Forstliche GAK-Förderung zukunftsfähig aufstellen und weiterentwickeln - Finanzierung des Förderbereichs Forsten dauerhaft und ausschließlich im Haushalt des für Landwirtschaft zuständigen Bundesministeriums verankern
Text
Forstliche GAK-Förderung zukunftsfähig aufstellen und weiterentwickeln - Finanzierung des Förderbereichs Forsten dauerhaft und ausschließlich im Haushalt des für Landwirtschaft zuständigen Bundesministeriums verankern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8559
21. Wahlperiode 13.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Danny Meiners, Christian
Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder,
Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch,
René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Alexis L.
Giersch, Dr. Ingo Hahn, Stefan Henze, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim
Köhler, Iris Nieland, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Georg Schroeter,
Thomas Stephan, Martina Uhr, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Forstliche GAK-Förderung zukunftsfähig aufstellen und weiterentwickeln –
Finanzierung des Förderbereichs Forsten dauerhaft und ausschließlich im
Haushalt des für Landwirtschaft zuständigen Bundesministeriums verankern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die in Artikel 91a des Grundgesetzes (GG) verankerte Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das
wichtigste Instrument zur Förderung von privaten und kommunalen Forstbetrieben
sowie von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen.
Um den Förderbereich Forsten als zentralen Pfeiler der GAK weiterzuentwickeln
und zukunftsfähig aufzustellen, müssen drei Kernbereiche dringend priorisiert
werden: Eine verlässliche Mittelbereitstellung, die konsequente
Entbürokratisierung der Verfahren sowie die Bereinigung der bisherigen Mischfinanzierung, die
im Zusammenhang mit dem Einzelplan 60 ein strukturelles Hemmnis darstellt.
Über diese Rahmenbedingungen hinaus zwingt der in den letzten Jahren rasant
gestiegene waldbauliche Anpassungsdruck zu einer gezielten Weiterentwicklung
einzelner Fördertatbestände. Leitbild sind dabei resiliente und ertragreiche
Mischbestände aus Laub- und Nadelbaumarten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sicherzustellen, dass die für den Förderbereich Forsten vorgesehenen
Bundesmittel des aktuellen GAK-Rahmenplans 2026–2029 trotz der
angespannten Haushaltslage im laufenden Haushaltsjahr 2026
vollumfänglich und ohne Kürzungen oder Sperren verlässlich bereitgestellt werden;
2. bei der Aufstellung des Haushaltsgesetzes 2027 im Förderbereich
Forsten der GAK trotz des allgemeinen Konsolidierungsdrucks keine
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Kürzungen vorzunehmen. Vielmehr sind die Bundesmittel vor dem
Hintergrund anhaltender Kostensteigerungen, des geschätzten Bedarfs beim
Waldumbau sowie des Leistungsvermögens der Bundesländer
gegebenenfalls bedarfsgerecht aufzustocken;
3. im Rahmen der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft „Weiterentwicklung
der GAK“ die Initiative zu ergreifen und sich dafür einzusetzen, die
bisherigen Erfahrungen bei der Antragstellung und Mittelbereitstellung im
Förderbereich Forsten kritisch auszuwerten und auf dieser Grundlage
rechtzeitig vor dem Beschluss des GAK-Rahmenplans 2027–2030
konkrete Vorschläge vorzulegen, wie die Antrags- und Nachweisverfahren
hinsichtlich des Bürokratieaufwandes für die forstliche Praxis spürbar
verringert und vereinfacht werden können;
4. ab dem Haushaltsjahr 2027 sämtliche forstlichen GAK-Mittel im
Kernhaushalt des Bundes im Einzelplan 10 zu veranschlagen. Mittel aus dem
„Klima- und Transformationsfonds“, die bisher über den Einzelplan 60
zugewiesen wurden, werden für den Förderbereich Forsten ab dem
Haushaltsjahr 2027 nicht mehr berücksichtigt. Die Gesamtmittel für den
forstlichen Förderbereich sind dabei gegenüber dem Haushaltsjahr 2026
mindestens konstant zu halten;
5. die Anpassungen der Fördertatbestände aufzugreifen und als eigene
Initiative in die Verhandlungen des Planungsausschusses für Agrarstruktur
und Küstenschutz (PLANAK) zur Fortschreibung des GAK-
Rahmenplans 2026-2029 für das Jahr 2027 einzubringen:
