Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
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Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Porsche AG arbeitet in einem vielschichtigen und stark regulierten Umfeld. Dabei gilt es, auch die Folgen für die Gesellschaft und die Umwelt abzuschätzen und einzubeziehen. Ein transparenter und proaktiver Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern von Parlamenten, Regierungen, Behörden, Verbänden, Institutionen und zivilgesellschaftlichen Akteuren ist hierzu auch im Rahmen der politischen Interessenvertretung notwendig. Innerhalb der Porsche AG verantwortet die Abteilung Politik und Gesellschaft diesen Dialog und bewertet die für das Unternehmen relevanten politischen und gesellschaftlichen Themen.
Die mit der Interessensvertretung beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Porsche AG bringen die Positionen des Unternehmens in politische und gesellschaftliche Diskurse und Entscheidungsprozesse ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Porsche AG arbeiten dabei auch in und mit Verbänden zusammen und stehen im Austausch mit Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Akteuren. Auf diese Weise bringt sich die Porsche AG bei der Gestaltung des gesetzlichen Rahmens für wirtschaftliches und gesellschaftliches Handeln ein. Der Dialog folgt den Grundsätzen von Integrität, Compliance, Offenheit und Nachvollziehbarkeit und findet im Rahmen verbindlicher konzernweiter Richtlinien und in Abstimmung mit dem Volkswagen Konzern statt. Zudem werden wettbewerbsrechtliche, kartellrechtliche und weitere gesetzliche Bestimmungen beachtet.
Interessenbereiche: Kommunikations- und Informationstechnik; EU-Binnenmarkt; Cybersicherheit; Handel und Dienstleistungen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Klimaschutz; Datenschutz und Informationssicherheit; Verkehrsinfrastruktur; Urheberrecht; Berufliche Bildung; Außenwirtschaft; Energienetze; Immissionsschutz; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Bank- und Finanzwesen; Personenverkehr; Straßenverkehr; EU-Gesetzgebung; Industriepolitik; Außenpolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Luft- und Raumfahrt; Digitalisierung; Hochschulbildung; Automobilwirtschaft; Stadtentwicklung; Internationale Beziehungen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Güterverkehr; Verkehrspolitik
Regelungsvorhaben:
- Nationale Umsetzung CSRD analog EU: Die nationale Umsetzung der CSRD sollte sich im Ergebnis auf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken und keinen bürokratischen Zusatzaufwand für die deutschen Unternehmen verursachen, sondern höchstmögliche Vereinfachungen zugunsten der Unternehmen schaffen. Außerdem sollten doppelte oder gleichgelagerte Berichtspflichten für die Unternehmen vermieden werden.
- Nationale Implementierung der RED III mit deutlich höheren Quoten für erneuerbare Kraftstoffe: Bei der Umsetzung der sog. RED III in die nationale Gesetzgebung sollten deutlich höhere Mindestquoten für erneuerbare Kraftstoffe festgeschrieben werden. Dazu sollten weitere Zwischenziele verbindlich bis 2045 (Klimaneutralität in Deutschland) gesetzt werden.
- Ausgestaltung von Erwägungsgrund 11 der CO2 Flottenregulierung: Die EU-Kommission wurde mit Erwägungsgrund 11 der CO2 Flottenregulierung verpflichtet, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der die Zulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ermöglicht, die nachweislich und ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden. Die Ausgestaltung sollte vor allem für eFuels als CO2-neutrale Kraftstoffe vorangetrieben werden und praxisgerecht erfolgen.
- Umsetzung der EU AFIR (Alternative Fuel Infrastructure Regulation): Verbindliche Vorgaben werden unterstützt. Die Ausbauziele der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung, dichteres Netz an Lademöglichkeiten und schnellerer Ausbau).
- Ausgestaltung der zukünftigen EU CO2 Flottengesetzgebung inkl. CO2 Ziel 2035: Die Anforderungen der EU CO2 Flottengesetzgebung sollten mit weiteren Flexibilitäten und im Rahmen des gesetzlich festgelegten Reviews angemessen ausgestaltet werden.
- Maßnahmen zur Stärkung des Hochlaufs der Elektromobilität in Deutschland und Europa: Zusätzlich zum Ausbau der Ladeinfrastruktur sollte die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen durch steuerliche Anreize beim Kauf und Betrieb unterstützt werden.
- RED III Revision mit ambitionierten Zielen und praxisgerechte Delegierte Rechtsakte: Bei der nächsten Revision der RED III auf EU-Ebene sollten deutlich höhere Mindestquoten für erneuerbare Kraftstoffe festgeschrieben werden. Dies gilt insbesondere für eFuels (RFNBO). Ebenso sollten ambitionierte Ziele für die Zeit nach 2030 festgelegt werden. Zudem sollten die Delegierten Rechtsakte zur RED III praxisgerechter ausgestaltet werden.
- Innovationsfreundliche und effiziente Ausgestaltung der digitalen Regulierung: Im Bereich der digitalen Regulierung besteht in der Europäischen Union der Bedarf einer vereinfachten und innovationsfreundlichen Ausgestaltung. Die digitale Regulierung in der EU sollte unter den Gesichtspunkten der Vereinfachung und Harmonisierung mit den Zielen der Innovationsfreundlichkeit und Effizienz erfolgen. Insbesondere über das Omnibus Paket für den Digitalbereich der Europäischen Kommission sollten diese Aspekte gestärkt werden.
- Ausgestaltung des EU Industrial Accelerator Act (Made in Europe): Die Ausgestaltung des Industrial Accelerator Act und der „Made in Europe“-Anforderungen sollte die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie in Europa stärken. Die „Made in Europe“-Anforderungen sollten die gesamte in Europa erbrachte Wertschöpfung eines produzierten Fahrzeugs berücksichtigen. Für die Umsetzung wird ein einfacher, konsistenter und praxisgerechter Ansatz befürwortet, der bei der Ermittlung der relevanten Wertschöpfung unnötige Komplexität und Bürokratie vermeidet.
- Arbeits- und sozialpolitische Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Die Sozialversicherungsbeiträge sollten gesenkt werden. Die Altersteilzeit im Blockmodell sollte erhalten bleiben. Im Arbeitszeitrecht sollten eine bedarfsgerechte Verteilung der Arbeitszeit, unter anderem durch die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, und mehr Flexibilität bei der Arbeitszeiterfassung vorgesehen werden.
Relationen
Keine Relationen.