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Forstliche GAK-Förderung zukunftsfähig aufstellen und weiterentwickeln - Finanzierung des Förderbereichs Forsten dauerhaft und ausschließlich im Haushalt des für Landwirtschaft zuständigen Bundesministeriums verankern

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 21/8559 · Antrag · Original ↗

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Forstliche GAK-Förderung zukunftsfähig aufstellen und weiterentwickeln - Finanzierung des Förderbereichs Forsten dauerhaft und ausschließlich im Haushalt des für Landwirtschaft zuständigen Bundesministeriums verankern Deutscher Bundestag Drucksache 21/8559 21. Wahlperiode 13.10.2026 Antrag der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Dr. Ingo Hahn, Stefan Henze, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Iris Nieland, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Georg Schroeter, Thomas Stephan, Martina Uhr, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Forstliche GAK-Förderung zukunftsfähig aufstellen und weiterentwickeln – Finanzierung des Förderbereichs Forsten dauerhaft und ausschließlich im Haushalt des für Landwirtschaft zuständigen Bundesministeriums verankern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die in Artikel 91a des Grundgesetzes (GG) verankerte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das wichtigste Instrument zur Förderung von privaten und kommunalen Forstbetrieben sowie von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Um den Förderbereich Forsten als zentralen Pfeiler der GAK weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen, müssen drei Kernbereiche dringend priorisiert werden: Eine verlässliche Mittelbereitstellung, die konsequente Entbürokratisierung der Verfahren sowie die Bereinigung der bisherigen Mischfinanzierung, die im Zusammenhang mit dem Einzelplan 60 ein strukturelles Hemmnis darstellt. Über diese Rahmenbedingungen hinaus zwingt der in den letzten Jahren rasant gestiegene waldbauliche Anpassungsdruck zu einer gezielten Weiterentwicklung einzelner Fördertatbestände. Leitbild sind dabei resiliente und ertragreiche Mischbestände aus Laub- und Nadelbaumarten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sicherzustellen, dass die für den Förderbereich Forsten vorgesehenen Bundesmittel des aktuellen GAK-Rahmenplans 2026–2029 trotz der angespannten Haushaltslage im laufenden Haushaltsjahr 2026 vollumfänglich und ohne Kürzungen oder Sperren verlässlich bereitgestellt werden; 2. bei der Aufstellung des Haushaltsgesetzes 2027 im Förderbereich Forsten der GAK trotz des allgemeinen Konsolidierungsdrucks keine V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Kürzungen vorzunehmen. Vielmehr sind die Bundesmittel vor dem Hintergrund anhaltender Kostensteigerungen, des geschätzten Bedarfs beim Waldumbau sowie des Leistungsvermögens der Bundesländer gegebenenfalls bedarfsgerecht aufzustocken; 3. im Rahmen der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft „Weiterentwicklung der GAK“ die Initiative zu ergreifen und sich dafür einzusetzen, die bisherigen Erfahrungen bei der Antragstellung und Mittelbereitstellung im Förderbereich Forsten kritisch auszuwerten und auf dieser Grundlage rechtzeitig vor dem Beschluss des GAK-Rahmenplans 2027–2030 konkrete Vorschläge vorzulegen, wie die Antrags- und Nachweisverfahren hinsichtlich des Bürokratieaufwandes für die forstliche Praxis spürbar verringert und vereinfacht werden können; 4. ab dem Haushaltsjahr 2027 sämtliche forstlichen GAK-Mittel im Kernhaushalt des Bundes im Einzelplan 10 zu veranschlagen. Mittel aus dem „Klima- und Transformationsfonds“, die bisher über den Einzelplan 60 zugewiesen wurden, werden für den Förderbereich Forsten ab dem Haushaltsjahr 2027 nicht mehr berücksichtigt. Die Gesamtmittel für den forstlichen Förderbereich sind dabei gegenüber dem Haushaltsjahr 2026 mindestens konstant zu halten; 5. die Anpassungen der Fördertatbestände aufzugreifen und als eigene Initiative in die Verhandlungen des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) zur Fortschreibung des GAK- Rahmenplans 2026-2029 für das Jahr 2027 einzubringen: a) im Förderbereich 5A (Naturnahe Waldbewirtschaftung), Maßnahme 2.0 (Waldumbau), sind Voranbauten mit Weißtanne (Abies alba) oder Douglasie (Pseudotsuga menziesii) bis zu einer Fläche von maximal 0,5 Hektar je Antragsteller