a) im Förderbereich 5A (Naturnahe Waldbewirtschaftung), Maßnahme
2.0 (Waldumbau), sind Voranbauten mit Weißtanne (Abies alba) oder
Douglasie (Pseudotsuga menziesii) bis zu einer Fläche von maximal
0,5 Hektar je Antragsteller und Jahr auch dann mit einem Fördersatz
von bis zu 75 Prozent zu unterstützen, wenn diese als reine Gruppen
oder Horste eingebracht werden. Voraussetzung hierfür ist der
nachgewiesene Einsatz von forstlichem Vermehrungsgut, welches bei der
Douglasie mindestens der Kategorie „qualifiziert“ und bei der
Weißtanne mindestens der Kategorie „ausgewählt“ gemäß dem
Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) entspricht. Wird bei der Douglasie
nachweislich Vermehrungsgut der höchsten Kategorie „geprüft“
verwendet, erhöht sich der Fördersatz als Qualitätsbonus um weitere 15
Prozentpunkte auf insgesamt bis zu 90 Prozent;
b) im Förderbereich 5F (Maßnahmen zur Bewältigung der durch
Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald), Maßnahme 3.0
(Wiederaufforstung), ist die Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen bzw.
von lückigen oder verlichteten Beständen bis zu einer Fläche von
maximal 1,0 Hektar je Antragsteller und Jahr im Rahmen der
vorgesehenen Zuwendungen von bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen
Ausgaben auch als reiner Nadelholzbestand im Fall der Baumarten
Waldkiefer (Pinus sylvestris) und Europäische Lärche (Larix decidua)
förderfähig. Voraussetzung hierfür ist der nachgewiesene Einsatz von
forstlichem Vermehrungsgut, welches bei beiden Baumarten mindestens
der Kategorie „qualifiziert“ gemäß dem FoVG entspricht. Wird
nachweislich Vermehrungsgut der höchsten Kategorie „geprüft“
verwendet, erhöht sich der Fördersatz als Qualitätsbonus um weitere 10
Prozentpunkte auf einen maximalen Fördersatz von insgesamt bis zu 90
Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben;
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
6. die folgenden neuen Fördertatbestände aufzugreifen und als eigene
Initiative in die Verhandlungen des PLANAK zur Fortschreibung des GAK-
Rahmenplans 2026-2029 für das Jahr 2027 einzubringen:
a) im Förderbereich 5A (Naturnahe Waldbewirtschaftung) ist eine neue
Maßnahme 5.0 „Praxisanbauversuche mit alternativen Herkünften
oder alternativen Baumarten“ aufzunehmen. Gefördert wird die
kleinflächige Anlage (maximal 0,2 Hektar) von Gruppen oder Horsten mit
forstlich bisher nicht oder kaum genutzten Alternativherkünften oder
Alternativbaumarten (z. B. Atlaszeder, Libanonzeder, Baumhasel,
Esskastanie). Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, praxisnahe
Anbauerfahrungen mit diesen Baumarten und Herkünften zu gewinnen. Der
Fördersatz beträgt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen
Ausgaben. Die Gewährung der Förderung ist an die Verpflichtung gekoppelt,
die Wuchsleistungen und ggf. die Ausfalldaten jährlich an die
zuständigen forstlichen Forschungs- und Versuchsanstalten der Länder zu
übermitteln;
b) im Förderbereich 5C (Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse) ist
eine neue Maßnahme 5.2 „Digitalisierung“ zu etablieren. Gefördert
werden Investitionen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse in
maßgeschneiderte digitale Systeme zur Vernetzung von Waldbesitz,
Dienstleistern und Abnehmern. Die Zuwendung wird im Wege der
Projektförderung als anteiliger Zuschuss gewährt. Die
Beihilfeintensität ist degressiv gestaltet, um einen zügigen Transformationsreiz zu
setzen: Die Höhe der Zuwendung beträgt im ersten Jahr bis zu 90
Prozent. Die Beihilfeintensität wird jedes Jahr um 10 Prozent-Punkte
reduziert. Ab dem 6. Jahr wird kein Zuschuss mehr gewährt;
7. Initiativen der Europäischen Union, die die deutsche Forstwirtschaft über
umwelt- und „klimapolitische“ Regelungen zunehmend einschränken,
entschieden entgegenzutreten. Im Rahmen ihrer Europapolitik hat sich
die Bundesregierung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die
Forstpolitik – einschließlich der nationalen Strukturförderung für private und
kommunale Forstbetriebe sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
– gemäß dem Subsidiaritätsprinzip unmissverständlich in der
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleibt.
