…

dip / schriftliche_frage 30.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 115 von Marcel Queckemeyer (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem im März 2026 vorgelegten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik zur… Frage 115 (Marcel Queckemeyer, AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem im März 2026 vorgelegten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik zur unterstützten Migration von Baumarten und Herkünften für die bestehenden Förderkriterien des klimaangepassten Waldumbaus, insbesondere hinsichtlich der Verwendung bislang nicht standortheimischer, jedoch unter künftigen Klimabedingungen möglicherweise geeigneter europäischer Baumarten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 28. Oktober 2026: Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die Förderkriterien des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KWM)4 infolge des im März 2026 vorgelegten Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik zur unterstützten Migration von Baumarten und Herkünften zu ändern. Maßgeblich hierfür sind die bereits begonnene Programmlaufzeit und die Sicherstellung einer vergleichbaren Bemessungsgrundlage für neue Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger aber auch die bereits bestehenden Freiräume. Die bestehenden Förderkriterien sehen bei den Verjüngungskriterien einen überwiegenden Anteil standortheimischer Baumarten vor. Demnach können bis zu 49 Prozent auch andere, standortgerechte und klimaresiliente Baumarten verwendet werden, wie sie zum Beispiel im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik zur unterstützten Migration von Baumarten und Herkünften empfohlen werden. Somit 4 Siehe Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022, BAnz AT 11. November 2022 B1, Gegenstand der Zuwendung Nr. 2.2.1-2.2.12. wird ausreichend Flexibilität gegeben, die es in der Praxis bei der Umsetzung des Förderprogramms und unter Berücksichtigung weiterer waldbaulicher Empfehlungen, wie die des Gutachtens, bedarf. Entsprechende Regelungen bestehen auch im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Förderbedingungen für den „Waldumbau“ (Förderbereich 5 A 2.0) und die „Wiederaufforstung“ (Förderbereich 5 F 3.0) schreiben ebenfalls einen überwiegenden Anteil standortheimischer Baumarten vor. Damit ist bereits jetzt ein Anteil von bis zu 49 Prozent nichtstandortheimischer Baumarten förderfähig. Dabei ist dieser Anteil unter Berücksichtigung der Baumarten- und waldbaulichen Empfehlungen der Länder einzuhalten, sofern die betreffenden Baumarten auch unter zukünftigen Klimabedingungen und angesichts möglicher Schaderreger geeignet sind. Die bestehenden Förderregelungen eröffnen somit bereits Freiräume für die Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur unterstützten Migration von Baumarten und Herkünften. Zugleich ermöglichen die landesspezifischen Empfehlungen, regionale Standortbedingungen und die erwarteten klimatischen Veränderungen zu berücksichtigen.

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