Kupferverband e. V.
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Kupferverband e. V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Kupferverband e. V. vertritt die Interessen der kupferverarbeitenden Industrie in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen sind entlang der Kupfer-Wertschöpfungskette tätig. Zweck des Verbandes ist die Förderung der wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung der kupfererzeugenden und kupferverarbeitenden Industrie sowie die Vertretung ihrer gemeinschaftlichen Interessen gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Öffentlichkeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
Der Verband bündelt die Positionen seiner Mitglieder, erstellt Stellungnahmen, Positionspapiere und fachliche Einschätzungen, beteiligt sich an Konsultationen und Anhörungen, führt Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, Ministerien, Behörden und weiteren relevanten Akteuren und bringt die Anliegen der Branche in Gesetzgebungs- und Regulierungsvorhaben ein. Zudem informiert der Kupferverband über branchenrelevante Entwicklungen und arbeitet mit nationalen, europäischen und internationalen Organisationen, Verbänden und Institutionen zusammen.
Interessenbereiche: Industriepolitik; Energienetze; Bauwesen und Bauwirtschaft; Klimaschutz; Fossile Energien; Erneuerbare Energien; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Immissionsschutz; EU-Binnenmarkt; Güterverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Allgemeine Energiepolitik; EU-Gesetzgebung; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Energie"
Regelungsvorhaben:
- Multilaterales ADR-Abkommen für den Transport von Kupfer und Kupferlegierungen: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung bzw. Unterstützung einer multilateralen Vereinbarung nach Abschnitt 1.5.1 ADR für Kupfer und Kupferlegierungen. Die Vereinbarung soll eine befristete Übergangsregelung für die gefahrgutrechtliche Einstufung und Beförderung spezifischer Materialien schaffen, solange die wissenschaftliche Bewertung des tatsächlichen ökologischen Gefährdungspotenzials nach ADR 2.2.9.1.10 läuft. Zudem soll ein sachgerechter Gleichlauf zur Behandlung bleihaltiger Metallegierungen nach dem multilateralen Abkommen M366e erreicht werden.
- ETS-1-Reform zur Sicherung wirksamen Carbon-Leakage-Schutzes: Reform des EU-Emissionshandels ETS 1 mit dem Ziel der Sicherung wirksamen Carbon-Leakage-Schutzes für energieintensive Industrien und der Ermöglichung von Klimaschutzinvestitionen. Angestrebt werden die Verlängerung der freien Zertifikatszuteilung ohne zusätzliche Gegenleistungen, eine Streckung des ETS-Pfads einschließlich eines niedrigeren linearen Reduktionsfaktors, realistische und ggf. sektorspezifische Fallback-Benchmarks für Wärme und Brennstoffe auf Grundlage einer praxisrelevanten Methodik sowie eine kurzfristige Reform der Marktstabilitätsreserve ohne künstliche Verknappung und automatische Löschung von Zertifikaten.
- Ausweitung und praxisnahe Umsetzung der Strompreiskompensation: Reform und Ausweitung der Strompreiskompensation mit dem Ziel, stromintensive Industrieunternehmen mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko wirksam von indirekten CO2-Kosten im internationalen Wettbewerb zu entlasten. Angestrebt werden eine bürokratiearme Umsetzung der SPK-Billigkeitsrichtlinie 2025 bis 2030, verlässliche Beihilfeintensitäten, die Einbeziehung relevanter indirekter Stromverbräuche und praxistaugliche ökologische Gegenleistungen, auch durch flexible Anerkennung von Herkunftsnachweisen bei Grünstrombezug ohne zusätzliches nationales Gold Plating.
- 1:1-Umsetzung der EED und Bürokratierückbau im Energieeffizienzgesetz:: Anpassung des Energieeffizienzgesetzes und des Energiedienstleistungsgesetzes mit dem Ziel einer 1:1-Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie ohne Gold-Plating, des Abbaus überschießender nationaler Vorgaben und einer praxistauglichen Entlastung der Unternehmen. Angestrebt werden ein konsistentes Regelwerk, klare Legaldefinitionen, harmonisierte Daten-, Berichts- und Meldepflichten, realistische Schwellenwerte und Fristen, entschlackte Vorgaben zu Audits und Umsetzungsplänen sowie rechtssichere und bürokratiearme Regelungen zu Abwärme.
Relationen
Keine Relationen.