Berlin, den 13. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der Aufbau von struktur- und ertragreichen Mischwäldern stellt private und kommunale Waldbesitzer vor enorme
wirtschaftliche und logistische Herausforderungen. Die GAK-Förderung ist hierbei das zentrale
Steuerungsinstrument. Insbesondere die Stärkung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse kann dazu beitragen, die Verfügbarkeit
von heimischem Rohholz – Deutschlands bedeutendstem nachwachsenden Rohstoff – langfristig weiter zu
erhöhen (https://www.waldeigentuemer.de/bundeskongress-forstwirtschaftlicher-zusammenschluesse-setzte-klare-
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
signale-fuer-die-zukunft-der-branche). Angesichts zunehmend instabiler globaler Lieferketten ist die
Rohstoffsicherheit für den Industriestandort Deutschland nicht zuletzt von erheblicher geostrategischer Bedeutung.
Obwohl der GAK eine zentrale Bedeutung zukommt, geht die Finanzierung immer wieder mit erheblichen
Unsicherheiten einher. So führte beispielsweise die vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2025 zu gravierenden
Verzögerungen bei der Mittelbereitstellung. Dass es sich dabei keineswegs um eine Ausnahme handelte, zeigten die
Überlegungen zu nachträglichen Haushaltskürzungen im Frühjahr 2026 (https://background.tagesspiegel.de/ag-
rar-und-ernaehrung/briefing/bund-denkt-ueber-nachtraegliche-kuerzung-von-gak-mitteln-nach). Solche
haushaltspolitischen Unsicherheiten untergraben das Vertrauen der Praxis in die Politik fundamental. Waldbauliche
Projekte erstrecken sich über Jahre und Jahrzehnte und verlangen eine möglichst hohe Planungssicherheit. Über
die unsichere Finanzierung hinaus zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass der immense bürokratische
Aufwand bei der Antragstellung und Verwendungsnachweisprüfung die administrativen Kapazitäten von
Forstbetriebsgemeinschaften und Kleinprivatwaldbesitzern übersteigt. Die von Bund und Ländern eingesetzte
Arbeitsgemeinschaft „Weiterentwicklung der GAK“ ist das ideale Gremium, um diese bürokratischen Hemmnisse im
Vorfeld der nächsten Rahmenplanperiode (2027–2030) gezielt abzubauen. Ziel muss ein spürbarer Bürokratieabbau
insbesondere durch konsequente Digitalisierung sein.
Die Finanzierung forstlicher GAK-Maßnahmen über Sondervermögen wie den „Klima- und
Transformationsfonds“ (KTF) oder das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) führte in der Vergangenheit zu
erheblicher Verunsicherung und bürokratischen Blockaden. Für langfristige waldbauliche Investitionen ist jedoch
eine verlässliche parlamentarische Absicherung im Kernhaushalt (Einzelplan 10) unabdingbar. Unklare
Verantwortlichkeiten, verlängerte Entscheidungsprozesse und unnötige Bürokratie können dadurch vermieden werden
(https://www.dfwr.de/pressemitteilungen/pressemitteilung-2/). Eine unübersichtliche Mischfinanzierung darf
darüber hinaus nicht mit einseitig ideologisch motivierten Nutzungseinschränkungen verknüpft werden, die eine
produktive, multifunktionale Forstwirtschaft schwächen oder zu großflächigen Stilllegungen führen.
