Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
Text
Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) vertritt die Interessen des in Deutschland ansässigen Reifenfachhandel und Reifenhandwerk.
Dafür werden die Interessen der Mitglieder gegenüber Gesetzgeber, Industrie und Verbraucherverbänden vertreten, das Branchenimage durch gezielte Medienarbeit gefördert und die Handlungsgrundlagen innerhalb der Branche koordiniert.
Der BRV unterstützt die Mitglieder den direkten Dialog mit Politikerinnen und Politiker zu fördern. Ebenfalls organisiert der BRV Fachveranstaltungen an der auch Politikerinnen und Politiker zu aktuellen Themen teilnehmen.
Der Großteil der politischen Arbeit des BRV liegt in der Anfertigung von Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren, die unsere Branche betreffen. In diesem Zusammenhang werden auch Politikerinnen und Politiker direkt kontaktiert.
Interessenbereiche: Güterverkehr; Personenverkehr; Klimaschutz; Kommunikations- und Informationstechnik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Automobilwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Handwerk; Digitalisierung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Gesetzgebung; Handel und Dienstleistungen; Wettbewerbsrecht
Regelungsvorhaben:
- Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe für Reifen und Gummi: Altreifen fallen an ganz unterschiedlichen Stellen an. Im Kfz-Gewerbe, im Reifenfachhandel, in Privathaushalten, in Speditionen, Busunternehmen, bei Kommunen, in Unternehmen mit Fuhrpark, die in ihren eigenen Werkstätten ihre Reifen wechseln und in der Industrie.
Nicht alle Altreifen werden bislang entsprechend der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgt bzw. verwertet. Auch sind die Mengenströme nur lückenhaft bekannt.
Altreifen sollen im Falle der Übergabe an einen Entsorger grundsätzlich an einen zertifizierten/qualifizierten Entsorger übergeben werden.
Eine zentrale Meldestelle für die Datenerfassung/Datendokumentation soll eingerichtet werden.
- Ausgestaltung der EU-Verordnung 2023/1115 zur entwaldungsfreien Lieferkette: Die EU-Verordnung 2023/1115 zur entwaldungsfreien Lieferkette betrifft neben Neureifen auch Gebrauchtreifen und runderneuerte Reifen. In diesen beiden letztgenannten Kategorien gibt es aus unserer Sicht eine "Lücke", da die erforderliche Referenznummer der jeweils zugeordneten Sorgfaltserklärung beim Neureifen beim Handel mit dem Produkt geliefert werden können, aber nach der Abgabe des Reifens an den Endverbraucher diese Referenznummer nicht übergeben wird.
Kommt der Reifen als Gebrauchtreifen wieder im Markt an oder wird die Karkasse an einen Runderneuerer geliefert, haben diese Marktteilnehmer keinen Zugriff auf die ursprüngliche Referenznummer.
- Gleichberechtigter Zugang zum vernetzten Fahrzeug - Forderung nach sektorspezifischen Regelung: Die wettbewerbsneutrale Nutzung von Daten aus dem vernetzten Fahrzeug findet sich erfreulicherweise im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wieder. Jetzt kommt es darauf an, dass die konkrete Ausgestaltung auf europäischer Ebene derart erfolgt, dass das gesellschaftliche Ziel – Wettbewerbsfreiheit und Sicherung der Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher – vollumfänglich erreicht wird.
Es muss daher auf europäischer Ebene eine sektorspezifische Regulierung zum „Zugang zu im Fahrzeug generierten Daten und Ressourcen“ geben – in der EU-Typgenehmigungsverordnung und in der Kfz-GVO. Nur dadurch wird sichergestellt, dass die Wettbewerbsfreiheit und damit freie Wahl des Verbrauchers durch konkrete Vorgaben an die Automobilhersteller gesichert wird.
- Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): Die Einführung einer NKWS stellt eine bedeutende Chance dar, die Umweltauswirkungen weiter zu minimieren und die Ressourceneffizienz zu steigern. Insbesondere in einer Branche, die stark von Rohstoffen wie Gummi und Stahl abhängig ist, können durch entsprechende Maßnahmen Fortschritte erzielt werden. Der BRV begrüßt daher grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesregierung, eine umfassende und ambitionierte Kreislaufwirtschaftsstrategie zu entwickeln.
In unserer Stellungnahme möchten wir konkrete Maßnahmen und Empfehlungen hervorheben, die aus unserer Sicht notwendig sind, um die Ziele der NKWS weiter zu fördern.
- Übergang von Pull- zum Push-Verfahren bei der eAU: Es wird der Übergang von Pull- zum Push-Verfahren bei der eAU gefordert.
- Referentenentwurf einer Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV: Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (im Folgenden neue F-Gas-Verordnung) wurde sichergestellt, dass der F-Gas-Sektor weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leistet. Hierzu wurde die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (bisherige F-Gas-Verordnung) grundlegend überarbeitet und neu gefasst. Ziel dieser Neufassung ist die Anpassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) an die neue F-Gas-Verordnung. Hierzu werden die bisherigen Regelungen neu geordnet und ergänzt.
Relationen
Keine Relationen.