und Jahr auch dann mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent zu unterstützen, wenn diese als reine Gruppen oder Horste eingebracht werden. Voraussetzung hierfür ist der nachgewiesene Einsatz von forstlichem Vermehrungsgut, welches bei der Douglasie mindestens der Kategorie „qualifiziert“ und bei der Weißtanne mindestens der Kategorie „ausgewählt“ gemäß dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) entspricht. Wird bei der Douglasie nachweislich Vermehrungsgut der höchsten Kategorie „geprüft“ verwendet, erhöht sich der Fördersatz als Qualitätsbonus um weitere 15 Prozentpunkte auf insgesamt bis zu 90 Prozent; b) im Förderbereich 5F (Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald), Maßnahme 3.0 (Wiederaufforstung), ist die Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen bzw. von lückigen oder verlichteten Beständen bis zu einer Fläche von maximal 1,0 Hektar je Antragsteller und Jahr im Rahmen der vorgesehenen Zuwendungen von bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben auch als reiner Nadelholzbestand im Fall der Baumarten Waldkiefer (Pinus sylvestris) und Europäische Lärche (Larix decidua) förderfähig. Voraussetzung hierfür ist der nachgewiesene Einsatz von forstlichem Vermehrungsgut, welches bei beiden Baumarten mindestens der Kategorie „qualifiziert“ gemäß dem FoVG entspricht. Wird nachweislich Vermehrungsgut der höchsten Kategorie „geprüft“ verwendet, erhöht sich der Fördersatz als Qualitätsbonus um weitere 10 Prozentpunkte auf einen maximalen Fördersatz von insgesamt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 6. die folgenden neuen Fördertatbestände aufzugreifen und als eigene Initiative in die Verhandlungen des PLANAK zur Fortschreibung des GAK- Rahmenplans 2026-2029 für das Jahr 2027 einzubringen: a) im Förderbereich 5A (Naturnahe Waldbewirtschaftung) ist eine neue Maßnahme 5.0 „Praxisanbauversuche mit alternativen Herkünften oder alternativen Baumarten“ aufzunehmen. Gefördert wird die kleinflächige Anlage (maximal 0,2 Hektar) von Gruppen oder Horsten mit forstlich bisher nicht oder kaum genutzten Alternativherkünften oder Alternativbaumarten (z. B. Atlaszeder, Libanonzeder, Baumhasel, Esskastanie). Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, praxisnahe Anbauerfahrungen mit diesen Baumarten und Herkünften zu gewinnen. Der Fördersatz beträgt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gewährung der Förderung ist an die Verpflichtung gekoppelt, die Wuchsleistungen und ggf. die Ausfalldaten jährlich an die zuständigen forstlichen Forschungs- und Versuchsanstalten der Länder zu übermitteln; b) im Förderbereich 5C (Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse) ist eine neue Maßnahme 5.2 „Digitalisierung“ zu etablieren. Gefördert werden Investitionen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse in maßgeschneiderte digitale Systeme zur Vernetzung von Waldbesitz, Dienstleistern und Abnehmern. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als anteiliger Zuschuss gewährt. Die Beihilfeintensität ist degressiv gestaltet, um einen zügigen Transformationsreiz zu setzen: Die Höhe der Zuwendung beträgt im ersten Jahr bis zu 90 Prozent. Die Beihilfeintensität wird jedes Jahr um 10 Prozent-Punkte reduziert. Ab dem 6. Jahr wird kein Zuschuss mehr gewährt; 7. Initiativen der Europäischen Union, die die deutsche Forstwirtschaft über umwelt- und „klimapolitische“ Regelungen zunehmend einschränken, entschieden entgegenzutreten. Im Rahmen ihrer Europapolitik hat sich die Bundesregierung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Forstpolitik – einschließlich der nationalen Strukturförderung für private und kommunale Forstbetriebe sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse – gemäß dem Subsidiaritätsprinzip unmissverständlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleibt. Berlin, den 13. Oktober 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Der Aufbau von struktur- und ertragreichen Mischwäldern stellt private und kommunale Waldbesitzer vor enorme wirtschaftliche und logistische Herausforderungen. Die GAK-Förderung ist hierbei das zentrale Steuerungsinstrument. Insbesondere die Stärkung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse kann dazu beitragen, die Verfügbarkeit von heimischem Rohholz – Deutschlands bedeutendstem nachwachsenden Rohstoff – langfristig weiter zu erhöhen (https://www.waldeigentuemer.de/bundeskongress-forstwirtschaftlicher-zusammenschluesse-setzte-klare- V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. signale-fuer-die-zukunft-der-branche). Angesichts zunehmend instabiler globaler Lieferketten ist die Rohstoffsicherheit für den Industriestandort Deutschland nicht zuletzt von erheblicher geostrategischer Bedeutung. Obwohl der GAK eine zentrale Bedeutung zukommt, geht die Finanzierung immer wieder mit erheblichen Unsicherheiten einher. So führte beispielsweise die vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2025 zu gravierenden Verzögerungen bei der Mittelbereitstellung. Dass es sich dabei keineswegs um eine Ausnahme handelte, zeigten die Überlegungen zu nachträglichen Haushaltskürzungen im Frühjahr 2026 (https://background.tagesspiegel.de/ag- rar-und-ernaehrung/briefing/bund-denkt-ueber-nachtraegliche-kuerzung-von-gak-mitteln-nach). Solche haushaltspolitischen Unsicherheiten untergraben das Vertrauen der Praxis in die Politik fundamental. Waldbauliche Projekte erstrecken sich über Jahre und Jahrzehnte und verlangen eine möglichst hohe Planungssicherheit. Über die unsichere Finanzierung hinaus zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass der immense bürokratische Aufwand bei der Antragstellung und Verwendungsnachweisprüfung die administrativen Kapazitäten von Forstbetriebsgemeinschaften und Kleinprivatwaldbesitzern übersteigt. Die von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgemeinschaft „Weiterentwicklung der GAK“ ist das ideale Gremium, um diese bürokratischen Hemmnisse im Vorfeld der nächsten Rahmenplanperiode (2027–2030) gezielt abzubauen. Ziel muss ein spürbarer Bürokratieabbau insbesondere durch konsequente Digitalisierung sein. Die Finanzierung forstlicher GAK-Maßnahmen über Sondervermögen wie den „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) oder das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) führte in der Vergangenheit zu erheblicher Verunsicherung und bürokratischen Blockaden. Für langfristige waldbauliche Investitionen ist jedoch eine verlässliche parlamentarische Absicherung im Kernhaushalt (Einzelplan 10) unabdingbar. Unklare Verantwortlichkeiten, verlängerte Entscheidungsprozesse und unnötige Bürokratie können dadurch vermieden werden (https://www.dfwr.de/pressemitteilungen/pressemitteilung-2/). Eine unübersichtliche Mischfinanzierung darf darüber hinaus nicht mit einseitig ideologisch motivierten Nutzungseinschränkungen verknüpft werden, die eine produktive, multifunktionale Forstwirtschaft schwächen oder zu großflächigen Stilllegungen führen. Die bisherigen GAK-Förderstrukturen klammern Nadelbaumarten weitgehend aus bzw. knüpfen sie an zu restriktive Laubholz-Mischungsanteile, was an der betrieblichen und ökonomischen Realität jedoch oftmals vorbeigeht. Nadelholz ist und bleibt ein existenzieller Rohstoff für die holzbasierte Bioökonomie. Der vorliegende Antrag korrigiert diese Schieflage durch einen kleinflächigen Ansatz (maximal 0,5 ha beim Voranbau bzw. 1,0 ha bei der Wiederaufforstung). Dieses Vorgehen erweitert einerseits die waldbaulichen Handlungsspielräume, verhindert aber gleichzeitig die Entstehung von neuen, großflächigen Nadelholz-Reinbeständen. Die Zulassung reiner Gruppen und Horste mit Weißtanne oder Douglasie ermöglicht eine effiziente Pflege, sodass langfristig resiliente und ertragsreiche Mischbestände entstehen können. Der neue Qualitätsbonus von 15 Prozentpunkten für Douglasien-Vermehrungsgut der Kategorie „geprüft“ schafft marktwirtschaftliche Anreize für eine genetisch hochwertige, trocken- und schädlingsresistente Spitzenqualität. Auf Freiflächen sind schattentolerante Baumarten hingegen ungeeignet; hier sind Lichtbaumarten wie Waldkiefer und Europäische eine geeignete Ergänzung. Die Zulassung reiner Nadelholzstrukturen bis zu 1,0 Hektar holt die ökonomische Realität der Waldbesitzer zurück in den GAK-Rahmenplan. Der finanzielle Anreiz für hochwertiges forstliches Vermehrungsgut (Kategorien „qualifiziert“ und „geprüft“ gemäß FoVG) erfüllt dabei eine Doppelfunktion: Er sichert durch wüchsige Bestände die künftige Rohholzversorgung und erhöht nachweislich die Trockenheitstoleranz (https://www.thuenen.de/me- dia/publikationen/thuenen-report/Thuenen_Report_07.pdf). Vor dem Hintergrund des in den letzten Jahren stark gestiegenen waldbaulichen Anpassungsdrucks bieten