Die bisherigen GAK-Förderstrukturen klammern Nadelbaumarten weitgehend aus bzw. knüpfen sie an zu
restriktive Laubholz-Mischungsanteile, was an der betrieblichen und ökonomischen Realität jedoch oftmals
vorbeigeht. Nadelholz ist und bleibt ein existenzieller Rohstoff für die holzbasierte Bioökonomie. Der vorliegende
Antrag korrigiert diese Schieflage durch einen kleinflächigen Ansatz (maximal 0,5 ha beim Voranbau bzw. 1,0 ha
bei der Wiederaufforstung). Dieses Vorgehen erweitert einerseits die waldbaulichen Handlungsspielräume,
verhindert aber gleichzeitig die Entstehung von neuen, großflächigen Nadelholz-Reinbeständen. Die Zulassung
reiner Gruppen und Horste mit Weißtanne oder Douglasie ermöglicht eine effiziente Pflege, sodass langfristig
resiliente und ertragsreiche Mischbestände entstehen können. Der neue Qualitätsbonus von 15 Prozentpunkten für
Douglasien-Vermehrungsgut der Kategorie „geprüft“ schafft marktwirtschaftliche Anreize für eine genetisch
hochwertige, trocken- und schädlingsresistente Spitzenqualität. Auf Freiflächen sind schattentolerante Baumarten
hingegen ungeeignet; hier sind Lichtbaumarten wie Waldkiefer und Europäische eine geeignete Ergänzung. Die
Zulassung reiner Nadelholzstrukturen bis zu 1,0 Hektar holt die ökonomische Realität der Waldbesitzer zurück
in den GAK-Rahmenplan. Der finanzielle Anreiz für hochwertiges forstliches Vermehrungsgut (Kategorien
„qualifiziert“ und „geprüft“ gemäß FoVG) erfüllt dabei eine Doppelfunktion: Er sichert durch wüchsige Bestände die
künftige Rohholzversorgung und erhöht nachweislich die Trockenheitstoleranz (https://www.thuenen.de/me-
dia/publikationen/thuenen-report/Thuenen_Report_07.pdf).
Vor dem Hintergrund des in den letzten Jahren stark gestiegenen waldbaulichen Anpassungsdrucks bieten
Praxisanbauversuche mit alternativen Baumarten oder Herkünften einen wichtigen wissenschaftlichen und
praktischen Erkenntnisgewinn. Durch die Aktivierung des Privat- und Körperschaftswaldes kann die Forstwissenschaft
in kürzester Zeit eine valide und standortdifferenzierte Datenbasis über die Resilienz und Anbaueignung dieser
Baumarten in ganz Deutschland generieren. Die Deckelung der Förderfläche auf maximal 0,2 Hektar je
Versuchseinheit stellt dabei sicher, dass keine unerwünschten Reinbestände entstehen und der reine Versuchs-Charakter
gewahrt bleibt. Dieser neue Fördertatbestand orientiert sich eng am bewährten und stark nachgefragten
Praxismodell des Freistaates Bayern (https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/unser_angebot/foerderung-von-pra-
xisanbauversuchen/index.html), welches dort bereits erfolgreich die Brücke zwischen forstlicher Praxis und
wissenschaftlicher Begleitung schlägt. Die im Gegenzug verankerte Pflicht zur jährlichen Datenübermittlung liefert
den forstlichen Forschungs- und Versuchsanstalten der Länder wertvolle Daten, ohne dass dafür zusätzliche
staatliche Personal- oder Erhebungskosten anfallen. Die Übernahme dieser Maßnahme in den GAK-Rahmenplan
harmonisiert die Anbauinitiativen auf Bundesebene. Sie ermöglicht es allen Bundesländern, ein standardisiertes,
kofinanziertes Förderprogramm aufzulegen und stärkt den bundesweiten forstlichen Erfahrungsaustausch.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ein zentrales Problem der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ist die interne Organisation (z.B.
