DEICHMANN SE
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DEICHMANN SE
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Public Affairs Arbeit von DEICHMANN dient dem Aufbau und der Pflege von Beziehungen mit Stakeholdern aus Politik und Ministerien, sowie mit Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ziel ist es insbesondere, die Interessen des Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit zu vermitteln. Zu den Themenschwerpunkten in Deutschland gehören nachhaltiges Produktdesign, Kreislaufwirtschaft und allgemeine wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreter:innen der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Recht"; E-Commerce; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Verbraucherschutz; EU-Gesetzgebung; Wettbewerbsrecht; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Zivilrecht; Außenwirtschaft; Handel und Dienstleistungen
Regelungsvorhaben:
- Sachgemäße Umsetzung Abfallrahmenrichtlinie (2025): Ziel ist es, ein besseres Verständnis dafür zu schaffen, warum Schuhe innerhalb eines künftigen EPR Systems nicht pauschal gemeinsam mit Textilien reguliert werden sollten.
Schuhe unterscheiden sich in ihrer Materialzusammensetzung, Produktstruktur, Nutzungsdauer, Sammel- und Sortierfähigkeit sowie hinsichtlich bestehender Wiederverwendungs- und Verwertungswege deutlich von Textilien. Diese Unterschiede müssen bei der konkreten Ausgestaltung der regulatorischen Anforderungen berücksichtigt werden, um praktikable, faire und funktionierende Lösungen zu ermöglichen.
- Delegierter Rechtsakt für Schuhe basierend auf der Ökodesign Verordnung: Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) bildet den zentralen Rahmen für nachhaltige Produktgestaltung in der EU. Konkrete Vorgaben für die Ökomodulation von Schuhen werden über delegierte Rechtsakte festgelegt. DEICHMANN bringt seine Expertise für sachgemäße Ausgestaltung der Ökomodulation bei Schuhen ein.
- Marktbetrachtung bei der Berechnung von Beitragsbeiträgen von Verkaufsverpackungen (Schuhkartons): Das VerpackDG sieht in Paragraf 3 Absatz 5 vor, dass Verkaufsverpackungen und damit auch Schuhkartons künftig systembeteiligungspflichtig sind, sofern sie "bezogen auf den Gesamtmarkt typgleicher Verpackungen typischerweise mehrheitlich" beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Dieser pauschale Ansatz wird den tatsächlichen und heterogenen Entsorgungsrealitäten in der Schuhbranche jedoch nicht gerecht. Schuhkartons fallen je nach Vertriebsweg und Handelsstruktur sowohl haushaltsnah als auch gewerblich an. Eine Gesamtmarktbetrachtung birgt die Gefahr sachlich nicht gerechtfertigter Doppelbelastungen und zusätzlicher Kosten insbesondere für den stationären Handel, ohne ökologische Mehrwerte zu schaffen.
Relationen
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