Praxisanbauversuche mit alternativen Baumarten oder Herkünften einen wichtigen wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisgewinn. Durch die Aktivierung des Privat- und Körperschaftswaldes kann die Forstwissenschaft in kürzester Zeit eine valide und standortdifferenzierte Datenbasis über die Resilienz und Anbaueignung dieser Baumarten in ganz Deutschland generieren. Die Deckelung der Förderfläche auf maximal 0,2 Hektar je Versuchseinheit stellt dabei sicher, dass keine unerwünschten Reinbestände entstehen und der reine Versuchs-Charakter gewahrt bleibt. Dieser neue Fördertatbestand orientiert sich eng am bewährten und stark nachgefragten Praxismodell des Freistaates Bayern (https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/unser_angebot/foerderung-von-pra- xisanbauversuchen/index.html), welches dort bereits erfolgreich die Brücke zwischen forstlicher Praxis und wissenschaftlicher Begleitung schlägt. Die im Gegenzug verankerte Pflicht zur jährlichen Datenübermittlung liefert den forstlichen Forschungs- und Versuchsanstalten der Länder wertvolle Daten, ohne dass dafür zusätzliche staatliche Personal- oder Erhebungskosten anfallen. Die Übernahme dieser Maßnahme in den GAK-Rahmenplan harmonisiert die Anbauinitiativen auf Bundesebene. Sie ermöglicht es allen Bundesländern, ein standardisiertes, kofinanziertes Förderprogramm aufzulegen und stärkt den bundesweiten forstlichen Erfahrungsaustausch. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Ein zentrales Problem der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ist die interne Organisation (z.B. Holzaufnahme im Wald, digitale Verträge, GAK-Förderanträge). Ziel der Digitalisierung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse ist daher in erster Linie die Standardisierung und Vereinfachung der internen Vereins- und Betriebsabläufe. Digitale Katasterkarten, GIS-Apps und automatisierte Abrechnungssysteme sollen helfen, diese kleinteiligen Strukturen überhaupt erst operativ steuerbar zu machen (https://www.waldeigentuemer.de/wp-con- tent/uploads/2023/12/Digi-Blog-Magazin-2023.pdf). Gleichzeitig ermöglicht die Digitalisierung über datenbasierte Schnittstellen eine optimierte Verknüpfung innerhalb der Forst-Holz-Logistikkette. Insbesondere die Vermarktung von Massensortimenten erfordert künftig neben hocheffizienten Vertriebssystemen grundlegend optimierte und beschleunigte Prozessketten. In der Praxis scheitert diese zwingend notwendige Digitalisierung im kleinteiligen Privat- und Körperschaftswald jedoch an den hohen Implementierungs- und Lizenzkosten für spezialisierte Datenmanagementsysteme. Diese können von den Zusammenschlüssen aus eigener Kraft nicht investiert werden. Der vorgeschlagene degressive Förderansatz setzt hier einen gezielten und zeitlich präzise begrenzten Impuls zur Anschubfinanzierung. Das Modell trägt dem haushaltspolitischen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vollumfänglich Rechnung und schließt eine dauerhafte Subventionsabhängigkeit aus. Die Notwendigkeit, den wachsenden Zumutungen aus Brüssel entschieden entgegenzutreten, zeigt sich exemplarisch an den massiven bürokratischen Belastungen, die durch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) in den nächsten Jahren voraussichtlich auf die Waldbesitzer zukommen werden. Solche praxisfernen Regulierungsinstrumente gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Forstwirtschaft und konterkarieren die Ziele der nationalen Strukturförderung im Rahmen der GAK (https://www.dfwr.de/pressemitteilungen/der-wald-der-zukunft-braucht-freiheit-keine-fesseln/). Es ist vor diesem Hintergrund zwar nachvollziehbar, dass führende forstpolitische Akteure versuchen, über ihre Repräsentanz in Brüssel frühzeitig Einfluss auf das EU-System zu nehmen und negative Auswirkungen möglichst abzuwenden. Doch diese Bemühungen stoßen an ihre Grenzen: Das offensichtliche Scheitern und die bürokratischen Exzesse der EU-Regulierung lassen sich nicht länger schönreden. Angesichts des tiefen Vertrauensverlustes der Waldbesitzer ist eine kosmetische Schadensbegrenzung vorbei – es braucht jetzt eine fundamentale Kehrtwende zur Rückgewinnung unserer forstpolitischen Souveränität. Eine schleichende Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips ist strikt abzulehnen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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