Holzaufnahme im Wald, digitale Verträge, GAK-Förderanträge). Ziel der Digitalisierung forstwirtschaftlicher
Zusammenschlüsse ist daher in erster Linie die Standardisierung und Vereinfachung der internen Vereins- und
Betriebsabläufe. Digitale Katasterkarten, GIS-Apps und automatisierte Abrechnungssysteme sollen helfen, diese
kleinteiligen Strukturen überhaupt erst operativ steuerbar zu machen (https://www.waldeigentuemer.de/wp-con-
tent/uploads/2023/12/Digi-Blog-Magazin-2023.pdf). Gleichzeitig ermöglicht die Digitalisierung über
datenbasierte Schnittstellen eine optimierte Verknüpfung innerhalb der Forst-Holz-Logistikkette. Insbesondere die
Vermarktung von Massensortimenten erfordert künftig neben hocheffizienten Vertriebssystemen grundlegend
optimierte und beschleunigte Prozessketten. In der Praxis scheitert diese zwingend notwendige Digitalisierung im
kleinteiligen Privat- und Körperschaftswald jedoch an den hohen Implementierungs- und Lizenzkosten für
spezialisierte Datenmanagementsysteme. Diese können von den Zusammenschlüssen aus eigener Kraft nicht investiert
werden. Der vorgeschlagene degressive Förderansatz setzt hier einen gezielten und zeitlich präzise begrenzten
Impuls zur Anschubfinanzierung. Das Modell trägt dem haushaltspolitischen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit vollumfänglich Rechnung und schließt eine dauerhafte Subventionsabhängigkeit aus.
Die Notwendigkeit, den wachsenden Zumutungen aus Brüssel entschieden entgegenzutreten, zeigt sich
exemplarisch an den massiven bürokratischen Belastungen, die durch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie die
Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) in den nächsten Jahren voraussichtlich auf die
Waldbesitzer zukommen werden. Solche praxisfernen Regulierungsinstrumente gefährden die Wettbewerbsfähigkeit
der heimischen Forstwirtschaft und konterkarieren die Ziele der nationalen Strukturförderung im Rahmen der
GAK (https://www.dfwr.de/pressemitteilungen/der-wald-der-zukunft-braucht-freiheit-keine-fesseln/). Es ist vor
diesem Hintergrund zwar nachvollziehbar, dass führende forstpolitische Akteure versuchen, über ihre
Repräsentanz in Brüssel frühzeitig Einfluss auf das EU-System zu nehmen und negative Auswirkungen möglichst
abzuwenden. Doch diese Bemühungen stoßen an ihre Grenzen: Das offensichtliche Scheitern und die bürokratischen
Exzesse der EU-Regulierung lassen sich nicht länger schönreden. Angesichts des tiefen Vertrauensverlustes der
Waldbesitzer ist eine kosmetische Schadensbegrenzung vorbei – es braucht jetzt eine fundamentale Kehrtwende
zur Rückgewinnung unserer forstpolitischen Souveränität. Eine schleichende Aushöhlung des
Subsidiaritätsprinzips ist strikt abzulehnen.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- authored ← Achim Köhler (Antrag)
- authored ← Alexander Arpaschi (Antrag)
- authored ← Alexis L. Giersch (Antrag)
- authored ← Arne Raue (Antrag)
- authored ← Bernd Schattner (Antrag)
- authored ← Bernd Schuhmann (Antrag)
- authored ← Boris Gamanov (Antrag)
- authored ← Christian Reck (Antrag)
- authored ← Christina Baum (Antrag)
- authored ← Christoph Birghan (Antrag)
- authored ← Danny Meiners (Antrag)
- authored ← Dario Seifert (Antrag)
- authored ← Enrico Komning (Antrag)
- authored ← Erhard Brucker (Antrag)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Georg Schroeter (Antrag)
- authored ← Heinrich Koch (Antrag)
- authored ← Ingo Hahn (Antrag)
- authored ← Iris Nieland (Antrag)
- authored ← Joachim Bloch (Antrag)
- authored ← Jörg Zirwes (Antrag)
- authored ← Julian Schmidt (Antrag)
- authored ← Kurt Kleinschmidt (Antrag)
- authored ← Lars Schieske (Antrag)
- authored ← Martina Uhr (Antrag)
- authored ← Michael Blos (Antrag)
- authored ← Peter Felser (Antrag)
- authored ← René Bochmann (Antrag)
- authored ← Stefan Henze (Antrag)
- authored ← Stefan Schröder (Antrag)
- authored ← Steffen Janich (Antrag)
- authored ← Stephan Protschka (Antrag)
- authored ← Thomas Dietz (Antrag)
- authored ← Thomas Stephan (Antrag)
- authored ← Tobias Matthias Peterka (Antrag)
- part_of_vorgang → Forstliche GAK-Förderung zukunftsfähig aufstellen und weiterentwickeln - Finanzierung des Förderbereichs Forsten dauerhaft und ausschließlic (Antrag)