Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e.V. (HDS/L)
Text
Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e.V. (HDS/L)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e.V. (HDS/L) ist der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der Branche. Der HSD/L vertritt die Interessen der Branche als Arbeitgeberverband gegenüber den Gewerkschaften; gleichzeitig als Wirtschaftsverband gegenüber der Politik, anderen Wirtschaftsbranchen und der Öffentlichkeit. Im HDS/L sind Hersteller von modischen Damen-, Herren- und Kinderschuhen sowie funktionellen Schuhen wie bspw. Komfort-, Sicherheits- (PSA) und Sportschuhen vertreten. Die Lederwaren- und Kofferindustrie ist im HDS/L mit Herstellern von Taschen aus Materialien aller Art, Handtaschen, Feintäschnerwaren, Kleinlederwaren, Gürteln und Geldbörsen sowie Produzenten von Reisegepäck, wie Koffern und Reisetaschen, und Rucksäcken und Schulranzen organisiert. Als Arbeitgeberverband gestaltet der HDS/L gemeinsam mit seinem Sozialpartner aktiv die Beschäftigungsbedingungen in der Branche.
Interessenbereiche: Parlamentarisches Verfahren; Handel und Dienstleistungen; Internetpolitik; Digitalisierung; Verbraucherschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Binnenmarkt; Außenwirtschaft; Datenschutz und Informationssicherheit; Berufliche Bildung; Industriepolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Klimaschutz; E-Commerce; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Handwerk; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Revision der EU-Textilkennzeichnungsverordnung: Das Bundeswirtschaftsministerium soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der anstehenden Revision der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011 keine zusätzlichen, nicht erforderlichen Regelungen eingeführt werden, die für die Lederwarenindustrie eine bürokratische Belastung darstellen. Weitere Konkretisierung siehe Stellungnahme.
- Omnibus: Prüfung und Umsetzung der Vorschläge zur Digitalen Herstellerinformation innerhalb des EU-Verordnungsentwurf (2025/0134) (COD): Unterstützung zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/425 - auch bekannt als PSA-Verordnung, u.a. in Artikel 8 Absatz 7 zur Reduzierung des Papieraufwandes im Produktrecht.
- Vermeidung von finanziellen Doppelbelastungen sowie Bürokratieaufwand bei Branchenverpackungen: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) zur nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsvorgaben. Der Entwurf verursacht eine Doppelbelastung im Hinblick auf Branchenverpackungen. Ziel der Einflussnahme ist eine praxisnahe und nachvollziehbare Systembeteiligungspflicht sowie ein Level-Playing-Field mit Blick auf die Ungleichbehandlung der inländischen Unternehmen gegenüber Herstellern aus Drittstaaten.
- Bürokratiearme Erweiterte Herstellerverantwortung/EPR für Schuhe: Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht durch ein sogenanntes Textilgesetz. Das BMUKN hat vor diesem Hintergrund ein Eckpunktepapier zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien veröffentlicht.
Relationen
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