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Volkswagen Financial Services AG

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Volkswagen Financial Services AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die Volkswagen Group Mobility ist ein Geschäftsbereich der Volkswagen AG (Konzern) und umfasst die Volkswagen Financial Services AG mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften (z.B. Volkswagen Bank GmbH und Volkswagen Leasing GmbH, die Volkswagen Versicherung AG, die LogPay Unternehmensgruppe sowie die Euro-Leasing GmbH), die Volkswagen Financial Services Overseas AG, die Porsche Financial Services GmbH, Volkswagen Credit Inc. (USA) sowie Volkswagen Credit Canada Inc.– mit Ausnahme von TRATON Financial Services sowie der Porsche Holding Salzburg. Die wesentlichen Geschäftsfelder umfassen dabei die Händler- und Kundenfinanzierung, das Leasing, das Bank- und Versicherungsgeschäft, das Flottenmanagementgeschäft sowie Mobilitätsangebote. Ziel der Volkswagen Financial Services ist es, den Absatz der Marken des Volkswagen Konzerns zu unterstützen sowie die Kundenloyalität zu erhöhen. Zu den Kernprodukten zählen das Fahrzeugleasing und die Fahrzeugfinanzierung, Bank- und Versicherungsdienstleistungen sowie weitere fahrzeugnahe Mobilitätsprodukte – sowohl für Privatkunden als auch für gewerbliche Einzelabnehmer und Flottenkunden. Die Volkswagen Finanzdienstleister bewegen sich in einem komplexen und stark regulierten Umfeld. Wir sehen es als unsere Verantwortung, im Dialog mit unseren Stakeholdern den Rahmen für unser wirtschaftliches Handeln und seine Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt aktiv mitzugestalten. Diese Aufgabe übernehmen unsere Verantwortlichen für Außenbeziehungen bzw. Interessenvertretung. Die mit der Interessenvertretung beauftragen Mitarbeitenden bringen die Positionen der Volkswagen Finanzdienstleister in politische Entscheidungsprozesse ein, indem sie Vertreter:innen von Parlament und Regierung wahrheitsgemäß und umfassend informieren sowie kompetent und zuverlässig beraten. Der Bereich Außenbeziehungen der Volkswagen Financial Services steht in unterschiedlichen Formaten im Dialog mit der Politik: Vom Fachgespräch mit einzelnen Vertreter:innen von Bundestag und Ministerien, über die Beteiligung an Anhörungen bis hin zur Teilnahme an politischen Veranstaltungen mit der Möglichkeit zum Austausch mit Amts- und Mandatsträger:innen. Die Volkswagen Finanzdienstleister stehen auch über Mitgliedschaften in nationalen und internationalen Organisationen in Kontakt mit der Politik, beispielsweise über Mitgliedschaften in Verbänden. Bei der Interessenvertretung handeln die Vertreter:innen der Volkswagen Finanzdienstleistungen entsprechend den Grundsätzen der Integrität, der Compliance, der Offenheit und der Nachvollziehbarkeit. Alle Kontakte mit der Politik orientieren sich streng an Recht und Gesetz, den internen Verhaltensgrundsätzen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention sowie des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Im Umgang mit Amts- und Mandatsträger:innen wird insbesondere auf Transparenz, Aufrichtigkeit und Objektivität in der Kommunikation sowie kooperatives Verhalten geachtet. Interessenbereiche: Digitalisierung; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Zivilrecht; Öffentliches Recht; Bank- und Finanzwesen; Personenverkehr; Verkehrspolitik; Verkehrsinfrastruktur; E-Commerce; Automobilwirtschaft; Artenschutz/Biodiversität; EU-Binnenmarkt; Straßenverkehr; Versicherungswesen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verbraucherschutz; Handel und Dienstleistungen; EU-Gesetzgebung Regelungsvorhaben: - Anpassung des VVG: Wir sprechen uns gegen die im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (Artikel 32) für § 7a Abs. 5 VVG vorgesehene zeitliche Entkopplung von Restschuldversicherungen (RSV) und Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen von mindestens einer Woche aus. - EU-Bankenpaket CRR III: Angemessene praxisnahe Ausgestaltung der CRR III im Rahmen künftiger europäischer Bankenregulierung. - Angemessene Umsetzung der "Greening Corporate Fleets Initiative": Eine zusätzliche Regulierung für Corporate Fleets inkl. Leasing Anbietern ist nicht zielführend. Bestehende Rahmenbedingungen und Regulierungen sind ausreichend, um die Elektrifizierung bei Corporate Fleets voranzubringen. Stattdessen Etablierung geeigneter Förderinstrumente und Ladeinfrastruktur. - Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dt. Automobilindustrie: Erhöhung der Nachfrage nach BEV-Fahrzeugen, durch staatliche Kauf- und Steueranreize sowie die Schaffung angemessener Standortbedingungen. Unter anderem durch die Einführung eines BEV-Faktors zur erhöhten steuerlichen Geltendmachung gewerblicher Leasing-Raten und die Förderung von gebrauchten E-Fahrzeugen zum Aufbau eines stabilen Zweitmarktes. - Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO: Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus. - Praxisnahe Umsetzung der Vorschläge der EU-Kommission zur Förderung und Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes: Wir begrüßen das Vorhaben, den Verbriefungsmarkt zu fördern und setzen uns für eine Beibehaltung der aktuellen gesetzlichen Regelung zur Vermeidung einer signifikanten Benachteiligung risikoarmer Auto-ABS ein.

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