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European Energy Exchange AG

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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European Energy Exchange AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Als Betreiber einer regulierten Marktinfrastruktur (öffentlich-rechtliche Börse) für Energie-, Klima- und sonstige Commoditymärkte steht die European Energy Exchange AG (EEX) im Austausch mit Politik und Aufsichtsbehörden. Unser Interesse besteht im Sicherstellen des Betriebs von effizienten, transparenten, nachhaltigen und sicheren Energie-, Klima- und Commoditymärkten. Daher verfolgen wir die politischen Diskussionen insbesondere zur nationalen und europäischen Energie- und Klimaschutzpolitik sowie zu der für Marktinfrastrukturbetreiber maßgeblichen Finanzmarktregulierung. Ausgehend von unseren Erfahrungen und Kenntnissen als Marktinfrastrukturbetreiber bringen wir unsere Expertise in die Diskussion um die Fortentwicklung der maßgeblichen regulatorischen Rahmenbedingungen in den für uns relevanten Warenmärkten (u.a. Strom, Erdgas/Wasserstoff, Emissionsrechtehandel, Agrar) ein. Wir beteiligen uns an Konsultationen zu politischen oder regulatorischen Initiativen und legen in Stellungnahmen und Positionspapieren die Auswirkungen bestimmter Regulierungsvorschläge dar und bringen eigene Vorschläge in die Diskussion ein. Auch im Rahmen von Fachveranstaltungen, Verbänden und Mitarbeit in Expertengruppen besteht ein Austausch mit Experten aus Praxis, Politik und Aufsichtsbehörden über sachgerechte Gesetzgebung und Regulierung. Schließlich organisieren wir im Rahmen unserer Interessenvertretung Veranstaltung wie Fachgespräche oder Parlamentarische Frühstücke oder Abende. Interessenbereiche: Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; EU-Gesetzgebung; Energienetze; Allgemeine Energiepolitik; EU-Binnenmarkt; Fossile Energien; Datenschutz und Informationssicherheit; Bank- und Finanzwesen; Cybersicherheit; Klimaschutz Regelungsvorhaben: - Versorgungssicherheit über einen gestärkten Strommarkt sicherstellen - Kapazitätsmechanismus marktlich ausgestalten: Kraftwerksstrategie der Bundesregierung zur Ausschreibung von H2-Ready Kraftwerken und Richtungsentscheidung für Kapazitätsmechanismus - Keine Einführung eines Industriestrompreises oder Brückenstrompreises: Ablehung der Einführung eines einheitlichen, staatlich festgelegten Strompreises für energieintensive Industriebetriebe oder vergleichbarer Instrumente wie eines Brückenstrompreises. - Beibehaltung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone: Beibehaltung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone nach § 11 bs. 2 EnWG. - Auktionsdesign für Offshore Wind beibehalten: Beibehaltung des Ausschreibungsdesigns für Wind auf See mit demdynamischen Gebotsverfahren und der zweiten Gebotskomponente nach §§ 21-23 WindSeeG - Wasserstoff-Marktdesign weiterentwickeln: Einführung notwendiger Regelungen für ein Wasserstoffmarktdesign zum Aufbau eines Wasserstoff-Handelsmarktes. Ausgestaltung von Fördermechanismen, wie Wasserstoff-CfDs, im Einklang mit den Markterfordernissen und zur Unterstützung eines wettbewerblichen und liquiden Wasserstoffhandelsmarkets. - Nationaler Emissionshandel: Versteigerungen für 2026 und 2027 einführen und Übergang in das EU-ETS II ausgestalten: Umsetzung der Versteigerungen in 2026 und 2027 sowie rechtssichere und rechtzeitige Überführung des nationalen Emissionshandels in das europäische ETS II. - Umsetzung der europäischen Strommarktreform (EMD): Umsetzung der europischen Strommarktreform insb. in Hinblick auf den fristgerechten und sachgerechten Abbau von Hemnissen für PPA und die mögliche Einführung und Ausgestaltung von CfDs für Erneuerbare Energien. - Handelbare Grüngasquoten einführen: Einführung von handelbaren Grüngasquoten zum Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft/grünen Gasen über Zertifikate mit Nachhaltigkeitseigenschaften komplementär bzw. in Ergänzung zu (europäisch notwendigen) Massebilanzsystemen. - Strukturelle und marktbasierte Reform des Energiesystems mit funktionierenden Energiemärkten ohne Markteingriffe: Die Energiewende und die Energiemärkte sollten marktwirtschaftlich und wettbewerblich ausgestaltet werden um die energiepolitischen Ziele sowohl effektiv als auch effizient zu erreichen. - Keine Marktteilnahme von Reservekraftwerken: Ziel ist die Beibehaltung des Einsatzes von Reservekraftwerken auschließlich in der Netzreserve und Kapazitätsreserve außerhalb des Strommarktes. - Börsengesetz - verbesserter Informationsaustausch mit Behörden: Die Voraussetzung zum Informationsaustausch von Börsenbetreibern mit Behörden - sowohl inländisch als auch ausländisch - im Börsengesetz sind begrenzt. Im Sinne effektiver und effizienter Märkte und deren Beaufsichtigung sollten die Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch zwischen Börsen und Behörden verbessert werden. - Umsatzsteuerbetrug wirksam vermeiden: Ausweitung der Umkehr der Steuerschuld (Reverse Charge) auf ETS2-Zertifikate, internationale Klimazertifikate und Kapazitätszertifikate - eSAF Markthochlauf fördern: Einführung von zeitlich begrenzten Förderinstrumenten zum Hochlauf eines liquiden eSAF-Marktes sowie Prüfung weiterer Anreizmodelle zur beschleunigten Marktentwicklung im Bereich Wasserstoffderivate und nachhaltiger Energieträger.

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