Bundesinitiative Vernunftkraft e.V.
Text
Bundesinitiative Vernunftkraft e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Verband setzt sich für eine "vernünftige Energiepolitik" zum Wohl von Mensch und Natur ein. Im Rahmen energie- und umweltpolitischer Fragestellungen vermittelt er Wissen über ökologische, ökonomische und technische Zusammenhänge und befördert somit sachgerechte und fundierte Einschätzungen der Auswirkungen umwelt- und energiepolitischer Maßnahmen auf die Allgemeinheit/Volkswirtschaft und die Natur.
Über Stellungnahmen, fachliche Expertisen und die Bündelung von Interessen der von Weichenstellungen unmittelbar betroffenen Bürger wirkt der Verband an der mensch- und naturfreundlichen Ausgestaltung von Rahmenbedingungen
im Sinne des energiepolitischen Zieldreiecks (Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit) mit.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Tierschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
Regelungsvorhaben:
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie: Dieser Gesetzesentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in den Bereichen Windenergie an Land sowie Solarenergie um.
Es werden Änderungen im Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergie-anlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), im Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetz (ROG), im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) vorgenommen.
- Korrektur und Abschaffung mehrerer Gesetze wie EEG, Flächenbedarfsgesetz f. Windkraft, BNatSchG: Komplette Neujustierung der Energiepolitik.
Verpflichtenden Flächenziele für Windkraftanlagen müssen rückgängig gemacht werden.
Die Anpassungen im BNatSchG zu Gunsten der Windkraftanlagen müssen rückgängig gemacht werden.
Die EEG-Förderungen müssen sofort beendet werden.
Die Abschaltung grundlastfähiger Kraftwerkskapazitäten und der weitere Ausbau der volatilen Erzeugung muss eingestellt werden.
Rückbau der Kernkraftwerke muss eingestellt werden.
Technologieoffene Politik verfolgen. Dies muss auch die Errichtung neuer Kernkraftwerke bzw. SMR sowie die CCS-Technologie ermöglichen.
Die CO2-Preisbelastungen der deutschen Industrie und Privatverbraucher müssen auf EU-Ebene auf ein internationales Durchschnittsniveau gesenkt werden.
- Sonderausschreibung für Windenergie: Der Bundesrat hat im März 2026 eine Gesetzesinitiative beschlossen, die eine zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5.000 Megawatt (MW) im Jahr 2026 vorsieht.
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